• Keine Ergebnisse gefunden

Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisationfür Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisationfür Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

EuAstroOrgÜbk

Ausfertigungsdatum: 05.10.1962 Vollzitat:

"Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre vom 5. Oktober 1962 (BGBl. 1965 II S. 43)"

Fußnote

Inkraft gem. Bek. v. 30.11.1964 II 1965, 43 mWv 17.1.1964

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

"Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

Für die Organisation und die Mitglieder ihres Personals gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in

Übereinkommen zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für

1 des Vertrags über die Europäische Union dahingehend geändert worden, daß der Ausdruck "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" durch "Europäische Gemeinschaft".

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Übereinkommen zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche

(1) Zur Feststellung, ob die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland die Entscheidung eines Gerichts eines anderen Vertragsstaates gemäß Artikel 20 oder Artikel 25 oder