DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
KURZBERICHT DIE GLOSSE
Stärkere Stellung für die Professoren
Die Novellierung des Hochschul- rahmens, die jetzt, nachdem der Bundesrat abschließend zuge- stimmt hat und das parlamentari- sche Verfahren beendet ist, in Kraft treten kann — diese dritte No- vellierung hat in der Öffentlichkeit kaum noch ein großes Echo ge- funden, die betroffenen Fachkrei- se selbstverständlich ausgenom- men. Welch ein Unterschied zu den heißen Debatten um das Hochschulrahmengesetz damals, als es nach Studentenunruhen und im Zuge einer bildungspoliti- schen Euphorie gemacht wurde.
Mehr oder weniger stillschwei- gend sind durch die Novellierung eine Reihe von Fortschritten, die sich als so fortschrittlich offenbar nicht erwiesen hatten, jetzt besei- tigt worden. Dazu kommt eine Fül- le von Detailänderungen.
> Bei der Gestaltung von Studienordnungen erhalten die Hochschulen mehr Autonomie.
> Für besonders befähigte Stu- denten werden besondere Studienangebote ermöglicht.
> Bei den Entscheidungsstruktu- ren werden das Fachvertretungs- prinzip und die Stellung der Pro- fessoren verstärkt.
> Das Amt des Hochschulassi- stenten wird abgeschafft. Statt
ZITAT
Erziehungsprobleme
„Ich kann nicht verstehen, daß heute eine 30jährige Mutter ihr sechstes Kind von einer 20jährigen Erzieherin und Sozialhelferin erziehen lassen muß. Die Oma muß in der Familie wieder mehr das Sagen haben."
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm, im Jugend- und Pfarrheim der Katholischen Kirchengemein- de Heilig Geist Frechen-Bachem
dessen ist das Amt des wissen- schaftlichen Assistenten, des Oberassistenten und des Hoch- schuldozenten vorgesehen.
> Eine Verbesserung der Bedin- gungen der Drittmittelforschung soll durch eine Erleichterung der Mittelbewirtschaftung und der Einstellung von Mitarbeitern er- reicht werden.
Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung weist der Ge- setzesbeschluß — nicht zuletzt auf Wunsch des Bundesrates — vor al- lem folgende Änderungen auf:
> Stärker herausgestellt wird die besondere Rolle der Fachhoch- schulen in Lehre und Forschung.
> Von einer besonderen Kapazi- tätsregelung für die Lehrveran- staltung für besonders befähigte Studenten und für die neuen Stu- diengänge, die sich aus der Ent- wicklung der Wissenschaft erge- ben können, wird abgesehen.
> In die Regelung für die Zeitbe- amten- und Zeitangestelltenver- hältnisse wird eine Auflockerung der zeitlichen Obergrenze zugun- sten bestimmter Personengrup- pen aufgenommen.
> Auf Professorenstellen können künftig generell auch Nichtbewer- ber berufen werden.
> Die stimmberechtigte Mitwir- kung aller Professoren eines Fachbereichs an bestimmten Ent- scheidungen erstreckt sich auch auf Habilitationsverfahren.
I> Im zentralen Kollegialorgan, das die Hochschulleitung wählt und die Grundordnung der Hoch- schule erläßt, erhalten die Profes- soren die Mehrheit der Sitze und Stimmen; von einer Vorschrift über die für die Wahl der Hoch- schulleitung erforderlichen Mehr- heit wird abgesehen.
> Auf die im Gesetzentwurf vor- gesehene Vorschrift, nach der den Hochschulen das Recht ein- geräumt werden sollte, zwischen der Rektorats- und der Präsidial- verfassung zu wählen, wird ver-
zichtet. EB
Zulangen bei Zulagen
Mehr als vier Milliarden DM könn- ten nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler gespart werden, wenn alle rund 400 Zulagen gestri- chen werden, die im öffentlichen Dienst ausgezahlt werden. Beson- ders dicke Brocken sind die Mini- sterial-, Harmonisierungs- und Dienstalterszulagen an Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Der Einfallsreichtum beim Zulan- gen auf Zulagen ist jedoch unge- mein phantasievoller, als die öf- fentliche Meinung Beamten zu- trauen würde: So bekommt das Personal auf Feuerschiffen eine Zulage, damit es das Tuten von Nebelhörnern leichter verkraftet.
So gibt es Sonderhonorare für das Bergen von Strandkörben nach der Flut. Auch das Reparieren der Matratzen von Krankenhausbet- ten wird gelegentlich durch Son- derzulagen verschönt. Das glei- che gilt für die Reinigung von Be- sucherpantoffeln in Museen und Schlössern. Holzhauer erhalten als Entschädigung für etwa zu er- leidende Mückenstiche eine Schnakenzulagen.
Da Ärzte auch öffentliche Aufga- ben zu erfüllen haben, sollten je- ne rund 400 Positionen der Zula- gen in die Ärztliche Gebührenord- nung eingearbeitet werden. FM
FRAGEN SIE DR. BIERSNYDER!
Unverständlich
Sehr geehrter Herr Doktor, in Arti- keln, die von Psychiatern ge- schrieben werden, kommen viele hochinteressante Sätze vor, die man aber kaum verstehen kann.
Was soll man da machen?
Dr. Biersnyder antwortet: Empfoh- len wird, den Autor zu befragen.
Sollte er die Antwort kurz, knapp und verständlich geben können, müssen Sie sich fragen, ob sie tat- sächlich einen Psychiater alter Schule kontaktiert haben. ❑ Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 45 vom 6. November 1985 (21) 3325