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Kein Kind zurücklassen war einmal? Was tut die Landesregierung um allen jungen Menschen eine eigene berufliche Zukunft zu ermöglichen?

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Academic year: 2022

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Drucksache

17/14056

08.06.2021

Datum des Originals: 08.06.2021/Ausgegeben: 14.06.2021

Antwort

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5378 vom 7. Mai 2021

der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat und Frederick Cordes SPD Drucksache 17/13676

„Kein Kind zurücklassen“ war einmal? Was tut die Landesregierung um allen jungen Menschen eine eigene berufliche Zukunft zu ermöglichen?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wird unter Artikel 6 Absatz 3 allen Ju- gendlichen die Möglichkeit zur Berufsausbildung und Berufsausübung zugesichert. Voraus- setzung für die Berufsausbildung in Deutschland ist in der überwältigenden Zahl der Fälle ein Schulabschluss. Um diesen für alle jungen Menschen in NRW zu ermöglichen, hat die dama- lige Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Jahr 2011 mit der Initiative

„Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ ein landesweites, ver- bindliches Übergangssystem von der Schule in den Beruf geschaffen. Im Rahmen dieser Ini- tiative ist es u.a. gelungen, die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Schulab- schluss zu senken. Seit einigen Jahren jedoch steigt diese Zahl wieder.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5378 mit Schreiben vom 8.

Juni 2021 namens der Landesregierung 5378 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

1. Was unternimmt die Landesregierung, um den Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Hauptschulabschluss an der gleichaltrigen Bevölkerung zu sen- ken?

Die Landesregierung führt eine Reihe von Projekten und Fördermaßnahmen durch, die insbe- sondere Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Risikofaktoren für ihren Bildungser- folg vorliegen, unterstützen sollen. Die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit, die gerade darauf abzielt, benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Chancen und Perspektiven zu eröffnen, ist ein zentrales Ziel der Landesregierung und trägt auch dazu bei, mehr Schüle- rinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Bildungsabschluss zu führen.

So werden am durch das Ministerium für Schule und Bildung geförderten TalentKolleg Ruhr am Standort Herne Schülerinnen und Schüler am Übergang von Schule zu Ausbildung oder Studium besonders unterstützt, z.B. mit Kursen zur Verbesserung der Basiskompetenzen oder mit Angeboten aus dem Bereich der Berufsorientierung.

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Im Zuge der Ruhrkonferenz wurde das TalentKolleg am Standort Herne durch finanzielle Un- terstützung des Landes verstetigt und das Konzept auf die drei Ruhrgebietstandorte Oberhau- sen, Gelsenkirchen und Hagen ausgeweitet.

Auch das Schülerstipendienprogramm RuhrTalente, das Schülerinnen und Schüler mit beson- deren Risiken für Ihren Bildungserfolg ab der Klasse 8 individuell auf ihrem Bildungsweg be- gleitet, wurde im Rahmen der Ruhrkonferenz verstetigt und eine Ausweitung auf andere Re- gionen in Nordrhein-Westfalen ist in Vorbereitung.

An den am Schulversuch Talentschulen teilnehmenden Schulen werden besondere Förderan- sätze erprobt, um insbesondere Schülerinnen und Schüler mit besonderen Herausforderun- gen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligung in ihrem Bildungserfolg zu unterstützen.

Der Schulversuch wird wissenschaftlich begleitet, als erfolgreich identifizierte Maßnahmen sol- len perspektivisch in die Fläche gebracht werden.

Darüber hinaus arbeiten einige Schulnetzwerke im Rahmen der Zukunftsschulen NRW an der Thematik „Vermeidung von Schulabbruch“. Das Land unterstützt diese Schulentwicklungspro- zesse von Schulen in Netzwerken und stellt Dokumentationen abgeschlossener Entwicklungs- projekte auf der Seite zukunftsschulen-nrw.de allen Schulen zur Verfügung.

2. Welche kommunalen bzw. regionalen Programme sind der Landesregierung be- kannt, mit denen der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Haupt- schulabschluss an der gleichaltrigen Bevölkerung erfolgreich gesenkt werden konnte (bitte aufschlüsseln nach Stadt, Region, Name des Programms, Erfolgs- quote)?

Hinsichtlich kommunaler und regionaler Programme können auf Nachfrage in den Bezirksre- gierungen noch keine belastbaren Berichte präsentiert werden. Vielfach werden, gemeinsam mit relevanten Akteuren vor Ort, z. B. Schulen, Schulträgern, Polizei, Jugendgerichten, Ju- gendämtern und Schulpsychologen, Projekte entwickelt und erprobt.

3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Schulabgängerinnen und -ab- gänger ab 2017 ohne Hauptschulabschluss, die zu einem späteren Zeitpunkt und außerhalb der allgemeinbildenden Schulen ihren Abschluss nachholen konnten (bitte aufschlüsseln nach Art des nachgelagerten Abschlussweges)?

a) Möglichkeit den Hauptschulabschluss parallel zum Berufsschulabschluss in den Fachklassen des dualen Systems zu erwerben

Die Bedingungen für den Erwerb der betreffenden Abschlüsse regelt die APO BK Anlage A § 2 Abs. 1 Satz 2: „In einem anerkannten Ausbildungsberuf wird mit dem Berufsschulabschluss ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.“

Ebenso gilt gemäß Satz 4: „In Berufen nach § 66 BBiG und § 42m HwO (jetzt: § 42r HwO) wird mit dem Berufsabschluss ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss erwor- ben.“

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3 Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die ohne Abschluss in die Fachklassen des dualen Systems einmünden sowie deren prozentualer Anteil der jeweiligen Neuzugänge können der beiliegenden Tabelle entnommen werden (Anlage 1).

Auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten kann nur ein numerischer Vergleich zwischen den neu einmündenden Schülerinnen und Schülern ohne allgemeinbildenden Abschluss und den Schulabgängerinnen und Schulabgängern aus den Fachklassen des dualen Systems vorge- nommen werden. Ob es sich bei Schulabgängerinnen und -abgängern um die gleichen Schülerinnen und Schüler handelt, die als Neuzugang ohne allgemeinbildenden Ab- schluss in den beruflichen Bereich gewechselt sind, kann nicht bestimmt werden.

Es kann nicht ermittelt werden, wie viele ohne allgemeinbildenden Abschluss einmündende Schülerinnen und Schüler nach Verlassen der Fachklassen einen allgemeinbildenden Ab- schluss parallel zum Berufsschulabschluss erreicht haben.

b) Möglichkeit den Hauptschulabschluss im Bildungsgang Ausbildungsvorberei- tung (Vollzeit und Teilzeit) zu erwerben

Die Ausbildungsvorbereitung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Berufliche Orientierung. Sie ermöglicht den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschlusses. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Ab- schluss in die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung Teilzeit und Vollzeit (§ 21 Anlage A APO-BK) einmünden sowie deren prozentualer Anteil der jeweiligen Neuzugänge können der anliegenden Tabelle entnommen werden (Anlage 2).

Auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten kann nicht ermittelt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler ohne allgemeinbildenden Abschluss nach Verlassen der Ausbildungsvorbereitung den dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertigen Abschluss erreicht haben.

c) Erwerb des Hauptschulabschlusses auf dem Zweiten Bildungsweg am Weiterbil- dungskolleg

Die Schulform Weiterbildungskolleg ermöglicht im Rahmen des Bildungsgangs Abendreal- schule nach vier Semestern Schulbesuch den nachträglichen Erwerb des Mittleren Schulab- schlusses.

Studierende, die das Ziel des Bildungsganges nicht erreichen, haben die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (in der Regel nach zwei Semestern) oder einen Haupt- schulabschluss nach Klasse 10 (in der Regel nach drei Semestern) zu erwerben.

Im Vergleich zum Ersten Bildungsweg zeichnet sich der Bildungsgang Abendrealschule durch ein höheres Maß an Flexibilität und individueller Gestaltung aus: In Abhängigkeit von bereits erworbenen Abschlüssen und Kenntnissen ist bei Aufnahme in den Bildungsgang eine Einstu- fung auch ins zweite oder dritte Semester möglich. Insbesondere für Bewerberinnen und Be- werber ohne Schulabschluss besteht das Angebot von Vorkursen, die durch Kompetenzent- wicklung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf den eigentlichen Bildungs- gang vorbereiten. Bei Erfüllung von in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) definierten Voraussetzungen können die Schulen Studierenden, die den Vorkurs belegt haben, den Hauptschulabschluss außerdem ein Semester früher zuerkennen.

Die Zahl der Studierenden an Weiterbildungskollegs und damit verknüpft die Zahl der erwor- benen Abschlüsse ist konjunkturabhängig und regelmäßigen Schwankungen unterworfen, was auch aus der anliegenden Tabelle (Anlage 3) zum Erwerb des Hauptschulabschlusses hervorgeht. Für das zuletzt erfasste Abschlussjahr 2020 sind über den Zeitraum der letzten 15 Jahre betrachtet die niedrigsten Quoten zu verzeichnen.

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4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Initiative „Kein Ab- schluss ohne Anschluss“ so weiterzuentwickeln, dass die Bedarfe von Zielgrup- pen mit besonderem Unterstützungsbedarf – Schulverweigerinnen und -verweige- rer, inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler, geflüchtete Schülerinnen und Schüler – stärker berücksichtigt werden?

Die Landesregierung betrachtet die Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ als ler- nendes System, wobei die praxistaugliche Gestaltung bei der Umsetzung der verschiedenen Standardelemente einen hohen Stellenwert besitzt. Auf der Grundlage von Rückmeldungen der Schulen, Bezirksregierungen, Kommunen, Kammern, Sozialpartner und weiterer Partner nimmt das Steuerungsgremium KAoA auf Landesebene immer wieder Anpassungen an ver- schiedenen Standardelementen vor, um eine Weiterentwicklung von KAoA zu gewährleisten sowie KAoA den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Für die Zielgruppe der Schülerin- nen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf wurde KAoA stetig angepasst.

U.a. stellt KAoA-STAR im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ si- cher, dass in Nordrhein-Westfalen alle jungen Menschen mit bestimmten Behinderungen Zu- gang zu einer, ihre besonderen Bedarfe berücksichtigenden, vertieften Beruflichen Orientie- rung erhalten und ermöglicht eine behinderungsspezifische Umsetzung. In diesem Zuge wurde bspw. das Standardelement der „Berufswegekonferenz“ geschaffen. Die Schule führt dabei mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes (IFD) mit allen Schülerinnen und Schü- lern ab der Jahrgangsstufe 8 bzw. an den Förderschulen für Geistige Entwicklung spätestens ab der Berufspraxisstufe einmal im Halbjahr zu ihrer Beruflichen Orientierung in einem ange- messenen Beratungssetting eine Berufswegekonferenz als individuelles und vertrauliches Pla- nungsgespräch durch.

Ebenso wurde mit KAoA-kompakt eine kompakte Form für Schülerinnen und Schüler ohne Erstberufsorientierung entwickelt, welche in den Internationalen Förderklassen und für Schü- lerinnen und Schüler aus den 10. Jahrgängen umgesetzt wird. Ab dem kommenden Schuljahr steht die Option auch Schülerinnen und Schülern dieser Zielgruppe an Weiterbildungskollegs (Wbks) zur Verfügung. Zudem werden die Berufswahlpässe auch in Leichter Sprache und in der Version Sprachkompakt zur Verfügung gestellt.

5. Welche Anpassungen des Prozesses der Berufs- und Studienorientierung plant die Landesregierung insbesondere im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Umzugs bzw. einer Fluchtgeschichte erst später daran teilnehmen und so einzelne Standardelemente (z.B. Potentialanalyse oder Berufsfelderkun- dung) nicht absolviert haben?

Für die benannte Zielgruppe wurde KAoA-kompakt entwickelt. KAoA-kompakt ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die bisher noch keine berufliche Erstorientierung erhalten haben, zentrale Bausteine von KAoA nachzuholen. Die Zielgruppe von KAoA-kompakt sind neu zu- gewanderte, schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus den 10. Klassen an allgemeinbil- denden Schulen sowie aus den Internationalen Förderklassen an Berufskollegs. Zudem wer- den Jugendliche in den 10. Klassen einbezogen, die z. B. aufgrund eines Wohnortwechsels bisher noch nicht an KAoA teilgenommen haben.

KAoA-kompakt kombiniert folgende Elemente von KAoA:

eine zweitägige, auf die Zielgruppe zugeschnittene Potenzialanalyse

drei Tage Berufsfelderkundungen, bei Bedarf inklusive einer Orientierung zum deut- schen Ausbildungssystem am dritten Tag

drei Tage Praxiskurse

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5 Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger, der über speziell für die Zielgruppe von KAoA-kompakt ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt, durchgeführt. Begleitend kann der Berufswahlpass Sprachkompakt eingesetzt werden. Dieser wurde von der erfahre- nen Agentur MTO entwickelt und bietet (samt einer Handreichung für Lehrkräfte) die Möglich- keit, zu den in KAoA-kompakt zentralen Themen Potenzialanalyse, Praxiserfahrungen, Refle- xion sowie zur Ausbildungs- und Studienwahl zielgruppenadäquat und sprachentlastet zu ar- beiten.

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Anlage 3_Frage 3

Erwerb des Hauptschulabschlusses auf dem Zweiten Bildungsweg am Weiterbildungskolleg

Abschlussjahr Hauptschulabschlüsse nach Klasse 9

Hauptschulabschlüsse nach Klasse 10

2005 384 665

2006 394 857

2007 474 690

2008 475 757

2009 465 835

2010 512 908

2011 661 855

2012 631 947

2013 667 948

2014 565 737

2015 496 727

2016 478 666

2017 436 471

2018 381 488

2019 403 385

2020 317 282

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