• Keine Ergebnisse gefunden

Salzwedel, 22.5.2019 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel Unternehmensflurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau Verfahrensnummer: 37SAW807 Az: 611B3.01

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Salzwedel, 22.5.2019 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel Unternehmensflurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau Verfahrensnummer: 37SAW807 Az: 611B3.01"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Salzwedel, 22.5.2019 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung

und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel

Unternehmensflurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau Verfahrensnummer: 37SAW807

Az: 611B3.01

Niederschrift über die 1. Teilnehmerversammlung mit Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau

Anwesend vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel:

Versammlungsleiter: Herr Dr. Schröder, Sachgebietsleiter weiter anwesend: Frau Gerchel, Herr Krietsch, Herr Texdorf

In dem Flurbereinigungsverfahren A14-Drüsedau fand am 21.05.2019 die Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) und ihrer Stellvertreter in Osterburg, im Saal der Stadtverwaltung statt.

Herr Dr. Schröder eröffnete den Termin um ca. 18.05 Uhr, begrüßte die Anwesenden, gab den Tagesablauf bekannt und erläuterte den Zweck des Termins. Zum Tagesablauf gab es keine Änderungswünsche bzw. Ergänzungen.

Zur Versammlung erschienen 42 Personen. Nach Prüfung des ALFF am Einlass wurden 41 Teilnehmer bzw. Bevollmächtigte registriert, an 41 Wahlberechtigte wurden Wahlzettel ausgegeben. (siehe Anwesenheitsliste).

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer des Verfahrens zu diesem Termin durch öffentliche Bekanntmachungen des Amtes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Satzungen der betroffenen Gemeinden rechtzeitig mit 14tägiger Frist geladen worden sind:

• in den Flurbereinigungsgemeinden: OT Losse, Drüsedau, Priemern der Gemeinde Altmärkische Höhe - Mitteilungsblatt VG Seehausen 4.5.2019 und Aushang; OT Dequede, Röthenberg der EG Osterburg - Mitteilungs- und Amtsblatt der Hansestadt Osterburg 27.4.2019

• in angrenzenden Gemeinden: OT Bretsch, Stapel, Lückstedt der Gemeinde

Altmärkische Höhe; OT Lindenberg der Gemeinde Zehrental; Hansestadt Seehausen;

OT Behrend der Gemeinde Altmärkische Wische - Mitteilungsblatt VG Seehausen 4.5.2019 und Aushang; OT Polkern, Krevese, Krumke, Zedau der Stadt Osterburg der EG Osterburg - Mitteilungs- und Amtsblatt der Hansestadt Osterburg 27.4.2019 Zusätzlich wurden persönliche Ladungen versandt.

Die Ladung wurde auf Nachfrage des Versammlungsleiters von keinem der Anwesenden gerügt. Die Ladung ist somit ordnungsgemäß erfolgt.

Anschließend erläuterte Herr Dr. Schröder anhand einer Powerpoint-Präsentation den Stand und den geplanten Ablauf des FlurbV A14-Drüsedau sowie die Thematik

Teilnehmergemeinschaft und Vorstandswahl.

Durch den Anordnungsbeschluss vom 6.11.2018 ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts

(2)

die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung A1-Drüsedau“ mit Sitz in Drüsedau entstanden. Sie steht unter Aufsicht der Flurneuordnungsbehörde.

Herr Dr. Schröder erläuterte die Bedeutung und die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten der Teilnehmergemeinschaft sowie des zu wählenden Vorstandes.

Die Wahlmodalitäten erläuterte Dr. Schröder wie folgt:

Für das Flurbereinigungsverfahren wurde die Zahl der Vorstandsmitglieder gem. § 21 FlurbG durch die Flurbereinigungsbehörde auf 5 festgesetzt. Die Zahl der zu wählenden

Stellvertreter beträgt ebenfalls 5. Der gewählte Vorstand der TG wählt eines seiner

Mitglieder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter wirken ehrenamtlich. Für die Tätigkeiten und Sitzungen setzt die Flurbereinigungsbehörde eine Aufwandsentschädigung fest.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Vorstandswahl, der Stimmberechtigung und der Zulassung zur Wahl wurden dargelegt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Eigentümer der zum Verfahren gehörenden Grundstücke, die Erbauberechtigten sowie die Inhaber von selbstständigem Gebäudeeigentum stimmberechtigt sind. Bevollmächtigte haben nur ein Stimmrecht, auch wenn sie mehrere Teilnehmer im Termin vertreten. Miteigentümer (z. B.

Erbengemeinschaften, Bruchteilseigentümer) haben nur ein gemeinschaftliches Stimmrecht.

Im Gegensatz zur Stimmberechtigung sind zur Wahl als Vorstandsmitglied selbst sowohl Teilnehmer als auch Nichtteilnehmer zugelassen.

Die Teilnehmer einigten sich einstimmig auf folgendes Wahlverfahren:

Es erfolgt ein Wahlgang, gewählt wird in geheimer Wahl mittels der an die Wahlberechtigten ausgegebenen Wahlzettel. In den Vorstand werden die ersten 5 Personen mit den meisten Stimmen gewählt. Zu Stellvertretern werden diejenigen weiteren 5 Personen gewählt, die nachfolgend die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Jeder Stimmrechtsinhaber/Teilnehmer hat einen Stimmzettel bekommen, auf dem er dann maximal 5 unterschiedliche Kandidaten mit Namen und zusätzlich der lfd. Nummer der Kandidatenliste benennen und wählen kann. Die Stimmberechtigung wurde vor Beginn der Versammlung durch das ALFF geprüft, dementsprechend wurden Stimmzettel (Wahlzettel) bei der Anwesenheitskontrolle ausgegeben.

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Stellvertreter keine direkte personengebundene Zuordnung zu einem Vorstandsmitglied im Vertretungsfall erhalten, sondern dass für Vertretungen in Vorstandssitzungen diejenigen anwesenden Stellvertreter stimmberechtigt nachrücken, welche in der Vorstandswahl die meisten Stimmen erhalten haben. Dies ermöglicht eine vollständige Vertretung für fehlende Vorstandmitglieder und sichere

Beschlussfähigkeit in den Sitzungen. Zu den Vorstandssitzungen werden alle Mitglieder und Stellvertreter geladen und auch mit Informationen versorgt. Ziel ist eine breite

Interessenvertretung und Informationsvermittlung im Verfahrensgebiet.

Herr Dr. Schröder forderte die Anwesenden auf, Wahlvorschläge für die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und die Stellvertreter abzugeben.

Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:

1. Richter, Jost 2. Pieper, Martina 3. Ahrndt, Martin

(3)

4. Wiese, Frank 5. Schulz, Wolfgang 6. Seehaus, Holger 7. Ahrend, Birte 8. Harder, Jürgen 9. Runden, Florian 10. Baum, Rita 11. Kintra, Heidrun

Die Kandidaten erklärten sich zur Kandidatur bereit und stellten sich der Teilnehmerversammlung kurz vor.

Dr. Schröder wies vor Beginn der Wahl ausdrücklich auf die Selbstkontrolle der anwesenden Teilnehmer zur Stimmberechtigung während der Wahl hin und fragte nach, ob alle

Wahlberechtigten Wahlzettel erhalten haben bzw. ob jemand unberechtigt einen Wahlzettel erhalten hat. Hierzu erfolgte keine negative Rückmeldung. Auf Nachfrage wurden vor der Wahl von keinem der anwesenden Teilnehmer Bedenken bezüglich der anwesenden Wahlberechtigten geäußert.

Die Stimmberechtigten wählten dann in geheimer Wahl.

Während der Stimmenauszählung wurden Fragen zu Stand des

Landankaufs/Abzugsverhältnis, BVVG-Flächen- und Separationsflächenbereitstellung, Waldbewertung und wertgleicher Tausch besprochen.

Als drängendes Problem wurde die Berücksichtigung und schadlose Wiederanbindung der vorhandenen Dränagen bei Autobahnbau und wertgleichem Flächentausch vorgebracht.

Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch die freiwilligen Wahlhelfer Frau Nestler und Frau Baum sowie Frau Gerchel und Herrn Krietsch vom ALFF Altmark.

Es wurden 40 gültige und 1 ungültiger Stimmzettel mit 199 Stimmen ermittelt.

Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Vorstand

1. Ahrndt, Martin 34 Stimmen 2. Wiese, Frank 29 Stimmen 3. Kintra, Heidrun 23 Stimmen 4. Ahrend, Birte 22 Stimmen 5. Schulz, Wolfgang 20 Stimmen Stellvertreter

6. Pieper, Martina 19 Stimmen 7. Richter, Jost 1 5 Stimmen 8. Seehaus, Holger 13 Stimmen 9. Baum, Rita 12 Stimmen 10. Runden, Florian 8 Stimmen nicht im Gremium

11. Harder, Jürgen 4 Stimmen

Auf Nachfrage des Versammlungsleiters wurde die Wahl von den Gewählten angenommen.

(4)

Anschließend erfolgte die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters in der konstituierenden Vorstandssitzung. Dazu begaben sich die Vorstandsmitglieder und Stellvertreter in einen Nebenraum. Versammlungs- und Wahlleiter war Herr Texdorf. Für diese Sitzung gibt es eine gesonderte Niederschrift.

Die Bekanntgabe des Ergebnisses an die Teilnehmerversammlung erfolgte gegen 19:30 Uhr:

TG-Vorsitzender: Ahrndt, Martin Stellvertreter: Wiese, Frank

Herr Dr. Schröder beglückwünschte die gewählten Vertreter der TG verbunden mit dem Wunsch auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit, bedankte sich bei den Teilnehmern für die Teilnahme und das Interesse und beendete die Versammlung gegen 19:35 Uhr.

Von der Möglichkeit einzelner Fragestellung und Klärung wurde noch Gebrauch gemacht.

Texdorf Dr. Schröder

für das Protokoll Versammlungsleiter

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wirtschaftswege und Gewässer auf privatem Grund und Boden und Wegfall ehemaliger Erschließungsstrukturen auf. Das eigentums-rechtliche Wege- und Gewässernetz stimmt mit dem

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Akazienweg 25 - 39576 Stendal Telefon +49 3931 633-0..

Für die Flurstücke 180 und 191 der Flur 3 in der Gemarkung Bindfelde werden Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel Goethestraße 3 und 5, 29410 Salzwedel Grünes Band - Salzwiesen,.. Altmarkkreis Salzwedel

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten -

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben

Jahrhunderts macht, sind jedoch in vielen Fällen wichtige Quellen, die nicht nur Salzwedel betreffen, sondern zum Beispiel auch Orte, in denen gebürtige Salzwedeler später