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Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Academic year: 2022

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VG Wittlich-Land 1

VG Bernkastel-Kues 38

VG Manderscheid -106

VG Kröv-Bausendorf -102

Einheitsgemeinde Morbach -69

VG Traben-Trarbach -26

Stadt Wittlich 49

VG Thalfang am Erbeskopf -42

VG Neumagen-Dhron -12

Landkreis Bernkastel-Wittlich

0 2 4 6 8 10 km

1:250.000 Zahlen, Daten, Fakten

Landkreis Bernkastel-Wittlich (2008):

Zuzüge über Gemeindegrenze: 6310 Fortzüge über Gemeindegrenze: 6579 Wanderungssaldo (Zuzüge-Fortzüge): -269 Gemeindename

Wanderungssaldo

Datengrundlagen: Geodaten: Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz. Statistik: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Angaben ohne Gewähr letzte Aktualisierung: 19.11.2009

WANDERUNGSSALDO IN DEN VERBANDSGEMEINDEN, EINHEITSGEMEINDE MORBACH, STADT WITTLICH (31.12.2008)

Zu-/Fortzüge über die Gemeindegrenzen

positiver Wanderungssaldo negativer Wanderungssaldo

DieWanderungsstatistikwird einheitlich für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Wanderungen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen innerhalb des Bundesgebiets (Bundesbinnenwanderung) sowie über die Grenzen des Bundesgebiets

(Bundesaußenwanderung). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Als Wanderung im vorstehenden Sinne gilt jedes Beziehen einer Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel).

Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmeldescheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Wohngemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt.

Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet.

Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

(2)

Morbach 359/428/-69 Wittlich

1309/1260/49

Enkirch 65/56/9 Bengel

26/70/-44

Malborn 53/96/-43 Landscheid

86/121/-35

Hontheim 32/34/-2

Kleinich 41/35/6

Hilscheid 21/12/9 Thalfang

128/95/33

Irmenach 28/38/-10 Bettenfeld

21/24/-3

Eckfeld 16/12/4

Altrich 112/99/13

Veldenz 39/79/-40 17/17/0Karl

Dreis 74/76/-2

Salmtal 150/155/-5

Hochscheid 18/8/10 139/103/36Kröv

Niersbach 23/53/-30

38/61/-23Reil

Horath 25/38/-13 Binsfeld

65/62/3

Großlittgen 48/71/-23

Osann-Monzel 123/115/8

Heidenburg 30/33/-3

Wintrich 46/42/4 Piesport 77/98/-21

Traben-Trarbach 375/406/-31 Meerfeld

6/15/-9

Bernkastel-Kues 439/439/0

Sehlem 53/39/14

Hetzerath 153/110/43

Bergweiler 33/64/-31

Monzelfeld 71/59/12 Klausen

78/70/8

Longkamp 58/59/-1 Brauneberg

84/66/18 Bausendorf

65/94/-29

Zeltingen-Rachtig 88/99/-11

Heidweiler 19/5/14

Kinheim 52/73/-21 Plein

44/42/2

Neumagen-Dhron 105/97/8

Lötzbeuren 32/25/7

Trittenheim 40/43/-3 Bruch

21/37/-16 Eisenschmitt

16/19/-3

Berglicht 22/31/-9

Burgen 26/38/-12 Rivenich

49/59/-10

Maring-Noviand 79/67/12 Arenrath

10/10/0 Platten

82/60/22 Manderscheid

66/89/-23

Flußbach 30/36/-6 Hasborn 33/40/-7 Schladt

6/11/-5

Minderlittgen 36/32/4

Laufeld 12/22/-10

Ürzig 39/52/-13

Minheim 24/20/4

Lieser 82/58/24

Etgert 5/7/-2 Oberöfflingen

17/21/-4 Wallscheid

13/15/-2

Niederöfflingen 20/35/-15

Gielert 24/20/4 Büdlich

8/7/1 Gipperath

12/12/0

Kesten 17/5/12

Rorodt 1/1/0 Breit

9/21/-12 Schönberg

15/9/6 Talling 17/18/-1

Erden 10/19/-9

Immert 2/6/-4

Gornhausen 6/9/-3 Pantenburg

7/5/2

Graach an der Mosel 45/30/15 Niederscheidweiler

13/11/2

Kinderbeuern 62/67/-5 Hupperath

24/23/1

Gladbach 17/16/1 Dodenburg

6/6/0

Deuselbach 23/24/-1 Schwarzenborn

6/8/-2

Greimerath 9/13/-4

Lösnich 41/37/4

Heckenmünster 8/7/1

Kommen 26/21/5 Mülheim (Mosel)

66/61/5 Musweiler

2/1/1

Burtscheid 5/6/-1

Burg(Mosel) 26/32/-6

37/41/-4Esch

Oberscheidweiler 13/18/-5

Merschbach 7/3/4

Neunkirchen 7/13/-6 Dierscheid

12/12/0

Lückenburg 1/3/-2 Dierfeld

//

Willwerscheid 1/6/-5

Starkenburg 17/12/5

Dhronecken 7/8/-1 Gräfendhron

5/6/-1 Diefenbach

4/7/-3

Landkreis Bernkastel-Wittlich

0 2 4 6 8 10 km

1:250.000 Zahlen, Daten, Fakten

WANDERUNGSSALDO (31.12.2008) Zuzüge/Fortzüge über Gemeindegrenzen

negativ ausgeglichen (=0)

positiv

Landkreis Bernkastel-Wittlich (2008):

Zuzüge über Gemeindegrenze: 6310 Fortzüge über Gemeindegrenze: 6579 Wanderungssaldo (Zuzüge-Fortzüge): -269

DieWanderungsstatistikwird einheitlich für das gesamte

Bundesgebiet durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Wanderungen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen innerhalb des Bundesgebiets (Bundesbinnenwanderung) sowie über die Grenzen des Bundesgebiets

(Bundesaußenwanderung). Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge). Als Wanderung im vorstehenden Sinne gilt jedes Beziehen einer Hauptwohnung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel).

Zu- und Fortzüge über die Gemeindegrenzen Zu- und Fortzüge werden überwiegend mittels der Anmeldescheine festgestellt. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Wohngemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt.

Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Gemeinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet.

Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesgebiet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weiteren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

Ortsname Zuzüge/Fortzüge/Saldo

Datengrundlagen: Geodaten: Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz. Statistik: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Angaben ohne Gewähr letzte Aktualisierung: 06.11.2009

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