• Keine Ergebnisse gefunden

Hinweise zum Datenschutz in Ausländer-, Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Hinweise zum Datenschutz in Ausländer-, Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite 1 von 2

Datenschutzhinweise | ST_Hinweise_zum_Datenschutz | Stand: Februar 2019

Hinweise zum Datenschutz in Ausländer-,

Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Verantwortlicher Kreis Steinfurt | Der Landrat

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Telefon 02551 69-0

post@kreis-steinfurt.de www.kreis-steinfurt.de 2. Datenschutzbeauftragte/r

Kreis Steinfurt

Datenschutzbeauftragte/r

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Telefon 02551 69-1285

datenschutz@kreis-steinfurt.de 3. Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2 – 4 | 40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0 | Fax 0211 38424-10 poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de

4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um den Vollzug und die Aufgabenerledigung ausländerrechtli- cher Angelegenheiten durchzuführen. Dies beinhaltet insbesondere die Entscheidung über die Einreise, den Aufenthalt sowie deren Zweck, die Erwerbstätigkeit so- wie die Förderung der Integration von Ausländern; gege- benenfalls auch zur Bearbeitung von Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 DS-GVO in Verbindung mit § 48a, § 49 und §§ 86 ff. Aufenthalts- gesetz (AufenthG), §§ 11 Abs. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU,

§§ 7 und 8 Asylgesetz, §§ 63 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und der §§ 6 und 7 Ausländerzentralregis- tergesetz (AZRG) erhoben und verarbeitet. In Einbürge- rungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheit darüber hinaus gemäß §§ 31 – 33, 36 und 37 Staatsangehörigkeits- gesetz (StAG).

5. Datenerhebung bei anderen Stellen

Sofern weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben.

6. Datenweitergabe an Dritte

Zur Erfüllung der Aufgaben kann es erforderlich sein, dass die Daten im Einzelfall an Dritte weitergegeben werden (z.B. andere Ausländerbehörden (§ 87 AufenthG), Sozial- leistungsträger (§ 90 Abs. 1 und 3 AufenthG), Behörden der Zollverwaltung (§ 90 Abs. 1 und 2 AufenthG), Staats- anwaltschaften, Verwaltungs-, Amts- und Strafgerichte und Polizeibehörden, Gerichtsvollzieher (§ 90 Abs. 5 Auf- enthG), Meldebehörden (§§ 90a, 90b AufenthG), Bundes- amt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit (§§ 4, 39 ff. AufenthG, Regelungen der Beschäfti- gungsV), Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Be- hörde nach dem FlüAG NRW, Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde und Landesoberbehörde, Minis- terium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration als oberste Landesbehörde, Landtag NRW als Petitions- instanz, Die Zentralen Ausländerbehörden in NRW, Über das Bundesverwaltungsamt: an den Bundesnachrichten- dienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Mili- tärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt und an das Landesamt für Verfassungs- schutz sowie an das Landeskriminalamt oder die zustän- digen Behörden der Polizei).

Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzli- chen Zwecken.

7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine inter- nationale Organisation

Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass Ihre Daten an Drittstaaten und deren Institutionen oder an inter- nationale Organisationen übermittelt werden (z.B. in Visumsverfahren oder bei der Beschaffung von Reise- dokumenten: Botschaften und Konsulate, Zuständige Behörden ihres Heimatlandes, Internationale Organisati- on für Migration (IOM))

(2)

Seite 2 von 2

Datenschutzhinweise | ST_Hinweise_zum_Datenschutz | Stand: Februar 2019

8. Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach Erhebung durch den Kreis Stein- furt für die Dauer folgender Zeiträume gespeichert:

Bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Kreis Steinfurt (§68 Abs. 2 Satz 2 AufenthV)

Bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag (§ 68 Abs. 2 Satz 3 AufenthV)

Bei Einbürgerung: 5 Jahre nach der Einbürgerung (§ 68 Abs. 2 Satz 3 AufenthV)

Bei Befristung einer Ausweisung/Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums (§ 68 Abs. 2 Satz 3 AufenthV)

Bei Visumsantragstellern, die trotz Visumserteilung nicht eingereist sind: 2 Jahre nach Ablauf der Geltungs- dauer des erteilten Visums.

9. Rechte der Betroffenen

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Per- son gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.

16 DS-GVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Da- rüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der oben genannten Aufsichtsbehörde.

10. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Sie sind zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Da- ten verpflichtet.

Diese Pflicht ergibt sich aus den §§ 82, 86 und 49 Auf- enthG. Als Einbürgerungsbewerber oder in Staatsange- hörigkeitsangelegenheiten trifft Sie nach § 37 Abs. 1 StAG i.V.m. § 82 Abs. 1 AufenthG die Pflicht, an allen zumut- baren Handlungen zur Klärung zwingende Voraussetzun- gen (z.B. geklärte Identität) mitzuwirken.

Sofern Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden bzw. muss ihr Antrag abgelehnt werden.

Kontakt

Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Integration Tel. 02551 69-1717

abh@kreis-steinfurt.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Daher trifft Geobasis NRW auf Basis seiner Messungen keine vorhersa- genden Aussagen, weder für einige wenige Jahre, noch für 1 Million Jahre. Zu Ihren Fragen nach der

Soweit möglich werden wir versu- chen, die erforderlichen personen- bezogenen Daten direkt bei Ihnen zu erheben. Da das nicht immer möglich ist, gibt es gesetzliche Ausnahmen

Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlan- gen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen

Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt die Daten im Einzelfall an andere

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespei- cherten personenbezogenen Daten wünschen, wen- den Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt des

Da- gegen wissen wir heute, dass ADHS in vielen Fällen eine anlagebedingte oder ge- netische Störung ist, dass sich die Probleme in vielen Fällen nicht von allein „aus- wachsen“,

Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um über den Erlass oder Teilerlass des Kostenbeitrags zu entscheiden. Rechtsgrundlage

Falls Ihr Finanzierungsantrag zukünftig durch einen anderen Finanzvertrieb weiterbearbeitet werden sollte, werden Ihre im Europace- Marktplatz gespeicherten Daten und Unterlagen