Benzo[a]pyren (BaP)
Welche immissionsschutzrechtlichen gesetzlichen Vorgaben gibt es für Benzo[a]pyren-Immissionen?
Für Benzo[a]pyren gilt ein Zielwert von 1 ng/m³ (Nanogramm pro Kubikmeter) als Jahresmittel- wert. Der Zielwert für BaP-Immissionen ist in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) festgelegt. Im Gegensatz zu Immissionsgrenzwerten, die zum Beispiel für Feinstaub oder Stickoxid festgelegt sind, sind Zielwerte so definiert, dass sie
„nach Möglichkeit“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden müssen. Soweit dies mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist, ist der Zielwert also einzuhalten.
Wie wird das gesetzliche Ziel überwacht?
Benzo(a)pyren-Immissionen werden an der Messstation des LANUV in Bottrop Welheim ermittelt.
Hinweis zur Interpretation der Messergebnisse: Die gemessenen Werte sind für den Vergleich mit dem Zielwert von 1 ng/m3 auf 0 Kommastellen zu runden. Das heißt zum Beispiel ein gemessener Wert von 2,50 würde auf 3 aufgerundet werden, ein gemessener Wert von 1,49 auf 1 abgerundet. © Bezirksregierung Münster
Wie hoch war der Jahresmittelwert für das Jahr 2018?
Für das Jahr 2018 war dieser Zielwert um 0,7ng/ m³ überschritten. Er betrug 1,7 ng/m³ (gerundet 2 ng/m³).. Die Herausforderung, den Zielwert als Jahresmittelwert sobald wie möglich wieder einzuhalten, richtet sich an den Betreiber der Kokerei. Die Bezirksregierung Münster als zustän- dige Überwachungsbehörde wirkt nachdrücklich darauf hin, dass der Betreiber seinen Verpflich- tungen zügig nachkommt. Dazu hat die Bezirksregierung im März 2019 einen öffentlich-
rechtlichen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen, in dem technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt sind, um den Zielwert für BaP möglichst dauerhaft einzuhalten.
0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020
B(a)P Immissionsmessung BOTT-Messstation
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zielwert für BaP einzu- halten?
Die technische Ausstattung der Kokerei entspricht den gesetzlichen Anforderungen, wasim lau- fenden Betrieb aufrechterhalten werden muss. Daneben ist es wichtig, die Anlage optimal zu betreiben. Das bedeutet beispielsweise, dass die Dichtigkeit der Betriebseinrichtungen bestmög- lich sichergestellt wird.
Die Bezirksregierung Münster hat mit der ArcelorMittal Bremen GmbH als Betreiberin der Kokerei Prosper im März 2019 eine Vereinbarung zur Verringerung von Benzo[a]pyren (BaP) - Immissio- nen getroffen. Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Betreiberin im Rahmen eines öffentlich- rechtlichen Vertrages gegenüber der Bezirksregierung Münster unter anderem durch organisato- rische und technische Maßnahmen dafür zu sorgen, den Zielwert für BaP-Immissionen möglichst dauerhaft einzuhalten.
Die Kokerei wird dafür sorgen, dass durch verbesserte Schulungen der Mitarbeiter, innerbetriebli- che und organisatorische Vorkehrungen sowie zusätzliche technische Maßnahmen alle Anstren- gungen unternommen werden, um eine Reduzierung von BaP-Immissionen sobald wie möglich zu erreichen. So soll zum Beispiel die Abdichtung von Ofentüren verbessert und die Prozess- überwachung optimiert werden.
Die Bezirksregierung Münster wird die Umsetzung der Maßnahmen intensiv überwachen und gegebenenfalls durch die in der Vereinbarung für diesen Fall vorgesehenen Sanktionen dafür sorgen, dass diese umgesetzt werden.
Als Sofortprogramm sind bereits umfangreiche Schulungen der Mitarbeiter zu emissionsmindern- den Maßnahmen erfolgt. Die Abdichtleistung an den Batterien wurde mit den verfügbaren Einrich- tungen verstärkt. Weiter wurden technische Maßnahmen zur Prozessstabilisierung getroffen, die sich ebenfalls emissionsmindernd auswirken sollen.
Die umgesetzten Maßnahmen werden einem ständigen Controlling unterzogen und wenn nötig angepasst. Die Bezirksregierung Münster wird weiterhin durch unangemeldete Überwachungen den Zustand des Betriebs kontrollieren.
Welche Emissionsquellen tragen zur Benzo(a)pyrenbelastung im Umfeld der Kokerei bei?
Quellen der Immissionsbelastung sind die Kokerei und mit geringerem Anteil die Hintergrundbe- lastung, beispielsweise Hausbrand und Verkehr. Die relevanten BaP-Emissionsquellen auf der Kokerei sind insbesondere die Koksofenbatterien, vor allemKoksofentüren und Fülllöcher. Dabei handelt es sich um sogenannte diffuse Quellen.