Abteilung Gesundheit und Soziales, 22. Februar 2016
Reduktionen für Zahnbehandlungen
Tarife
Die Behandlungen werden nach dem sogenannten UVG-Tarif (SUVA-Tarif) abgerechnet.
Dieser beträgt Fr. 3.10 pro Taxpunkt für zahnmedizinische Leistungen. Die Anzahl der Taxpunkte, die verrechnet wird, richtet sich nach dem Tarif der Schweizerischen
Zahnärztegesellschaft (SSO), und zwar im Gültigkeitsbereich für die Sozialversicherer.
Anspruch auf Reduktionen
Kinder und schulpflichtige Jugendliche mit Wohnsitz in Riehen haben für Zahnbehandlungen in der öffentlichen Schulzahnpraxis Bettingen Riehen Anspruch auf eine Reduktion, sofern ihr Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegen. Die Höhe dieser
Reduktionen ist abhängig davon, ob beim Amt für Sozialbeiträge (ASB) eine Verbilligung der Krankenkassenprämien gewährt wurde. Auf Antrag (Gesuch an Abteilung Gesundheit und Soziales) kann die Reduktion auch auf Behandlungen in der Schulzahnklinik Basel gewährt werden. Für Erwachsene ist die Volkszahnklinik zuständig.
Höhe der Reduktionen
Es gelten folgende Reduktionen auf den Basistarif (UVG-Tarif):
Anspruchs- gruppen
Zahnärztliche Leistungen* (inkl.
Kieferorthopädie**)
Zahntechnische Leistungen*
10,11,12 20% 20%
6,7,8,9 40% 40%
3,4,5 60% 60%
1,2 80% 80%
** Für kieferorthopädische Behandlungen, für die Drittzahler (in der Regel Versicherungen) die Kosten übernehmen, werden keine Reduktionen gewährt. Sie werden zum vollen Basistarif gemäss § 4 der Zahnpflegeverordnung abgerechnet. Bei teilweiser Kostenübernahme durch Drittzahler werden auf den Restbetrag die üblichen Reduktionen gewährt.
Reduktionen beantragen für konservative Behandlungen
Wenn Sie bereits längere Zeit durch das Amt für Sozialbeiträge eine Verbilligung der Krankenkassenprämie erhalten, werden Sie automatisch der richtigen Reduktionsgruppe zugewiesen. Haben Sie noch keine Prämienverbilligung, weil Sie Ihren Anspruch noch nicht geltend gemacht haben, können Sie das Antragsformular beim Amt für Sozialbeiträge anfordern und einreichen. Telefonisch: 061 267 87 11 oder via E-Mail: asb-pv@bs.ch
Merkblatt für Patientinnen und Patienten der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen
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Reduktionen beantragen für kieferorthopädische Behandlungen
Den Reduktionsanspruch bei der Gemeinde können Sie beantragen, nachdem Sie die Kostenbeteiligung der Krankenkasse abgeklärt haben Bitte halten Sie sich bei
kieferorthopädischen Behandlungen zukünftig an folgenden Ablauf:
1. Bezahlen Sie die Rechnung der Schulzahnpraxis Bettingen Riehen (Gesamtbetrag ohne Reduktion).
2. Senden Sie die Rechnung an Ihre Krankenversicherung (Grund- und
Zusatzversicherung) und warten Sie auf die Bestätigung der Kostenbeteiligung. Holen Sie die Bestätigung auch ein, wenn Sie keine Zahnversicherung haben und die
Krankenversicherung keinen Beitrag leistet.
3. Senden Sie eine Rechnungskopie mit folgenden Beilagen an die Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Gesundheit und Soziales:
Bestätigung der Kostenbeteiligung der Krankenversicherung
Ihre Zahlungsangaben (PC-Konto, IBAN oder Einzahlungsschein)
4. Danach werden wir Ihren Reduktionsanspruch berechnen und den Betrag auf Ihr Konto überweisen.
Bei Fragen zur Rechnung und zum Abrechnungsablauf wenden Sie sich bitte an:
Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Gesundheit und Soziales, Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen, Frau Cécile Schmutz, cecile.schmutz@riehen.ch, 061 646 82 67
Das an die Gemeinde adressierten Antragsschreiben in der Beilage können Sie nutzen, um Ihre Rechnungen einzureichen.
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Gemeindeverwaltung Riehen Abteilung Gesundheit und Soziales Schulzahnpflege, Frau Cécile Schmutz Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen
Schulzahnpflege Bettingen Riehen
ANTRAG um Behandlungsbeiträge der Gemeinde
Sehr geehrte Frau Schmutz
Hiermit beantragen wir eine Reduktion der Behandlungskosten gemäss Zahnpflegeverordnung durch die Gemeinde.
Checkliste Unterlagen:
☐ Rechnungskopien Schulzahnpraxis (Zahnhase.ch)
☐ Bestätigungen Kostenbeteiligung Krankenkasse
☐ Zahlungsangaben (PC-Konto, IBAN oder Einzahlungsschein)
………
☐ Anderes:
Freundliche Grüsse