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54. Festlegung der Fristen und Materialien für das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2018/19 für das Bachelorstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

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Mitteilung

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 09.02.2018 - Nummer 54

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

54 Festlegung der Fristen und Materialien für das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2018/19 für das Bachelorstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Das Rektorat hat beschlossen:

Studium/Studiengruppe Bachelorstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaft Methode der

Eignungsfeststellung oder Auswahl

zweistufiges Aufnahmeverfahren

Fristen Die für die Durchführung des Verfahrens erforderlichen Fristen wurden am 14.12.2017 im 4. Stück des Mitteilungsblatts des Studienjahrs 2017/2018 veröffentlicht.

Stufe 1: Online-Self- Assessment

Das Online-Self-Assessment ist die erste Stufe der Aufnahmeprüfung und muss elektronisch absolviert werden.

Für das Online-Self-Assessment ist keine gesonderte Vorbereitung erforderlich.

Stufe 2: schriftlicher Aufnahmetest

Der schriftliche Aufnahmetest überprüft Kompetenzen aus folgenden Bereichen:

Fachwissen aus dem unten angegebenen Prüfungsstoff Textverständnis anhand fachbezogener Texte

Kognitive Kompetenzen

Zur schriftlichen Prüfung mitzubringen sind:

Einladungsschreiben

Reisepass oder Personalausweis

1 11. Stück - Ausgegeben am 09.02.2018 - Nr. 54-54

(2)

Datum des schriftlichen Aufnahmetests

29.8.2018 (der genaue Ort und die Zeit werden den StudienwerberInnen im Einladungsschreiben per E- Mail bekannt gegeben)

Testdauer Die Testdauer ist mit 2,0 Stunden angesetzt.

Materialien zur Vorbereitung für den schriftlichen Test (Fachteil)

Wippersberg/Lojka, Öffentliche Kommunikation - Studienvorbereitung Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.

Informationen zum Zugang zum Vorbereitungsmaterial:

http://aufnahmeverfahren.univie.ac.at Die Vizerektorin:

Schnabl

2 11. Stück - Ausgegeben am 09.02.2018 - Nr. 54-54

(3)

3 11. Stück - Ausgegeben am 09.02.2018 - Nr. 54-54

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