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Lithium-Ionen-Akkumulatoren – ein Brandrisiko?

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Academic year: 2022

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(1)

Marco van Lier

Referent Schadenverhütung Sachversicherung

GDV-Brandversuche mit Lithium-Ionen-Batterien

(2)

GDV-Projekt Brandschutz Lithium-Ionen

(3)

Lithium-Ionen-Akkumulatoren

Aufladbare Batterien mit „Lithium-Ionen-Technik“ boomen:

Unterhaltungselektronik

Powertools, Gartengeräte, Elektrofahrräder

Elektroautomobile

...

(4)

Examples of 18650 cylindrical cells (these are the most common consumer electronics lithium-ion cell form factor).

An example of a battery pack that contains multiple cells (in red shrink-wrap) and a pack protection printed circuit board (PCB) (green).

NFPA: Lithium-Ion Batteries Hazard and Use Assessment, Final Report

© July 2011 Fire Protection Research Foundation

18650

(5)

Soft-pouch cells placed in molded tray and ready for transport.

NFPA: Lithium-Ion Batteries Hazard and Use Assessment, Final Report © July 2011 Fire Protection Research Foundation

Neue Brandlasten

(6)

Lithium-Batterien - Schadenbeispiele

Lithium-Ionen-Akkumulatoren

enthalten Energie und i.d.R. brennbare Elektrolyte sowie weitere brennbare Bestandteile.

Schäden

während des Betriebs

während Ladevorgängen

durch äußere mechanische oder thermische Einwirkungen Thermal runaway der Batterie führt immer zu Schäden;

Auswirkungen je nach Zusammensetzung und Konstruktion

(7)

Lithium-Batterien - Schadenbeispiele

Produktrückrufe

Unterhaltungselektronik

Smartphones

Tablets

Notebooks

Kameras

Powertools

Gartengeräte

Elektrofahrräder (Pedelecs, E-Bikes)

Elektroautomobile

...

(8)

Lithium-Batterien – ein neues Risiko?

Lithium-Batterien werden wie gefährliche Güter behandelt:

in kleine Einheiten verpackt,

besonders gehandhabt,

separat gelagert und

brandschutztechnisch abgetrennt.

Sie sind immer gefährliche Güter im Sinne des Transportrechts.

(9)

Lithium-Batterien – Schadenbeispiele

...

(10)

Lithium-Batterien – ein neues Risiko?

Was den Sachversicherern Gedanken macht ...

Bereitstellung in (gesprinklerten) Produktionsbereichen

Lagerung / Zwischenlagerung

(11)
(12)
(13)
(14)

Lithium-Batterien – ein neues Risiko?

Eine Fragestellung für die Sachversicherung:

Ob bei einem Brand von Li-Ion-Batterien

das bestehende Brandschutzkonzept und

eine vorhandene Löschanlage

das Szenario beherrschen, ist noch unklar.

Hersteller und Anwender führen zwar Versuche durch, jedoch noch weitestgehend unter Ausschluss der sonstigen Fachwelt.

(15)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Die GDV-Projektgruppe „PG Lion“ mit Vertretern der

Versicherer

Elektroindustrie

Automobilindustrie

Löschanlagentechnik

hat als erste Hilfestellung für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien ein Merkblatt zur Schadenverhütung erarbeitet.

Das Merkblatt beschreibt typische Gefahren und zeigt nach derzeitigem Kenntnisstand geeignete Maßnahmen zur

Schadenverhütung auf.

Weitere GDV-Aktivitäten: Brandversuche mit Lithium-Akkus

(16)

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

(VdS 3103 2012-06 (01))

Aufbau der 4-seitigen GDV-Publikation

1. Einleitung Lithium-Batterien – ein neues Risiko?

2. Grundlagen

3. Gefahren durch Lithium-Batterien 4. Maßnahmen zur Schadenverhütung

5. Bereitstellung in Produktionsbereichen.

Hinweis: Das Merkblatt wird derzeit u.a. mit Beteiligung von Logistikern überarbeitet und erscheint 2015 als überarbeitete Auflage.

Die empfohlenen Maßnahmen zur Schadenverhütung bleiben im Wesentlichen unverändert.

(17)

Gefahren durch Lithium-Batterien

Lithium-Batterien bei ordnungsgemäßem Umgang und sachgerechter Handhabung vergleichsweise sicher

Brände können entstehen durch

technische Defekte

fehlerhafter Handhabung und unsachgemäßen Umgang wie z.B.

mechanische Beschädigungen (innere Kurzschlüsse)

thermische Belastung (innere Kurzschlüsse)

Überladung (starke Temperaturerhöhung infolge exothermen Vorgangs)

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

(18)

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

4.1 Grundsätzliche Maßnahmen zur Schadenverhütung

Batteriepole vor Kurzschluss schützen

Batterien

vor mechanischen Beschädigungen schützen (beschädigte umgehend entsorgen)

vor dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen schützen

separiert lagern (Mischlagerungen unterbinden)

Abstand von mind. 2,5 m zu anderen Lagerungen einhalten

Lagerung räumlich getrennt oder in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (z.B. Container, Sicherheitsschränke mit Druckentlastung, Gefahrstoffraum)

(19)

4.2 Spezifische Maßnahmen zur Schadenverhütung Gestufte Anforderungen

für Handhabung und Lagerung von Lithium-Batterien

geringer Leistung (Knopfzellen, Computer, Multimedia, Kleinelektro)

mittlerer Leistung (Fahrräder, Gartengeräte, diverse Kleinfahrzeuge )

hoher Leistung (ab 60 V; Elektromobilität, netzunabhängige Großgeräte)

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

(20)

4.2 Spezifische Sicherheitsregeln

(je nach Batteriekategorie)

Lithium-Batterien geringer Leistung

keine speziellen Sicherheitsvorschriften, sofern alle Vorgaben des Herstellers bzw. der zertifizierenden Stellen eingehalten werden.

Es dürfen nur Zellen und Batterien gelagert werden, für die der Nachweis der Prüfung nach UN 38.3 vorliegt

(u.a. Prüfung von Vibration, Schock, Schlag, externer Kurzschluss, Überladung)

Bei größeren zusammenhängenden Lagermengen - Volumina über 7 m³ oder mehr als 6 Euro-Paletten - gelten die Hinweise für Lithium-Batterien mittlerer Leistung.

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

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4.2 Spezifische Sicherheitsregeln

(je nach Batteriekategorie)

Lithium-Batterien mittlerer Leistung

Brandschutztechnisch getrennt lagern

Keine Mischlagerungen mit anderen Produkten

Lagerbereich durch Brandmeldeanlage mit Aufschaltung überwachen

Bei Feuerlöschanlagen Löschmittelhinweise in Sicherheitsdatenblättern beachten

Bei größeren Lagermengen

(in Anlehnung zum Umgang mit Aerosolen

belegte Fläche > 60 m² und / oder Lagerhöhen > 3 m) gelten die Hinweise für Lithium-Batterien hoher Leistung.

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

(22)

4.2 Spezifische Sicherheitsregeln

(je nach Batteriekategorie)

Lithium-Batterien hoher Leistung

Bisher noch keine gesicherten Kenntnisse hinsichtlich adäquater Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen in Absprache mit dem Sachversicherer für den Einzelfall regeln

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

(23)

4.2 Spezifische Sicherheitsregeln

(je nach Batteriekategorie)

Lithium-Batterien hoher Leistung

Denkbare Maßnahmen hierbei sind z.B.:

Separierung und Mengenbegrenzung

Lagerung brandschutztechnisch getrennt

Löschanlage installieren

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

(24)

4.3. Bereitstellung in Produktionsbereichen

Sofern Lithium-Batterien an Produktionsplätzen bereitgestellt werden müssen:

Begrenzung auf das notwendige Minimum („Tagesbedarf“)

Lagerort von Lagerungen jeglicher Art frei halten

feuerbeständige Lagerschränke oder Container verwenden

geeignete Feuerlöscher im Nahbereich

Sind in den betroffenen Bereichen Löschanlagen vorhanden, sind die Vorgaben der jeweiligen Sicherheitsdatenblätter in Bezug auf geeignete Löschmittel zu

berücksichtigen.

„Lithium-Batterien - Merkblatt zur Schadenverhütung“

– Aussagen:

(25)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus

(26)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus Januar - März 2014

(27)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus

Übersicht IdF LSA Brandhalle mit Deckeneinbau

(28)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus Block- und Regallager

Blocklagerversuche mit deckenmontierter Sprinkleranlage

Regallagerversuche mit Regalsprinklerung

Es werden nur Lagersituationen untersucht, in denen auch Paletten mit Akkus eingelagert werden. Eine reine Lagerung oder Produktion wird nicht erfasst .

Ziel der Untersuchung: Mit Sprinkleranlage beherrschbar?

Überprüfung von Auslegungskriterien von Sprinkleranlagen bei Lagerung von Li-Ionen Batterien

(29)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus

Akkus mit BAM-zugelassener Umverpackung (Karton)

(30)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus 18650-Zellen aus dem Pedelec-Bereich

in Aluminiumhülle in üblichen Transport-Kartons

ohne Aluminiumhülle in üblichen Transport-Kartons

Quelle: VdS

(31)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuche Akkupack

(32)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuche Akkupack

(33)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuch Pedelec-Akku mit Alu-Hülle

(34)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuch Pedelec-Akku mit Alu-Hülle

(35)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Vorversuch Pedelec-Akku mit Alu-Hülle

(36)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus:

Vorversuch 3 x 8 Akkupacks mit Alu-Hülle in Karton

(37)

Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Blocklager

Versuchsaufbau Blocklager (Draufsicht)

Versuchsimpression Blocklager

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Lithium-Batterien – Aktivitäten der Versicherungswirtschaft

Brandversuche mit Lithium-Akkus: Regallager

Versuchsaufbau Regallager (Frontansicht) Versuchsaufbau Regallager (Draufsicht)

(40)
(41)
(42)

Erkenntnisse - Brandversuche mit Lithium-Ionen-Batterien

In den ersten Minuten brennen nur Verpackungen und Lagerhilfen

Akkus nehmen erst später – nach 5 bis 8 Minuten – am Brandgeschehen teil

Nach Auslösung: Kontrolle des Brandes, einzelne Akkus nehmen am Brandgeschehen teil

Brände konnten nach Versuchsende manuell durch Feuerwehreinsatzkräfte ohne Probleme gelöscht werden

Die BAM-Transportkartons sind durch Verpackungsfolie entzündbar

(43)

Fazit - Brandversuche mit Lithium-Ionen-Batterien

Sprinkleranlage ist ein geeignetes Mittel, um den Brand gelagerter Lithium-Ionen-Akkumulatoren einzudämmen, wenn die Löschanlage so ausgelegt ist, dass das Löschmittel den Brandherd schnell erreicht

Derzeit gibt es noch kein Standard-Sprinklerkonzept für die Lagerung oder Produktion; Beurteilung des Einzelfall notwendig

Die Versuchsergebnisse können nicht ohne Weiteres auf andere Li-Ionen Akkutypen übertragen werden

Die Versuchsergebnisse deuten darauf hin, dass keine „Verschlimmerung“

der Situation durch Sprinkleranlagen erreicht wird

(44)

GDV-Projekt Brandschutz Lithium-Ionen - Zusammenfassung -

Für „Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Ionen-Batterien“

hat die GDV Projektgruppe Lion ein Merkblatt erarbeitet (Juni 2012).

Das Merkblatt wird derzeit überarbeitet,

wesentliche Maßnahmen zur Schadenverhütung weiterhin unverändert;

überarbeitete Auflage erscheint 2015

Orientierende Brandversuche durchgeführt, Ergebnisse aus den GDV- Brandversuchen werden im Frühjahr 2015 veröffentlicht

(45)

www.gdv.de | @gdv_de

Referenzen

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