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Nur das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" ist eine echte Hilfe für Waldbauern

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Academic year: 2022

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W ald B ündnis B ayern

Aktionsgemeinschaft Westliche Wälder Augsburg e.V.

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub - Landesverband Bayern Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft – Landesverband Bayern Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung – Landesverband Bayern e.V.

Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft – Landesgruppe Bayern Attac Augsburg

Attac München Bergwaldprojekt e.V.

Bioland Landesverband Bayern e.V.

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesverband Bayern e.V.

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Bundesverband TuWas e. V.

Bürgerinitiative Neuried e. V.

Bürgerinitiative Stockdorf e. V.

DEMETER Bayern Biologisch-Dynamische Vereinigung e.V.

Deutscher Alpenverein e.V.

Fichtelgebirgsverein e.V.

Freunde des Forstenrieder Parks e.V.

Freunde des Würmtales Haßbergverein e.V.

IG Bauen-Agrar-Umwelt – Landesvertretung Bayern

Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern e.V.

Jugendorganisation Bund Naturschutz (JBN) Landesbund für Vogelschutz e.V.

Landesverband Bayerischer Imker e.V.

Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V.

NaturFreunde Landesverband Bayern e.V.

Naturheilverein Memmingen und Umgebung e. V.

Naturland e.V.

Naturschutzjugend im LBV Umweltinitiative Pfaffenwinkel e.V.

Verband der höheren Verwaltungsbeamten in Bayern e. V.

Verband Weihenstephaner Forstingenieure e. V.

Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.

Verein zur Erhaltung und Pflege des Perlacher und Grünwalder Forstes e.V.

Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland e.V. LV Bayern Verkehrsclub Deutschland – Landesverband Bayern e.V.

Youth for Intergenerational Justice and Sustainability (YOIS), LV Bayern

Beauftragter des Volksbegehrens Prof. Dr. Hubert Weiger

Stellvertretende Beauftragte Karl Friedrich Sinner Sebastian Schönauer Wolf Guglhör Johann Kornprobst Geschäftsstelle des Volksbegehrens

„Aus Liebe zum Wald“

Bauernfeindstraße 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-22 Fax 0911/86 95 68 ralf.straussberger@

bund-naturschutz.de

Aktionsbüro des Volksbegehrens

„Aus Liebe zum Wald“

Joseph-Schlecht-Str. 1b 85354 Freising

Tel. 08161/49 45-38 oder –81 Fax 08161/49 45-87 info@volksbegehren-wald.de

Pressemitteilung

Nur das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ ist eine echte Hilfe für Waldbauern

Ein erfolgreiches Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ wird ein Gewinn für alle Waldbesitzer sein, weil dadurch die Waldwirtschaft in Bayern gestärkt und gerade die Waldbauern nicht der Holzindustrie ausgeliefert werden. „Ein zu Gewinn verpflichteter Staatsforstbetrieb wird auf die Waldbauern keine Rücksicht nehmen, es gibt größere Konkurrenz bei den Fördergeldern, bei der Holzvermarktung und die bisherige kostenlose Beratung der einzelnen

Waldbauern durch die Förster wird gestrichen“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, Beauftragter des

Volksbegehrens.

Aus Sicht der 38 Verbände, die im überparteilichen Wald Bündnis Bayern zusammengeschlossen sind, zeigen die vorgelegte Gesetzentwürfe der Bayerischen Staatsregierung zur Forstreform überdeutlich, dass das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ nötiger denn je ist.

„Gerade wir Waldbauern in Schwaben haben immense Nachteile von der

Forstreform zu erwarten, so Sepp Bichler, 1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, „und deshalb unterstützen viele Waldbauern das Volksbegehren“. Über die Hälfte der schwäbischen Wälder, 152.000 Hektar, befindet sich im Besitz von knapp 60.000 privaten Waldbesitzern. 99% aller Privatwaldbesitzer in Schwaben besitzen weniger als 10 Hektar Wald, die durchschnittliche Größe im Kleinprivatwald beläuft sich sogar nur auf ca. 1,8 ha.

Deshalb sind gerade viele dieser Kleinprivatwaldbesitzer auf eine kompetente Beratung durch unabhängige Förster angewiesen, weil sie oftmals als

Erbengeneration mit Waldwirtschaft bislang wenig zu tun hatten. Deshalb soll

Unterstützen Sie das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“: Tragen Sie sich vom 16. - 29. November 2004 auf Ihrem Rathaus ein!

Augsburg 08. 10.2004 PM 102 LFG Wald

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Wald Bündnis Bayern

diese Unterstützung für den Privatwald durch das Volksbegehren gesichert werden.

Die Staatsregierung will jedoch die Beratung einzelner Waldbauern durch den Förster streichen und hat deshalb inzwischen mit dem Bayerischen Bauernverband und dem

Bayerischen Waldbesitzerverband einen Pakt geschlossen, der die Waldbauern abhalten soll, das Volksbegehren zu unterstützen. Die Spitze dieser beiden Verbände versuchen mit

teilweise absurden Unterstellungen („eigentumsfeindlich“, „wollen Zugriff auf unsere Grundstücke“) einen Erfolg des Volksbegehrens zu verhindern.

„Das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ bietet zahlreiche Vorteile für Waldbauern, die wir deshalb schon in ihrem eigenen Interesse bitten, das Volksbegehren zu unterstützen und sich in den Rathäusern vom 16.– 29. November 2004 auch für ihren Wald einzutragen“, so Ulrike Lorenz, Beauftragte des Vorstandes des Landesbundes für Vogelschutz.

Das sind die Vorteile des Volksbegehrens für den Privatwald:

1. Unabhängige Beratung und Forstämter als Informationsquelle bleiben erhalten.

Förderung und Beratung durch die bislang 15 Forstämter in Schwaben sorgen für den Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und der Waldbesitzer. Deshalb hält das Gesetz des Volksbegehrens am bewährten Forstamtssystem fest und sieht als Aufgabe der Forstbehörden vor: “Die Förderung und die am Gemeinwohl und den Belangen des Waldbesitzers orientierte Beratung des Körperschafts- und Privatwaldes".

2. Gemeinwohlleistungen werden auch im Privatwald honoriert.

Das Gesetz des Volksbegehrens sieht vor, dass die private Waldbesitzer neben der bisherigen Grundförderung Anspruch auf zusätzliche Förderung haben, sofern sie nachweislich Gemeinwohlfunktionen des Waldes Vorrang vor den Nutzfunktionen einräumen.

3. Vorrang für Gemeinwohl im öffentlichen Wald entlastet den Privatwald.

Viele Wälder in Schwaben haben besondere Bedeutung für das Gemeinwohl, so sind 25%

der Wälder von besonderer Bedeutung für den Wasserschutz und sogar 60 % der Wälder im schwäbischen Alpenraum unersetzlicher Schutzwald. Schon das bisherige Waldgesetz hat dem öffentlichen Wald diese Aufgaben der Gesellschaft zugeschrieben, so soll es weiterhin auch bleiben. Dies dient dazu, den privaten Waldbesitzer zu entlasten. So liegen schon jetzt die meisten besonders schützenswerten Flächen in den öffentlichen Wäldern, z.B. alle Naturwaldreservate, die meisten Natura 2000-Flächen usw.

Unterstützen Sie das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“: Tragen Sie sich vom 16. - 29. November 2004 auf Ihrem Rathaus ein! 2

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Wald Bündnis Bayern

Die Forstreform der Staatsregierung bringt dagegen immense Nachteile für den

Privatwaldbesitzer. Sie bedeutet, dass für die Förderung des Privatwaldes weniger Geld zur Verfügung stehen wird, weil die Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben des Staatswaldes aus allgemeinen Fördertöpfen finanziert werden soll. Die Beratung wird von verschiedenen Organisationen durchgeführt und führt zur mehr Bürokratie. Die Konkurrenz auf dem

Holzmarkt wird zunehmen, weil der Staatsforst aufgrund der politischen Vorgaben, Gewinn zu erzielen, auf die Privatwaldbesitzer keine Rücksicht mehr nehmen wird. 80 % der

Waldbesitzer, die nicht in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind, bekommen keine Beratung mehr, weil nach der Forstreform nur diese forstliche Zusammenschlüsse Beratung der einzelnen Waldbauern durchführen werden, die dies nur für Mitglieder anbieten können.

Die Übertragung der umfangreichen Beratungsaufgaben bedeutet dagegen für viele der kleineren Forstbetriebsgemeinschaften das Aus, weil diese noch auf ehrenamtlicher Basis arbeiten und diese Aufgaben nicht übernehmen.

Auf staatlicher Seite wird die Beratung durch den Förster abgebaut, um Geld zu sparen.

Genau diese Geld wird nun wieder ausgegeben, eine private Beratung aufzubauen. Der Steuerzahler vor allem der nächsten Generationen zahlt unter’m Strich sogar drauf, weil millionenschwere Folgekosten zu erwarten sind für Trinkwasseraufbereitung, vermehrte Hochwasserkatastrophen und Borkenkäferschäden. An Steuermitteln gespart wird bei dieser

„Forstreform“ deshalb nichts. Was darunter zu verstehen ist, wenn Staatsminister Huber die bayerische Waldwirtschaft fit für den europäischen Markt machen will, zeigt die Aussage der Firma Heggenstaller, die große Hoffnungen in die Forstreform in Bayern legt, weil damit eine bessere Preispolitik in der Holzwirtschaft ermöglichen werde. Unter besserer Preispolitik versteht die Firma einen um „10 € pro Festmeter niedrigeren“ Fichtenpreis.

Dr. Ralf Straußberger

Geschäftsführer Wald Bündnis Bayern Tel. 0911/81878-22

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