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Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen betr. Petition "Suchverkehr an der Inzlingerstrasse Nr. 11 - 45"

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Nr. 10-14.104

Bericht der Kommission für Volksanregungen und Petitionen betr.

Petition "Suchverkehr an der Inzlingerstrasse Nr. 11 - 45"

1. Petition

Am 26. Oktober 2010 wurde die Petition "Suchverkehr an der Inzlingerstrasse Nr. 11 - 45"

mit den Unterschriften aller betroffenen Parteien der genannten Seitenstrasse eingereicht.

Die Unterzeichnenden bitten darin die Gemeinde Riehen, für die Stichstrasse Inzlingerstras- se Nr. 11 - 45 eine Zubringerdienstregelung zu verfügen und die entsprechenden Parkplätze aufzuheben.

2. Anhörung und gemeinsame Diskussion der involvierten Parteien

Die Kommission hat sich an einer Sitzung mit den Anliegen der Petent/innen auseinander gesetzt. Zur Meinungsbildung trugen die folgenden Personen bei:

• Vertreter/innen der Petition

• Thomas Meyer, zuständiger Gemeinderat

2.1 Argumente und Vorschläge der Petent/innen

Die Petent/innen legen dar, wie sehr der Suchverkehr in den letzten Jahren in ihrer Quar- tierstrasse zugenommen hat. Was für die Fondation Beyeler ein Erfolg ist, ist für die Anwoh- nenden eine Zumutung. In der kurzen Stichstrasse hat es bloss 2-3 Parkplätze, zudem ist es sehr eng und es wird zu schnell gefahren. Rücksichtslos werde auch das Trottoir als Fahr- bahn genutzt, was die Kinder gefährde. Zudem werden die Autos überall abgestellt, selbst vor Hauseingängen. Eine Lösung erhoffen sich die Petent/innen von einem allgemeinen Fahrverbot mit Zubringerberechtigung. Auf die zwei, drei Parkplätze würde man auch ver- zichten, um mehr Sicherheit zu erreichen und den Suchverkehr zu unterbinden. Seit 2002 warte man auf eine taugliche Lösung. In früheren Jahren war auch schon die Idee einer Be- gegnungszone thematisiert worden, aber nach dem damaligen Reglement nicht möglich.

2.2 Argumente und Vorschläge des Gemeinderats

Th. Meyer zeigt die Problematik einer Fahrverbotslösung mit Zubringer auf. Eine solche Lö- sung hätte präjudizielle Wirkung und würde viele motivieren, für ihr Quartiersträsschen Ähn- liches einzufordern. Zudem glaubt er nicht an die Wirkung, da oft festgestellt werden müsse, dass sich die Automobilist/innen von einer Zubringerdienst-Regelung nicht aufhalten lassen.

Was nicht machbar sei, sei ein Abbiegeverbot, das für die Anwohnenden nicht gelten würde.

2.3 Gemeinsame Diskussion

Aus Sicht der Petent/innen ist die Hoffnung gering, dass die geplanten Aufpflästerungen zum Eingang in die Stichstrasse (laufende Sanierung Inzlingerstrasse) bereits Erleichterung

www.riehen.ch

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bringen. Für sie würde es mehr bringen, die bestehenden Parkplätze aufzuheben, um den Suchverkehr von vornherein abzuwenden.

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Zur Diskussion gestellt wird auch die Idee einer Begegnungszone gemäss neuem Regle- ment. Gemäss Thomas Meyer wäre dazu die Zustimmung von 80% der Anwohnenden nötig und die Massnahme könnte rasch umgesetzt werden. Zur genauen Ausgestaltung könnten sich die Anwohnenden im Rahmen einer Vernehmlassung äussern. Kostenpunkt wäre ca.

CHF 25'000.-.

Siehe auch Internet-Link auf der Riehener Homepage

http://www.riehen.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/?action=showinfo&info_id=109939) resp. http://www.riehen.ch/dl.php/de/4c51476c6340b/Begegnungszonen_Konzept.pdf) mit ausführlichem Text zum Konzept.

3. Kommissionsberatung

Die Kommission entnimmt dem Gespräch mit den Petent/innen, dass diese nachvollziehen können, dass eine einfache Signalisationslösung (Abbiegeverbot und/oder allgemeines Fahrverbot) nicht machbar wäre bzw. nicht befolgt würde. Ohne sich etwas zu vergeben, könnte aber die Einrichtung einer Begegnungszone Erleichterung bringen. In dieser Zone sollten dann auch die Parkplätze beseitigt werden. Nach fünf Jahren würde gemäss Regle- ment die Gemeinde die Begegnungszone wieder überprüfen.

Es wird einstimmig entschieden, die Petent/innen zu motivieren, eine Begegnungszone ge- mäss geltendem Reglement zu beantragen.

4. Anträge

Die Kommission stellt dem Einwohnerrat den Antrag, den nachfolgenden Beschlüssen zu- zustimmen:

1. Die Petition wird als erledigt betrachtet.

2. Dieser Bericht und die Beschlüsse des Einwohnerrats sind den Erstunterzeichnenden der Petition zur Kenntnis zu bringen.

Riehen, 4. August 2011

Für die Kommission für Volksanregungen und Petitionen

Marianne Hazenkamp, Präsidentin

Beilage: Petition

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