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EUROPÄISCHES PARLAMENT Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr. des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

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AD\904089DE.doc PE483.779v03-00

DE

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DE

EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

2011/0300(COD) 4.6.2012

STELLUNGNAHME

des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG

(COM(2011)0658 – C7-0371/2011 – 2011/0300(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz

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PE483.779v03-00 2/21 AD\904089DE.doc

DE

PA_Legam

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AD\904089DE.doc 3/21 PE483.779v03-00

DE

KURZE BEGRÜNDUNG

Einleitung

Es sind große Anstrengungen erforderlich, um die europäische Verkehrs- und

Energieinfrastruktur zu modernisieren und auszubauen, damit die energiepolitischen Ziele der Union – Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit – erreicht werden1 und der Energiebinnenmarkt vollendet wird, was dem Verkehrssektor der EU zugutekommt.

Mit dem Vorschlag der Kommission sollen insbesondere angemessene Verfahren und Bestimmungen geschaffen werden, um diesem Vorhaben Rechnung zu tragen.

Bereits 20102 hat die Kommission eine neue Energieinfrastrukturpolitik der EU zur

Koordinierung und Optimierung der Netzentwicklung gefordert und hervorgehoben, dass die bestehende Politik im Bereich der transeuropäischen Energienetze (TEN-E) durch einen wirksameren ordnungspolitischen Rahmen ersetzt und dabei die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden muss.

Im Juni 2011 verabschiedete die Kommission ihre Mitteilung zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2014–2020)3, in der die Schaffung einer Fazilität „Connecting Europe“

vorgeschlagen wird, um vorrangige Energie-, Verkehrs- und IKT-Infrastrukturen mit Hilfe eines mit 40 Mrd. EUR ausgestatteten Fonds fertigzustellen, in dessen Rahmen 9,1 Mrd. EUR für den Energiesektor vorgesehen sind.

Im Hinblick auf den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sollte hervorgehoben werden, dass bei der Umsetzung von europäischen

Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr (durch TEN-V) und Energie die Schaffung von Synergien von Vorteil wäre, um Vorhaben auf dem Gebiet der Verkehrs- und

Energieinfrastrukturen nach Möglichkeit zu koordinieren und die Verwaltungs-,

Genehmigungs- und Umweltverfahren für gemeinsame Energie- und Verkehrskorridore zu vereinfachen.

Andere verkehrsbezogene Aspekte des Vorschlags beziehen sich auf die Versorgungswege von Erdöl, Erdgas und elektrischem Strom in die und innerhalb der EU: Insbesondere Erdöl und Erdgas werden auch per Schiff, Lastkraftwagen oder Eisenbahn transportiert, so dass mit einer anderen Ausrichtung der Verkehrspolitik tatsächlich eine Verbesserung herbeigeführt werden kann.

80 % des eingeführten Rohöls werden durch Tankschiffe in die EU verbracht. Ein wichtiges Merkmal des Erdöltransportnetzes innerhalb der EU besteht darin, dass der westliche Teil durch Fernleitungen mit den wichtigsten europäischen Häfen verbunden ist, wohingegen die meisten Raffinerien in Mittel- und Osteuropa (EU-12) über die Fernleitung Druschba aus Russland beliefert werden (über 60 Millionen Tonnen im Jahr) und nur begrenzte

Verbindungen zwischen den westlichen und östlichen europäischen Netzen bestehen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fernleitunginfrastruktur in Osteuropa während des

1 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011.

2 COM(2010)677.

3 COM(2011) 500/I endg. und COM(2011) 500/II endg. (Politikbereiche im Überblick).

(4)

PE483.779v03-00 4/21 AD\904089DE.doc

DE

Kalten Krieges geplant und ausgebaut wurde. Zudem wird sich der Erdölbedarf in diesen Ländern im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten der EU-15 zwischen 2010 und 2020 um voraussichtlich 7,8 % erhöhen. Darüber hinaus bleibt Erdöl auch nach 2020 ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes der EU. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, eine Erdöl-Fernleitungsinfrastruktur zu schaffen, damit die Versorgungssicherheit in Mittel- und Osteuropa gewährleistet wird.

Der Transport von Erdöl birgt erhebliche Gefahren für die Umwelt. Bei

Versorgungsunterbrechungen in der Fernleitung Druschba hätten die begrenzten alternativen Versorgungswege eine erhebliche Zunahme des Tankerverkehrs im ökologisch besonders anfälligen Ostseeraum, im Schwarzen Meer und in den türkischen Meerengen zur Folge, was Anlass zu großer Besorgnis über die mögliche Gefahr von Unfällen und auslaufendem Erdöl gibt. Jeden Monat durchfahren 3500–5000 Schiffe die Gewässer der Ostsee. Bis zu 25 % dieser Schiffe sind Tanker, die pro Jahr etwa 170 Millionen Tonnen Erdöl transportieren. Eine Verringerung des Tankerverkehrs würde nicht nur das Risiko von Erdölverschmutzungen vermindern, sondern auch eine geringere Belastung mit CO2- und NOx-Emissionen bedeuten.

Auch Erdgas kommt im Energiebereich für den Verkehr der EU eine große Bedeutung zu, weil es ein nachhaltiger und emissionsarmer Energieträger ist, der saubere Energie für die Stromerzeugung liefert (insbesondere für die KWK), einfach umgewandelt werden kann und somit den Anforderungen des Verkehrssektors genügt. Wird Erdgas als Kraftstoff verwendet (LNG und CNG), kann es dem Ziel eines umweltfreundlichen Verkehrs unmittelbar dienen.

Gleichzeitig ist die EU in hohem Maße von Erdgaseinfuhren abhängig, die wiederum eine entsprechende Infrastruktur erfordern.

Dem wachsenden Energiebedarf könnte durch eine verstärkte Nutzung von LNG und CNG Rechnung getragen werden. Dementsprechend sollten bestehende und vorgesehene

Energieinfrastrukturnetze besser und effizienter genutzt werden.

Damit der Erdgasbinnenmarkt verwirklicht werden kann, sollte die EU über eine entsprechende Erdgasinfrastruktur verfügen. Neue Übertragungskapazitäten für Versorgungszwecke und Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten müssen geschaffen und neue Speicher- und Wiederverdampfungsanlagen errichtet werden. Es sind Maßnahmen erforderlich, um den bestehenden Investitionslücken zu begegnen und um einzelstaatliche Übertragungsnetze zu verbessern und auszubauen. In den neuen Richtlinien sollte auch das Problem der Energieinseln und der fehlenden Verknüpfung der

einzelstaatlichen Erdgasmärkte berücksichtigt werden, das etwa im Ostseeraum und in Mittel- und Osteuropa zutage tritt.

Empfehlungen

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird empfohlen,

(1) Synergien zwischen Infrastrukturvorhaben der EU in den Bereichen Verkehr und Energie zu fördern, etwa indem die zuständigen Behörden aufgefordert werden, gemeinsame

Genehmigungen zu erteilen, so auch im Umweltbereich;

(2) das bestehende Fernleitungsnetz in der EU auszubauen, damit die Verbindung zwischen den Staaten der EU-12 und der EU-15 verbessert und die Erdölversorgungssicherheit in den

(5)

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DE

12 neueren Mitgliedstaaten gewährleistet wird;

(3) die Gefahr von durch Tanker verursachten Umweltkatastrophen zu vermindern;

(4) regionale Flüssiggasterminals zu fördern und dabei Bunkerungen sowie dem Eisenbahn- und Lastkraftwagenverkehr besondere Aufmerksamkeit einzuräumen;

(5) Erdgas als nachhaltige Energiequelle zu fördern;

(6) die Marktintegration zu fördern und die Abschottung der Energiemärkte zu beenden;

(7) das Ziel der EU von verlässlichen und flexiblen einzelstaatlichen Übertragungsnetzen zu fördern.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu

übernehmen:

Änderungsantrag 1

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(4a) Aufgrund der geomorphologischen Verhältnisse und der Lage der Regionen in äußerster Randlage sollte die

Herausforderung, die in ihrer

energiewirtschaftlichen Autonomie und ihrer Energieversorgung besteht, berücksichtigt werden, insbesondere bei der Festlegung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, weil diese Regionen besonders gute Standorte für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen bieten, der für die Verwirklichung der Ziele der Union in der Energie- und Klimaschutzpolitik von entscheidender Bedeutung ist.

Änderungsantrag 2

(6)

PE483.779v03-00 6/21 AD\904089DE.doc

DE

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(5) Die Evaluierung des aktuellen TEN-E- Rahmens hat klar gezeigt, dass diese Politik zwar einen positiven Beitrag zu ausgewählten Projekten leistet, indem sie diese politisch sichtbar macht, dass es ihr jedoch an Vision, Fokussierung und Flexibilität fehlt, um die festgestellten Infrastrukturlücken zu schließen.

(5) Die Evaluierung des aktuellen TEN-E- Rahmens hat klar gezeigt, dass diese Politik zwar einen positiven Beitrag zu ausgewählten Projekten leistet, indem sie diese politisch sichtbar macht, dass es ihr jedoch an Vision, Fokussierung und Flexibilität fehlt, um die festgestellten Infrastrukturlücken zu schließen; in diesem Zusammenhang ist es wichtig, mögliche künftige Lücken bei der

Energienachfrage und -versorgung zu ermitteln.

Änderungsantrag 3

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(7a) Damit die Versorgungssicherheit in der gesamten Union gewährleistet ist, müssen die Verbindungen zwischen den westlichen und östlichen Abschnitten des Fernleitungsnetzes der Union weiter ausgebaut werden.

Änderungsantrag 4

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(7b) Damit die Versorgungssicherheit in der gesamten Union gewährleistet ist, müssen die Verbindungen zwischen den westlichen, östlichen und südöstlichen Abschnitten des Fernleitungsnetzes der

(7)

AD\904089DE.doc 7/21 PE483.779v03-00

DE

Union weiter ausgebaut werden.

Änderungsantrag 5

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(8a) Die Verringerung der Nutzung risikoträchtiger Verkehrsträger für die Beförderung von Erdöl, etwa von Tankern, ist für die Minderung der mit der Erdölbeförderung verbundenen Umweltrisiken von wesentlicher Bedeutung.

Änderungsantrag 6

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 10 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(10a) Zur Sicherstellung der

Spannungs- und Frequenzstabilität ist ein besonderes Augenmerk auf die Stabilität des Stromnetzes der Union bei sich

verändernden Bedingungen aufgrund der zunehmenden Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien zu richten. In der Forschung sind weitere Anstrengungen erforderlich, um mit intelligenten Netzen, Speicherkapazitäten und intelligenten Energiemixkonzepten die Schwankungen bei dem aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom auszugleichen.

Änderungsantrag 7

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 14 a (neu)

(8)

PE483.779v03-00 8/21 AD\904089DE.doc

DE

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(14a) Die Anbindung des

Offshore-Potenzials an das Netz der Union ist sehr wichtig. Die Einbindung des Offshore-Potenzials der Nordsee, der Ostsee und des Schwarzen Meers ist für den Ausbau des Energiebinnenmarktes der Union von wesentlicher Bedeutung.

Änderungsantrag 8

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 17 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(17a) Um dem steigenden Strombedarf bis 2020 Rechnung zu tragen, der doppelt so hoch wie der Erdgasbedarf sein wird, sollten die Mittel der Union für

Stromvorhaben dafür vorgemerkt werden, im Einklang mit der langfristigen

Energiepolitik der Union dafür zu sorgen, dass ausreichend Finanzmittel zur

Verfügung stehen, insbesondere für Vorhaben im Bereich der Elektrifizierung des Verkehrs.

Änderungsantrag 9

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 18 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(18a) Die Zusammenarbeit im Rahmen horizontaler Vorhaben in den Bereichen Energie und Verkehr sollte gefördert werden, um Synergien mit hohem Mehrwert für die Union zu erbringen.

(9)

AD\904089DE.doc 9/21 PE483.779v03-00

DE

Änderungsantrag 10

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 19 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(19a) Die Planung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben der Union in den Bereichen Energie und Verkehr sollte unter angemessener Berücksichtigung der relevanten Sicherheitsaspekte koordiniert werden, um dort Synergien zu erzeugen, wo dies in wirtschaftlicher, technischer und umweltpolitischer Hinsicht sinnvoll ist.

Änderungsantrag 11

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 20 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(20a) Die Einrichtung von

Energieinfrastrukturnetzen sollte sich keinesfalls nachteilig auf das europäische Erbe (in den Bereichen Kunst, Kultur, Fremdenverkehr und Umwelt) auswirken, wie es auch in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zum Thema

„Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“1 gefordert wird, wonach die

Europäische Kommission und die

Mitgliedstaaten dazu angehalten werden,

„alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, europäisches Erbe und Werte für künftige Generationen zu bewahren“.

_____________

1 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0407.

(10)

PE483.779v03-00 10/21 AD\904089DE.doc

DE

Änderungsantrag 12

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 21 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(21a) Die zuständigen Behörden sollten die Erteilung gemeinsamer

Genehmigungen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse erwägen, mit denen Synergien zwischen den

Infrastrukturvorhaben der Union in den Bereichen Energie und Verkehr

geschaffen werden.

Änderungsantrag 13

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 21 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(21b) Bei der Planung der verschiedenen transeuropäischen Netze sollte der Integration von Verkehrs-,

Kommunikations- und Energienetzen Vorrang eingeräumt werden, damit eine möglichst sparsame Nutzung von Flächen gewährleistet und nach Möglichkeit stets auf die Wiederverwendung bereits bestehender und/oder stillgelegter Strecken zurückgegriffen wird, um die sozioökonomischen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen auf ein Minimum zu beschränken.

Änderungsantrag 14

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 24 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(11)

AD\904089DE.doc 11/21 PE483.779v03-00

DE

(24a) Da es sich um grenzüberschreitende Vorhaben handelt, muss für längere Fristen für die Konsultation der Öffentlichkeit in allen beteiligten Mitgliedstaaten gesorgt werden, wobei unter anderem der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, dass alle maßgeblichen Informationen in den Sprachen der betreffenden

Mitgliedstaaten vorliegen und die unterschiedlichen Verfahren in den jeweiligen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, damit die uneingeschränkte Beteiligung sämtlicher Interessenträger (betroffene Bürger, Kommunen und Regionen usw.) gewährleistet ist.

Begründung

Ebenso wie beim Verkehrswesen stellt die grenzüberschreitende Gestaltung vieler Energieinfrastrukturen eine zusätzliche Herausforderung in Bezug auf die öffentlichen Konsultationsverfahren dar. Um diese Schwierigkeiten zu überwinden und eine größere Akzeptanz der Vorhaben zu erreichen, ohne dabei ihre Dringlichkeit außer Acht zu lassen, sollten längere Fristen für die Konsultationen zugelassen werden, die den Notwendigkeiten Rechnung tragen, die sich aus den unterschiedlichen Sprachen und Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten ergeben.

Änderungsantrag 15

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 25 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(25a) Bei der Planung und Festlegung von Energieinfrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsnetzen, sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Transitwege für Konvois, die

Erzeugnisse aus

Kohlenwasserstoffverbindungen

transportieren, nicht durch Wohngebiete oder deren unmittelbare Umgebung führen, damit jegliches Sicherheitsrisiko für die Einwohner ausgeschlossen wird.

(12)

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DE

Änderungsantrag 16

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 29

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(29) Das Europäische Programm zur Konjunkturbelebung (EEPR) hat gezeigt, dass die Mobilisierung privater Mittel durch eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Union zu einem

Mehrwert führt und die Durchführung von Vorhaben von europäischer Bedeutung ermöglicht. Auf der Tagung des

Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 wurde anerkannt, dass für einige

Energieinfrastrukturprojekte in

beschränktem Ausmaß eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erforderlich sein kann, damit auch private Mittel mobilisiert werden. Vor dem Hintergrund der

Wirtschafts- und Finanzkrise und der Haushaltszwänge sollte im Wege des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens eine gezielte Unterstützung durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente konzipiert werden, die neue Investoren für

Investitionen in die vorrangigen

Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete anzieht und gleichzeitig den

Haushaltsbeitrag der Union auf ein Minimum beschränkt.

(29) Das Europäische Programm zur Konjunkturbelebung (EEPR) hat gezeigt, dass die Mobilisierung privater Mittel durch eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Union zu einem

Mehrwert führt und die Durchführung von Vorhaben von europäischer Bedeutung ermöglicht. Auf der Tagung des

Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 wurde anerkannt, dass für einige

Energieinfrastrukturprojekte in

beschränktem Ausmaß eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln erforderlich sein kann, damit auch private Mittel mobilisiert werden. Vor dem Hintergrund der

Wirtschafts- und Finanzkrise und der Haushaltszwänge sollte im Wege des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens eine gezielte Unterstützung durch Finanzhilfen, Finanzierungsinstrumente und staatliche Bürgschaften konzipiert werden, die neue Investoren für Investitionen in die

vorrangigen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete anzieht und gleichzeitig den Haushaltsbeitrag der Union auf ein Minimum beschränkt.

Änderungsantrag 17

Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 30

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(30) Vorhaben von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Strom, Gas und CO2

sollten eine finanzielle Unterstützung der

(30) Vorhaben von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Strom, Gas und CO2

ebenso wie Vorhaben zur Entwicklung

(13)

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DE

Union gemäß dem Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität

„Connecting Europe“ für Studien und unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeiten in Form von Finanzhilfen oder in Form von innovativen Finanzierungsinstrumenten erhalten können. Dadurch wird

sichergestellt, dass eine maßgeschneiderte Unterstützung für jene Vorhaben von gemeinsamem Interesse bereitgestellt werden kann, die mit dem bestehenden Regulierungsrahmen und unter den gegebenen Marktbedingungen nicht tragfähig sind. Durch eine solche finanzielle Unterstützung sollten die erforderlichen Synergien mit einer

Finanzierung aus anderen Instrumenten im Rahmen anderer Politikbereiche der Union sichergestellt werden. Die Fazilität

„Connecting Europe“ wird

Energieinfrastruktur von europäischer Bedeutung finanzieren, während die Strukturfonds intelligente

Energieverteilernetze von lokaler oder regionaler Bedeutung finanzieren werden.

Die beiden Finanzierungsquellen werden einander daher ergänzen.

und Einrichtung von

Energieinfrastrukturen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes im Verkehr sollten eine finanzielle Unterstützung der Union gemäß dem Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ für Studien und unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeiten in Form von Finanzhilfen oder in Form von innovativen Finanzierungsinstrumenten erhalten

können. Dadurch wird sichergestellt, dass eine maßgeschneiderte Unterstützung für jene Vorhaben von gemeinsamem Interesse bereitgestellt werden kann, die mit dem bestehenden Regulierungsrahmen und unter den gegebenen Marktbedingungen nicht tragfähig sind. Durch eine solche finanzielle Unterstützung sollten die erforderlichen Synergien mit einer

Finanzierung aus anderen Instrumenten im Rahmen anderer Politikbereiche der Union sichergestellt werden. Die Fazilität

„Connecting Europe“ wird

Energieinfrastruktur von europäischer Bedeutung finanzieren, während die Strukturfonds intelligente

Energieverteilernetze von lokaler oder regionaler Bedeutung finanzieren werden.

Die beiden Finanzierungsquellen werden einander daher ergänzen.

Begründung

Wie im Weißbuch zum Verkehr dargelegt wird, verfolgt die EU das Ziel, den CO2-Ausstoß im Verkehr zu senken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bedarf es der finanziellen

Unterstützung für die Entwicklung und Einrichtung von Energieinfrastrukturen für Strom, Wasserstoff und andere Energiequellen, die zu einer Emissionsreduzierung sowohl in Ballungsräumen als auch im Fernverkehr beitragen.

Änderungsantrag 18

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2 – Buchstabe c – Spiegelstrich 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(14)

PE483.779v03-00 14/21 AD\904089DE.doc

DE

– Schaffung der Möglichkeiten zur Nutzung von strombetriebenen Geräten mit geringen CO2-Emissionen in weitaus größerem Umfang, etwa von

Elektrofahrzeugen, durch

zukunftsweisende technische Maßnahmen und Markteingriffe;

Änderungsantrag 19

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 4 – Absatz 2 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(d) bei Erdöltransportvorhaben, die unter die in Anhang II Punkt 3 genannten Kategorien fallen, trägt das Vorhaben erheblich zu den folgenden drei spezifischen Kriterien bei:

(d) bei Erdöltransportvorhaben, die unter die in Anhang II Punkt 3 genannten Kategorien fallen, trägt das Vorhaben erheblich zu den folgenden drei spezifischen Kriterien bei:

– Versorgungssicherheit zur Verringerung der Abhängigkeit von einer einzigen Versorgungsquelle oder Versorgungsroute;

– Versorgungssicherheit zur Verringerung der Abhängigkeit von einer einzigen Versorgungsquelle oder Versorgungsroute und zur stärkeren Vernetzung;

– effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen durch die Verminderung von Umweltrisiken;

– effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen durch die Verminderung von Umweltrisiken, insbesondere durch die verringerte Nutzung risikoträchtiger Verkehrsträger für die Beförderung von Erdöl, wie etwa Tankern;

– Interoperabilität; – Interoperabilität;

Änderungsantrag 20

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 6 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

1. Treten bei einem als Vorhaben von gemeinsamem Interesse erhebliche Durchführungsschwierigkeiten auf, kann die Kommission für einen Zeitraum von

1. Treten bei einem Vorhaben von gemeinsamem Interesse erhebliche Durchführungsschwierigkeiten auf, kann die Kommission, wenn sich die nationalen

(15)

AD\904089DE.doc 15/21 PE483.779v03-00

DE

bis zu einem Jahr, der zweimal verlängerbar ist, einen europäischen Koordinator benennen.

Behörden oder die lokalen oder

regionalen Gebietskörperschaften nicht rechtzeitig einigen können, für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, der zweimal verlängerbar ist, einen europäischen Koordinator benennen.

Änderungsantrag 21

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 6 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

3. Der europäische Koordinator wird aufgrund seiner Erfahrung mit den spezifischen Aufgaben, mit denen er im Zusammenhang mit dem jeweiligen

Vorhaben/den jeweiligen Vorhaben betraut wird, ausgewählt.

3. Der europäische Koordinator wird aufgrund seiner Erfahrung mit den spezifischen Aufgaben, mit denen er im Zusammenhang mit dem jeweiligen

Vorhaben/den jeweiligen Vorhaben betraut wird, ausgewählt. Vor der Benennung erscheinen der europäische Koordinator oder die Bewerber für dieses Amt vor dem zuständigen Ausschuss des

Europäischen Parlaments.

Änderungsantrag 22

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 8 – Absatz 4 – Unterabsatz 1

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

4. Um die in Artikel 11 festgelegten Fristen einzuhalten und den Verwaltungsaufwand für die Fertigstellung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu verringern, ergreifen die Mitgliedstaaten innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Maßnahmen zur Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Diese Maßnahmen berühren nicht die aus den Rechtsvorschriften der Union

resultierenden Verpflichtungen.

4. Um die in Artikel 11 festgelegten Fristen einzuhalten und den Verwaltungsaufwand für die Fertigstellung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu verringern, ergreifen die Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Maßnahmen zur Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfungen. Diese Maßnahmen berühren nicht die aus den Rechtsvorschriften der Union

resultierenden Verpflichtungen.

(16)

PE483.779v03-00 16/21 AD\904089DE.doc

DE

Änderungsantrag 23

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 10 – Absatz 5

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

5. Bei Vorhaben, bei denen die Grenze von zwei oder mehr Mitgliedstaaten gequert wird, finden die Konsultationen der Öffentlichkeit gemäß Absatz 4 in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von maximal zwei Monaten nach dem Beginn der ersten Konsultation der Öffentlichkeit in einem dieser Mitgliedstaaten statt.

5. Bei Vorhaben, bei denen die Grenze von zwei oder mehr Mitgliedstaaten gequert wird, finden die Konsultationen der Öffentlichkeit gemäß Absatz 4 in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von maximal vier Monaten nach dem Beginn der ersten Konsultation der Öffentlichkeit in einem dieser

Mitgliedstaaten statt. Die Konsultationen finden in den jeweiligen Amtssprachen der betreffenden Mitgliedstaaten statt.

Begründung

Ebenso wie beim Verkehrswesen stellt die grenzüberschreitende Gestaltung vieler

Energieinfrastrukturen eine zusätzliche Herausforderung für Vorhaben dar, die Gegenstand einer Konsultation der Öffentlichkeit sind. Um eine größere Akzeptanz für die Vorhaben zu erreichen, ohne dabei jedoch ihre Dringlichkeit außer Acht zu lassen, sollten bei

grenzüberschreitenden Vorhaben längere Fristen für die Konsultation zugelassen werden.

Änderungsantrag 24

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 17 – Einleitung

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Die Kommission richtet eine für die breite Öffentlichkeit leicht zugängliche

Infrastruktur-Transparenzplattform ein.

Diese Plattform enthält die folgenden Informationen:

Die Kommission richtet im Internet in allen Amtssprachen der EU eine für die breite Öffentlichkeit leicht zugängliche Infrastruktur-Transparenzplattform ein.

Diese Plattform enthält die folgenden Informationen:

(17)

AD\904089DE.doc 17/21 PE483.779v03-00

DE

Änderungsantrag 25

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 17 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ca) Angaben über die aktualisierte Liste von Vorhaben von gemeinsamem

Interesse;

Änderungsantrag 26

Vorschlag für eine Verordnung Artikel 17 – Buchstabe c b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(cb) Angaben über die Tätigkeiten regionaler Gruppen, einschließlich der Links zu den Tätigkeiten regionaler Gruppen;

Änderungsantrag 27

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Ziffer 4 – Nummer -10 (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(-10) Energieinfrastrukturnetz zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr:

Entwicklung und Einrichtung von Infrastrukturnetzen zur

Energieversorgung, die zu einer Senkung der Emissionen im Verkehr (Wasserstoff, Elektroautos, Wechselstationen für Batterien) sowohl in Ballungsräumen als auch in Verkehrskorridoren beitragen.

Betroffene Mitgliedstaaten: alle;

(18)

PE483.779v03-00 18/21 AD\904089DE.doc

DE

Begründung

Es ist wichtig, dass die TEN-E-Leitlinien unter anderem die Schaffung und Einrichtung von Infrastrukturen zur Energieversorgung umfassen, damit die Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gefördert wird. Gute Beispiele dafür sind Wasserstoff-Ladestationen und das System zum Austausch von Batterien, das kürzlich durch die TEN-E-Fonds als innovatives Projekt gefördert worden ist (Greening European Transportation Infrastructure for Electic Vehicles).

Änderungsantrag 28

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Ziffer 1 – Buchstabe e a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(ea) die einschlägige Infrastruktur zur Energieversorgung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen;

Änderungsantrag 29

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang II – Ziffer 1 – Buchstabe e b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(eb) Hafenanlagen zur Versorgung der Schiffe in Häfen mit an Land erzeugtem Strom anstelle der unter Nutzung der Motoren an Bord erzeugten elektrischen Energie;

Änderungsantrag 30

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang III – Ziffer 1 – Absatz 1 – Unterabsatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

Jede Gruppe veröffentlicht die

Tagesordnungen und Protokolle ihrer Sitzungen im Internet.

(19)

AD\904089DE.doc 19/21 PE483.779v03-00

DE

Änderungsantrag 31

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang IV – Ziffer 4 – Buchstabe f a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(fa) Schaffung der Möglichkeiten zur Nutzung von strombetriebenen Geräten mit geringen CO2-Emissionen in weitaus größerem Umfang, etwa von

Elektrofahrzeugen, durch

zukunftsweisende technische Maßnahmen und Markteingriffe.

Änderungsantrag 32

Vorschlag für eine Verordnung Anhang IV – Ziffer 5 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(c) Die effiziente und nachhaltige

Ressourcennutzung wird bewertet, indem beurteilt wird, in welchem Umfang das Vorhaben bereits vorhandene Infrastruktur nutzt und zur Minimierung der

Umweltbelastung und -risiken sowie der Belastung und Risiken infolge des Klimawandels beiträgt.

(c) Die effiziente und nachhaltige

Ressourcennutzung wird bewertet, indem beurteilt wird, in welchem Umfang das Vorhaben bereits vorhandene Infrastruktur nutzt und zur Minimierung der

Umweltbelastung und -risiken sowie der Belastung und Risiken infolge des Klimawandels beiträgt, indem beispielsweise risikoträchtige

Verkehrsträger wie etwa Tanker durch risikoärmere Beförderungsarten ersetzt werden.

Änderungsantrag 33

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang VI – Ziffer 3 – Buchstabe d a (neu)

(20)

PE483.779v03-00 20/21 AD\904089DE.doc

DE

Vorschlag der Kommission Geänderter Text

(da) die Möglichkeiten, bei den zuständigen Behörden Beschwerden einzureichen oder Rechtsmittel einzulegen.

Begründung

Im Sinne der Rechtmäßigkeit und höheren Akzeptanz der Vorhaben ist es wichtig, die möglichen Rechtsbehelfe und zuständigen Behörden zu benennen.

(21)

AD\904089DE.doc 21/21 PE483.779v03-00

DE

VERFAHREN

Titel Transeuropäische Energieinfrastruktur und Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer COM(2011)0658 – C7-0371/2011 – 2011/0300(COD)

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE 15.11.2011

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN 15.11.2011

Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung

Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz 24.1.2012 Prüfung im Ausschuss 27.3.2012

Datum der Annahme 8.5.2012

Ergebnis der Schlussabstimmung +:

–:

0:

41 0 1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdi Cristiano Allam, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Philip Bradbourn, Antonio Cancian, Philippe De Backer, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Mathieu Grosch, Jim Higgins, Juozas Imbrasas, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios

Koumoutsakos, Werner Kuhn, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Gesine Meissner, Hubert Pirker, Dominique Riquet, Petri Sarvamaa, Vilja Savisaar-Toomast, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Peter van Dalen, Artur Zasada

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Spyros Danellis, Michel Dantin, Eider Gardiazábal Rubial, Sabine Wils, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Janusz Wojciechowski

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