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RQ-Honorarpruefung-Pruefungsvereinbarung-2017-Nachtrag4

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Academic year: 2022

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4. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung vom

03.11.2016 in der Fassung des Beschlusses des Lan-desschiedsamtes

über das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern nach § 106 Abs. 1 Satz 2 und § 106b Abs. 1 Satz 1 SGB V

zwischen

der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachstehend als „KVB“ bezeichnet

und

der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, handelnd als Krankenkasse und Landesverband dem BKK Landesverband Bayern,

nachstehend als „Landesverband“ bezeichnet

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse,

handelnd als Krankenkasse und Landesverband der KNAPPSCHAFT, - Regionaldirektion München -, handelnd als Krankenkasse und Landesverband der IKK classic,

handelnd als Krankenkasse und Landesverband und

den Ersatzkassen

Techniker Krankenkasse (TK) BARMER

DAK-Gesundheit

Kaufmännische Krankenkasse – KKH Handelskrankenkasse (hkk)

HEK - Hanseatische Krankenkasse

Gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek),

vertreten durch den Leiter der vdek - Landesvertretung Bayern

nachstehend alle als Krankenkassen bezeichnet, soweit keine an-

dere Bezeichnung angegeben ist

(2)

4. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung vom 03.11.2016 in der Fassung des Beschlusses des Landesschiedsamtes

Die Prüfungsvereinbarung vom 03.11.2016 des Landesschiedsamts für die vertragsärztliche Versorgung in Bayern in der Fassung des dritten Nachtrags vom 01.07.2021 wird nach Maßgabe der folgenden Regelungen fortgeschrieben:

In § 8 wird folgender neuer Absatz 1a eingefügt:

1Die Sitzungen finden grundsätzlich unter persönlicher Anwesenheit der Mitglieder oder, so- fern die technischen Voraussetzungen allen Beteiligten vorliegen, als Videokonferenz statt.

In Ausnahmefällen (z.B. Katastrophenfälle, Epidemien, Pandemien) ist eine Sitzung im Rah- men einer Telefonkonferenz zulässig. 2Persönliche Anhörungen finden nicht im Rahmen von Telefonkonferenzen statt."

Der Nachtrag tritt mit Wirkung zum 01.08.2021 in Kraft und ändert die bisherige Vereinbarung vom 03.11.2016 i.d.F. des Beschlusses des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Ver- sorgung in Bayern in der Fassung des 3. Nachtrages vom 01.07.2021 entsprechend ab. Er gilt für die Beschwerdeausschusssitzungen ab dem 18.03.2020.

2

(3)

4. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung vom 03.11.2016 in der Fassung des Beschlusses des Landes-schiedsamtes

München, den 12.08.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Vorsitzender des Vorstandes

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

BKK Landesverband Bayern

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

IKK classic

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors- ten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Bayern

Der Leiter der Landesvertretung

KNAPPSCHAFT

- Regionaldirektion München -

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