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Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

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nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Ansprechpartner Landkreis Vorpommern-Greifswald

Der Landrat Feldstraße 85 A 17489 Greifswald www.kreis-vg.de

Jugendamt

Amtsleiter: Herr Hamm Telefon: 03834 8760-2600 E-Mail: gerd.hamm@kreis-vg.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Landkreis Vorpommern-Greifswald Datenschutzbeauftragte

Frau Anke Schröder

Telefon: +49 (0)3834 8760 1017 E-Mail: datenschutz@kreis-vg.de

Zweck der Datenverarbeitung:

Antragsbearbeitung zur Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Verfolgung der auf das Land M-V über- gegangenen Unterhaltsansprüche.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Datenverarbeitung durch die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 c, Abs. 3 DSGVO i. V. m. §§ 68 Nr. 14, 60 Abs. 1 S. 1, 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 6 UVG.

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben, für eine Entscheidung zwingend erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten zur Antrags- bearbeitung bereitzustellen. Bei Übernahme der Ausfall- bzw. Ersatzleistungen des/der Unterhaltsverpflich- teten ist der/die Unterhaltsverpflichtete zur Auskunftserteilung zum Einkommen, Vermögen, weiterer Unter- haltsverpflichtungen zur Ermittlung seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet.

Mögliche Folgen der Nichtbereitstellung bzw. Zurückhaltung von personenbezogenen Daten sind:

Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn alle dazu erforderlichen Daten vorliegen, die eine Be- scheidung nach dem UVG sodann ermöglichen, sowohl vom Antragsteller/in/ Leistungsberechtigte/n als auch vom Unterhaltsverpflichtete/n Leistungsschuldner/in.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Vorpommern-Greifs- wald in Durchführung des UVG erhoben und verarbeitet:

Stammdaten inkl. Kontaktdaten:

Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsda- tum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kind- schaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankver- bindung.

Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angaben zur Unterbrin- gung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Weitergabe der Daten erfolgt:

Andere Sozialleistungsträger (z. Bsp. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundes- ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des

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Unterhaltsvorschuss zuständiges Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V, Insolvenz- verwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, Finanzkasse, Vollstreckungsdienst, Geschäftsbuchhaltung im Landkreis Vorpommern – Greifswald, IT-Dienstleister), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungs- betriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentli- che Stellen übermittelt werden wie z. B. Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter

Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

☒ nein ☐ ja

Wenn ja, weitere Informationen gem. Art. 13 Abs. 1 lit. f) bzw. Art. 14 Abs. 1 lit. f) DS-GVO

Sollten Daten an eine internationale Organisation weitergeleitet werden, erfolgt Information.

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:

10 Jahre gem. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) 04/2006

Information zu Betroffenenrechten

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbar- keit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO.

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu erheben.

Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Telefon: + 49 (0)385 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.

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