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Prüfung des Mindestlohns

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Academic year: 2022

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FO_05_V4_Mindestlohn

Erklärung des Antragstellers/Zuwendungsempfängers zum Gesetz zur Durchsetzung des Mindestlohnes in Bremen

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Firma/Name

Vorhaben/Projekt Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Bezeichnung

☐ Antrag* ☐ Bescheid* vom/Aktenzeichen Text einfügen

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*Zutreffendes bitte ankreuzen Datum Aktenzeichen

Nach dem am 01.09.2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die Freie

Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von

§ 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gemäß § 23 der bremischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nur, wenn sich die Zuwendungsempfänger/innen verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens den jeweils zum Zeitpunkt der Projektbewilligung geltenden Mindestlohn zu zahlen.

Dementsprechend verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, meinen/unseren Arbeitnehmer*innen mindestens ein Entgelt in Höhe des zum Zeitpunkt der Projektbewilligung geltenden Mindestlohn zu zahlen. Dies gilt auch für Aushilfen (Studentische Kräfte) und geringfügig Beschäftigte (450-Euro- Verträge).

Soweit zutreffend:

Der folgende Tarifvertrag kommt für die Beschäftigungsverhältnisse zur Anwendung:

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Titel/Beschreibung

Uns ist bekannt, dass sämtliche Angaben im Antrag und in den Anlagen subventionserhebliche Tatbestände im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch beinhalten und alle Tatsachen, die der Bewilligung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind, der Zuwendungsstelle unverzüglich mitzuteilen sind.

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben, die subventionserhebliche Tatsachen betreffen und dem Zuwendungsempfänger zum Vorteil gereichen, sind gem. § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Diesbezüglich wird auf die besonderen Offenbarungspflichten nach § 3 Subventionsgesetz hingewiesen.

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Datum/rechtsverbindliche Unterschrift mit Firmenstempel

Die hier erklärten Tatsachen sind wesentliche Fördervoraussetzungen. Bei unrichtigen Angaben behält sich die Bewilligungsbehörde entsprechende Maßnahmen - einschließlich nachträglichem Widerruf des

Zuwendungsbescheides – vor.

1 Veröffentlicht am 29.10.2021

OP EFRE Bremen 2014-2020 EFRE-Verwaltungsbehörde

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