Recht und Verfahren, Bildungsprogramm 2022
BS 533
Praxis des Urheberrechts
Inhalt und Ziele
Die Digitalisierung schreitet in der öffentlichen Verwaltung zügig voran. Dies bedingt eine vermehrte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke wie Sprachwerke, Fotografien, Computerprogramme und Datenbanken, etwa auf Webangeboten des Bundes. Das Seminar vermittelt jene Kenntnisse, die erforderlich sind, um solche Nutzungen rechtskonform zu gestalten. Dafür werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen in folgenden Punkten praxisnah dargestellt:
• Abgrenzung des Urheberrechts zu anderen Immaterialgüterrechten (z. B. Patent- und Markenrecht)
• Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz (einschließlich des urheberrechtlichen Schutzes von Datenbanken)
• Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz bei amtlichen Werken
• Urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen (mit Schwerpunkt auf digitalen Nutzungen)
• Freie Werknutzungen (z. B. Zitatrecht, Nutzungen zum eigenen und zum privaten Gebrauch, Lehrgebrauch usw.)
• Einräumung und Erwerb von Nutzungsrechten (Lizenzverträge)
• Überblick über Open-Content-Lizenzen („Creative Commons“, Open-Source-Software)
• Rechtsdurchsetzung bei bzw. Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen
Lernmethode
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele
Zielgruppe
Mitarbeitende, die mit der Gestaltung von Webseiten und anderen Informationsangeboten befasst sind
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Trainer
Herr Mag. Dr. Roman Heidinger, MA, Georg-August-Universität Göttingen
Recht und Verfahren, Bildungsprogramm 2022
Zeit & Ort
Dauer: 1 Tag
Seminarnummer: BS 533 Neu
Termin 16. Mai 2022
Ort: Schloss Laudon
Organisation
In Verantwortung von: Frau Mag.a Verena Proksch Sekretariat: Frau Petra Ranzenbacher
Über den Trainer
Mag. Dr. Roman Heidinger, MA
Georg-August-Universität Göttingen, Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht; Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien; Jurist
roman.heidinger@jura.uni-goettingen.de