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Updates 14. KW: 30. März bis 5. April. Aktuelle Info: 4./5. April

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Updates 14. KW: 30. März bis 5. April Aktuelle Info: 4./5. April

Corona-Fälle

149 Fälle, drei mehr als am Vortag, gibt es am Sonntag. Drei Infizierte werden stationär behandelt, 102 sind in häuslicher Quarantäne.

146 Infektionsfälle mit dem Corona-Virus waren es am Samstag. Vier Erkrankte wurden stationär behandelt, 98 sind in häuslicher Quarantäne.

44 Menschen sind wieder genesen.

Die landesweiten Fallzahlen hier: Link zum MAGS Aktuelle Info: 03. April

Corona-Fälle:

Die aktuelle Zahl in Leverkusen beläuft sich auf 141 Fälle. 34 Personen sind genesen. Leverkusen hat seit dem 02.04. einen Todesfall zu beklagen. Hier geht es zur Seite des Landes NRW mit den

landesweiten Fallzahlen: Link

Strikte Beschränkungen für Rheinfähre Langel-Hitdorf

Ab Samstag, 04. April 2020, gelten auf der Fähre "Fritz Middelanis" der Häfen-und Güterverkehr Köln AG bis auf weiteres strikte Beschränkungen zum Schutz von Besatzung und Fahrgästen vor

Ansteckung: Die Anzahl der Fußgänger und Radfahrer wird pro Überfahrt auf 24 Personen begrenzt.

Die Passagiere müssen sich an extra markierten Flächen aufhalten. Motorradfahrer werden gebeten, an Bord den Helm aufzubehalten. Insassen von Autos oder Lkw dürfen während der Überfahrt nicht mehr ihr Fahrzeug verlassen. Wünschenswert ist, dass Tickets an Bord per Karte statt bar bezahlt werden. Auch der Fähr-Fahrplan wird angepasst. Ab sofort gelten folgende Betriebszeiten: montags- freitags 6-19 Uhr, samstags 10-18 Uhr, sonn- und feiertags: 11-18 Uhr. Hier geht es zur

Pressemitteilung.

Aktuelle Info: 02. April

Erkrankte aus Leverkusen verstorben

Eine 63jährige Frau aus Leverkusen ist in der Nacht in einer Kölner Klinik an einer Covid-19- Erkrankung gestorben. Die Erkrankung war eine Folge der Infektion mit dem Corona-Virus. Die Verstorbene hatte Vorerkrankungen.

Oberbürgermeister Uwe Richrath spricht den Angehörigen seine aufrichtige Anteilnahme aus.

"Wir dürfen nicht nachlassen, alles Menschenmögliche zu tun, um die Infektionsketten zu durchbrechen", so sein Appell an die Bürgerinnen und Bürger.

Link zur Pressemitteilung der Stadt Corona-Fälle

Aktuell sind 131 Fälle zu verzeichnen, 5 Erkrankte werden stationär behandelt, 100 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne, 26 sind genesen.

Die Fallzahlen für ganz NRW liefert das Gesundheitsministerium: Link Aktuelle Info: 01. April

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Corona-Fälle:

Die Zahl der Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, liegt aktuell bei 127. Fünf Personen werden stationär behandelt, 106 befinden sich in häuslicher Quarantäne, 16 sind wieder genesen.

Die Fallzahlen für das Land NRW liefert das Gesundheitsministerium: Link Im April: 30 Minuten kostenlos "wupsiRad"

Ab sofort sind im ganzen April für das Leihfahrrad der wupsi 30 Minuten pro Fahrt kostenlos. Das entschieden jetzt die Stadt Leverkusen und die wupsi: Menschen, die aktuell den ÖPNV nicht nutzen wollen, sollen so eine Alternative bekommen. Das Leihfahrrad kann nach Registrierung über die APP des Betreibers "nextbike" an 40 Stationen im ganzen Stadtgebiet genutzt werden. Drei virtuelle Stationen kommen in Nähe der drei Krankenhäuser hinzu: an St. Josef in Wiesdorf, an St. Remigius in Opladen und am Klinikum in Schlebusch. Alle Infos in der wupsi-Pressemitteilung.

Mund-Nase-Schutz im Rathaus

Mediziner raten, sich derzeit mit Schutzmasken gegenseitig vor Ansteckung zu schützen. Daher hat der Krisenstab der Stadt entschieden: Alle Besucher des Rathauses sowie der Außenstellen der Stadtverwaltung müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie einen unaufschiebbaren Termin wahrnehmen. Weil vorgefertige Masken nur schwer zu bekommen sind, können auch selbstgenähte Masken, Tücher oder feingewebte Multifunktionsschals verwendet werden. Wichtig: Sie müssen über der Nase und unter dem Kinn abschließen und bei 90 Grad waschbar sein.

Anleitung des Klinikums für Schutzmasken zum Selbernähen Schutzmasken: Annahmestelle für Spenden

Aktuell gibt es viele Spenden-Angebote für selbstgenähte Schutzmasken. Daher hat die Stadt eine Annahmestelle eingerichtet und zwar an der Reuterstraße 53. Von dort werden diese Masken ausschließlich an Pflegeeinrichtungen verteilt.

Öffnungszeiten für Spender:

Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Telefonische Voranmeldung nicht notwendig.

Aktuelle Info: 31. März Corona-Fälle

Die Zahl der bestätigen Fälle liegt bei 113 Personen. Vier der Erkrankten werden stationär versorgt, 93 Menschen sind in häuslicher Quarantäne. 16 Menschen sind wieder gesund.

Die Fallzahlen für ganz NRW liefert das Gesundheitsministerium: Link Aktuelle Info: 30. März

Corona-Fälle

Mit 102 Fällen ist die Zahl der Infektionen im Stadtgebiet unverändert gegenüber dem Vortag. 88 Menschen sind in Quarantäne – 84 in häuslicher und vier in stationärer. 14 Menschen sind wieder gesund und daher aus der Quarantäne entlassen worden.

Keine Elternbeiträge im April

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Für Kita, Tagespflege und OGS (offene Ganztagsschule) im Monat April müssen Eltern keine Beiträge zahlen. Darauf haben sich die Landesministerien am 26. März verständig. Das heißt: Es erfolgt für den Monat keine Abbuchung, Überweisungen und Daueraufträge können für den Monat April ausgesetzt werden. Bereits gezahlte Beträge werden voraussichtlich ab 20. April zurückerstattet.

Das gilt in Leverkusen auch für das Essensgeld in den städtischen Kitas und allen OGS im April.

Für das Essensgeld in den anderen, nicht-städtischen Kitas sind die jeweiligen Träger zuständig.

Anteilig werden Eltern zudem die Beiträge und Essensgeld für den März erstattet und zwar mit Beginn des Betretungsverbotes ab 16. März. Auch diese Erstattung kann erst ab 20. April erfolgen.

Mehr dazu: Pressemitteilung Stadt Updates 13. KW: 23. bis 29. März Aktuelle Info: 28./29. März Corona-Fälle

Die aktuelle Zahl der Infizierten beträgt am 29. März 102. Am 28. März sind es 88 bestätigte Infektionsfälle gewesen.

Die Fallzahlen für ganz NRW liefert das Gesundheitsministerium: Link Aktuelle Info: 27. März

Rat und politische Gremien: Sitzungen auf Juni verschoben

In Absprache mit dem Ältestenrat hat Oberbürgermeister Uwe Richrath entschieden, den laufenden Sitzungsturnus der politischen Gremien abzubrechen. Alle Anträge und Vorlagen werden auf den Sitzungsturnus im Monat Juni verschoben. Durch die Verschiebung werden weder Ladungsfristen noch Beratungen verkürzt. Auf diese Weise soll die Gesundheit der politischen MandatsträgerInnen im Rat, in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen, sowie der VerwaltungsmitarbeiterInnen und der Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu den Sitzungen haben, geschützt werden. Nur in ganz seltenen Fällen unabweisbar notwendiger Entscheidungen würde die Stadt Leverkusen das Instrument der "Dringlichkeitsentscheidung" nutzen, das in der Gemeindeordnung NRW verankert ist.

Corona-Fälle

Die Zahl der bestätigten Infektionen liegt am heutigen Tag bei 82 Fällen. Die aktuellen Fallzahlen für ganz NRW liefert täglich das Gesundheitsministerium unter folgendem Link.

Aktuelle Info: 26. März Corona-Fälle

Die aktuelle Zahl der Infizierten liegt bei 74.

Anträge für Soforthilfe

Ab Freitag, 27. März 2020, voraussichtlich ab 14 Uhr können Kleinunternehmer mit bis zu 25 Mitarbeitenden, sowie Freiberufler, Selbständige und Solo-Unternehmer, Anträge für die finanzielle Soforthilfe von Bund und Land stellen.

Das Antragsverfahren wird ausschließlich elektronisch/online erfolgen. Die Anträge und alle Informationen zur Antragsstellung können auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 oder bei der Bezirksregierung in Köln abgerufen werden.

Dort gibt es auch die Telefonnummern für Rückfragen.

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Diese und alle weiteren Informationen zu Corona-Hilfen für Gewerbetreibende in Leverkusen stellt die WfL – Wirtschaftsförderung Leverkusen auch auf Ihrer Homepage www.wfl-

leverkusen.de/Corona bereit.

Aktuelle Info: 25. März

Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung - nur noch dringende Termine

In der Kfz- und Führerscheinstelle werden ab sofort nach Terminvereinbarung nur noch absolut dringliche Anliegen bearbeitet.

In der Führerscheinstelle handelt es sich um vier Anliegen.

1. Verlängerung der Fahrerlaubnis 2. Fahrerkarten

3. Personenbeförderungsscheine

4. Abholungen für Personen, die nachweisen können, dass der Führerschein im Interesse der Öffentlichkeit notwendig ist (insbesondere für medizinisches Personal).

Terminvereinbarung unter: 0214/406-3694 oder per mail: fuehrerscheinstellestadt.leverkusende In der Zulassungsstelle werden ab sofort nur noch Zulassungen für zwei Haltergruppen bearbeitet:

1. Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung des Warentransportes unabdingbar sind (z.B.:

Lebensmittel, Baustoffe etc.)

2. Für Halter, die in sozialen Berufen, im Gesundheitswesen oder Transport von unentbehrlichen Gütern arbeiten.

Terminvereinbarung unter: 0214/406-3697.

Die Anliegen, die ausschließlich nur noch bearbeitet werden, finden Sie in der ausführlichen Pressemitteilung

Jobservice Leverkusen - Hotline zu Arbeitslosigkeit

Das Beratungsteam der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen (JSL) steht telefonisch und per E-Mail bei allen Fragen rund um Arbeit, Arbeitssuche und Arbeitslosengeld zur Verfügung. Das Unterstützungsangebot ist montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr freigeschaltet.

Kontaktaufnahme:

Telefon: 02171/94 74 11 Mail: infojoblevde Corona-Fälle

Die aktuelle Zahl liegt bei 65 Personen.

Aktuelle Info: 24. März

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"Mobiles" Abstrich-Zentrum wird eingerichtet Besuch nur mit Überweisung durch den Hausarzt

Ab Donnerstag, 26. März, wird ein Zentrum für Abstriche bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus eingerichtet. Der Malteser Hilfsdienst wird dies im Auftrag der Stadt auf dem Gelände des ehemaligen Freibads Auermühle übernehmen. Zugewiesen werden die Probengeber

ausschließlich durch den jeweiligen Hausarzt per Überweisung und eindeutigem Code (bitte dort anrufen). Ein eigenmächtiger Besuch ist nicht möglich.

Der Rachenabstrich erfolgt "mobil", das heißt die möglicherweise infizierten Besucher kommen mit ihrem Auto auf das Gelände gefahren und bleiben im Auto sitzen. Der Abstrich wird dann durch das geöffnete Fenster genommen.

Die Vorteile: Kontakt zu anderen Wartenden wird vermieden und der Ablauf kann besser organisiert werden. Das spart Zeit und entlastet somit die Hausarztpraxen und Labore.

Mehr Infos dazu: Link zur Pressemitteilung Anlaufstelle: brauche Hilfe - biete Hilfe

Viele Menschen in der Stadt helfen sich bereits gegenseitig - als Nachbarn, Freunde oder in der Familie.

Hilfe brauchen vor allem diejenigen, die durch Vorerkankungen oder als ältere Menschen gefährdet sind. Außerdem geht es auch um diejenigen, die in häuslicher Quarantäne sind. Für alle diese Menschen ist es entweder sehr riskant oder unmöglich, tägliche Aufgaben wie etwa Einkäufe zu erledigen.

Für alle, die keine Hilfe haben oder die Hilfe anbieten möchten, bietet die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Caritsverband Leverkusen eine Anlaufstelle an.

Von montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 15.30 und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr können Hilfesuchende und Freiwillige sich melden bei:

Caritasverband Leverkusen Hieronymus Messing

Mail: hieronymus.messingcaritas-leverkusende Telefon: (0214) 85 542 504

Notbetreuung an Wochenenden und in den Osterferien

Schulen: Bis einschließlich 19. April wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet: Bei Bedarf steht sie an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich (mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) zur Verfügung. Kitas: Auch die Kitas in Leverkusen sind während der Osterferien geöffnet. Bei Bedarf kann auch dort eine

Wochenendbetreuung inklusive des Oster-Wochenendes sichergestellt werden.

Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen Kontaktverbot

Das Land hat heute, 24. März, einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, um das Kontaktverbot der Landesverordnung vom 23. März umzusetzen. Beispiele: Sind mehr als zwei Personen gemeinsam unterwegs, die nicht unter die Ausnahmen fallen, verstoßen sie gegen das Kontaktverbot. Das

Bußgeld: 200 Euro pro Person.

Wer einer Kneipe trotz Verbot öffnet, muss ein Bußgeld in Höhe von 4000 Euro zahlen.

Link zu Straf- und Bußgeldkatalog Pressemitteilung der Landesregierung

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Aktuell gibt es 58 bestätigte Infektionsfälle in der Stadt.

Link zur landesweiten Übersicht Aktuelle Info: 23. März

Seit heute, 23. März, gilt die Rechtsverordnung des Landes mit einem weiterreichenden Kontakt- Verbot als bisher vom Land erlassen. Weitere Maßnahmen kommen hinzu. (Hintergrund: Am Sonntag, 22. März, hatten sich der Bund und die 16 Länder auf gemeinsame Leitlinien geeinigt. Das ist die Grundlage für die Rechtverordnung des Landes.) Die Verordnung gilt bis zum 19. April.

Link zur Seite mit Verordnung und Presseinfo

Dementsprechend hebt die Stadt die Allgemeinverfügung vom 21. März (siehe Amtsblatt Nummer 22) auf.

Link zum Amtsblatt Nummer 23 (Aufhebung)

Das bedeutet laut Landesverordnung eine Kontakt-Obergrenze von maximal zwei Personen: Das heißt, landesweit sind "Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen" untersagt. Ausnahmen sind unter anderem: Verwandte in gerader Linie, Ehepaare, Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Menschen und bei Begleitung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Menschen, zwingende Zusammenkünfte etwa beruflich oder bei der Nutzung von Bussen und Bahnen.

Weitere Festlegungen unter anderem:

Bei den Dienstleistungen sind ergänzend Friseure ebenfalls untersagt. Floristen dürfen ihren Betrieb fortsetzen, sofern bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Das Abhalten von Blutspendeterminen ist als Ausnahme vom allgemeinen Veranstaltungsverbot im Rahmen der Daseinsfür- und Vorsorge zulässig.

Ergänzend bei den Maßgaben für die Gastronomie: Der Verzehr von zugelassenen Außer-Haus- Käufen ist in einem Umkreis von 50 Metern um die jeweilige gastronomische Einrichtung untersagt.

Updates 12. KW: 16. bis 22. März Aktuelle Info: 22. März

Corona-Fälle

Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Leverkusen beläuft sich auf 48.

Familienberatungsstelle: Tipps, Links und Rat

Die Psychologische Familienberatungsstelle der Stadt Leverkusen hat nützliche Tipps, Links und Ratschläge für den Familienalltag zusammengestellt: Eltern bekommen Tipps für den Umgang mit Geschwisterstreit, bei Stress mit den Kindern ums Essen oder Lernen und auch für sich selbst, um Ruhe und Ausgeglichenheit zu bewahren. Die Linkliste reicht von der APP mit der "Maus" über Lern- Videos bis zur ARD Mediathek "Hörspiele".

Rat und Service: Telefonliste

"Nummer gegen Kummer": Hilfe schnell, anonym und unproblematisch

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Für Eltern: 0800 111 0550 Für Kinder: 116 111

Kinder in Not: 0800 111 0333

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Gewalt gegen Frauen: 0800 011 6016 Das Jugendamt Leverkusen hat Rufbereitschaft:

0214/406-5141:

Montag bis Donnerstag: 08.30-15.30 Uhr, Freitag: 08.30-13.30 Uhr Psychologische Familienberatungsstelle:

0214/406-5201:

Montag bis Freitag von 08.30-14.30 Uhr Die ausführlichen Tipps finden Sie hier.

Aktuelle Info: 21. März

Änderungen für Reiserückkehrer aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich Im Amtsblatt Nr. 22 vom 21.03.2020 erlässt die Stadt Leverkusen auf Grundlage der vorangegangenen Erlasse der Landes NRW zu kontaktreduzierenden Maßnahmen und des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung.

Sie betrifft die für Reiserückkehrer ausgesprochenen Betretungsverbote für einen Zeitraum von 14 Tagen: Vom Betretungsverbot von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen (weitere Details im Amtsblatt) ausgenommen werden Personen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung bzw. die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind. Die Entscheidung darüber obliegt der Leitung der Einrichtung. Die jeweils geltenden Richtlinien des Robert-Koch- Institutes sind zu beachten.

Die Verfügung tritt am Folgetag in Kraft. Mit dem Amtsblatt Nr. 22 wird die Allgemeinverfügung vom 19. März, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 20, aufgehoben.

Ab Montag: Erleichterte Betreuung für Kinder von Schlüsselpersonen

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat das Land NRW entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, ab Montag, 23. März, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder in

Kindertagesbetreuungsangeboten hat. Voraussetzung ist die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit. Das gilt analog für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6. Die Notbetreuung an Schulen wird ab der kommenden Woche aufs Wochenende ausgeweitet.

Konkret: Es reicht, dass ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung bei der Schule oder Kindertagesstätte vorlegt.

Schuldezernent Marc Adomat hat den Bereich Kinder und Jugend angewiesen, unverzüglich die Schulen sowie alle Träger der Jugendhilfe zu informieren. Die Leitungen der Kindertagesstätten sollen sicherstellen, dass am Montag, 23. März, alle Kitas zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt sind. So

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soll die Betreuung weiterer Kinder in der Kindertagesstätte, in der sie angemeldet sind, gewährleistet werden. Ist das in Ausnahmefällen nicht der Fall, kann der Bedarf bei der Fachberatung des

Jugendamtes angemeldet werden. Telefon: 0214/406-5117.

Praktisch: Eltern setzen sich also wegen des konkreten Betreuungsbedarfs mit ihrer angestammten Schule oder Kita in Verbindung.

Eltern von Kindern, die bislang kein Betreuungsangebot wahrgenommen haben und einen Anspruch haben, bzw. einen Betreuungsplatz benötigen, können sich an das Jugendamt wenden: Telefon:

0214/406-5101 oder 51stadt.leverkusende Corona-Fälle

Aktuell sind 45 Menschen in Leverkusen am Corona-Virus erkrankt. Die aktuelle landesweite Statistik des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales finden Sie hier: Zahl der Infektionsfälle im Land

Aktuelle Info: 20. März

Untersagt: Versammlung von zwei Personen und mehr unter freiem Himmel

Heute tritt das gestern Abend veröffentlichte Amtsblatt Nr. 20 vom 19.03.2020 in Kraft. Wichtigste Neuerung: Versammlungen von zwei Personen und mehr unter freiem Himmel sind untersagt, es sei denn, die Personengruppe ist dadurch verbunden, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft miteinander lebt (z.B. Familien, ständige Wohngemeinschaften) oder die Zusammenkunft bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unvermeidbar ist(z.B.

Warteschlangen). Oder sie erfolgt aus zwingenden beruflichen Gründen. Die Anordnung wird auf Basis des Infektionsschutzgesetzes getroffen. Sie gilt für das gesamte Stadtgebiet von Leverkusen.

Zweck der Verfügung: Jeder soziale Kontakt zwischen Menschen soll auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.

Zitat aus dem Amtsblatt: "Jeder Kontakt birgt das Risiko einer Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, selbst wenn dessen Trägerin/Träger dies möglicherweise nicht bemerkt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich also bei jeder Handlung, bei der sie/er in Kontakt mit einem anderen Menschen tritt, fragen, ob dieser Kontakt unbedingt notwendig ist. Dabei darf es nicht um wirtschaftliche Überlegungen gehen, denn die Gesundheit jeder/jedes Einzelnen ist nicht in Geld aufzuwiegen. Daher müssen zum Schutz Aller auch wirtschaftliche Einbußen jeder/jedes Einzelnen in Kauf genommen werden."

Aktuell sind 40 Menschen in Leverkusen mit dem Corona-Virus infiziert. 5734 Erkrankte sind des landesweit.

Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht täglich die Zahl der Infektionsfälle im Land, aufgelistet nach Städten und Kreisen.

Stadt Leverkusen ist für Familien in Krisen da

Das Alltagsleben ändert sich für viele Leverkusener Familien in diesen Tagen drastisch. Die Familien rücken räumlich enger zusammen; viele Alltagsaufgaben sind zu bewältigen. Hier kann es auch zu Konflikten kommen. Der Fachbereich Kinder und Jugend bietet unter Telefon: 0214/406-5141 bietet Rat und Hilfe: montags bis donnerstags: 8.30-15.30 Uhr und freitags: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Hilfe erhalten hier alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21.

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Lebensjahr. Kinder und Jugendliche können sich auch selbststäändig melden, wenn sie Hilfe benötigen.

Fahrpläne wupsi und Hitdorfer Fähre

Die Busse der wupsi fahren bis auf Weiteres nach dem Ferienfahrplan, die Nachtbusse sowie die Bürgerbusse Odenthal und Kürten sowie der Bergische Fahrradbus fahren zur Zeit nicht. Zum Schutz von Fharern und Fahrgästen ist der Vordereinstieg in die Busse gesperrt. Die Kundencenter vor Ort sind geschlossen, Auskünfte gibt es telefonisch.

Link zur wupsi

Die Fähre in Hitdorf verkehrt zum Schutz ihrer Mitarbeiter bis auf Weiteres nach Winterfahrplan. Das heißt, zeitlich etwas verkürzt an Wochenenden und keine Umstellung auf den Sommerfahrplan, wie ab April normalerweise üblich.

Link zur Fähre

Sparkasse Leverkusen: Ab Montag Anträge für Förderprogramme

Ab Montag, 23. März, sind Anträge aus der ersten Phase des Hilfspakets der Bundes- und

Landesregierung über die Sparkasse Leverkusen u. a. an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich. „Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen und stehen unseren Unternehmenskunden unverändert zur Seite“, schrieb heute der Sprecher der Sparkasse, Dierk Hedwig. Die Förderbanken haben ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Für alle Unternehmensgrößen stellt die öffentliche Hand in Zusammenarbeit mit den Förderbanken Sonderprogramme zur Verfügung. Diese sollen von Unternehmen, Selbstständigen und von

Freiberuflern so schnell wie möglich in Anspruch genommen werden können. Die Sparkasse reduziert auch die Öffnungszeiten von Filialen, um die Ressourcen des Hauses noch stärker zu bündeln. Die detaillierte Pressemitteilung der Sparkasse Leverkusen finden Sie hier.

Weitere Infos im zu Corona bei der Sparkasse Leverkusen.

Aktuelle Info: 19. März

Website wird in 15 Sprachen übersetzt

Hinweis für fremdsprachige Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Die Website der Stadt Leverkusen kann über den "Vorlesen-Button" in insgesamt 15 Sprachen übersetzt werden. Einfach Text markieren und unter "Übersetzung" die gewünschte Sprache auswählen - darunter Arabisch, Russisch, Türkisch, Englisch und Französisch. Alle Infos und eine Anleitung finden Sie hier

Aktuelle Info: 18. März

Regelungen für Pflegeeinrichtungen – Zugang zu Lebensmittelgeschäften

Im Amtsblatt Nr. 19 vom 18.03.2020 legt die Stadt Leverkusen in zwei Allgemeinverfügungen weitere Details zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus fest. Auf der Basis der Weisung des

Gesundheitsministeriums des Landes NRW vom 17.03.2020 wird ein Betretungsverbot für sämtliche Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten,

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Tagesstätten) sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgesprochen. Dies gilt

insbesondere für Bildungseinrichtungen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, wie z. B.

Berufsbildungswerke. Das Betretungsverbot für die Nutzerinnen und Nutzer gilt bis zum 19. April. Für vier Nutzergruppen gelten Ausnahmen: z. B. wenn die Betreuungsperson im häuslichen Umfeld ausfällt, weil diese zu einer Berufsgruppe gehört, die in der aktuellen Lage als Schlüsselperson zur Bewältigung der Coronakrise gebraucht wird. Oder falls für Nutzer einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung die pflegerische und soziale Betreuung nicht sichergestellt ist. In diesem Fall sollen die Träger eine Betreuung sicherstellen.

Die zweite Allgemeinverfügung regelt bis zum 19. April weitere Details. Mit ihr wird die Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 aufgehoben. Die Vorschriften regeln neu und erweitert, welchen Einrichtungen der Betrieb untersagt ist: z. B. Bars, Shisha-Bars, Cafés, Spielhallen,

Schwimmbädern, Spielplätzen, Bolzplätzen etc. Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants, Speisegaststätten oder Bäckereien und Metzgereien und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt der Thekenverkauf von bereits bestehenden

Verkaufstheken.

Gestattet ist ausschließlich der Einzelhandel in ausgewählten Segmenten: dazu zählen

Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, aber auch Optiker und Friseure. Insgesamt sind es 21 Segmente. Für alle Geschäfte gilt: Sie müssen die

Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts aushängen, das Besucheraufkommen steuern (z. B.

durch einen Mindestabstand an den Kassen) und Warteschlangen vermeiden.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit nachgehen. Es handelt sich um immaterielle Dienstleistungen, die zur Sicherstellung der Grundversorgung erbracht werden, z. B. von

Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Ingenieuren, Autowerkstätten, Autohandel.

Alle Details finden Sie im aktuellen Amtsblatt Nr. 19.

Stadtverwaltung konzentriert sich auf Bewältigung Coronakrise

Zu diesem Zweck befreit die Stadt viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Präsenzpflicht, verpflichtet sie aber zur jederzeitigen Dienstaufnahme bzw. zur Übernahme von Arbeiten von zu Hause aus. Das soll weitere Infektionsketten unterbrechen, aber auch die langfristige

Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung sicherstellen. Viele Mitarbeiter sind jetzt mit neu entstandenen Aufgaben befasst. Alle Ressourcen werden in erster Linie auf die Krisenbewältigung und die damit verbundenen Aufgaben konzentriert.

Die Bürger sollten nicht unbedingt notwendige Amtsgeschäfte verschieben. Die Bearbeitung von unaufschiebbaren Anliegen ist gesichert. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung per mail oder telefonisch. Bei Beratungsbedarf zum Thema Corona stehen die Bürgerhotline 0214/406-3333 und das Email-Bürgerpostfach zur Verfügung.

Alle Details in der Pressemitteilung.

Infos für Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige

Die Wirtschaftsförderung Leverkusen gibt auf ihrer Homepage einen Überblick über die bisher bekannten landes- und bundesweiten Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Die Infos sind wichtig

für Unternehmen, Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler. Die Stadt Leverkusen prüft

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aktuell, wie sie den örtlichen Unternehmen Hilfestellungen und finanzielle Entlastungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten geben kann. Weitere Infos folgen zeitnah.

Regelung für Trauungen und Beerdigungen

Trauungen können aktuell nur mit dem Hochzeitspaar und dem Standesbeamten durchgeführt werden. Familienfeiern im Anschluss sind aufgrund des Infektionsrisikos nicht erlaubt. Für

Beerdigungen gilt: Sie sollen im engsten Familienkreis stattfinden. Das bedeutet konkret: Ehepartner und Angehörige 1. und 2. Grades können teilnehmen. Angehörige 1. Grades sind Vater, Mutter und leibliche Kinder der jeweils Verstorbenen. Zu den Angehörigen 2. Grades zählen Geschwister und Enkelkinder. Auch dabei gilt aber, dass körperlicher Abstand gehalten werden sollte, besonders zu Personen, die zu den Risikogruppen gehören.

31 Corona-Fälle

Aktuell sind 31 Corona-Infektionen bestätigt. Bei den neuen Fällen handelt es sich fast ausschließlich um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Zwei betagte Leverkusener, die sich infiziert hatten, wurden mittlerweile aus dem Klinikum Leverkusen entlassen und sind in

häuslicher Quarantäne. Im Klinikum werden aktuell noch drei infizierte Personen behandelt, davon eine aus Leverkusen.

Aktuelle Info: 17. März

Spielplätze geschlossen - weitere Einschränkungen

Per Erlass hat das Land NRW am 17. März 2020 weitere Maßnahmen beschlossen, um die

Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Der Erlass ergänzt bestehende Einschränkungen und fügt weitere neu hinzu.

So sind unter anderem Cafés und ähnliche Einrichtungen zu schließen. Gleiches gilt unter anderem für Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks.

Geschlossen werden ebenfalls Spiel- und Bolzplätze. Untersagt ist der Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Zusammenkünfte in Vereinen.

Untersagt sind auch Reisebus-Reisen und Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken.

Für Restaurants und Speisegaststätten gelten neben weiteren Auflagen die Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 15 Uhr.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken und Geschäften des Großhandels ist die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Dabei sind auch dort Hygienemaßnahmen und andere genaue Auflagen zu

beachten.

Zudem sind Veranstaltungen grundsätzlich zu untersagen.

Link zum Erlass des Landes vom 17.03.2020

Die Stadt hat auf dieser Grundlage eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese listet unter anderem die Bereiche des Einzelhandels auf, die noch gestattet sind. Gestattet ist der Einzelhandel demnach mit bestimmten Auflagen in folgenden Bereichen: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und

Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken,

Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbau, Tierbedarfsmärkte, Großhandel.

Diese Verfügung ist im Amtsblatt Nummer 18 veröffentlicht.

Corona-Fälle: Die Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Leverkusen belaufen sich aktuell auf 21 Fälle.

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Email-"Bürgerpostfach" zu Corona

Zusätzlich zum „Bürgertelefon“, das täglich unter der Telefonnummer 0214/406-3333 zu erreichen ist (montags bis freitags von 8-18 Uhr und am Wochenende von 9-15 Uhr) schaltet die Stadt Leverkusen ab sofort als weiteres Angebot ein „Bürgerpostfach“ frei. Unter der Email-Adresse coronastadt.leverkusende können Sie sich mit Ihren Fragen rund um Corona an die Stadt wenden. Die Fragen werden zeitnah beantwortet, gerne auch telefonisch (bei Angabe der Telefonnummer). Es findet jedoch keine medizinische Fachberatung statt.

Rückerstattung Kita-Gebühren:

Die Stadt Leverkusen, wird Eltern, deren Kinder in städtischen Kitas, bei freien Trägern oder im Offenen Ganztag in der Grundschule betreut werden, die Gebühren für die Zeit der nicht

erfolgten Betreuung zurückerstatten. Die Stadt wird die Zuschüsse an freie Träger und Kirchen bis auf weiteres weiterzahlen. Die bewährten stadtweiten Strukturen im Bereich Kitas, Schulen und Bildung werden gestützt. Dies bekräftigte gestern die Stadtspitze.

Neuland-Park schließt

Aus der Beobachtung heraus, dass sich größere Personengruppen im öffentlichen Raum versammeln und sich dort einer Infektionsgefahr aussetzen, wird der Neuland-Park ab Mittwoch, 18. März, geschlossen. Genauso werden auch eingefriedete Bolzplätze wie z.B. in der Neuen Bahnstadt geschlossen sowie die Skateranlage unter der Stelze gesperrt.

Amtsgeschäfte: Termine nach Dringlichkeit

Im Rathaus in Wiesdorf werden in den Bereichen Meldewesen (0214/-406-3323), Standesamt (0214/406-3376) und Ausländerbehörde (0214/406-3344) ab sofort nur noch telefonisch Termine vereinbart. Grund: Die Stadt wird an erster Stelle Anliegen mit besonderer Dringlichkeit

bearbeiten. Dies kann telefonisch am besten geklärt werden. Alle Bürger, die bereits einen Termin vereinbart hatten, werden kontaktiert, um, wenn möglich, den Termin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In Opladen, Verwaltungsgebäude Haus-Vorster-Straße, in der Zulassungsstelle und bei der Führerscheinstelle können die Termine weiterhin online vereinbart werden.

Alle Details in der Pressemitteilung.

Kein Stadradeln 2020

Die Stadt hat die Teilnahme am diesjährigen STADTRADELN abgesagt. Angesichts der aktuellen Situation sind die organisatorischen Vorarbeiten, bei der auch viele Ehrenamtliche

zusammenkommen, nicht umzusetzen. Daher wird die Teilnahme an der Aktion auf das kommende Jahr verschoben.

Link zur Pressemitteilung Aktuelle Info: 16. März

Mustervordruck und "Fragen und Antworten"

In der Box "FAQ-Informationen" finden Sie einen Mustervordruck für Arbeitgeber zur Bescheinigung, dass erziehungspflichtige Eltern/ Elternteil unabkömmlich sind, weil sie in

Schlüsselpositionen zur Bekämpfung des Coronavirus arbeiten. Außerdem vom Land NRW Antworten zum Betretungsverbot von Kitas und zur Betreuung von Kindern, deren Eltern Schlüsselpersonen sind.

Stadtverwaltung für Publikumsverkehr geschlossen

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Wegen des Coronavirus ist die Stadtverwaltung an ihren Standorten für Publikumsverkehr geschlossen.

Anliegen können nur noch mit Termin erledigt werden. Termine können online oder telefonisch bei den jeweiligen Fachbereichen gebucht werden.

Link zum Bürgerservice online

Kinos, Theater - weitere Einrichtungen geschlossen

Um Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW seine Bestimmungen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erweitert.

Die Stadt Leverkusen setzt diese mit einer weiteren Allgemeinverfügung um. Die Bestimmungen gelten bis zum 19. April 2020.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt für 14 Tage ein Betretungsverbot für verschiedene Einrichtungen, wie z. B. Kindertagesstätten und Krankenhäuser. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen müssen Maßnahmen zum Infektionsschutz ergreifen. Dazu zählen auch Besuchsverbote und -einschränkungen.

Die Durchführung von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ist

untersagt. Veranstaltungen zur Sicherung der öffentlichen Ordnung oder der Daseinsvorsorge, wie Wochenmärkte, sind erlaubt. Begräbnisse sind im engsten Familienkreis zu halten. Dies gilt auch für Hochzeiten und Taufen, wenn sie nicht verschoben werden können.

Die Öffnung von Kinos, Theatern, Konzerthäusern und Museen, Bars und Kneipen,

sowie Sportanlagen und Schwimmbädern ist nicht erlaubt. Restaurants bleiben nur unter Auflagen geöffnet, u.a. Registrierung der Gäste. Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren ist nur unter Auflagen gestattet. Alle Infos finden Sie im Amtsblatt.

Updates 11. KW: 9. bis 15. März Aktuelle Info: 15. März

Kita-Schließung und Notbetreuung:

Hinweise für Eltern, Kitas und Kindertagespflege

Ab Montag, 16. März, bleiben Kitas und Tagespflegestellen geschlossen. Es gilt ein sogenanntes

"Betretungsverbot". Ausgenommen davon sind Kinder von Eltern, die sogenannte

"Schlüsselpersonen" sind. Das bedeutet: Sie arbeiten in Berufen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Welche Berufe konkret damit gemeint sind, dazu wird das Land noch informieren.

Ablauf Not-Betreuung

Diese sogenannten „Schlüsselpersonen“ dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Die Kinder sollen in ihren bisherigen Einrichtungen und den jeweiligen Gruppen betreut werden. Kitas und heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären

Personalbesetzung.

Kindertagespflegestellen (Einzelkinder- und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen.

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Diese Kinder dürfen jedoch nicht in eine Einrichtung gebracht werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen,

wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist. Es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen. Die Eltern müssen über die Betreuung in dem Fall entscheiden.

Der Link zur Seite Risikogebiete Bescheinigung vom Arbeitgeber

Bis Mittwoch,18. März, müssen diese Eltern eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.

Link zum Formular Bescheinigung vom Arbeitgeber Link zur aktuellen Information des Landes (Notbetreuung) Aktuelle Info: 14. März

Ab 15. März: Alle Veranstaltungen verboten

Aufgrund eines Erlasses des Landes von heute untersagt die Stadt ab morgen, 15. März, bis auf Weiteres alle Veranstaltungen im Stadtgebiet. Das Verbot umfasst unter anderem Veranstaltungen in Diskotheken, Clubs und Bars, Filmvorführungen, den Betrieb von Spielhallen. Verboten sind auch Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Mit Ausnahme von Kneipen, bleibt der Besuch von Restaurants und Gaststätten mit Essensangebot möglich.

Was noch erlaubt ist: Nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sind. Insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dazu gehören etwa Wochenmärkte zur Nahversorgung der Bevölkerung.

Hier der Link zur Pressemitteilung mit Link zum Amtsblatt Hier der Link zum Erlass des Landes

Bäder geschlossen

Auch alle Bäder in der Stadt werden ab Sonntag, 15. März, bis einschließlich 19. April geschlossen.

Die Kurse der Schwimmschule fallen aus. Ob Kursgebühren erstattet oder Kurse nachgeholt werden, wird noch entschieden. Betroffen sind das CaLevornia, die Bäder Wiembachtal und Bergisch

Neukirchen sowie die Schwimmhalle im MediLev.

Entsprechend dieser Schließung und der von Sporthallen empfiehlt die Stadt zudem, ebenfalls Fitness-Studios zu schließen.

Link zur Pressemitteilung

Weitere städtische Einrichtungen bleiben vorerst bis zum Ende der Osterferien geschlossen: das NaturGut Ophoven, die Jugendhäuser, die Jugendkunstgruppen, das Museum Morsbroich und die Stadtbibliothek in Wiesdorf sowie die Stadtteilbibliotheken. Durch die Schließung entstehen den Nutzenden der Bibliothek keine Versäumnisentgelte.

Weitere Informationen auf der Webseite der KulturstadtLev

Geschlossen für Publikumsverkehr bleibt zudem der Fachbereich Soziales bei der Stadtverwaltung.

Unterlagen an den Fachbereich sollen ausschließlich per Post oder Mail eingereicht werden. Die

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Mailadresse: 50stadt.leverkusende

Bei Rückfragen zum laufenden Leistungsbezug werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die jeweiligen Sachbearbeitenden zu wenden. Telefonische Sprechzeiten sind montags von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und donnerstags von 08.30-15.30 Uhr.

Für Notfälle steht in den Bereichen SGB XII (Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt) und Asyl eine Hotline bereit montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr unter den Rufnummern 0214/406- 5401 und 5402.

Link zum Fachbereich

Regelungen Not-Betreuung in Kitas und Schulen

Eine verbindliche Regelung für die Not-Betreuung an Kitas, Kindertagespflege und ähnlichen Einrichtungen hat die Stadt verfügt. Diese gilt für Erziehungsberechtigte beziehungsweise

Betreuungspersonen von Kindern im Vorschulalter und Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 6.

Diese Personen müssen "unentbehrliche Schlüsselpersonen" sein. Zudem soll die Not-Betreuung erfolgen soweit andere Betreuung nicht gewährleistet werden kann. "Schlüsselpersonen" sind Angehörige von solchen Berufsgruppen im Bereich öffentlicher Sicherheit und Ordnung, der

medizinischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung der zentralen Funktionen der öffentlichen Lebens.

Wer Schlüsselperson ist und wie die Regelungen aussehen ist im Amtsblatt Nummer 15 abrufbar.

Link zur Pressemitteilung

Besuch in Pflegeheimen wird eingeschränkt

Zudem hat die Stadt strikte Auflagen zum Besuch in Pflegeheimen, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen verfügt. Diese beziehen sich unter anderem auf die Anzahl der Besucher, die Dauer des Besuchs und die Registrierung von Mitarbeitenden und Besuchern.

Näheres dazu ist ebenfalls im Amtsblatt Nummer 15 abrufbar.

Link zur Pressemitteilung Aktuelle Info: 13. März

Schulen und Kitas: ab Montag geschlossen

Die Landesregierung NRW hat heute beschlossen, den Unterrichtsbetrieb an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen ab Montag, 16. März 2020, einzustellen und zwar vorerst bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020).

Zum Vorgehen: Montag und Dienstag ruht der Unterricht in den Schulen. Kinder können zuhause bleiben oder aus Entscheidung der Eltern zur Schule geschickt werden. Damit sollen die Eltern Gelegenheit haben, sich auf die Situation einzustellen.

Erst ab Mittwoch sind die Schulen definitiv geschlossen. Lehrerinnen und Lehrer sind weiterhin dienstverpflichtet.

Regelungen für Not-Betreuungsangebote sollen sichergestellt werden:

Das betrifft Kinder von Eltern, die in unverzichtbaren Funktionen arbeiten, wie im

Gesundheitswesen, bei der Feuerwehr, Polizei oder Justiz. Näheres wird vom Land noch erarbeitet.

Link zum Formular Bescheinigung vom Arbeitgeber (nur für "Schlüsselpersonen")

In Leverkusen sind insgesamt 41 Schulen in städtischer Trägerschaft und rund 20.500 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 13 betroffen.

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Auch alle städtischen Sporthallen werden ab Montag geschlossen. Das heißt, dass dort kein

Trainingsbetrieb mehr stattfinden kann. Analog dazu finden im genannten Zeitraum auch keine Kurse von VHS und Musikschule statt.

Link zur Pressemitteilung des Landes Kitas und Tagespflege geschlossen

Alle städtischen Kitas, Kitas freier Träger sowie die Tagespflegestellen müssen gemäß Vorgabe des Landes bereits ab Montag geschlossen bleiben. Die Beschäftigten müssen jedoch vor Ort sein.

Auch dort werden Not-Betreuungsangebote für Eltern aus den genannten Berufsgruppen sichergestellt.

Das gilt in Leverkusen für die rund 90 Kitas und etwa 130 Tagespflegen mit insgesamt circa 6.500 Kindern.

Eltern werden gebeten, sich bezüglich der konkreten Situation zunächst an ihre jeweilige Schule beziehungsweise Kita zu wenden.

Link zur Pressemitteilung des Landes

Städtische Veranstaltungen bis 1. Mai abgesagt

Um das Risiko von Ansteckung zu verringern, sagt die Stadt Leverkusen alle städtischen Veranstaltungen bis einschließlich 1. Mai ab.

Dazu zählen insbesondere die Veranstaltungen der Kulturstadt Leverkusen (KSL) und des Sportpark Leverkusen (SPL). Bereits gekaufte Karten und Abos behalten vorerst ihre Gültigkeit.

Aktuelle Hinweise gibt es auf den Seiten der KSL und SPL.

Abgesagt wird unter anderen auch die Putzaktion "Wir für unsere Stadt" vom 26.-28. März.

Über städtische Veranstaltungen, die nach dem 1. Mai stattfinden sollen, wird in den kommenden Wochen entschieden.

Diagnostikzentrum eingerichtet Besuch nur mit ärztlicher Überweisung

Das Diagnostikzentrum, das die Hausarztpraxen entlasten soll, nimmt am heutigen Freitagmorgen wie angekündigt seinen Betrieb auf. Dort können Abstriche zum Test auf das Corona-Virus

genommen werden.

Das Diagnostikzentrum kann nur mit Überweisung durch einen Arzt aufgesucht werden.

Es ermöglicht ein gesteuertes gemeinsames Verfahren durch Gesundheitsamt, Hausärzte und Klinikum und hilft, die Hausarztpraxen zu entlasten.

Sitzungen abgesagt

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus entfallen im März die Sitzungen von Stadrat, Ausschüssen und Gremien:

die Sitzungen der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III (16.03.2020, 17.03.2020 und 19.03.2020),

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die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (19.03.2020),

die Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses (23.03.2020),

die Sitzung des Integrationsrates (24.03.2020) sowie

die Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses, des Hauptausschusses und des Rates (30.03.2020)

Dies hat heute der Ältestenrat entschieden. Nicht aufzuschiebende Entscheidungen werden per Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Alle übrigen Tagesordnungspunkte der oben genannten Gremien werden zunächst in den kommenden Sitzungsturnus (Mai-Juni 2020) verschoben.

Ab 16. März: Anliegen nur mit Termin

Ab Montag, 16. März, können Anliegen im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr nur mit

vorheriger Terminvereinbarung, online oder telefonisch, erledigt werden. Damit wird die Anzahl der wartenden Besucher verringert, eine Maßnahme zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des neuartigen Virus.

Hier geht es zu den Online-Kalendern und auch zu weiteren Infos:

https://www.leverkusen.de/rathaus-…/termine-online/index.php Link zur Pressemitteilung

Zwei neue bestätigte Corona-Fälle

Eine 61jährige Frau hatte sich gemeinsam mit den bereits bestätigten drei Infizierten in Südtirol aufgehalten. Ein 32-jähriger Mann war aus dem Risikogebiet Italien zurückgekehrt. Beide sind in häuslicher Quarantäne. Insgesamt gibt es damit in Leverkusen fünf bestätigte Fälle.

Aktuelle Info: 12. März Dritter bestätigter Fall

Eine 79jährige Frau ist erkrankt. Sie hatte sich gemeinsam mit dem Ersterkrankten in Südtirol aufgehalten. Die Frau befindet sich in stationärer Behandlung.

Städtisches Bürgertelefon ist geschaltet

Die Stadt hat ab sofort ein Bürgertelefon eingerichtet, das bei Fragen – auch medizinischer Art - rund um das Corona-Virus weiterhelfen soll. Es kann jedoch keine medizinische Fachberatung stattfinden.

Das Bürgertelefon ist ab sofort unter der Telefonnummer 0214/406-3333 zu folgenden Zeiten zu erreichen:

- montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr - samstags und sonntags von 9.00 – 15.00 Uhr

Link zum Datenschutzhinweis: Bürgertelefon (Art. 13 Datenschutzgrundverordnung)

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Pressekonferenz am 10. März

Informierten: Oberbürgermeister Uwe Richrath (v.lks.), Dr. Martin Oehler, Professor Stefan Reuter, Dr. Jürgen Zumbé und Dezernent Alexander Lünenbach© Uwe Miserius

In Leverkusen gibt es einen ersten bestätigten Infektionsfall mit dem Corona-Virus. Ein 81jähriger Leverkusener wurde gestern Abend positiv auf das Virus getestet. Der Mann war aus einem Risikogebiet zurückgekehrt.

Im Rahmen eines Pressegesprächs haben Stadt und Vertreter des Klinikums am Nachmittag

informiert. Neben Oberbürgermeister Uwe Richrath berichteten zur Situation Dr. Martin Oehler, der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, und Dezernent Alexander Lünenbach sowie vom Klinikum Professor Stefan Reuter, der Direktor der Infektiologie, und Dr. Jürgen Zumbé, der Ärztliche Direktor.

Die Stadt hat einen täglich tagenden Krisenstab eingerichtet, der den bisherigen Lenkungsstab ablöst.

Ein Bürgertelefon und ein Diagostikzentrum sind geplant.

Das Land NRW ordnet in einem Erlass die Absage von Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern an.

Weitere Infos zum Pressegespräch unter diesen Links:

Link zum Erlass des Landes

Pressemitteilung vom 10. März

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