• Keine Ergebnisse gefunden

Forum Landwirtschaftliches Sozialrecht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Forum Landwirtschaftliches Sozialrecht"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landwirtschaftliches Sozialrecht

76. Agrarrechtsseminar der DGAR

Andreas Sandig

andreas.sandig@svlfg.de

(2)

1. Beitragszuschuss in der LAK, was ist neu?

2. KV-Beitragspflicht der Rentenbezieher 3. SVLFG Digital

3 Goslar, 27.09.2021

LAK Beitragszuschuss

Neuerungen ab 01.04.2021

bisher: etwa 1.000 Anträge monatlich mehr

(3)

Neuerungen ab 01.04.2021

Die Einkommensgrenze beträgt 23.688 € West und 22.428 € Ost.

Nicht neu, aber:

Für Junglandwirte ist ein Anspruch auf Beitrags- zuschuss zur Alterskasse besonders interessant.

Das Einkommen aus L+F wird am Anfang nicht

berücksichtigt (weil noch nicht im Steuerbescheid).

5 Goslar, 27.09.2021

1. Beitragszuschuss in der LAK, was ist neu?

2. KV-Beitragspflicht der Rentenbezieher

3. SVLFG Digital

(4)

Auftakt

Die Beitragspflicht aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ist bald 40 Jahre alt und

trotzdem immer noch ein Reibepunkt.

Während der Beitragseinbehalt aus den Renten selbst kaum noch diskutiert wird, wird die Beitragspflicht auf Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit häufig als

„böse Überraschung“ wahrgenommen.

Innerhalb der LKV hat der Wegfall der Hofabgabever- pflichtung für den Bezug der Alterskassenrenten das Thema noch einmal in der Fokus rücken lassen.

7 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Auftakt

Ein Klassiker:

Die Photovoltaik auf dem Stalldach interessierte die LKK während der Unternehmerzeit jahrelang nicht. Die

Beiträge wurden immer nur aus dem landw.

Unternehmen selbst berechnet.

Wird nun die Alterskassenrente zugebilligt, entsteht für die Einnahmen aus der Photovoltaik „plötzlich“

Beitragspflicht. Gerade jetzt, wo die Abschreibungen ausgelaufen sind …

(5)

Auftakt

§ 39 Abs. 1 Nr. 4 KVLG 1989

„Beitragspflichtig ist

…..Arbeitseinkommen aus außerland- und

außerforstwirtschaftlicher Tätigkeit, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.“

Entsprechendes gilt bei den allgemeinen Krankenkassen einschl. Einkommen aus L+F.

§ 226 Abs. 1 Nr. 4 SGB V

9 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Welche Einnahmen sind beitragspflichtig

Renten der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 228 SGB V, §§ 39 und 45 KVLG 1989

Auslandsrenten

§ 228 SGB V, §§ 39 und 45 KVLG 1989

Versorgungsbezüge (der Rente vergleichbare Einnahmen)

§ 228 SGB V, §§ 39 und 45 KVLG 1989

Arbeitseinkommen, sofern es neben Renten oder Versorgungsbezügen gezahlt wird

§§ 226 und 237 SGB V, §§ 39 und 45 KVLG 1989

Einkommen aus der aktiv betriebenen Landwirtschaft

§ 39 KVLG 1989

(6)

Meldeverfahren

Verpflichtende Meldungen der deutschen Zahlstellen

im Wesentlichen:

§ 201 SGB V bei Rentenantragstellung und Rentenbezug

§ 202 SGB V bei Versorgungsbezügen

Diese Verpflichtung gilt auch für private Versicherungen

typisch: Betriebsrenten, Direktversicherungen, kapitalisierte Altersbezüge

nicht: klassische private Kapitallebensversicherung

11 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Kein Meldeverfahren bei …

Für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Auslandsrenten gibt es naturgemäß kein

Meldeverfahren.

Hier liegt die Meldepflicht beim Rentenbezieher selbst

§ 206 SGB V Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten

§ 31 KVLG 1989 Meldepflichten bestimmter Versicherungspflichtiger

Abfrage erfolgt meist im Zusammenhang mit der Rentenantragstellung oder anlassbezogen

(7)

Beitragserhebung

Aus Renten und Versorgungsbezügen behalten die Zahlstellen die Beiträge ein.

Die DRV berechnet die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze autonom.

Die Zahlstellen der Versorgungsbezüge erhalten im Meldeverfahren von den Krankenkasse ggf. einen

Hinweis auf einen Maximalbetrag, aus dem Beiträge zu berechnen sind.

Die Zahlstellen überweisen die Beiträge gesammelt an den Gesundheitsfonds (DRV) bzw. die LKK

13 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Beitragserhebung

Aus Arbeitseinkommen, Auslandsrenten und kapitalisierten Versorgungsbezügen werden die

Beiträge durch die (L)KK beim Versicherten erhoben.

(8)

Beitragshöhe

Renten

Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Beitragssatz der GKV (z.Zt. 14,6%) und dem Zusatzbeitragssatz der KK

§§ 247 ff SGB V, § 39 Abs. 3 KVLG 1989

Die DRV trägt die Beiträge zur Hälfte

§§ 249a SGB V, § 106 SGB VI

Auslandsrenten

Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem halben

Beitragssatz der GKV (z.Zt. 7,3%) und dem halben Zusatzbeitragssatz der KK

§§ 247 ff SGB V, § 39 Abs. 3 KVLG 1989

15 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Beitragshöhe

Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen

Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Beitragssatz der GKV (z.Zt. 14,6%) und dem Zusatzbeitragssatz der KK

§§ 247 SGB V, § 39 Abs. 2 KVLG 1989

Für Alterskassenrenten gilt der halbe Beitragssatz

§ 248 SBG V, § 39 Abs. 2 KVLG 1989

(9)

Beitragsberechnungsgrundlage

Bei Renten und Versorgungsbezügen gilt der grundsätzlich der monatliche Zahlbetrag

Bei Betriebsrenten wird ein Betrag von 1/20 der mtl.

Bezugsgröße (z.Zt. 164,50 €) nicht der

Beitragsberechnung unterworfen = Freibetrag.

Für kapitalisierte Versorgungsbezüge wird der Auszahlbetrag 10 Jahre mit 1/120 der

Beitragsberechnung zu Grunde gelegt.

17 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Beitragsberechnungsgrundlage

Bei Arbeitseinkommen wird der Steuerbescheid

zugrunde gelegt (vorläufige/endgültige Festsetzung)

„volle Parallelität bei Zuordnung und Höhe“

Besonderheit Gesellschafter-Geschäftsführer

Das Gehalt von Geschäftsführern wird immer als Arbeitsentgelt versteuert. Das gilt auch, wenn der Geschäftsführer selbst

Gesellschafter der Gesellschaft ist und mindestens 50 v. H. der Gesellschaftsanteile hält. Er gilt dann als selbständig Tätiger.

Das als Arbeitsentgelt versteuerte Gehalt, wird in diesen Fällen als Arbeitseinkommen verbeitragt.

(10)

Ruhende Renten

Eine Rente ruht aufgrund von Einkünften aus Arbeitseinkommen (z.B. PV-Anlage).

Ruhende Leistungen gelten als bezogen.

Das Arbeitseinkommen aus der PV- Anlage ist zu verbeitragen, da es neben einer Rente erzielt wird.

19 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Lieber keinen Rentenantrag?

Sollte der „Rentenantrag“ *

aus beitragstaktischen Überlegungen vielleicht nicht gestellt werden?

*

(11)

Lieber keinen Rentenantrag?

Faustregel:

vorherige Beratung wichtig, regelmäßig wird aber nur bei geringen Zahlbeträgen oder hohen

Arbeitseinkommen ein Verzicht sinnvoll sein.

21 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Beispiel 1

Landwirt Erwin freut sich auf die Auszahlung der Direktversicherung … Landwirtschaftliches Unternehmen, 100 ha, Beitrag BKL 14 = 463,64 Einnahme aus Photovoltaik & Windkraft jährl. 50.000 / 4.166,67 mtl.

4.166,67 * 15,9% = 662,50 (Bemessungsgrenze 4.837,50€)

Auszahlung Direktversicherung als Kapitalleistung 12.000 12.000 / 120 = 100,00 mtl. für 10 Jahre

100,00 * 15,9% = 15,90mtl.

Beitragsbelastung: 463,64 + 662,50€+ 15,90= 1.142,04

ABER: Begrenzung auf Beitrag der höchsten Beitragsklasse = 662,35

§ 40 Abs. 7 KVLG 1989

Effektive Mehrbelastung auf 10 Jahre ohne Beitragssteigerung:

662,35 €– 463,64 = 198,36*120 = 23.803,20

(12)

Beispiel 1

Effektive Mehrbelastung auf 10 Jahre ohne Beitragssteigerung:

662,35 €– 463,64 = 198,36*120 = 23.803,20 Bei 10.000 Gesamtauszahlung liegt der Schluss nah:

Schade um die Direktversicherung …

Bedenkenswert: Wie entwickelt sich perspektivisch die Erwerbstätigkeit?

Wird das Unternehmen bald abgegeben?

Wird die PV/Windkraft mit dem Unternehmen abgegeben?

23 Goslar, 27.09.2021

LKK Beitragspflicht der Rentner

Beispiel 2

Landwirtin Elsa will ihr Unternehmen abgeben, Rente beantragen und macht sich Gedanken über die Beitragsbelastung in der Zukunft … Altersgeldbezieherin, erwartete mtl. Alterskassenrente 473,51 473,51 * 7,85 % = 37,17

Einnahme aus Photovoltaikanlagen jährl. 20.000 / 1.166,67mtl.

1.166,67 * 15,9% = 265,00

Auszahlung Direktversicherung als Kapitalleistung 12.000 12.000 / 120 Monate = 100,00 mtl. für 10 Jahre

100,00 * 15,9% = 15,90mtl.

Beitragsbelastung: 37,17 + 265,00 + 15,90= 318,07

(13)

Beispiel 2

Beitragsbelastung:

37,17 +265,00 + 15,90 = 318,07

Ob sich die Beitragslast aus der PV abmildern / verhindern lässt?

Bedenkenswert: Kann die PV mit dem landw. Unternehmen abgegeben werden und eine höhere Altenteilsleistung aus dem landw. Unternehmen vereinbart werden?

Einnahmen aus einem ehem. bewirtschafteten landw. Unternehmen bleiben in der LKV beitragsfrei. § 45 Abs. 1 Nr. 3 KVLG 1989

25 Goslar, 27.09.2021

1. Beitragszuschuss in der LAK, was ist neu?

2. KV-Beitragspflicht der Rentenbezieher

3. SVLFG Digital

(14)

Online-Kommentar zum ALG

27 Goslar, 27.09.2021

Der Kommentar der SVLFG zur Alterssicherung der Landwirte ist nun in neuer, digitaler Form wieder veröffentlicht worden.

Inhaltlich an die aktuelle Gesetzeslage und neue Rechtsprechung angepasst, bildet die Kommentierung des Gesetzes über die

Alterssicherung der Landwirte (ALG) nun den Kernbestandteil des SVLFG Recht©.

https://www.svlfg.de/svlfg-recht-online

Dieses Angebot ist seit Mitte Mai 2021

über die Homepage der SVLFG frei im Internet zugänglich.

SVLFG Digital

Portal

Die Angebote im Portal werden laufend erweitert.

Aktuell sind aus VMB folgende Angebote u.a. verfügbar:

- AK-Zuschussantrag

- Mitteilung von Bankverbindungen

- Postfach (Dokumente sicher übermitteln + erhalten) - Versicherungsbescheinigung LKV für Studenten - Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern - Foto für eGesundheitskarte hochladen

- Arbeitswerte für BG-Beitrag übermitteln (Gartenbau)

Angebote ohne zusätzliche Kosten rund um die Uhr erledigen.

Per PC oder per Handy

Schneller Antwort bekommen + Kosten sparen

(15)

Oh Schreck, das Passwort ist weg ...

Ein neues Passwort wird bei Bedarf online und sofort übersandt.

Portal

29 Goslar, 27.09.2021

(16)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Sozialstaatsprinzip verlangt zudem, dass Schäden durch die Gemeinschaft ausgeglichen oder wiedergutgemacht werden, die ein Einzelner oder einzelne Gruppen mehr oder weniger

Wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder Duldung zu beschaffen, oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich

Erstens setzte er sich innerhalb der Rechten gegen alle anderen Kandida- ten durch, denn er verstand es wesent- lich besser als sie, eine neue, in der Is- lamischen

In einem Satz stehen Nomen (und die zugehörigen Artikel) in einem bestimmten Fall, das heisst, sie sind

Nachdem im Jahr 2020 im Südschwarzwald massive Schäden durch die gefräßigen L2 Larven des Käfers aufgetreten sind, ist damit zu rechnen, dass im Juni 2021 aus den verpuppten

#VORWORT.. Sich couragiert und engagiert für andere einzusetzen und auch in Belastungssituationen gelassen zu reagieren, erfordert Verantwortung, Mut, Wissen und Erfahrung.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur

- Entschädigungen für ungerechtfertigte Entlassung (OR 337c) AHV-pflichtigen Lohn stellen dar:.