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VwV Bildungsempfehlung und Empfehlung Hauptschulbildungsgang

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Academic year: 2022

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1.

2.

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

über die Bildungsempfehlung an Grundschulen und die Empfehlung für den Hauptschulbildungsgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

im Freistaat Sachsen

(VwV Bildungsempfehlung und Empfehlung Hauptschulbildungsgang)

Vom 14. Dezember 2018

I.

Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen und staatlich anerkannten Grundschulen und Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet wird, sowie für Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Freistaat Sachsen.

II.

Festlegungen zu den Vordrucken Bildungsempfehlung zur Aufnahme an Oberschulen und Gymnasien

Für die Erteilung der Bildungsempfehlung der Grundschulen und Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet wird, ist in der Klassenstufe 4 das als Anlage 1 beigefügte Formular „Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4“ im Format DIN A 4, einseitig, zu verwenden. Für Schüler an Grundschulen und Förderschulen wird keine Bildungsempfehlung erteilt, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung fortbesteht.

Empfehlung zur Aufnahme in Klassen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Für die Erteilung der Empfehlung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 34 Absatz 3 der Schulordnung Förderschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 258) geändert worden ist, ist das als Anlage 2 beigefügte Formular „Empfehlung gemäß § 34 Absatz 3 der Schulordnung Förderschulen“

im Format DIN A 4, einseitig, zu verwenden.

III.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Bildungsempfehlung vom 19. Januar 2017 (MBl. SMK S. 8), die durch Verwaltungsvorschrift vom

27. November 2017 (MBl. SMK S. 448) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 2018

Der Staatsminister für Kultus Christian Piwarz

Anlage 1 Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 Anlage 2 Empfehlung gemäß § 34 Absatz 3 der Schulordnung Förderschulen

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus

vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211)

VwV Bildungsempfehlung und Empfehlung Hauptschulbildungsgang

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 08.02.2019 Seite 1 von 1

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