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Archiv "Apothekenpflicht für Abführmittel?" (12.02.1982)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Integration Behinderter

Stigmatisierung und Etikettierung von Behinderten sind aber auch nicht einfach dadurch aufzuheben, daß man Sondereinrichtungen kur- zerhand schließt. Wenn eine Gesell- schaft ihre behinderten Mitmen- schen nicht in ihrem behinderten So-Sein grundsätzlich zu akzeptie-

ren vermag, kann auch Integration nicht gelingen. Wenn Behinderten- Integration in naiver Weise als eine Einbahnstraße verstanden wird, bei der man zur Lösung des Problems lediglich das Fahrtrichtungsschild um 180 Grad verstellen müsse, wird sich an der Situation wenig ändern:

Einbahnstraße bleibt Einbahnstraße.

Die kritischen Autoren erklären aber auch ausdrücklich: „Unsere Kritik ist nicht gegen jede Therapie gerich- tet, sondern gegen den blinden Fort- schrittsglauben, daß alles machbar sei, daß körperliche und geistige Be- hinderung, ja Leid überhaupt, rest- los wegtherapiert werden könne und müsse" (Buch, Heinecke u. a.). Sie weisen zu recht darauf hin, daß so- mit die gegenwärtige Krise der Be- hindertentherapie nur Teil einer um- fassenden „ökologischen Krise" sei, die vor allem die Grenzen des tech- nisch Machbaren nicht nur in der Medizin deutlich werden lasse.

In der Tat wird die Menschheit im- mer wieder neu lernen müssen, mit ihrer Unvollkommenheit zu leben, ihre Defizite anzunehmen. Die leid- freie Gesellschaft wird es nie geben.

Mehr Information tut not

Wir wären also schlecht beraten, wollten wir aus einem vehementen derzeitigen Trend heraus alles das, was an Hilfen für behinderte Men- schen geschaffen wurde, über Bord werfen, weil wir uns von einer sehr heftigen Kritik zu ebenso extremen Reaktionen verleiten lassen. Zu be- achten bleibt stets: Es gibt ebenso- wenig „die" Behinderten, wie es in einer Gesellschaft nur eine, klar defi- nierte Norm gibt.

Und noch eine Schlußfolgerung er- scheint wichtig: die Notwendigkeit zu intensivierter und auch in der

Breite angesetzter, möglichst ge- nauer Information der Bürger über alles das, was Behinderung ist und wie sie sich bei den Mitgliedern ei- ner Gesellschaft zeigt.

Nur so kann allgemein gesellschaft- lich wie auch in der einzelnen Fami- lie vermieden werden, daß sich un- realistische Hoffnungen, Erwartun- gen und oftmals sich daraus ablei- tende unangemessene Ansprüche wie Kritiken entwickeln.

So ist heute die alte ärztliche Maxi- me „was tue ich wem und womit" zu variieren und zu ergänzen: Wer tut wem, was, womit, wann und — wo- zu? Das „wer" bestimmt die Kompe- tenz (ihre Möglichkeiten wie Gren- zen), und das „wozu" ermöglicht erst die bewußte Überschreitung fachbeschränkter Expertentätigkeit.

Damit wird ein neuer Weg zugun- sten einer lebensplanenden, inter- disziplinären und den behinderten Menschen in den Mittelpunkt stel- lenden, lebensbejahenden „Hilfe zur Selbsthilfe" eröffnet.

UnVerzichtbar ist dabei, daß die Ex- perten den behinderten Menschen selbst — bei Kindern oder stärker gei- stig Behinderten stellvertretend sei- ne Eltern — als. Partner bei den ge- meinsamen Anstrengungen um die allgemeingesellschaftliche Aufgabe der Integration in ihr Tun ganz mit einbeziehen.

(Vortrag auf der XVII. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, München, 25. bis 27. Mai 1981. Gekürzte Fas- sung).

Literatur beim Verfasser

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Heinz Krebs Kinder- und Jugendpsychiater Arzt für Neurologie und Psychiatrie Evangelische Fachhochschule RWL, Bochum

Abt. Sozialwesen I privat:

Richard-Strauß-Platz 12 4000 Düsseldorf 13

KURZBERICHTE

Mehr Interesse

an Zusatzversicherungen

Knapp 21 Prozent der freiwilligen Mitglieder der Krankenkassen und fast sieben Prozent ihrer Pflicht- mitglieder haben derzeit Zusatz- versicherungen bei einer priva- ten Krankenversicherungsgesell- schaft abgeschlossen. Dies ergibt sich aus einer Datensammlung des Bundesarbeitsministeriums.

Die Zahl der Zusatzversicherun- gen von Mitgliedern der gesetzli- chen Krankenkassen hat über Jah- re hinweg zugenommen. Von den privat versicherten Erwerbsperso- nen sind denselben Angaben zu- folge 53 Prozent Beamte und 28 Prozent Selbständige. EB

Apothekenpflicht für Abführmittel?

Die Abgabe von Abführmitteln soll auch in Zukunft nicht generell auf Apotheken beschränkt werden. Al- lerdings ist bereits jetzt die Abga- be von Abführmitteln außerhalb von Apotheken begrenzt; weitere Abführmittel unterstehen ohnehin der Verschreibungspflicht. Wie der parlamentarische Staatssekre- tär Karl Fred Zander aus dem Bun- desgesundheitsministerium auf die Frage des CDU-Bundestagsab- geordneten Gerhard Braun, Wer- melskirchen, mitteilte, bereitet das Bundesgesundheitsamt zur Zeit eine Anhörung des Sachverständi- genausschusses für Apotheken- pflicht vor. Er soll auch die Frage erörtern, ob bestimmte stark was- serentziehende Abführmittel künf- tig apothekenpflichtig werden sol- len. Mit Aufmerksamkeit beobach- tet die Bundesregierung darüber hinaus die Risiken, die bei ge- wohnheitsmäßigem Gebrauch von Abführmitteln eintreten können.

Bereits seit 1979 wird in einem Faltblatt der Bundeszentrale für gesundheitlichge Aufklärung auf die Folgen des Laxantienmiß- brauchs aufmerksam gemacht und auf Alternativen zum Abführ- mittelgebrauch hingewiesen. HO 102 Heft 6 vom 12. Februar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

Referenzen

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