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(1)Mündliche Patentanwaltsprüfung am Prüfer: Ri Klante (Sortenschutz, Kosten), Frau Dr

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Mündliche Patentanwaltsprüfung am 18.03.2014

Prüfer: Ri Klante (Sortenschutz, Kosten), Frau Dr. Wurm (Geschmacksmusterrecht, Marken), Frau Dr. Lehmann (Arbeitnehmererfinderrecht), Herr Dr. Sebastian (Standesrecht, Internationales Patentrecht), Herr Dr. Seidl (Patentrecht)

Frau Dr. Wurm:

Geschmacksmusterrecht:

Eine internationale Hotelkette entwirft ein einheitliches Design für Geschirr, Bettwäsche, etc.

− Wie kann sich die Hotelkette das schützen lassen? --> Design/Marke Wie kann man ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Deutschland durchsetzen?

− Unterschied zwischen Unterlassung und Schadenersatz, welches Gericht zuständig Wann beginnt die Widerspruchsfrist einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer IR-Marke stammt?

− Veröffentlichung der Registrierung bei der WIPO? vs. Veröffentlichung durch HABM

Ein Geschäftsbetrieb wurde mehrmals weiterveräußert aber die Schutzrechte in den verschiedenen Staaten wurden nicht umgeschrieben. Was raten Sie dem Mandanten oder worauf sollten Sie hinweisen? Die ganze Sache könnte sehr teuer werden: Übersetzungen bezüglich der

Rechtsübergänge, notarielle Beurkundungen notwendig, Stichwort Haager Apostille (wurde zwar nicht genannt, war wohl aber gefragt)

Marken:

Sie teilt zwei Wort-/Bildmarken aus (1. Marke "Böse Buben" mit Totenkopf, 2. Marke

"Fuckushima" mit totenkopfähnlichem Zeichen)

− schutzfähig? --> allgemeines "Prüfungsschema", möglicherweise Verstoß gegen die die öffentliche Ordnung/guten Sitten

− alleinige Betrachtung der Bildbestandteile, Verwechslungsgefahr? --> allgemeines

"Prüfungsschema"

Jemand entwirft Mütze, Handschuhe etc. in "schwarz, rot, gold"

− ist das problematisch? Mögliche Schutzhindernisse? --> Hoheitszeichen könnten in Betracht kommen, hier aber wohl nicht, da nicht Flagge in Rechtecksform verwendet wird

− Gesetzesbegründung zu § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG? --> Freihaltebedürfnis für Hoheitsträger, enge Auslegung

Frau Dr. Lehmann:

Entwickler kommt zum Patentanwalt, hat einen Sensor, eine Software zur Ansteuerung des Sensors und eine Auswertesoftware entwickelt

− Was raten sie ihm? --> fragen, ob er Arbeiternehmer ist, auf Meldepflicht hinweisen

− für alle drei "Erfindungen" --> möglicherweise bei Auswertesoftware entbehrlich, da dies nicht patentfähig sein könnte (aber Patentfähigkeit wird letztlich vom DPMA geprüft: daher sollten wohl besser alle 3 Erfindungen dem Arbeitgeber gemeldet werden)

− Was ist dem Urhebergesetz zugänglich? Worunter fällt hier Software?

− Was ist eine Diensterfindung? Was ist eine freie Erfindung?

(2)

− Wie erfolgt Erfindungsmeldung? --> an AG, in Textform, ..., möglicherweise Mängelrüge durch AG

− Wie erfolgt Inanspruchnahme?, Welche Folgen/Fristen werden dadurch ausgelöst? -->

Vergütungsanspruch gem. § 9 ArbEG

− Wie wird Vergütung berechnet? --> RiLi: Lizenzanalogie, betrieblicher Nutzen, Schätzung

− Wie kann man die wirtschaftliche Verwertbarkeit bestimmen?  Erfindungswert multipliziert mit Anteilsfaktor

− Anteilsfaktor?

− Vergütung solange Patent noch nicht erteilt ist? --> ja, mit 50% Risikoabschlag

− Mitarbeiter des EPA erfindet etwas? --> ArbEG gilt wahrscheinlich nicht

− Schiedsstellenverfahren

− Erfinder widerspricht Festsetzung nicht

− kann AN auch Klage erheben? --> § 37 ArbEG

Zustellung an AG erfolgt dann durch Schiedsstelle, kann Widerspruch ersetzen, wenn innerhalb der Frist

− kann Patentanwalt vor LG bei Klage wegen ArbEG vertreten? --> steht wohl irgendwo in der PAO o. ä.

Herr Dr. Sebastian:

Standesrecht:

− Was machen Sie nach bestandener Patentanwaltsprüfung? --> Zulassung beantragen

− Was machen Sie bei einer Kanzleigründung? --> Schild an Tür, ...

− Dürfen Sie sich "patentrecht.de" sichern lassen?

− Dürfen Sie auf Ihrer Homepage den Slogan "Hol dir dein Recht" schreiben?

− Dürfen Sie auf Ihrer Homepage ein Gewinnspiel/Preisausschreiben anbieten?

− Dürfen Sie ein Gästebuch auf ihrer Homepage haben?

--> fraglich, ob das alles sachlich ist

Sie vertreten zwei Erfinder, die eine Patentanmeldung eingereicht haben, und die sich nun zerstreiten.

− Dürfen Sie weiterhin vertreten? --> nein, widersprüchliche Interessen

− Dürfte ein Kanzleikollege übernehmen? --> nein, Bürogemeinschaft

− Welche strafrechtlichen Vorschriften könne bei einem Patentanwalt relevant werden? -->

Geheimnisverrat, Parteiverrat, ...

Internationales Patentrecht:

− Welche Verträge gibt es? --> PVÜ, PCT, EPÜ, ...

− Wie stehen PCT und EPÜ im Vergleich zum PVÜ? --> Sonderabkommen gemäß Art. 19 PVÜ

− PCT und EPÜ im Vergleich?

− Was ist im PVÜ geregelt? --> Priorität, ...

− innere Priorität gemäß PVÜ möglich?

− Priorität im EPÜ? PCT?

− Zuerkennung des Anmeldetags: Unterschiede EPÜ PCT

− Unterschiede der Fristberechnung PCT – EPÜ? --> im PCT keine "10-Tages-Regel"

− Rechtsbehelfe im PCT?

(3)

− Wenn EPA internationales Anmeldeamt ist, welches Recht gilt? --> PCT

− Wann endet die Frist im PCT? Dienstschluss, wenn nicht Nachtbriefkasten

− IP Vertreter aus Malta möchte Zulassung in Deutschland, geht das? Nein auch wenn Malta in der EU ist, in der Liste im Anhang zu § 1 PAZEignPrG steht Malta nicht, Verweis auf BGH Urteil hierzu

Dr. Seidl, Ri Klante:

keine Angaben, da wir ab mittags nicht mehr zugehört haben

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