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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/

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Schriftliche Anfrage

des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

vom 02.04.2009

Planung der Unterrichtsversorgung aufgrund Elternzeit Die Sicherung der Unterrichtsversorgung muss ein zentrales Ziel sein. Seit Januar 2007 haben u. a. auch Lehrer das Recht auf Elternzeit. Wenn Lehrer Elternzeit beantragen, muss auch dafür gesorgt werden, dass dies möglichst reibungslos umzusetzen ist. Das heißt, dass rechtzeitig eine Vertretung für die Schulklasse eingeplant werden kann. Bei Eintritt ei- ner Lehrkraft in die Elternzeit ist dies in der Praxis jedoch oft nicht möglich. Die mobile Reserve reicht längst nicht aus, um die Unterrichtsversorgung auch im Falle einer Elternzeit zu gewährleisten. Wenn eine mobile Reserve eine Lehrkraft in Elternzeit vertritt, wird sie z. B. wieder abgezogen, wenn sie wegen Krankheit eine Klassenvertretung übernehmen muss.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wann kann eine Lehrerin/ein Lehrer Elternzeit beantra- gen und welche Formalien sind hierzu einzuhalten? Wird dieses Verfahren auch in Zukunft so beibehalten werden?

(Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart, Geschlecht des Antragstellers.)

2. Wie wird die Unterrichtsversorgung sichergestellt, wenn eine Lehrerin bzw. ein Lehrer in Elternzeit geht? Welche Rolle spielt dabei die mobile Reserve? (Bitte aufge- schlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart, Geschlecht des Antragstellers.)

3. In welchen zeitlichen Abständen geschieht der Antrags- eingang gegenüber der Antragsgenehmigung und der An- tragseingang gegenüber der Benachrichtigung des Schul- leiters und der Antragsgenehmigung gegenüber dem An- tritt zur Elternzeit? (Bitte aufgeschlüsselt nach Regie- rungsbezirk, Schulart, Geschlecht des Antragstellers.) 4. Wie viele Anträge zur Elternzeit wurden im Schuljahr

2007/08 eingereicht und wie viele Klassen waren davon betroffen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart, Geschlecht des Antragstellers.)

5. Wie wurde die fehlende Lehrkraft im Schuljahr 2007/08 ersetzt? Gab es dabei Fälle, in denen die Unterrichtsver- sorgung nicht oder nur zum Teil sichergestellt werden konnte? (Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart, Geschlecht des Antragstellers.)

23. 07. 2009

6. Wie viele Anträge zur Elternzeit wurden im laufenden Schuljahr 2008/09 bereits eingereicht? (Bitte aufge- schlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart, Geschlecht des Antragstellers.)

Antwort

des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19.06.2009

Zu 1.:

Auf Basis der §§ 15 ff. des Bundeselterngeld- und Eltern- zeitgesetzes (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer, auf Basis von § 46 des Beamtenstatusgesetzes, Art. 99 des Bayerischen Beamtengesetzes und §§ 12–15 der Urlaubsverordnung [UrlV]) haben Beamtinnen und Beamte unter den dort jeweils genannten Voraussetzungen Anspruch auf Elternzeit.

Die genannten Normen gelten auch für Lehrkräfte an bayeri- schen Schulen.

§§ 15 und 16 BEEG und §§ 12 und 13 UrlV enthalten die An- spruchsvoraussetzungen und die Modalitäten der Inan- spruchnahme der Elternzeit.

Lehrkräfte haben ihren Antrag auf Elternzeit (Formblatt und Beigabe einer Kopie der Geburtsurkunde oder einer Bestäti- gung über den voraussichtlichen Geburtstermin) über die Schule an die für die Personalverwaltung zuständige Stelle zu leiten, d.h. für:

• Lehrkräfte an Volksschulen: über das Schulamt an die zuständige Regierung,

• Lehrkräfte an Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen): über die Schulleitung an die Regierung,

• Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen: über die Schulleitung an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG und § 13 Abs. 1 Satz 1 HS 1 UrlV soll die Elternzeit grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Im Antrag soll gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 UrlV angegeben werden, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren sie beantragt wird.

Speziell für Beamte im Schuldienst (und Hochschuldienst) legen § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 UrlV fest, dass Unterbre- chungen der Elternzeit, die überwiegend auf die Schulferien oder die unterrichtsfreie Zeit entfallen, nicht zulässig sind;

bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die unterrichtsfreie Zeit grundsätzlich nicht ausgespart werden.

______

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

(2)

Eine Differenzierung nach Regierungsbezirk, Schulart oder Geschlecht des Antragstellers findet nicht statt.

Eine Änderung des Verfahrens ist nicht beabsichtigt.

Zu 2.:

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung ist zu un- terscheiden zwischen Elternzeiten, die ein ganzes Schuljahr umfassen, und solchen, die nur einen Teil des Schuljahres dauern sollen.

Im ersten Fall kann die Unterrichtsversorgung häufig durch eine Zuweisung im Rahmen der Personalplanung bzw. Ein- stellung für das darauffolgende Schuljahr abgedeckt werden.

Der Aushilfsbedarf bei Elternzeiten, die nur einige Monate eines Schuljahres umfassen, wird, soweit die anstehende El- ternzeit bekannt ist, durch ein Kontingent im Rahmen der Einstellung berücksichtigt.

Im Übrigen wird der Aushilfsbedarf wie bei sonstigen Aus- hilfsfällen gedeckt: Einsatz von Aushilfslehrkräften, Auf- stockung von Teilzeit anderer Lehrkräfte, vorübergehende Rückkehr anderer Lehrkräfte aus einer Beurlaubung oder Mehrarbeit der Kollegen.

Bei den Volks- und Förderschulen ist der Bedarf über die Mobile Reserve abzudecken, die im Volksschulbereich zu drei Terminen (November, Januar und Februar) und im För- derschulbereich bereits zu Schuljahresbeginn eingestellt wird.

Die Mobile Reserve im Realschul- und Gymnasialbereich kann aufgrund der Vielzahl der Fächerverbindungen nur ei- nen kleinen Teil des Aushilfsbedarfs in Folge einer Eltern- zeit abdecken.

An den beruflichen Schulen gibt es keine mobile Reserve.

Eine Differenzierung nach Regierungsbezirk, Schulart oder Geschlecht des Antragstellers findet nicht statt.

Zu 3.:

Hierzu werden keine Aufzeichnungen geführt, sodass keine exakten Angaben gemacht werden können. Grundsätzlich gilt aber, dass der zeitliche Abstand zwischen Antragstellung und Erhalt der Genehmigung relativ gering ist. Etwas ande- res gilt in den Fällen, in denen eine Elternzeit beantragt wird, die mit den rechtlichen Vorgaben nicht vereinbar ist. Da dies zu telefonischen oder schriftlichen Rückfragen führen kann, verzögert sich das Verfahren in diesen Fällen.

Eine Differenzierung nach Regierungsbezirk, Schulart oder Geschlecht des Antragstellers findet nicht statt.

Zu 4.:

Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Aus der Tabelle er- gibt sich,

• wie viele Lehrkräfte zum Stichtag 01.03.08 an den ver- schiedenen Schularten in den sieben Regierungsbezirken tätig waren,

Erläuterung: VSF: Volksschulen zur sonderpädagogi- schen Förderung, ARS: Abendrealschulen, SBA: Schu-

len besonderer Art, AGY: Abendgymnasien, KOL: Kol- legs)

• wie viele Lehrkräfte bereits zu Beginn des Schuljahrs 2007/08 in Elternzeit waren, und

• wie viele Lehrkräfte während des laufenden Schuljahres 2007/08 in Elternzeit gingen.

Da der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigung i.d.R. kurz ist, kann aus dieser Zahl näherungsweise rückge- schlossen werden, wie viele Lehrkräfte während des Schul- jahres 2007/08 einen Antrag auf Elternzeit gestellt haben, vgl. auch die Antwort zu Frage 3. Auf eine exakte Erhebung der Anzahl der im Schuljahr 2007/08 eingereichten Anträge wurde daher mit Blick auf den sonst verursachten erhebli- chen Verwaltungsaufwand verzichtet.

Es wird jeweils zwischen Lehrerinnen und Lehrern differen- ziert (W/M).

Wie viele Klassen von der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Lehrkräfte betroffen sind, wurde und wird nicht erho- ben. Gerade in den Fällen, in denen eine anstehende Eltern- zeit schon vor Beginn des Schuljahres bekannt ist und bei der Erstellung des Stundenplans und bei der Planung des Perso- naleinsatzes berücksichtigt werden kann, wäre eine Feststel- lung, wie viele Klassen betroffen sind, auch rein hypothe- tisch. Exakte Zahlen können daher nicht genannt werden. Im Hinblick auf den enormen Verwaltungsaufwand wurde auch von Nachfragen zu jedem einzelnen Fall abgesehen.

Ergänzend wird aber auf Folgendes hingewiesen:

• Bei den Volks- und Förderschulen gilt das Klassenleh- rerprinzip, sodass die Zahl der Elternzeiten eingeschränkt auch Rückschlüsse auf die Zahl der betroffenen Klassen erlaubt, wobei die hohe Teilzeitquote bei den Lehrkräften beachtet werden muss.

• Bei den anderen Schularten gilt in aller Regel das Fach- lehrerprinzip, bei dem die einzelne Lehrkraft ihre Fächer in verschiedenen Klassen unterrichtet.

Zu 5.:

Hierzu wird auf die grundsätzliche Antwort zu Frage 2 ver- wiesen. Jede weitere Angabe würde aufwendige Abfragen in allen Einzelfällen erfordern, sodass im Interesse einer zeit- nahen Beantwortung der Anfrage von einer entsprechenden Recherche abgesehen wurde.

Zu 6.:

Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen. Aus der Tabelle er- gibt sich,

• wie viele Lehrkräfte zum Stichtag 01.03.09 an den ver- schiedenen Schularten in den sieben Regierungsbezirken tätig waren,

• wie viele Lehrkräfte bereits zu Beginn des Schuljahrs 2008/09 in Elternzeit waren, und

• wie viele Lehrkräfte während des laufenden Schuljahres 2008/09 bis zum 01.04.09 in Elternzeit gingen.

Auch hier wird wieder zwischen Lehrerinnen und Lehrern differenziert.

(3)

Anlage 1, zum Schuljahr 2007/08: Volksschulen OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (M) 287214721497155415711635205112652 Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (W 1401839843445316353114314652540760 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (M) 631076528 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (W) 12672622692185133865453460 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (M) 221214510112498 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (W) 524139103731291562111335 VSF OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (M) 6132032742343603353822401 Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (W 21045544904718707519676207 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (M) 510112111 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (W) 185402323443370418 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (M)720170522 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (W) 64281213241531187 Realschulen, ARS, SBA OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (M) 9275124354524765215933916 Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (W 19216626186177457678876217 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (M) 130223617 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (W) 174686548656394577 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (M)1265564543 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (W) 81493526393547312

(4)

Gymnasien, AGY, KOL OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (M) 35679411018116916611286147511117 Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (W 4486876861101217041177132511441 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (M) 1625288849 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (W) 4339380901471131141070 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (M) 468512191417121 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (W) 237484848936174609 Berufl.Sch. o. FOS/BOS OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (M) 8956914365494914866154163 Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (W 5633302812972793523572459 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (M) 520311214 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (W) 49161515131822148 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (M)760131018 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (W)25871185771 FOS / BOS OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (M) 3531481671391701392651381 Lehrkräfte gesamt am 01.03.08 (W) 28290876010166173859 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (M) 30101117 Lehrkräfte in EZ am 01.08.07 (W) 18979681168 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (M)30001037 Eintritte in EZ vom 02.08.07 bis 31.07.08 (W)1356124940 Anmerkung: Kopfzählung

(5)

Anlage 2, zum Schuljahr 2008/09: Volksschulen OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (M) 270213641384144914711549193811857 Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (W) 1385939063394311152224240647040202 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (M) 6840851142 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (W) 14042862681874924095523598 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (M) 2244111121670 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (W) 3551036254108106134922 VSF OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (M) 5941932582233543233742319 Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (W) 20665554854728657539676163 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (M) 420032415 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (W) 157512426512878415 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (M)502122416 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (W) 5715109161522144 Realschulen, ARS, SBA OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (M) 9545124334514885306053973 Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (W) 20836936256387838129406574 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (M) 720342523 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (W) 2028876508577113691 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (M)1377550542 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (W) 56331717282625202

(6)

Gymnasien, AGY, KOL OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (M) 3531918995114916361275147010974 Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (W) 4732925901107317851236139312045 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (M) 2858713121083 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (W) 50510497991771281381248 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (M) 378913151115108 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (W) 164382739526357440 Berufl.Sch. o.FOS/BOS OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (M) 8956894325454684776034109 Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (W) 5773342773022693543612474 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (M) 920201317 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (W) 56161721152123169 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (M)933232628 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (W)1477765753 FOS / BOS OBB NDB OPF OFR MFR UFR SCHWGesamt Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (M) 3601541661381691332731393 Lehrkräfte gesamt am 01.03.09 (W) 306105947010872185940 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (M) 30000003 Lehrkräfte in EZ am 01.08.08 (W) 2210995101277 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (M)1001000213 Eintritte in EZ vom 02.08.08 bis 01.04.09 (W)1532412330 Anmerkung: Kopfzählung

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