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Kirchengesetz zur Änderung und Ergänzung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen Vom ... November 2007

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10. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen

vom 21. bis 24. November 2007 DS 6/1

Kirchengesetz

zur Änderung und Ergänzung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Bestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen

Vom ... November 2007

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat gemäß § 97 Nr. 2 der Verfas- sung das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Verweisung auf Bundesrecht § 1

Soweit in besoldungs- oder versorgungsrechtlichen Bestimmungen in Kirchengesetzen, Verordnungen des Landeskirchenrates oder in sonstigen Bestimmungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thü- ringen auf Besoldungs- oder Versorgungsrecht des Bundes verwiesen wird, beziehen sich diese Ver- weisungen jeweils auf das am 31. Dezember 2007 geltende Bundesrecht.

Inkrafttreten § 2 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Eisenach, den ... November 2007 (4211, 4301)

Die Landessynode

der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen

Steffen Herbst Dr. Christoph Kähler

Präsident Landesbischof

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