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Archiv "Pneumologen wollen Zusammenarbeit mit Hausärzten verstärken" (29.07.1994)

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POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Ärzte warnen vor Mißbrauch mit Chipkarten

DORTMUND. Ein nur geringes Interesse an der Si- cherheit der neu eingeführten Krankenversichertenkarte wirft der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereini- gung Westfalen-Lippe, Dr.

med. Ulrich Oesingmann, den Krankenkassen vor. Der Pa- tient müsse lediglich in der Arztpraxis per Unterschrift bestätigen, daß er der recht- mäßige Inhaber der Versi- chertenkarte ist. Gehe eine Karte verloren oder werde sie gestohlen, könne sie nicht einmal für ungültig erklärt werden, kritisierte Oesing- mann. Es werde einfach eine neue Karte mit gleicher Ver- sichertennummer erstellt und ausgegeben. Dies könne zu Mißbrauch führen. So habe beispielsweise das ZDF- Nachrichtenmagazin WISO berichtet, daß Vericherten- karten in der Drogenszene bereits ein beliebtes Handels- objekt seien. Medikamente, teure Behandlungen oder Zahnersatz ließen sich offen- bar problemlos erschleichen, so Oesingmann. Die Kassen- ärztliche Vereinigung West- falen-Lippe fordert deshalb die Krankenkassen nach- drücklich auf, einem Miß- brauch der Karte entgegenzu- wirken. EB

Möglicher Verzicht auf den ‚Arzt im Praktikum"

DÜSSELDORF. „Einem möglichen Verzicht auf den

‚Arzt im Praktikum' in der Neufassung der Bundesärzte- ordnung und der damit ver- bundenen geregelten Ausbil- dungszeit kann unter der Be- dingung zugestimmt werden, daß die in dieser Zeit zu ver- mittelnden Fähigkeiten und Fertigkeiten in das Studium erfolgreich integriert werden und der damit verbundene Lehraufwand in der Kapazi- tätsverordnung berücksichtigt

wird." Diesen Beschluß faß- ten die Mitglieder der ordent- lichen Jahresversammlung des Medizinischen Fakultä- tentages im Juni in Düssel- dorf.

Sie forderten außerdem unter anderem die zuständi- gen Stellen des Bundes und der Länder dazu auf, die Ein- richtung von personell ausrei- chend ausgestatteten Studi- endekanaten oder analoger Institutionen zu fördern. Kli

Mit Märchenmotiven für den Schutz von Nichtrauchern

KÖLN. Mit einer sechstei- ligen Anzeigenserie in der all- gemeinen Presse wirbt die Bundeszentrale für gesund-

heitliche Aufklärung (BZgA) seit wenigen Wochen für ei- nen Verzicht auf das Rau- chen. Die Anzeigenmotive setzen auf das Verantwor- tungsbewußtsein der Raucher für die Gesundheit anderer, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Alle sechs Anzeigen sind nach dem gleichen Muster aufgebaut und basieren auf Märchenmotiven. Damit, so die BZgA, soll das Rauchen auf humorvolle Weise als un- zeitgemäßes und überholtes Verhalten dargestellt werden.

Besonderen Wert legt die Bundeszentrale für gesund- heitliche Aufklärung nach ei- gener Darstellung auf den Versuch, eine Polarisierung von Rauchern und Nichtrau- chern zu vermeiden und zu- gleich den „oft aggressiven Vorbehalten von Rauchern gegenüber dem Nichtrau- cherschutz" zu begegnen. JM

Ethik-Kommissionen:

Verfahrensgrundsätze

KÖLN. Die vom „Arbeits- kreis Medizinischer Ethik- Kommissionen in der Bun- desrepublik Deutschland" be- schlossenen Verfahrens- grundsätze bei der Beurtei- lung biomedizinischer For- schungsvorhaben am Men- schen wurden im Deutschen Ärzteblatt 31-32/1991 veröf- fentlicht. Im Paragraph 3, Absatz 3 dieser Verfahrens- grundsätze wurde als „vorläu- fige Ergänzung" das Vorge- hen bei multizentrischen Stu- dien festgelegt.

In Abänderung dieser

„vorläufigen Ergänzung" hat der Arbeitskreis anläßlich sei- ner Jahresversammlung am 17. November 1993 in Köln nach ausführlichen Beratun- gen die folgende Formulie- rung beschlossen:

„I. Die Verpflichtung des Arztes, sich vor der Durch- führung klinischer Versuche am Menschen oder der epide- miologischen Forschung mit personenbezogenen Daten durch eine bei der Ärztekam- mer oder bei einer medizini- schen Fakultät gebildete Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbun- denen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen be- raten zu lassen, ergibt sich aus der Berufsordnung der für den Arzt zuständigen Ärz- tekammer oder aus den hoch- schulrechtlichen Bestimmun- gen für den medizinischen Fachbereich.

II. Für das Verhältnis der bei den Ärztekammern oder den medizinischen Fakultä- ten gebildeten Ethik-Kom- missionen zur Behandlung multizentrischer Studien soll gelten:

C) Die Voten öffentlich- rechtlicher Ethik-Kommissio- nen werden grundsätzlich un- tereinander anerkannt. Der/

die Vorsitzende soll die Mit- glieder der Kommission über vorgelegte anderweitig bera- tene Multizenter-Studien un- terrichten. Das Vorliegen ei- nes Votums einer öffentlich- rechtlichen Ethik-Kommissi- on schließt jedoch nicht aus,

daß noch einmal beraten wird. Dabei sollen Anlaß und Ausmaß der Beratung bezie- hungsweise Beschlußfassung der jeweiligen Ethik-Kommis- sion vorbehalten bleiben.

C) Die ordnungsgemäße Zusammensetzung und ein ordnungsgemäßes Verfahren der vorbefaßten Ethik-Kom- mission werden vorausge- setzt.

® Weitere Beratungen sind kostenfrei, oder die Ko- sten sind reduziert.

® Da in der Regel das Einverständnis aller Beteilig- ten vermutet werden kann, wird eine wechselseitige In- formation der Ethik-Kommis- sionen empfohlen."

Damit ist klargestellt, daß es auch bei multizentrischen Studien jeder Ethik-Kommis- sion freisteht, den Antrag trotz Vorliegens eines Vo- tums einer öffentlich-rechtli- chen Ethik-Kommission noch einmal zu beraten.

Prof. Losse

Pneumologen wollen Zusammenarbeit mit Hausärzten verstärken

HILDESHEIM. Der 'Bun- desverband der Pneumologen hat sich in Hildesheim dafür ausgesprochen, die Leistun- gen von Lungenfachärzten verstärkt auf Anforderungen von Hausärzten oder anderen zuweisenden Medizinern zu erbringen. Anlaß für diesen Beschluß sei die Sorge der Hausärzte, daß mit Einfüh- rung der Versichertenkarte die Patienten unter Umge- hung des Hausarztes direkt zum Spezialisten gehen. „Wer als Facharzt dieses Patienten- verhalten fördert, verzichtet auf eine gute Rundum-Ver- sorgung seiner Patienten, die nur in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt möglich ist", sagte Dr. med. Dietrich Rohde, Vorsitzender des Verbandes. Auch die Zusam- menarbeit mit den Kranken- hausärzten müsse nach der Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versor- gung engagierter angegangen werden. EB A-2026 (22) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 30, 29. Juli 1994

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