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die konzeptuellen und rechtlichen Grundlagen für einen Studiengang «Sport – Kultur – Studium» an den Sekundarstufen I und II zu erlassen 2

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M 102/2008 ERZ 13. August 20888 ERZ C Motion

1313 Moeschler, Biel (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 03.04.2008

Für ein kantonales Konzept «Sport – Kultur – Studium»

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. die konzeptuellen und rechtlichen Grundlagen für einen Studiengang «Sport – Kultur – Studium» an den Sekundarstufen I und II zu erlassen

2. sich dabei auf die jüngsten Pilotprojekte oder auf die Erfahrungen der Einrichtungen, die diese Art von Studiengang bereits anbieten, zu stützen

3. die finanziellen Mittel vorzusehen, die für die Umsetzung eines solchen Konzepts erforderlich sind

4. einen verbindlichen Terminplan für dessen Realisierung festzulegen Begründung

2003 wurde unter der Schirmherrschaft der Erziehungsdirektion, des Bundesamts für Sport und der Stadt Biel ein Pilotprojekt lanciert. Ziel war es, die erforderlichen Grundlagen im Hinblick auf einen Studiengang für Sporttalente und Künstlerinnen und Künstler (v.a.

aus den Sparten Musik und Tanz) zu erarbeiten. Dieses Projekt sollte eine Ergänzung zum Projekt von Hofwil sein, das vor kurzem (2007) einen definitiven Status erhalten hat.

Ursprünglich war vorgesehen, dass das Bieler Projekt im Sommer 2008 endet und dass es, sollten die Voraussetzungen dazu gegeben sein, der definitiven Verankerung eines solchen Studiengangs in den kantonalbernischen Bildungseinrichtungen dienen sollte.

Besonders an diesem Projekt ist, dass mehrere nationale Verbände sowie das BASPO daran teilnehmen. Auch die geografische Lage Biels zwischen dem See, dem Mittelland und dem Jura stellt eine gewisse Attraktivität dar. Ein wesentlicher Aspekt des Projekts sind schliesslich auch die Zweisprachigkeit und die Tatsache, dass es sich an Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe I richtet (2007-2008: insgesamt 182 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II aus dem Kanton Bern und aus der ganzen Schweiz).

Die Anfang 2007 durch die Universität Bern vorgenommene Projektevaluation kam zu einem positiven Schluss. Die kantonalen Behörden waren aber bis heute nicht in der Lage, die entsprechenden Massnahmen zur definitiven Verankerung dieses Studiengangs in den öffentlichen Bildungseinrichtungen zu treffen. Die ERZ hat es vorgezogen, ein Globalkonzept für den ganzen Kanton zu entwickeln. Um den Abbruch eines vielversprechenden Experiments zu vermeiden, hat die ERZ beschlossen, das Pilotprojekt in Biel um drei Jahre zu verlängern. Damit besteht die Hoffnung, dass sich der Kanton Bern über kurz oder lang definitiv verpflichtet. Es ist dennoch unabdingbar, dass ein Gesamtkonzept rasch definiert und verabschiedet wird, wie dies die ERZ wünscht, und

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dass die entsprechenden Beschlüsse rechtzeitig gefasst werden. Eine Umsetzung ab Sommer 2011 scheint angemessen, doch die Entscheidungen müssten frühzeitig bekannt sein (spätestens im Sommer 2010), damit die Realisierung unter optimalen Voraussetzungen erfolgen kann.

Diese Motion geht von einer lokalen Situation aus. Sie bezweckt dennoch die Schaffung allgemeiner Grundlagen, so dass die Studiengänge «Sport – Kultur – Studium» dort eingeführt werden können, wo dies wünschenswert scheint.

Ebenfalls wünschenswert wäre auch eine enge Zusammenarbeit zwischen der ERZ und der POM.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat im September 2007 das kantonale Konzept „Schule und Fördermassnahmen im Sport“ zur Kenntnis genommen, sich jedoch in Bezug auf zusätzliche finanzielle Mittel noch nicht definitiv festgelegt. Dieses kantonale Konzept orientiert sich am erfolgreichen Projekt „Sport – Kultur – Studium“, welches im Raum Seeland - getragen durch die Stadt Biel - im Rahmen eines von der Erziehungsdirektion bewilligten Schulversuchs seit 2003 pro Schuljahr für rund 180 talentierte Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Volksschule) und der Sekundarstufe II (Berufsfach- und Mittelschulen) in den Bereichen Sport, Musik und Tanz einerseits schulische Entlastung, andererseits zusätzliche Fördergefässe einrichtet. Die Erziehungsdirektion hat für die Fortsetzung des Projekts in Biel einer Verlängerung des Schulversuchs bis längstens 2011 zugestimmt. Spätestens 2010 soll klar sein, wie das Projekt in definitive kantonale und kommunale Strukturen eingebunden werden kann.

Das kantonale Konzept „Schule und Fördermassnahmen im Sport“ sieht vor, im gesamten Kantonsgebiet vier bis fünf ähnliche regionale Förderzentren zu schaffen, um die Talentförderung an öffentlichen Schulen der Sekundarstufen I und II im Sinne der positiven Erkenntnisse aus dem Schulversuch Biel umzusetzen. Dabei soll sich diese Talentförderung - wie in Biel - nicht ausschliesslich auf sportliche Bereiche konzentrieren, sondern auch die weiteren musisch-kreativen Bereiche wie Gestalten, Musik und Tanz mit einbeziehen. Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für die Volksschule und die Sekundarstufe II verzögern den Prozess der Umsetzung. Der Regierungsrat hat jedoch weiterhin die Absicht, diese in Biel in den vergangenen Jahren erfolgreich erprobte Art einer umfassenden Talentförderung einer flächendeckenden Umsetzung im Kanton zuzuführen.

In der Vergangenheit haben sich im Bereich dieser Talentförderung in einigen Gemeinden aufgrund noch fehlender kantonaler Strategien verschiedene Formen einer pragmatischen Umsetzung entwickelt. Auch Erkenntnisse aus diesen tauglichen Organisationsformen sind bereits mit in die Konzeptentwicklung eingeflossen.

Zu den Ziffern 1. und 2.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass der vom Motionär erwähnte Studiengang eher als schulischer Bildungsgang für talentierte Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der Sekundarstufe II in den Bereichen Sport, Musik und Tanz zu verstehen ist. Er ist bereit, die im Projekt „Sport – Kultur – Studium“ in Biel gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse soweit möglich und finanzierbar in eine flächendeckende Konzeption einzubringen. Die dazu notwendigen konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen sind dabei insbesondere für die Volksschule noch zu schaffen. Wie bereits ausgeführt, geht es dem Regierungsrat darum, auch weitere Erkenntnisse aus anderen Organisationsformen zu gewinnen und diese bei der Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen.

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Zu Ziffer 3.

Die beiden Direktionen POM und ERZ werden gemeinsam prüfen, welche Strukturen notwendig sind, um die Umsetzung erfolgreich an die Hand zu nehmen. Gleichzeitig ist abzuklären, welche finanziellen Mittel für diese erfolgreiche Umsetzung nötig sein werden.

Die finanziellen Ressourcen aus der laufenden Rechnung, die notwendig sind, können allenfalls projektbezogen durch Sportfondsgelder ergänzt werden.

Insbesondere für die Finanzierung im Volksschulbereich (Stützpunkt- und Netzwerkarbeit bzw. Koordinationsarbeit zwischen Gemeinden, Regelschule, Sportverbänden, Sportvereinen, Musikschulen und anderen Ausbildungsstätten, sowie für die direkte schulische Unterstützung der Talente mittels zusätzlicher Unterrichtsgefässe) fehlen zurzeit die gesetzliche Grundlage und die dafür notwendigen Ressourcen.

Da sich der Regierungsrat noch nicht über allfällige zusätzliche Finanzmittel für dieses Konzept ausgesprochen hat, beantragt er, Ziffer 3 in Form eines Postulates zu überweisen.

Zu Ziffer 4.

Bis Ende 2008 soll geprüft werden, wie die Umsetzung erfolgreich verwirklicht werden kann. Der Regierungsrat wird anschliessend über die Umsetzungsmodalitäten zu entscheiden und festzulegen haben, ob bzw. welche zusätzlichen finanziellen Mittel gesprochen werden können. 2009 werden die Vorbereitungsarbeiten soweit abzuschliessen sein, dass ab Schuljahr 2010/11 eine flächendeckende Umsetzung möglich ist.

Antrag: Ziffer 1 und 2 Annahme

Ziffer 3 Annahme als Postulat Ziffer 4 Annahme und Abschreibung

An den Grossen Rat

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