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Amtliches Mitteilungsblatt 04/2017

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Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 04/2017 1

Amtliches Mitteilungsblatt

04/2017

Vechta, 28.04.2017 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeber: Der Präsident der Universität Vechta

Redaktion: Christiane Raatz-Vornhusen Lfd. Nr. 315

Masterstudiengang Soziale Arbeit Prüfungsordnung

Zweite Änderung

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2 Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 04/2017

Inhalt

Seite

VII. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen -

• Zweite Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang

Soziale Arbeit 3

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Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 04/2017 3

Zweite Änderung der Prüfungsordnung

für den Masterstudiengang Soziale Arbeit (PO MASA)

Die „Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit (PO MASA)“ vom 12. September 2012 (Amtliches Mitteilungsblatt 33/2012 S. 3 ff.), zuletzt geändert am 29. Oktober 2014 (Amtliches Mittei- lungsblatt 1/2015 S. 3) und neu bekanntgemacht (Amtliches Mitteilungsblatt 1/2015 S. 4 ff.), wird durch Beschluss des Senats gemäß §§ 6 Abs. 1, 41 Abs. 1 NHG auf seiner 62. Sitzung am 29. März 2017 und Genehmigung gemäß § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b NHG durch das Präsidium der Universität Vechta auf sei- ner Sitzung am 25. April 2017 wie folgt geändert:

1.

§ 7 (Zulassung zur Masterarbeit und zum Masterkolloquium) wird wie folgt geändert:

In Abs. 1 Satz 1 wird „84 CP“ durch „78 CP“ ersetzt.

2.

§ 11 (Inkrafttreten) wird wie folgt neu gefasst:

„Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Vechta in Kraft“.

3.

Die Anlage 1 (Studienordnung) wird wie folgt geändert:

§ 5 (Inkrafttreten) wird gestrichen.

Redaktioneller Hinweis:

Der bisherige Text der Prüfungsordnung, auf den sich die oben genannten Änderungen beziehen, wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt 1/2015 S. 4 ff. bekanntgemacht.

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