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Warum werden jetzt eigentlich PCR-Pooltests in den Kitas eingeführt? Ab wann und für wie lange können PCR-Pooltests in den Kitas durchgeführt werden?

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Academic year: 2022

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Fragen und Antworten (FAQ-Liste) zu den PCR Pooltests in Bielefelder Kindertageseinrichtungen (Kitas)

Stand: 25.01.2022 (Inhaltliche Änderungen gegenüber der vorherigen Version sind farblich hervorgehoben)

Frage Antwort

Grundlegende Informationen zur Einführung der PCR-Pooltests Was ist eigentlich der wesentliche Unterschied

zwischen PCR-Tests und Selbsttests? Und was ist ein Lolli-Test?

Zunächst einmal: PCR-Tests und Selbsttests in der Kita sind immer Lolli-Tests. Der Begriff „Lolli- Test“ beschreibt nur, wie der Test angewandt wird. Die Kinder müssen in beiden Fällen nur eine bestimmte Zeit auf einem Abstrichtupfer lutschen (wie auf einem Dauerlutscher). Für die Kinder macht es also keinen Unterschied.

Wichtig ist aber:

 PCR-Tests sind genauer als Selbsttests. Sie zeigen eine Corona-Infektion schon früher an, als das ein Selbsttest kann.

 PCR-Tests werden in einem professionellen Testlabor untersucht. Das Ergebnis ist daher viel verlässlicher

Warum werden jetzt eigentlich PCR-Pooltests in den Kitas eingeführt?

Wie vorstehend dargestellt, sind die PCR-Tests genauer und verlässlicher und zeigen eine Infektion früher an. Damit erhöht sich der Schutz der Kinder. Das ist vor allem aus folgenden Gründen jetzt sehr wichtig:

 Die Omikron-Mutante des Corona-Virus ist sehr ansteckend.

 In den Kitas kommen regelmäßig viele Kinder und Erzieher*innen zusammen.

 Die Kinder sind noch nicht geimpft und daher besonders gefährdet.

 Trotz aller Bemühungen und Hygienemaßnahmen in der Kita ist die Ansteckungsgefahr größer, weil es enge Kontakte zwischen den Kindern, aber auch zwischen Kindern und Erzieher*innen gibt.

Ab wann und für wie lange können PCR-Pooltests in den Kitas durchgeführt werden?

Die PCR-Pooltests sollen in der Zeit vom 31.01.2022 bis 27.05.2022 durchgeführt werden.

Ob PCR-Pooltests auch ab 30.05.2022 noch zur Verfügung stehen, wird derzeit noch geklärt.

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Welches Labor nimmt die Testung vor? Auftragnehmer der Stadt Bielefeld für die Durchführung der PCR-Pooltest in den Kitas ist die Firma Zotz/Klimas (www.zotzklimas.de).

Die Firma Zotz/Klimas liefert das Testmaterial in den Kitas an, holt die Proben dort wieder ab, liefert sie im Labor ab, untersucht die Proben und stellt die Ergebnisse den Kitas und den Eltern in einem Befundportal bzw. per SMS zur Verfügung.

Welches Testmaterial wird den Kitas für die PCR- Testung zur Verfügung gestellt?

Zur Testdurchführung werden den Kitas folgende Testmaterialien von der Firma Zotz/Klimas zur Verfügung gestellt:

 Abstrichtupfer und Sammelröhrchen (sog. Zentrifugenröhrchen) für die Pooltestung

 Abstrichtupfer in Einzelröhrchen für die Durchführung der Einzeltests

 Druckverschlussbeutel zum Einsammeln der Pool- und der dazugehörigen Einzeltests

 personalisierte Barcode-Etiketten, entweder bereits auf die Einzelröhrchen vorbeklebt oder zum Bekleben auf die Einzelröhrchen durch das Kitapersonal

Das benötigte Testmaterial für die erste Testwoche wird den Kitas spätestens bis zum letzten Werk- tag vor dem 1. Testtag zugestellt.

Welche Abstrichtupfer werden eingesetzt? Das Datenblatt der aktuell eingesetzten Abstrichtupfer befindet sich auf der Homepage der Stadt Bielefeld (https://www.bielefeld.de/kita-corona).

Können die Eltern für ihr Kind auch weiterhin die Lolli-Selbsttests bekommen, um das Kind wie bis- her zuhause selbst zu testen?

Ja. Eltern, die keine PCR-Pooltestung wünschen, können stattdessen auch weiterhin Lolli-Selbst- tests von der Kita erhalten.

Die Kitas verfügen aufgrund der Lieferungen, die sie bisher vom Land NRW erhalten haben und bis einschl. 11.02.2022 noch erhalten werden, über genügend Lolli-Selbsttests. Sollte sich abzeichnen, dass der Bestand an Lolli-Selbsttests angesichts der Nachfrage der Eltern nicht mehr ausreicht, müssen die Kitas frühzeitig die erforderlichen Lolli-Selbsttests beschaffen, um sie den Eltern aus- händigen zu können.

Können alle Kinder getestet werden, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind?

Nein. Genesene Kinder dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht an der PCR-Pooltestung teilnehmen. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können, auf die der hoch sensitive PCR- Test anschlagen kann.

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3 Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an den PCR-

Pooltests?

Nein. Anders als in den Schulen besteht in den Kitas grundsätzlich keine Testpflicht.

Ist in einer Gruppe einer Kita aber ein Infektionsfall aufgetreten, wird aus dem freiwilligen Testange- bot eine Testpflicht: Alle nicht immunisierten Kinder und alle nicht immunisierten Beschäftigten der Kita müssen sich für 14 Tage dreimal pro Woche testen lassen. Wer dieser Testpflicht nicht nach- kommt, ist für die Dauer des 14-Tage-Zeitraums von der Teilnahme an der Betreuung auszuschlie- ßen.

Nehmen die Kinder automatisch an der PCR- Pooltestung teil oder was müssen die Eltern dafür ggf. noch machen?

Da die Teilnahme an der PCR-Pooltestung freiwillig ist, müssen Eltern, deren Kinder teilnehmen sollen, hierfür ihre Einwilligung erklären.

Der Vordruck für die Einwilligungserklärung findet sich auf der Homepage der Stadt Bielefeld (https://www.bielefeld.de/kita-corona).

Was ist, wenn Eltern sich erst später entscheiden, dass ihr Kind an der PCR-Pooltestung teilnehmen soll?

Eltern, die sich zunächst gegen eine Teilnahme ihres Kindes entschieden haben, können ihre Ent- scheidung korrigieren. Dazu müssen sie die erforderliche Einwilligungserklärung unterschreiben und das Labor wird dann ersucht, das Kind so schnell wie möglich in die Testung aufzunehmen.

Und was ist, wenn die Eltern nicht mehr möchten, dass ihr Kind an der PCR-Pooltestung teilnehmen soll?

Eltern können ihre Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Das Kind nimmt dann nicht mehr an der Testung teil.

Wie funktioniert das mit der PCR-Testung überhaupt genau?

Es wird immer von positiven und von negativen Testergebnissen gesprochen. Was genau heißt das?

Ein positives Testergebnis besagt, dass eine Infektion mit Corona vorliegt. Liegt keine Infektion mit Corona vor, spricht man von einem negativen Testergebnis.

Es wird immer von PCR-Pooltests und PCR-Ein- zeltests (sog. Rückstellproben) gesprochen. Was ist das und was passiert mit den Proben?

Die PCR-Testung besteht – ebenso wie in der Schule – aus zwei Teilen:

1. Die Kinder einer Kita-Gruppe bekommen zunächst jeweils einen Lolli-Abstrichtupfer, auf dem sie lutschen. Die Tupfer aller Kinder der Gruppe werden dann in ein gemeinsames Röhrchen ge- steckt. Es wird also ein Pool gebildet, weshalb man das eine PCR-Pooltestung nennt.

2. Gleichzeitig bekommt jedes Kind einen zweiten Tupfer, auf dem es lutscht. Dieser zweite Tupfer wird in ein separates Röhrchen gesteckt, in dem sich immer nur der Tupfer eines Kindes befindet.

Das nennt man eine Rückstellprobe.

Alle Röhrchen werden dann vom Labor abgeholt. Das Labor untersucht aber zunächst nur die Pool- probe. Nur wenn diese Poolprobe positiv ist, öffnet und untersucht das Labor auch die einzelnen Proben und kann so feststellen, welches der Kinder sich mit Corona infiziert hat.

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4 Warum macht man die Pooltests überhaupt? Wa-

rum werden nicht für alle Kinder nur Einzeltestun- gen durchgeführt und untersucht?

Die Untersuchung aller Einzeltestung der Kinder ist aus Kapazitätsgründen nicht durchführbar. Der Vorteil der Poolprobe ist, dass das Labor deutlich weniger Untersuchungen vornehmen muss, weil in einer Poolprobe bis zu 25 Tupfer enthalten sein können. Ist der Pool negativ, muss das Labor nur eine Untersuchung vornehmen und kann damit gleichzeitig das Ergebnis für bis zu 25 Kinder fest- stellen.

Warum werden Pooltest und Einzeltest gleichzei- tig gemacht? Warum reicht es nicht, wenn man erst nur den Pooltest macht?

Der PCR-Pooltest und der PCR-Rückstelltest werden gleichzeitig gemacht, weil man dann keine Zeit verliert, falls der PCR-Pooltest positiv sein sollte. Man kann sofort untersuchen, welches Kind sich infiziert hat und kann darauf gezielt reagieren.

Können Kinder an den Pool- aber nicht an den Einzeltests teilnehmen?

Das ist nicht möglich. Wie vorstehend dargestellt funktioniert das ganze System nur, wenn die Kinder beide Tests gleichzeitig machen.

Findet die PCR-Testung jeden Tag statt oder nur an bestimmten Wochentagen?

Die PCR-Testung findet in jeder teilnehmenden Kita zweimal pro Woche statt. Und zwar entweder

 am Montag und am Mittwoch oder

 am Dienstag und am Donnerstag.

Diese Aufteilung soll ermöglichen, dass sich die Transport- und Laborkapazitäten besser über die Woche verteilen.

Wann in welcher Kita getestet wird, teilt die Firma Zotz/Klimas den Kitas vor Beginn der PCR-Tes- tung mit. Es kann sein, dass sich im Laufe der Zeit die Notwendigkeit ergibt, die ursprünglich aus- gewählten Testtage zu verändern. Das teilt die Firma Zotz/Klimas den betroffenen Kitas rechtzeitig mit. Um den gesamten Ablauf nicht zu beeinträchtigen ist es aber nicht möglich, dass Kitas sich Testtage aussuchen können.

Fällt ein Testtag auf einen Tag, an dem die Kita geschlossen ist (z.B. ein Feiertag), findet an dem Tag keine Testung statt. Sie wird auch nicht vorgezogen oder nachgeholt. Damit in der betroffenen Woche dennoch mehr als nur ein Test durchgeführt werden kann, können die Eltern stattdessen einen Lolli-Selbsttest von der Kita zur Eigentestung zuhause bekommen.

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Wie finden die Testungen statt? Das konkrete Vorgehen kann von Kita zu Kita etwas unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass die Tes- tungen an den Testtagen bis 09:30 Uhr erfolgt sind, weil die Pool- und Einzelproben ab dann vom Labor abgeholt werden.

Den Test nehmen die Kinder grundsätzlich selber unter Beaufsichtigung der Erzieher*innen vor. Das kann z.B. im Morgenkreis geschehen. Da es sich auch bei dem PCR-Test um einen Lollitest handelt, dürfte das bei vielen Kindern möglich sein. Bei den Kindern, die das nicht selber können, oder bei den Kindern, bei denen die Eltern den Test lieber selber vornehmen möchten, können die Eltern das in der Bringesituation selber machen und den Abstrichtupfer dem Röhrchen hinzufügen. Eine Tes- tung durch die Eltern zuhause ist nicht möglich.

Vorstellbar ist auch, dass die Erzieher*innen zumindest in Einzelfällen den Test bei den Kindern vornehmen. Das setzt aber voraus,

1. dass die Kita und die Erzieher*innen das anbieten und

2. dass die Eltern das explizit wünschen und das auch schriftlich gegenüber der Kita erklären.

Wie und wann kommen die Teströhrchen zum La- bor?

Die Firma Zotz/Klimas holt die Probenröhrchen am Testtag in der Zeit zwischen 09.30 Uhr bis 14.00 Uhr in den Kitas ab. Die genaue Zeit hängt von der Routenplanung des Kurierdienstes ab und wird der jeweiligen Kita noch mitgeteilt.

Es kann sein, dass sich im Laufe der Zeit die Notwendigkeit ergibt, die ursprünglich festgelegte Abholzeit zu verändern. Das teilt die Firma Zotz/Klimas den betroffenen Kitas rechtzeitig mit. Um den gesamten Ablauf nicht zu beeinträchtigen ist es aber nicht möglich, dass Kitas sich die Abhol- zeiten aussuchen können.

Wer erhält wann das Testergebnis?

Wann liegen die Testergebnisse vor? Die PCR-Pooltestergebnisse sollen bis 18.00 Uhr des Testtages vorliegen, die PCR-Einzeltester- gebnisse aus einem positiven Pool spätestens bis 06:00 Uhr am Folgetag des Testtags.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Gesamtbevölkerung sind die Labore erhöhten Belastungen ausgesetzt, die bei zwingender Einhaltung des Testrhythmus zu Verzögerungen in der Befundübermittlung führen könnten. Es wird vorsorglich um das Verständnis aller Beteiligten gebe- ten, wenn die vereinbarte Zeit der Befundübermittlung im Einzelfall nicht eingehalten werden kann.

Selbstverständlich arbeiten alle Beteiligten daran, Mitteilungen über positive Pools und Einzeltests so schnell wie möglich zu übermitteln.

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6 Wie erfahren die Kitas und die Eltern das Ergebnis

der PCR-Pooltestung?

Wie vorstehend dargestellt, sollen die Ergebnisse der PCR-Pooltestung bis 18:00 Uhr am Testtag vorliegen.

Jede Kita hat eine oder auch mehrere Corona-beauftragte Mitarbeiter*innen, die Zugriff auf ein sog.

Online-Befundportal haben. Diese Mitarbeiter*innen können dort den Bearbeitungsstand der Pool- untersuchung durch das Labor und auch deren Ergebnis einsehen. Alternativ haben diese Mitarbei- ter*innen die Möglichkeit, das Ergebnis mit Hilfe der sog. LABUNIQ-App und dem ihnen zur Verfü- gung stehenden QR-Code abzurufen.

Ist das PCR-Pooltestergebnis positiv, werden die Corona-beauftragten Mitarbeiter*innen der Kita und die Eltern der betroffenen Kinder per SMS oder E-Mail direkt benachrichtigt. Voraussetzung für diese Benachrichtigung ist, dass die teilnehmenden Kinder zuvor mit ihren vollständigen und richti- gen Stammdaten und vollständigen und richtigen Kontaktdaten der Erziehungsberechtigen regis- triert worden sind.

Wie erfahren die Kitas und die Eltern das Ergebnis der PCR-Einzeltestung, wenn das PCR-Pooler- gebnis positiv war?

Im Positivfall des PCR-Pools werden wie vorstehend dargestellt umgehend alle zugehörigen Rück- stellproben (Einzelproben) getestet. Die Ergebnisse der PCR-Einzeltestung sollen bis spätestens 06:00 Uhr am Folgetag des Testtags vorliegen.

Die Corona-beauftragten Mitarbeiter*innen der Kita erhalten die Einzeltestergebnisse direkt per SMS oder E-Mail. Zusätzlich können diese Mitarbeiter*innen die Ergebnisse der Einzeltestungen im On- line-Befundportal einsehen.

Die Eltern erhalten das Einzeltestergebnis ihres Kindes direkt per SMS oder E-Mail. Zusätzlich kön- nen die Eltern das Einzeltestergebnis ihres Kindes abrufen, indem sie den QR-Code „Einzelbefund“

mit der LABUNIQ-App scannen. Dieser QR-Code ist ihnen zuvor durch die Kita zur Verfügung ge- stellt worden (z.B. im Rahmen der Abholsituation).

Voraussetzung für die Benachrichtigung per SMS oder E-Mail ist, dass die teilnehmenden Kinder zuvor mit ihren vollständigen und richtigen Stammdaten und vollständigen und richtigen Kontaktda- ten der Erziehungsberechtigen registriert worden sind.

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7 Was ist, wenn ein PCR-Test positiv war?

Der PCR-Pooltest war positiv. Was bedeutet das für die Kinder und Erzieher*innen, deren PCR- Einzelbefund negativ war (negative Rückstell- probe)?

Wie dargestellt sollen die Kita und die Eltern bis 06:00 Uhr am Folgetag des Testtags informiert werden.

Die negativ getesteten Kinder und Erzieher*innen können grundsätzlich ganz normal in die Kita ge- hen. Allerdings findet hier dann § 4 Abs. 5 CoronaBetrVO Anwendung: In den folgenden 14 Tagen müssen alle Kinder und Erzieher*innen der Gruppe mindestens drei Mal pro sieben Tage mittels eines Coronaschnelltests oder Coronaselbsttests getestet werden. Die Testpflicht gilt nicht für im- munisierte Personen. Die Testtage werden von der Kita festgelegt. Der erste Test ist vor dem ersten Besuch der Kita nach Auftreten des Infektionsfalls durchzuführen. Die Eltern haben der Kita-Leitung eine schriftliche Versicherung über jeden erfolgten Test und dessen Ergebnis vorzulegen. Die Ver- sicherungen sind von der Kita für einen Zeitraum von zwei Wochen nach Ablauf der 14 Tage daten- schutzkonform aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu vernichten. Unterbleibt die Versi- cherung, sind die Kinder für die Dauer des o.g. 14-Tage-Zeitraums von dem Besuch der Kita aus- zuschließen. Die Testpflicht ist durch die Teilnahme an den PCR-Pooltestungen in der Kita erfüllt.

Ergänzender Hinweis: Bei einem größeren Ausbruchsgeschehen (z.B. wenn mehrere Kinder einer Kita-Gruppe positiv getestet worden sein sollten) kann es je nach Größe des Geschehens zu Qua- rantänen von ganzen Gruppen oder mehreren Gruppen kommen. Man spricht dann von einer Kon- taktquarantäne der gesamten Gruppe oder mehrerer Gruppen, die das Gesundheitsamt in der Regel aber anordnet, wenn von mehr als vier getesteten Kindern oder Erzieher*innen ein positives Tester- gebnis vorliegt.

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8 Der PCR-Pooltest war positiv.

a. Was bedeutet das für die Kinder und deren Er- zieher*innen, deren PCR-Einzelbefund auch positiv war (positive Rückstellprobe)? Müssen sie in Quarantäne? Und wenn ja, wann kön- nen sie sich ggfs. freitesten?

b. Und was ist mit Personen, die Kontakt zu dem positiv getesteten Kind oder der/dem positiv getesteten Erzieher*in hatten? Müssen sie in Quarantäne? Und wenn ja, wann können sie sich ggfs. freitesten?

Wie dargestellt sollen die Kita und die Eltern bis 06:00 Uhr am Folgetag des Testtags informiert werden. Bei einem positiven PCR-Einzeltest informiert das Labor außerdem das örtliche Gesund- heitsamt.

Zu a.

Die Eltern von positiv getesteten Kindern müssen ihr Kind sofort nach Erhalt des Befundes zuhause isolieren. Das gilt auch für die Erzieher*innen mit einem positiven PCR-Einzelbefund. Das positiv getestete Kind bzw. die/der positiv getestete Erzieher*in müssen 10 Tage in Quarantäne, mit der Möglichkeit zur Freitestung ab dem 7. Quarantänetag mittels PCR- oder Bürgertest. Die Eltern bzw.

die/der Erzieher*in werden so schnell wie möglich vom Gesundheitsamt kontaktiert und erhalten von dort weitere Anweisungen.

Details können dem Schaubild mit den Quarantäne- und Testregeln des Gesundheitsamtes auf der Homepage der Stadt Bielefeld entnommen werden (https://www.bielefeld.de/kita-corona).

Zu b.

Die Auswirkungen auf Kontaktpersonen sind abhängig vom Status ihrer Immunisierung. Details kön- nen dem Schaubild mit den Quarantäne- und Testregeln des Gesundheitsamtes auf der Homepage der Stadt Bielefeld entnommen werden (https://www.bielefeld.de/kita-corona).

Der PCR-Pooltest war positiv, aber der PCR-Ein- zeltest war nicht auswertbar. Was bedeutet das?

Das kann nur in Ausnahmefällen passieren. In diesem Fall greift § 13 Abs. 3 CoronaTestQuarantä- neVO sinngemäß, wonach sich die Kinder bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses eines PCR- Testes bestmöglich absondern müssen, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwin- gend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten müssen. Ein Besuch der Kita ist solange nicht möglich.

Was ist, wenn ein Kind an dem Tag der positiven PCR-Pooltestung gar nicht in der Kita war und da- her nicht teilgenommen hat? Und was ist, wenn das Kind in der Kita war, aber nicht teilgenommen hat.

Das hängt davon ab, wann das Kind zuletzt in der positiv getesteten Gruppe war:

 Ist das länger als 48 Stunden her, kann das Kind weiter in der Kita betreut werden.

 Anderenfalls dürfen die Kinder in die Kita kommen, wenn in der Bringesituation ein Lolli-Selbst- test mit negativem Ergebnis gemacht wird.

Was ist, wenn es zu mehreren positiven PCR-Ein- zeltests an einem Tag oder in kurzer Abfolge ge- kommen ist?

Bei einem größeren Ausbruchsgeschehen (z.B. wenn mehrere Kinder einer Kita-Gruppe positiv ge- testet worden sein sollten) kann es je nach Größe des Geschehens zu Quarantänen von ganzen Gruppen oder mehreren Gruppen kommen. Man spricht dann von einer Kontaktquarantäne der ge- samten Gruppe oder mehrerer Gruppen, die das Gesundheitsamt in der Regel aber anordnet, wenn von mehr als vier getesteten Kindern oder Erzieher*innen ein positives Testergebnis vorliegt.

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Was ist, wenn sich die Übermittlung der Testergebnisse ausnahmsweise verzögert?

Wie soll verfahren werden, wenn PCR-Pooltester- gebnisse nicht rechtzeitig vor dem Betreuungsbe- ginn übermittelt worden sind?

Das kann nur in Ausnahmefällen passieren. In diesem Fall müssen die Eltern, deren Kinder an der Pooltestung teilgenommen haben, entweder noch zuhause oder aber in der Bringesituation einen Lolli-Selbsttest vornehmen. Dabei positiv getestete Kinder dürfen nicht an der Betreuung teilnehmen.

Die negativ getesteten Kinder sollten möglichst nicht gruppenübergreifend betreut werden, Wie soll verfahren werden, wenn ein PCR-Pool-

test positiv ist und die Einzeltestbefunde nicht rechtzeitig zum Betreuungsbeginn übermittelt worden sind?

Das kann nur in Ausnahmefällen passieren. In diesem Fall greift § 13 Abs. 3 CoronaTestQuarantä- neVO, wonach sich die Kinder bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses der Rückstellprobe best- möglich absondern müssen, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erfor- derlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten müssen.

Ein Besuch der Kita ist solange nicht möglich.

Weitere Fragen?

An wen können sich Eltern und Kita bei Rückfra- gen wenden?

 Fragen zu Quarantänedauer, Freitestmöglichkeiten etc. können an die Corona-Hotline der Stadt Bielefeld gerichtet werden: 0521 / 51 2000.

 Für die Beantwortung anderer Fragen ist beim Jugendamt ein Sonderpostfach eingerichtet wor- den: Corona-Jugendamt@bielefeld.de. Um Angabe einer Telefonnummer für etwaige Rückfra- gen wird gebeten.

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