• Keine Ergebnisse gefunden

GEMEINDE ANZEIGER Nr. 20

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "GEMEINDE ANZEIGER Nr. 20"

Copied!
24
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

GEMEINDE ANZEIGER

Nr. 20 109. Jahrgang 20.5.2021

mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch

Einzelpreis 0,80€· Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag:

Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879

Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

Corona-Tests in Schulen

Seit einigen Wochen müssen Schulkinder regelmäßig auf Coro- na getestet werden.

An der Johann-Peter-Hebel-Schu- le werden Kinder, die im Wechsel- unterricht von Montag bis Mitt- woch in der Schule sind, am Montag und Mittwoch getestet.

Diejenigen, die von Donnerstag bis Freitag am Unterricht teilneh- men, machen am Donnerstag einen Test. An der Außenstelle in Waldprechtsweier, wo die Kinder die ganz Woche da sind, erfolgen die Tests am Montag, Mittwoch und Freitag.

Meistens sind es die laut Rektorin Birgit Maetschke als Nasenkitzler- tests bezeichneten Proben. Dabei werden die Stäbchen von den Kin- dern höchstens zwei Zentimeter in die Nasenlöcher eingeführt und

an der Innenwand um die eigene Achse gedreht. Danach werden die Stäbchen in den Boden eines umgedrehten Trinkbechers gesteckt, der mit dem Namen des Kindes beschriftet ist. Sodann werden sie in einem anderen Raum ausgewertet. Übernommen wird dies von den Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung.

Alternativ gibt es auch sogenannte Spucktests. Dabei spucken die Kinder in ein Röhrchen. Wenn beide Arten der Tests vorrätig sind, können es sich die Mädchen und Jungen aussuchen, welcher Test ihnen lieber ist.

Schade findet es Maetschke, dass einzelne Kinder nicht in die Schule geschickt werden, da die Eltern befürchten, dass die Ansteckungsgefahr zu hoch ist. Bisher war noch keines der gete- steten Kinder positiv.

Bisher einen positiven Test gab es an der Hans-Thoma-Gemein- schaftsschule. Sodann wurden die Eltern informiert und das Kind von der Schule abgeholt. Danach wurde das Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt, das Kind in Quarantäne geschickt und mit ihm beim Arzt ein PCR-Test gemacht. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die anderen Schüler nichts von dem positiven Test mitbe- kommen.

Getestet wird in der Grundschule und Sekundarstufe jeweils am Montag und Mittwoch. Auch an der Hans-Thoma-Schule sind die Kinder im Wechselunterricht. Dabei kommt jeweils die Hälfte der Klasse in der geraden Woche und die andere Hälfte in der unge- raden Woche.

Die Auswertung der Tests übernehmen die Kräfte der Gemeinde für die Mittagsbetreuung.

Laut Rektorin Sylvia Wenzel-Lück laufen die Tests gut und werden routiniert von den Kindern ausgeführt. Es sei den Kindern bewusst, dass die Tests Voraussetzung dafür sind, am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

Dass die Testungen routiniert ablaufen erklärt auch die Rektorin der Mahlberg-Grundschule in Völkersbach Gabriela Heck. Auch hier werden die Tests am Montag und Mittwoch gemacht.

In der ersten Woche haben die Kinder mit ihren Eltern zuhause die Tests geübt.

Pädagogisch sinnvoll sei es, dass die Stäbchen außerhalb des Unterrichtsraums ausgewertet werden und die Kameraden nicht mitbekommen, wenn ein Kind positiv getestet wurde, so Heck.

sf

(2)

2

N O T R U F TA F E L N O T R U F TA F E L

Ärztlicher Notdienst

- nur in dringenden Fällen - Ärztlicher Notfalldienst

Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- tungsleitstelle unter 116117.

Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Ergänzung zum Notfall-FAX

Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei per SMS an die 01522 1807110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.

Die Notdienstpraxisin Ettlingen, Am Stadt- bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.

Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).

Rettungsdienst und Krankentransporte:

Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar unter der europaweit einheitlichen Notruf- nummer 112.

Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- Baden, Rastatt, Karlsruhe)

Patienten, die außerhalb der Sprechstun- denzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können unter der zentralen Ruf- nummer 01805 19292122 den Dienst ha- benden Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Kinderärztlicher Notfalldienst:

Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/

So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Am Wochenende und an Feiertagen ist der zahnärztliche Notdiensttelefonisch unter 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich im Notfall an die Zahnklinik Karlsruheunter Tel. 0721 9744233 wenden.

Apotheken-Notdienst

- nur in dringenden Fällen -

Samstag, 22. Mai 2021: Entensee-Apotheke Ettlingen (West), Lindenweg 13,

Telefon 07243 4582

Sonntag, 23. Mai 2021: Sibylla-Apotheke Ettlingen, Badener-Tor-Str. 16,

Telefon 07243 12660

Montag, 24. Mai 2021 (Pfingstmontag):

Apotheke am Stadtgarten Ettlingen, Thiebauthstr. 6, Telefon 07243 17411

Tierärztlicher Notdienst

Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist (Kleintiere)

22.5. / 23.5. / 24.5.2021 (Pfingsten), Dr. Sucker-Swoboda, Sezanner Str. 62, Malsch, Telefon 07246 6848

Rettungsdienste Notrufe

Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon110

Unfallrettung

Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.

Personenbeförderung/

Krankentransporte

Bechler Lars Tel. 07246 5333 mit Rollstuhlfahrdienst

Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Krankentransporte Tel. 19222

BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033

Polizei

Polizeiposten Malsch Tel. 07246 1324 Polizeirevier Ettlingen

Tel. 07243 3200-312 oder -313 Fax 07243 3200-350

Ärzte/Apotheken

Bauhof - für Notfälle

Telefon 0152 57934236

Abwasseranlagen

Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Mirko Wenz - Büro

Telefon 07246 707-4530

nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle Telefon 07246 942263

Notfall-Telefone

- nach Dienstschluss -

Hilfsdienste und Beratungsstellen

siehe im Anschluss an den amtlichen Teil

Wasser versorgung

Wasserversorgung Malsch

Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530 Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen

Fleischkontrolle

Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Haus- und gewerblichen Schlachtungen durch.

Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung:

Herr Kohnert, Fleischkontrolleur beim Landratsamt Karlsruhe, Tel. 0163 8365674

Gasversorgung Malsch- Durmersheim GmbH

Störungsmeldestelle - Gas - Stadtwerke Ettlingen

Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02

EnBW Regionalzentrum Nordbaden

Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 Störungsmeldestelle - Strom

und Straßenbeleuchtung 0800 3629477

Notfalltelefone für Kinder, Jugendliche und Frauen

Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe Telefon 0721 842208

Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Telefon 0800 1110333

Frauenhaus Beratung Telefon 0721 849047 Frauenhaus Karlsruhe Telefon 0721 567824 Frauenhaus SkF Karlsruhe Telefon 0721 824466

Notruf für vergewaltigte und misshandelte Frauen: Telefon 0721 859173

Beratung und Schutz für Frauen und deren Kinder bei häuslicher Gewalt

Telefon 0721 915022

Telefonseelsorge Karlsruhe

in ökumenischer Trägerschaft Telefonseelsorge 0800 1110111

rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222

Marienhaus Malsch

»Wohnen und Pflege im Alter«

Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Telefon 07246 708-0

Internet: www.marienhaus-malsch.de E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de (Großtiere)

Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.

Um tel. Voranmeldung wird gebeten.

Rufbereitschaft des Veterinäramtes

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine Rufbereitschaft 0163 8365640eingerichtet.

Defibrillatoren

Defibrillatoren sind an folgenden Stellen öffentlich zugänglich:

in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Adlerstraße 50

in Sulzbachim Anwesen Ettlinger Straße 12 im Rathaus Waldprechtsweier(Zugang von der Talstraße her)

Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).

In Völkersbachhat die Gemeinde der DRK- Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.

Die Bereitschaft wird über die normale Not- rufnummer 112alarmiert.

(3)

Herausgeber:

Gemeinde 76316 Malsch •Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de•Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag:

Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

Nr. 20 Donnerstag, 20.5.2021

A m t s b l a t t

Coronavirus – Aktuelle Informationen

3

Die Corona-Verordnungen des Landes werden immer wieder an die aktuelle Infektionslage angepasst. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle- meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen ***

gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021.

Allgemeine Änderungen der Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021

Die Corona-Verordnung wurde komplett neu gefasst und neu strukturiert. Daher gibt es Verschiebungen bei den Paragraphen. So finden sich beispielsweise die Kontaktbeschränkungen nicht mehr in § 9, sondern nun in

§ 10.

Bei der Maskenpflicht sind auch die Standards KF94 und KF99 mit aufgenommen.

Aufnahme der Ausnahmeregelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Die Ausnahmeregelungen für vollständige geimpfte Personen gelten nur, wenn sie keine akuten Sympto- me einer Corona-Infektion zeigen.

Die Zutritts- und Teilnahmeverbote in den verschiedenen Bereichen gelten für Personen, die einer Absonde- rungspflicht unterliegen und nicht wie bisher für alle Personen, die in den vergangenen 14 Tagen in Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person standen. Weiterhin gelten die Zutritts- und Teilnahmeverbote für Personen, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, die die Maskenpflicht nicht erfüllen, oder die trotz entsprechendem Erfordernis weder einen negativen Testnachweis, eine Impfdokumentation noch einen Genesenennachweis vorlegen.

Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zählen genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID- 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes nicht mehr zur maximalen Personenzahl hinzu.

Bei standesamtlichen Trauungen zählen genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaß- nahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes nicht mehr zur maximalen Personenzahl hinzu.

Genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bun- des sind in den jeweiligen Bereichen von der Testpflicht befreit. Beispielsweise bei 1. Hilfe-Kursen oder im Schul- und Hochschulbetrieb.

Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Bolzplätze ist mit bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis ein- schließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Das gilt nicht für Fitnessstudios, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen – diese sind weiterhin geschlossen und dürfen erst in der Öffnungsstufe 2 wieder unter Auflagen öffnen (siehe unten).

Anfänger-Schwimmkurse sind erlaubt.

Arbeitsmarkpolitische Maßnahmen und berufliche Fortbildungen dürfen unter den geltenden Hygieneauflagen wieder in Präsenz durchgeführt werden. Ab einer 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100 muss die Klassenstärke reduziert werden. Ab 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt (Bundesnotbremse).

Die theoretische Fahr-, Boots- und Flugausbildung darf wieder in Präsenz durchgeführt werden. Ab einer 7- Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100 muss die Klassenstärke reduziert werden. Ab 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt (Bundesnotbremse).

Angebote der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung für Abschluss-

klassen können stattfinden.

(4)

4

Veranstaltungen für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder vor abschlussrelevanten Teil- prüfungen stehen (Abschlussklassen) können stattfinden.

Stufenplan für Öffnungsschritte bei sinkenden 7-Tage-Inzidenzen unter 100

Zum 14. Mai 2021 gilt in Baden-Württemberg ein Stufenplan zur schrittweisen Öffnungen bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten. Die erste Stufe gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinander- folgenden Werktagen unter 100 liegt. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis in den darauffol- genden 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz gibt es mit der 3. Stufe weitere Öffnungen.

Die Lockerungen treten nach Bekanntgabe durch die örtlichen Behörden – in der Regel das Gesundheitsamt – in Kraft. Für Malsch ist die öffentliche Bekanntgabe durch das Landratsamt Karlsruhe / Gesundheitsamt rechtlich bindend.

1. Öffnungsstufe

Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt (Bundesnotbremse) und dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben wird, gelten folgende Lockerungen:

Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundin- nen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung).

Soweit nicht anders angegeben, ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besucher, Teilneh- merinnen und Teilnehmer oder Kundinnen und Kunden ist auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter Ver- anstaltungs- bzw. Verkaufsfläche begrenzt. Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen einen negativen Test vorlegen – Genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaß- nahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes sind von der Testpflicht befreit. Es gilt die Maskenpflicht.

Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.

Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

Kurse in Volkhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal zehn Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden. Tanz- und Sportkurse sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.

Nachhilfeunterricht ist in Gruppen mit bis zu zehn Schülerinnen und Schülern möglich. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.

Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durch- gehend eingehalten werden kann.

Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Es gilt eine Personenbegrenzung, so dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.

Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.

Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.

Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen dürfen Gruppen von bis zu zehn Schülerinnen und Schülern unterrichten.

Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten. Gesangs- Tanz-, und Blasinstrumentenunterricht sind weiterhin nicht erlaubt.

Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.

Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gast- häuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.

Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kun- denzahl auf eine Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Touristischer Reisebusverkehr ist erlaubt, wenn Start und Ziel in einem Stadt- bzw. Landkreis befinden in denen

nicht die Regeln der Bundesnotbremse gelten – also die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 liegt. Die Busse

dürfen höchstens zur Hälfte besetzt sein. Maßstab ist die regulär zulässige Fahrgastzahl des Busses. Dies gilt

entsprechend auch für die Ausflugsschifffahrt sowie für Museumsbahnen und touristische Seilbahnen.

(5)

5

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.

Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.

Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kon- trollierten Zugang dürfen öffnen.

Der Betrieb von Tiersalons, Tierfriseuren und vergleichbaren Einrichtungen der Tierpflege ist wieder möglich.

2. Öffnungsstufe

Wenn nach der 1. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.

Hierbei sind weiterhin die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygie- nekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über ent- sprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung).

Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Kun- dinnen und Kunden ist auf eine Person je 20 angefangene Quadratmeter Veranstaltungsfläche begrenzt. Besu- cherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen einen negativen Test vorlegen – Genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes sind von der Testpflicht befreit. Es gilt die Maskenpflicht.

An Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz können Präsenz-Lehrveranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Mit vorheriger Anmeldung ist der Zugang zu Lernplätzen möglich.

Die Gastronomie darf zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 22 und 6 Uhr erlaubt.

Theater-, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos können in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 100 Teil- nehmenden abhalten. Im Freien sind bis zu 250 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beach- ten.

Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern unterrichten. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

Bei religiösen Veranstaltungen ist der Gemeindegesang zulässig.

Messen-, Ausstellungen und Kongresse können stattfinden.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen ist wieder erlaubt.

Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

In Beherbergungsbetrieben dürfen Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für Übernachtungsgäste öffnen.

Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen für von Gruppen von bis zu zehn Personen wieder öffnen.

Der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern darf wieder öffnen.

3. Öffnungsstufe

Wenn nach der 2. Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den folgenden 14 Tagen weiter sinkt, gelten weitere Lockerungen.

Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher respektive Kundin- nen und Kunden müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung).

Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Kun- dinnen und Kunden ist auf eine Person je 10 angefangene Quadratmeter Veranstaltungsfläche begrenzt. Besu- cherinnen und Besucher respektive Kundinnen und Kunden müssen einen negativen Test vorlegen – Genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes sind von der Testpflicht befreit. Es gilt die Maskenpflicht.

Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz sind mit bis zu 250 Teil- nehmenden möglich. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.

Theater-, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos können in Innenräumen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teil-

nehmenden abhalten. Im Freien sind bis zu 500 Teilnehmende erlaubt. Dabei ist das Abstandsgebot zu beach-

ten.

(6)

6

Messen-, Ausstellungen und Kongresse können wieder mit einer Person pro zehn Quadratmeter Veranstaltungs- fläche stattfinden

Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen können wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Der Betrieb von Badeanstalten ist wieder generell erlaubt. Dazu zählen auch Saunen und ähnliche Einrichtungen wie Dampfbäder oder Hamame.

Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinanderfolgende Tage durchschnittlich eine steigende 7-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts.

Eine sinkende Tendenz bedeutet, wenn innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der je- weiligen Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz durchschnittlich unter der 7-Tage-Inzidenz des ersten Tages der je- weiligen Öffnungsstufe liegt.

Eine steigende Tendenz liegt vor, wenn innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der je- weiligen Öffnungsstufe die Sieben-Tage-Inzidenz durchschnittlich über der Sieben-Tage-Inzidenz des ersten Tages der jeweiligen Öffnungsstufe liegt.

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50

Sinkt in einem Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen auf unter 50 gelten weitere Lockerungen:

Es dürfen sich wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.

Der gesamte Einzelhandel darf öffnen. Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche ist ein Kunde pro 10 m² erlaubt. Über 800 m² ist ein Kunde pro 20 m² erlaubt. Für eine Verkaufsfläche von 600 m² ergäbe dies maximal 60 Kunden. Bei 1.200 m² wären es 100 Kunden: 80 Kunden für die ersten 800 m² und 20 Kunden für die weiteren 400 m². Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

Bibliotheken und Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenk- stätten dürfen ohne weitere Auflagen öffnen.

Steigt in einem Stadt- oder Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50, werden diese Lockerungen zurückgenommen.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz erfahren Sie über folgende Internetseite: https://corona.karlsruhe.de/aktuell/ ***

taegliche-lagekarte-jetzt-mit-7-tage-inzidenz

(7)

7

(8)

8

Erfolgreiche „Vor-Ort-Impfaktion“ durch ein Mobiles Impfteam

140 Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre geimpft

Mitte April wurde erstmalig eine Impfaktion der Gemeinde Malsch in Zusammenarbeit mit einem Mobilen Impfteam des Landkreises Karlsruhe in der Bühnsporthalle durchgeführt. Damals konnten100 Seniorinnen und Senioren das Vor-Ort-Angebot der Gemeindeverwaltung nutzen.

Nun gelang es den Verantwortlichen im Rathaus erneut, nach vorheriger Abstimmung mit dem Landratsamt, ein Mobiles Impfteam für eine weitere „Vor-Ort-Impfaktion“ nach Malsch holen zu können. Zu Beginn war dieses An- gebot an den Personenkreis der über 70 Jährigen gerichtet, nach einem zögerlichen Start der Terminvergabe konnten Restplätze auch an die Altersgruppe der über 60 Jährigen vermittelt werden.

Jeder Impfling wurde online registriert und hatte vorab per Post eine komplette Impfmappe mit allen Unterlagen sowie einem entsprechenden Laufzettel erhalten. Ein reibungsloser Ablauf ohne Wartezeiten war damit für die impfwilligen Mitbürgerinnen und Mitbürger gewährleistet.

In der Bühnsporthalle wurden seitens der Kommune alle notwendigen Maßnahmen getroffen, die Räumlichkeiten entsprechend vorbereitet und eingerichtet. Wenige Tage von der geplanten Impfaktion am 16.05.2021 informierte das Landratsamt, das der zugesagte Impfstoff des Herstellers BioNTech nicht lieferbar ist und für die Impfaktion der Wirkstoff der Firma Johnson&Johnson zur Verfügung steht. Wir weisen deutlich darauf hin, dass dies kein Ver- schulden seitens des Kreisimpfzentrums noch der Gemeinde Malsch war. Alle impfwilligen Bürgerinnen und Bür- ger mussten telefonisch über die Änderung des Impfstoffs kurzfristig informiert werden.

Trotz dieser unvorhersehbaren Herausforderung verlief am Impftag alles reibungslos und alle angemeldeten Per- sonen konnten die lang ersehnte Impfung erhalten. Bei dem verabreichten Impfstoff ist nur eine Impfung notwendig und 14 Tage nach Verabreichung besteht nun für die Geimpften ein vollständiger Impfschutz.

Das Mobile Impfteam bestand aus vier Personen, einem Arzt, zwei medizinischen Helfern und einem Mitarbeiter zur Administration. Zusätzlich stellte die Gemeinde noch Mitarbeiter für einen reibungslosen Ablauf zur Verfügung.

Die Verwaltung war mit 4 Helfern vor Ort, zwei Helfer vom DRK Malsch sowie zwei Helfer der DLRG Malsch un- terstützten ebenfalls. Herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer, die für einen problemlosen und zügigen Ab- lauf sorgten. Die Erleichterung bei den Bürgerinnen und Bürgern über die erfolgreiche Impfung war sehr groß, viele waren dankbar, dass solch eine Impfung in Malsch möglich war.

Wo kann ich mich in Malsch testen lassen? ***

In allen Hausarztpraxen in Malsch können Sie sich einmal in der Woche kostenlos und symptomunabhängig testen lassen. Diese Praxen wurden mit dem Testmaterial zu den Schnelltestungen durch die Gemeinde ausgestattet.

Bei Testbedarf sowie weiteren Fragen zur Testung nehmen Sie bitte mit folgenden Praxen bzw. Ihrem Hausarzt Kontakt auf:

Dr. A. Govlja, Allgemeinmedizin, Waldprechtsstraße 1, 76316 Malsch, Tel. 07246 8790 Dr. N. Löwer, Allgemeinmedizin, Hauptstraße 43, 76316 Malsch, Tel. 07246 8171 Dr. C.C. Schmidt, Allgemeinmedizin, Adlerstraße 50, 76316 Malsch, Tel. 07246 1227

T. Schmidt- Scheele, Allgemeinmedizin, Mittelbergweg 12, 76316 Malsch-Völkersbach, Tel. 07204 333 Dr. A. Dern, Facharzt für Innere Medizin, Breslauer Straße 16, 76316 Malsch, Tel. 07246 943344

Dr. L. Simon, Kinder- und Jugendarzt, Hauptstraße 35, 76316 Malsch, Tel. 07246 944844

Zusätzlich zu den Testmöglichkeiten bei den Ärzten bietet das DRK OV Malsch e.V. immer sonntags von 10 bis 16 Uhr eine kostenlose Teststation in der DRK Geschäftsstelle, Otto-Eckerle-Str. 4, 76316 Malsch an. Es ist keine Terminvereinbarung im Vorfeld notwendig, ggf. ist vor Ort mit Wartezeiten zu rechnen.

Das Team der Schönberger Apotheke in Malsch, Hauptstr. 43, wird ab sofort jeden Dienstag von 13 bis 14 Uhr sowie jeden Freitag von 13 bis 14 Uhr Schnelltests kostenlos durchführen. Termine nach Vereinbarung unter der Nummer: 07246 92290.

Corona-Schnelltest (Antigen) Drive-In/Walk-In Teststation auf dem Parkplatz des Sportpark Malsch (Am Hänfig 13,76316 Malsch). Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr kostenlos und ohne Terminvereinbarung.

Nähere Infos erhalten Sie unter www.schnelltest-malsch.de.

dm-Teststation auf dem Parkplatz vor der dm Filiale in Malsch, täglich (Montag bis Samstag) von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Anmeldung erforderlich über die dm App oder auf der Homepage unter www.dm.de. Die Teststation befindet sich auf dem REWE-seitigen Parkplatz zum Kreisverkehr/Ortsmitte gerichtet.

Rathaus

Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses Malsch und der Ortsverwaltungen

Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes-

regierung auf die immer noch kritische Entwicklung des Infekti- onsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach wie vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und pri- vater Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass insbesondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems gewährleistet werden kann.

Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten

(9)

9

und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen

„coronabedingten“ Sonderbetrieb umgestellt.

Selbstverständlich werden die Verwaltungen in diesem Sonder- betrieb nach vorheriger Absprache für dringende persönliche Vorsprachen im Einzelfall Termine vereinbaren. Ein Zugang zu den Dienststellen für die Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vor- heriger Anmeldung und in dringenden Fällen möglich.

Die persönliche Vorsprache im Rathaus muss daher zuvor tele- fonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Ihrer gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten Sie für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in nicht kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder nehmen Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf.

Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen Ihnen Gesundheit.

Ihre Verwaltung

Termin- Vereinbarungszeiten

Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr

Telefon 7070 Do. 7.30-12.30 Uhr

Do. 15.00-18.00 Uhr Fr. 8.00-12.00 Uhr

Unsere Glückwünsche

Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.

MALSCH:

22.5.2021 Herrn Heinz Winter

zur Vollendung seines 80. Lebensjahres 27.5.2021 Herrn Ulrich Ditschkowski

zur Vollendung seines 80 Lebensjahres Hinweis der Gemeinde:

Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, Brief oder digital zu übermitteln.

35. Malscher Ferienprogramm vom 29. Juli bis 12. September 2021

Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern,

in Zeiten der Pandemie brauchen besonders unsere jüngsten Bür- ger Lichtblicke, an denen sie sich festhalten können. Deshalb möchte die Gemeinde Malsch auch in diesem Jahr in Zusammen- arbeit mit den örtlichen Vereinen, Organisationen, Firmen, sowie zahlreichen Helfern ein Ferienprogramm anbieten.

Aktuell befinden wir uns hierzu in der Planungsphase.

Um den jeweiligen gültigen Corona-Verordnungen gerecht zu wer- den und flexibel reagieren zu können, wird es in diesem Jahr kein gedrucktes Programmheftgeben.

Ab Juni 2021können sich die Teilnehmeronlineüber die mög- lichen Veranstaltungen des Ferienprogramms informieren und auch anmelden.

Da auch wir das weitere Pandemiegeschehen nicht vorhersehen können, weisen wir schon heute darauf hin, dass es bei Veran- staltungen zu kurzfristigen Änderungen oder Absagen kommen kann.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner für das Ferienprogramm sind Sabine Böhnert Tel.: 07246 707-117 und Sylvia Kühn Tel.: 07246 707-210, E-Mail:

ferienprogramm@malsch.de.

Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- tungszeit und Auswahl der Grabplätze

Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung:

Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr

Friedhofsverwaltung

Freiwillige Feuerwehr Malsch

Freiwillige Feuerwehr Malsch

Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit auch im Internet unter www.ff-malsch.de.

Grundbucheinsichtsstelle Grundbucheinsichtsstelle

Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).

Haupt- und Personalamt

Fachbereichsleiter Finanzen Harald Becker nach rund 15 Jah- ren in wohlverdienten Ruhestand verabschiedet

v.l.n.r.: Harald Becker (FBL Finanzen), Bürgermeister Elmar Himmel

Am 12. Mai 2021 wurde Fachbereichsleiter Finanzen Harald Becker mit großem Dank und Anerkennung für das Geleistete offiziell ver- abschiedet. Nach 46 Dienstjahren und rund 15 Jahren als Fach- bereichsleiter Finanzen bei der Gemeinde Malsch wird Herr Harald Becker zum 1. Juli 2021 in den wohlverdienten Ruhestand gehen.

Bürgermeister Elmar Himmel stellte in seinem Dank heraus, dass Herr Becker zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Malsch nie den Blick für das Ganze verlor – nämlich das Gemeinwohl.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit stand der Mensch und dessen Wohl- ergehen. Dabei orientierte er sich an den Werten Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Nächstenliebe. Diesen Werten fühlte er sich im Privaten ebenso verpflichtet wie im Beruf. Bürgermeister Himmel brachte es auf den Punkt: „Herr Becker hat Malsch gut getan!“

Abschließend dankte auch Personalratsvorsitzende Sabine Adam den zu Ehrenden für seinen langjährigen, treuen und verlässlichen Einsatz für die Gemeinde Malsch. Bürgermeister Himmel sowie Frau Adam wünschten Herrn Becker für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit und Zeit für sich und seine Familie, sowie für seine vielfältigen Hobbys. Diese Vielfalt an Hobbys zeigte Herr Becker, mit Fotos unterlegt, in seinen Dankesworten im Kreise der Kolleginnen und Kollegen zum Ausklang auf.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkteine:n vollzeitbe- schäftigte:n

(10)

10

Informatiker:in

im Bereich IT-Infrastruktur (m/w/d) Ihre Herausforderungen:

Ihr Aufgabenschwerpunkt ist der Betrieb der IT-Infrastruktur der Gemeinde Malsch mit Schwerpunkt Digitalisierung unserer Schu- len. Dazu gehören sowohl die technische Administration der Wind- ows-Umgebung und der mobilen Endgeräte (Apple), die Weiter- entwicklung als auch die Beratung der Schulen und Fachabteilungen im Einsatz moderner IT-Infrastruktur. Unsere vier Schulen werden mit moderner Visualisierungstechnik und Lern- mitteln ausgestattet. Sie haben stets Kundenkontakt, gehen auf Wünsche und Anforderungen der Kunden ein, beraten diese und implementieren die hierzu notwendigen Lösungen. Sie tragen die Verantwortung für einen reibungslosen Betrieb der Infrastruktur und helfen mit Ihrer Innovationskraft bei der Weiterentwicklung unserer Dienste. Darüber hinaus entwickeln Sie Betriebskonzepte und stellen sicher, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit umgesetzt werden.

Es erwarten Sie rund 200 Windows-Endgeräte in der Verwaltung und den Außenstellen (Ortsverwaltungen, Feuerwehr, Wasser/Abwasser, Kindergärten), 25 Windows-Server sowie bis zu 250 Tablets und 140 Windows-Endgeräte in den Schulen.

Ihr Profil:

- Abschluss als Bachelor / Fachdiplom in Informatik bzw. Wirt- schaftsinformatik oder eine vergleichbare Ausbildung mit mehr- jähriger einschlägiger Berufserfahrung

- Umfangreiches Wissen in den Bereichen Netzwerke, Windows (Server / Client)-Administration, Active Directory, Virtualisierung mit Hyper-v und ESXi und IT-Sicherheit

- Kenntnisse im Betrieb einer größeren IT-Infrastruktur, vor allem hinsichtlich der Automatisierung von Administrationsaufgaben (Scripting, Gruppenrichtlinien)

- Erfahrungen im Aufbau und Betrieb eines Softwareverteilsy- stems sind wünschenswert

- Selbständige Problemanalyse und Entwickeln eigenständiger Lösungen

- Hilfreich ist darüber hinaus, wenn Sie mit den gängigen End- gerätetypen (Windows, Apple, Android) vertraut sind und mög- licherweise auch schon Erfahrungen im Umfeld einer Verwaltung sammeln konnten

- Kommunikationsbereitschaft, ein freundliches, dienstleistungs- orientiertes Auftreten, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und ein qualitätsbewusster, selbstständiger und zielorientierter Arbeitsstil

Unser Angebot:

- Eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum

- Finanzielle Sicherheit durch leistungsgerechtes Entgelt, je nach Qualifikation mindestens EG 10 TVöD mit den üblichen Sozi- alleistungen

- Anspruchsvolle Projekte sowie eigenverantwortliches Arbeiten und viel Spielraum zum Mitgestalten

Sind Sie Interessiert?Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 30.

Juni 2021mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der:

Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreuung, Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Bulla-Korn- müller, Leiter der Stabsstelle IT und Digitalisierung, unter der Tel.

Nr. 07246 – 707-118.

Tarifrechtliche Auskünfte erteilt Frau Lutz, Personalabteilung, unter der Tel. Nr. 07246 / 707-202.

Stellenausschreibung

Wir suchen für unsere Kita Villa Feder- bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Erzieher (m/w/d) in Vollzeit

Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend- und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta- gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän- gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen- gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren.

Es erwartet Sie ein aufgeschlossenes und kooperatives Team.

Das Team wünscht sich ein neues Teammitglied, das – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team hat – motiviert und verantwortungsbewusst ist – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeitet.

Wir bieten Ihnen:

– eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit

– tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst

Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Juni 2021mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Hummel oder Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-205 bzw. -202.

Sie suchen eine neue Herausforderung?

Mit rund 15.000 Einwohnern ist die Ge- meinde Malsch ein begehrter Wohn- und Dienstleistungsstandort in der Wirtschafts- region Karlsruhe. Diesen gilt es gemein- sam mit Ihrer Unterstützung weiter voran- zutreiben und auszubauen. Als Mitar-

beiter im öffentlichen Dienst haben Sie nicht nur einen zukunfts- sowie krisensicheren Job, sondern Sie tragen jeden Tag aufs Neue zum Funktionieren der Gemeinde bei.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkteinen Sachbearbeiter (m/w/d) Personal

in Teilzeit mit wöchentlich 28 Stunden (72%).

Ihre Aufgaben:

Das Aufgabengebiet umfasst hauptsächlich die qualifizierte Sach- bearbeitung im Bereich Personal mit folgenden Aufgabenschwer- punkten:

– Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen inklusive Erstellung von Arbeitsverträgen

– Mitwirkung bei der Personalgewinnung (Fertigen von Stellen- ausschreibungen, Bewerber-verwaltung, Organisation von Vor- stellungsrunden)

– Bewerberauswahl im Bereich Schulen und Kindergärten – Führen des Stellenplans

– Personalkosten- und Verwaltungskostenberechnungen für den Haushalt

– Ausbildungsleitung

– Bindeglied zwischen Personal und Abrechnungsstelle (KVBW) – Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Gemeinde in steuer-

und sozialversicherungs-rechtlichen Fragen sowie für externe Kunden

– stellvertretende Leitung für die Fachbereichsleitung im Bereich Personal

Ihr Profil:

– eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit per- sonalwirtschaftlichem Schwerpunkt, abgeschlossenes BWL- Studium oder vergleichbare Qualifikation

– fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht

– Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind von Vorteil – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro-

grammen

– gute Kommunikations- und Teamfähigkeit

– schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech- selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift

– Diskretion, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit Unser Angebot:

– eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

– ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem engagierten und motivierten Team

Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum31.

Mai 2021mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Gemeinde Malsch, Fachbereich Personal, Bildung und Betreuung, Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Hin-

(11)

11

weise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.

malsch.de. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Hum- mel, Leiterin des Fachbereichs Personal, Bildung und Betreuung, unter Tel. 07246 707-105. Tarifrechtliche Auskünfte erteilt Ihnen auch gerne Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-202.

Mitmachen! Echtes Engagement!

Freiwilliges Soziales Jahr!

Du bist bald fertig mit der Schule und weißt einfach nicht, wie es bei dir weitergehen soll? Dann kann auch dir ein Freiwilligendienst die nötige Zeit und Unterstützung bieten, deinen Weg zu finden!

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein 1-jähriges Bildungs- und Orientierungsjahr für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren und eine Chance, dich für ein Jahr im sozialen Bereich zu enga- gieren, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und dich gleichzeitig weiterzubilden. Sammle wertvolle Erfahrungen für dein Leben und deine berufliche Zukunft.

Wir haben ab 1. September 2021 vier freie Plätze im FSJ zu besetzen.

Bei den zu besetzenden Plätzen handelt es sich um vielseitige Stellen im pädagogischen Bereich in unseren kommunalen Kin- dertageseinrichtungen KiTa St. Martin, KiTa Villa Federbach, Kin- dergarten Zauberwald und der Hans-Thoma-Schule.

Junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren haben im Rahmen des FSJ die Möglichkeit, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken, sich beruflich zu orientieren oder sich auf einen späteren sozialen Beruf vorzubereiten. Die Freiwilligen werden vom DRK-LV Badi- sches Rotes Kreuz e.V. als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres pädagogisch begleitet.

Für deine Tätigkeit im Sozialen Jahr erhältst du – ein monatliches Taschengeld,

– Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung),

– bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens 25 Tagen,

– Teilnahme an Bildungsseminaren des DRK (25 Bildungstage), – die Begleitung durch pädagogische Mitarbeiter und Mitarbei-

terinnen der DRK-Freiwilligendienste, – Anerkennung für Studium oder Ausbildung, – Anrechnung zum Erwerb der Fachhochschulreife,

– Anrechnung von Numerus Clausus (NC)-Punkten, Wartezeiten für Hochschulen (variiert an den Hochschulen),

– gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld bis 25 Jahre,

– ein qualifiziertes Zeugnis,

– jede Menge spannende Erfahrungen und neue Perspektiven, – ein positiver Meilenstein in deinem Lebenslauf.

Dein Weg zum FSJ:

Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen, fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben, Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail im PDF- Format akzeptieren. Deine Bewerbung sollte dabei in einer ein- zigen Datei zusammengefasst sein. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2021. Bitte sende deine Bewerbung an bewerbung

@malsch.de sowie zusätzlich an das DRK Baden. Infos dazu fin- dest du unter: https://drk-baden-freiwilligendienste.de/infos-fuer- freiwillige. Nähere Informationen erhältst du auch von uns, Per- sonalabteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de.

Stellenausschreibung

Wir suchen ab sofort für die Mittagsbe- treuung der Hans-Thoma-Schule eine Betreuungskraft (m/w/d)

im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchent- lichen Arbeitszeit von 6 Stunden zzgl. Vor- und Nachbereitungs- zeiten während der Schulzeiten.

Die Einsatzzeiten sind montags bis donnerstags jeweils von 12.50 Uhr bis 14.20 Uhr.

Das Aufgabengebiet umfasst die Beaufsichtigung und Betreuung der Schüler der Sekundarstufe während der Mittagszeit.

Meldewesen Abholung von Reisepässen und Personalausweisen

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 07246 707-103.

Alle bis zum 26.4.2021beantragten Reisepässe und bis zum 4.5.2021beantragten Personalausweise sind eingetroffen und können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.

Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.

Wenn Sie

– Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben – mit Konfliktsituationen angemessen umgehen können – Kreativität, Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkei-

ten mitbringen,

dann sind Sie die/der Richtige für uns.

Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD).

Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 23. Mai 2021mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-203 bzw. -202.

Ordnungsamt Malsch Malscher Wochenmarkt

Auf dem Mühlenplatzfindet der Malscher Wochenmarkt freitags von 8.00 bis 13.00 Uhrstatt. Wir bitten die Anwohner des Markt- geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- gebot an:

●eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen und Blumen

●Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit Honig oder Propolis

●reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela

●Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche

●versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei

●Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort von Malsch.

Neu auf dem Markt:

●Bergbauernprodukte aus den Alpen, handwerklich und tradi- tionell, Bergkäse/Ziegenkäse/Schafskäse, Speck & Wurz'n, Milch, Butter, Yoghurt, Kräuterprodukte und Schüttelbrot, Mar- melade, Ho-Öl und Senf

●feine Toilettseifen, Haarseifen, Putzseifen, handgeschöpft, vege- tarisch, ohne tierische Fette, ohne Palmöl und ohne Plastik Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort von Malsch.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Umgang mit dem Coronavirus.

Fundamt

Das Fundbüro ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Unter 07246 707-105 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

(12)

12

Briefwahlunterlagen für die Bürger- meisterwahl bequem per Internet

Für die Bürgermeisterwahl 2021 können die Briefwahlunterlagen schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Sie können auch bequem per Internet die Briefwahl über unsere Homepage www.malsch.de beantragen. Beim Aufruf des Wahl- scheinlinkserhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antrags- daten. Wenn Sie diesen angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis späte- stens 23. Mai 2021 zugeht, müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die auto- matische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und ein- fach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und mög- licherweise noch eine abweichende Versandadresse. Auch bei dieser Verknüpfung werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen ab KW 21/2021per Post zugestellt. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, 9. Juni 2021, 12.00 Uhr beantragt werden.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön- nen Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Brief- wahlunterlagen für die o. g. Wahl beantragen. In diesem Fall müs- sen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt: Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246 707-429.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berück- sichtigt werden, die amWahltag, 13.6.2021, 18.00 Uhr im Rathaus Malschvorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per Post, soll- ten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit sie recht- zeitig im Rathaus Malsch eingehen.

Wahlamt

Gemeinde Malsch Landkreis Karlsruhe

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 13. Juni 2021

Nachstehend werden die Bewerber für die Bürgermeisterwahl am 13.06.2021 bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeinde- wahlausschuss zugelassen wurde.

Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.

Lfd. Nr. Name, Vorname Beruf oder Stand Jahr der Geburt Anschrift (Hauptwohnung) 1 Scharer, Wolfgang

2 Himmel, Elmar 3 Bechler, Markus 4 Speitelsbach, Samuel

Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.

Malsch, 20. Mai 2021 Bürgermeisteramt

gez. Werner Scherer, Bürgermeisterstellvertreter

Bürgermeisterwahl 2021

Öffentliche Bewerbervorstellungen vor Ort mit Live-Stream ins Internet sowie Aufzeichnung der Veranstaltungen und Ver- öffentlichungen auf der Homepage der Gemeinde Malsch Die öffentlichen Veranstaltungen zur Vorstellung der Kandidaten zur Bürgermeister wahl in der Gemeinde Malsch finden statt am:

Montag, 07.06.2021 um 18.30 Uhr, Bürgerhaus Malsch, Am Hänfig 9 Dienstag, 08.06.2021 um 18.30 Uhr, Freihofhalle Sulzbach, Am Heuweg 1 Mittwoch, 09.06.2021 um 18.30 Uhr,

Klosterhof Völkersbach, Schwarzwald hochstr. 1 Donnerstag, 10.06.2021 um 18.30 Uhr, Waldenfelshalle Waldprechtsweier, Talstr. 41b.

Im Falle einer evtl. notwendig werdenden Neuwahl am 27. Juni 2021 finden weitere Kandidatenvorstellungen statt, wenn neue Bewerber hinzukommen (Termine siehe Anmeldeformular).

Die Kandidatenvorstellungen werden als Präsenzveranstaltungen, aufgrund der Corona-Pandemie mit einer begrenzten Anzahl an Zuschauern, sowie einem Live-Stream ins Internet durchgeführt.

Die Zuschauerplätze werden nur unter den Wahlberechtigten ver- lost, jede Person kann sich nur für eine Veranstaltung anmelden.

Das hierfür erforderliche Anmeldeformular muss bis spätestens 30.05.2021im Rathaus Malsch eingehen.

Der jeweilige Live-Stream wird aufgezeichnet und ist auf der Home- page der Gemeinde unter www.malsch.de bis zum Wahlsonntag abrufbar.

Folgende Regularien für die Kandidatenvorstellungen wurden festgelegt:

- Die Redezeit beträgt max. 15 Minuten. Die jeweilige Reihenfolge wurde für jede Veranstaltung vom Gemeindewahlausschuss ausgelost.

- Die Bewerber haben sich vor und nach der Vorstellung in einem Nebenraum aufzuhalten, in dem keine Mithörmöglichkeit besteht.

- Im Anschluss an die Vorstellungsrede können dem Bewerber Fragen aus dem Zuschauerkreis gestellt werden.

- Die Fragesteller aus dem Publikum treten nacheinander ans Mikrofon. Zunächst ist pro Person eine Frage zulässig, die in 30 Sekunden vorgetragen werden muss. Weitere Fragen der- selben Person sind nur zulässig, wenn keine weiteren Fragen aus dem Publikum gestellt werden und die Frage- und Ant- wortzeit noch nicht ausgeschöpft ist.

- Der Bewerber hat 90 Sekunden Zeit für die Beantwortung der Frage.

- Die Gesamtdauer der Frage- und Antwortzeit pro Bewerber ist auf 20 Minuten festgelegt.

- Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Abstands- und Hygie- neregeln.

Wir bitten Sie höflich, den Live-Stream rege zu nutzen.

(13)

13

Unterschrieben per E-Mail bis zum 30.05.2021 an sylvia.kuehn@malsch.de oder per Post an: Gemeinde Malsch, Wahlamt, Hauptstr. 71, 76316 Malsch Gemeinde Malsch

Wahlamt Hauptstr. 71 76316 Malsch

Bürgermeisterwahl 2021 – Öffentliche Bewerbervorstellungen vor Ort mit Live-Stream ins Internet sowie Aufzeichnung der Veranstaltungen und Veröffentlichungen auf der Homepage der Gemeinde Malsch ANMELDEFORMULAR mit EINWILLIGUNG in die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto-, Ton-, Film- /Videoaufnahmen

Hiermit möchte ich mich zu einer der folgenden vier Kandidatenvorstellungen der Gemeinde Malsch anmelden.

Jede Person kann sich nur für eine Veranstaltung anmelden. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Wer einen Platz erhält, wird per E-Mail oder Post benachrichtigt.

Montag, 07.06.2021, Bürgerhaus Malsch, 18.30 Uhr Dienstag, 08.06.2021, Freihofhalle Sulzbach, 18.30 Uhr Mittwoch, 09.06.2021, Klosterhof Völkersbach, 18.30 Uhr

Donnerstag, 10.06.2021, Waldenfelshalle Waldprechtsweier, 18.30 Uhr Hinweis bei einer evtl. Neuwahl:

Im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl und nur wenn neue Bewerbungen eingehen, finden nochmals vier Kandidatenvorstellungen statt. Falls Sie sich hierfür ebenfalls anmelden möchten, kreuzen Sie dies bitte an. Jede Person kann sich nur für eine Veranstaltung anmelden. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Wer einen Platz erhält, wird per E-Mail oder Post benachrichtigt.

Montag, 21.06.2021, Bürgerhaus Malsch, 18.30 Uhr Dienstag, 22.06.2021, Freihofhalle Sulzbach, 18.30 Uhr Mittwoch, 23.06.2021, Klosterhof Völkersbach, 18.30 Uhr

Donnerstag, 24.06.2021, Waldenfelshalle Waldprechtsweier, 18.30 Uhr

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine angegebenen Daten richtig sind, ich die Daten schutzhinweise auf der Rückseite zur Kenntnis genommen habe und in die Anfertigung und Veröffentlichung der Daten ein- willige.

Ebenso bestätige ich, dass ich die erforderlichen Hygieneregeln, die ich mit der Platzzusage erhalte, befolgen werde.

Weiterhin bestätige ich, dass ich die Veranstaltung nur besuchen werde, wenn ich symptomfrei bin und in den letzten 14 Tagen davor (weitere Quarantäne-Anordnungen sind vordergründig zu beachten) weder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte noch selbst positiv getestet wurde.

Kontaktdaten

Vorname: Nachname:

Anschrift:

Telefon und E-Mail:

Datum, Unterschrift

Datenschutzhinweise siehe Rückseite!

#

(14)

14

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Kontaktdaten der Verantwortlichen:

Gemeinde Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, info@malsch.de, Tel. 07246 707-0

Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Komm.One, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart, E-Mail: datenschutz@malsch.de, Telefon 0711 810814444

Zweck der Verarbeitungen und Rechtsgrundlagen:

- Anfertigung und Veröffentlichung (Streaming) von Foto-, Ton-, Film-/Videoaufnahmen im Rahmen der Vorstellungen von Kandidaten zur Bürgermeisterwahl.

- Verteilung/Auslosung der begrenzten Zuschauerplätze und Benachrichtigung der gelosten Teilnehmer für die Präsenzveranstaltungen der Bewerbervorstellungen.

- Rückverfolgbarkeit von Infektionen mit COVID-19.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 a), b) EU-DSGVO sowie die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Empfänger der erhobenen Kontaktdaten:

Die erhobenen Daten dürfen zum Zwecke der Auslosung und Platzvergabe genutzt sowie auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben werden.

Empfänger der Foto-, Ton- und Film-/Videoaufnahmen:

Ein Streaming/Aufzeichnung im Internet hat eine weltweite Veröffentlichung zur Folge.

Speicherdauer:

Die Kontaktdaten werden bis 4 Wochen nach dem jeweiligen Veranstaltungstag aufbewahrt und dann vernichtet.

Ihre Betroffenenrechte:

Sie haben das Recht,

- eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art.

15 EU-DSGVO aufgeführten Informationen

- unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und ggf. die Ver- vollständigung unvollständiger personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO)

- zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 EU-DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft

- die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 EU-DSGVO aufgeführten Voraus- setzungen gegeben ist

- die Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO)

- sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (Königstr. 10a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de) zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO oder das LDSG verstößt (Art. 77 EU-DSGVO).

#

(15)

15

Ordnungsamt Malsch

Übertragung von polizeilichen Vollzugsaufgaben auf den Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) nach § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigeset- zes.

Herr Marco Weist und Herr Arndt Hermey werden zu Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Gemeinde Malsch als zuständige Ortspolizeibehörde bestellt.

Ihnen werden gem. § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg i. V.

m. den §§ 31,32 der Verordnung des Innenministeriums zur Durch- führung des Polizeigesetzes (DVO PolG) aus dem Aufgabenka- talog folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben übertragen:

1. Vollzug von Gemeindesatzungen u. Polizeiverordnungen der- Gemeinde Malsch (§ 31 Abs. 1 Nr. 1)

2. Überwachung der Vorschriften über das Halten und Parken und über die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§

31 Abs. 1 Nr. 2a)

3. Überwachung der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshin- dernisse zu bereiten oder Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2b)

4. Überwachung der Verkehrsverbote auf Feld- und Waldwegen, sonstigen beschränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonder- wegen sowie tatsächlich-öffentlichen Straßen (§ 31 Abs. 1 Nr.2c)

5. Überwachung der Durchfahrtsverbote in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen (§31 Abs. 1 Nr. 2d)

6. Unterstützung von Verkehrsregelungsmaßnahmen des Poli- zeivollzugsdienstes bei Umzügen, Prozessionen, Großveran- staltungen und ähnliche Anlässe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2e) 7. Regelung des Straßenverkehrs durch Zeichen und Weisungen,

wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dringend geboten erscheint und ein Tätigwerden des Polizei- vollzugsdienstes nicht abgewartet werden kann (§ 31 Abs. 1 Nr.2f)

8. Im Straßenverkehr bei der Überwachung der Termine für Haupt und Abgasuntersuchung im ruhenden Verkehr (§ 31 Abs. 1 Nr.2g)

9. Überwachung der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (§31 Abs. 1 Nr. 3)

10. Vollzug der Vorschriften über das Meldewesen (§ 31 Abs. 1Nr.

4)

11. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen (§ 31 Abs. 1 Nr. 5)

12. Umweltschutz:

- Vollzug der Vorschriften über unzulässigen Lärm und das unnötige Laufen lassen von Motoren (§31 Abs. 1 Nr. 6a).

- Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, oder Ablagerns von Abfällen sowie über die Besei- tigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anla- gen (§ 31 Abs. Ziff. 6b)

- Vollzug der Vorschriften über Wasserschutzgebiete, über den Schutz der Gewässer und über Gemeingebrauch und Sondernutzung an Gewässern (§ 31 Abs. 1 Nr. 6c)

13. Veterinärwesen:

- Vollzug von Vorschriften über die Tierseuchenbekämpfung und die Tierkörperbeseitigung (§ 31 Abs. 1 Nr. 8a)

- Vollzug der Vorschriften über den Tierschutz (§ 31 Abs. 1 Nr.8b)

- Maßnahmen gegenüber herrenlosen Tieren (§ 31 Abs. 1 Nr.8c)

14. für sonstige Aufgaben

- beim Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplät- zen und anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung (§ 31 Abs. 1 Nr. 9a)

- beim Vollzug der Vorschriften über Anschläge und unerlaub- tes Plakatieren (§31 Abs. 1 Nr. 9b)

- beim Vollzug der Vorschrift über die Belästigung der Allge- meinheit (§ 31 Abs. 1 Nr. 9c)

-beim Vollzug der Vorschriften über den Schutz der Sonn- und

Feiertage (§ 31 Abs. 1 Nr. 9d)

- beim Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss (§ 31 Abs. 1 Nr. 9e) beim Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit auf dem Gebiet des Sammlungswesens (§ 31 Abs. 1 Nr. 9g)

- beim Vollzug der Vorschriften über das Halten gefährlicher Tiere (§ 31 Abs. 1 Nr. 9h)

- auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes (§ 31 Abs. 1 Nr.9i) 15. Vollzug und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften folgender Gesetze und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verord- nungen:

Gaststättengesetz, Gewerbeordnung/Landesglückspielgesetz, Landesnichtraucherschutzgesetz, Waffengesetz.

Schulgesetz: Insbesondere Rückführung von Schulpflichtigen zur Schule Straßengesetz: Anhalten von Verkehrsteilnehmern in Fuß- gängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und auf Gehwegen.

Vor-Ort-Ermittlungen im Auftrag der beim Ordnungs- und Sozialamt angegliederten unteren Verwaltungsbehörden (z. B. Bußgeldbe- hörde, Ausländerbehörde). Nach § 80 Abs. 2 Polizeigesetz Baden- Württemberg haben die Bediensteten des Gemeindlichen Voll- zugsdienstes bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtung die Stellung von Polizeibeamten i. S. des Poli- zeigesetzes. Die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdien- stes sind gemäß § 58 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24.05.1968 (BGBl. I S. 481), zuletzt geändert am 27.08.2017 (BGBl I S. 3295) ermächtigt, Betroffene zu verwarnen und ein Ver- warnungsgeld zu erheben.

Ortspolizeibehörde Malsch, 17.07.2020 Elmar Himmel

Bürgermeister

Sozial- und Gesundheitswesen Sprechstunden der Krankenkassen

Debeka

Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321)

Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe Standort Ettlingen

Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft und Beratung zu allen Fragen rund um Alter und Pflege zur Ver- fügung - kostenlos, unabhängig und neutral. Die Beratungen fin- den derzeit telefonisch statt.In Einzelfällen sind auch persönliche Termine nach telefonischer Voranmeldung unter Einhaltung der gebotenen Hygieneregeln mit Einzelpersonen am Hauptstandort in Ettlingen oder im Rathaus Malsch (1. und 3. Montagvormittag im Monat) möglich. Die Pflegestützpunkte sind feste Ansprech- partner in der Versorgung bei beginnender Hilfsbedürftigkeit bis hin zu Pflegebedürftigkeit. Die Mitarbeiterinnen leisten Unterstüt- zung in der Auswahl und Organisation passender Hilfsangebote sowie deren Finanzierung durch die Beantragung der Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen.

Der Pflegestützpunkt Standort Ettlingen ist per Telefon (0721 93671240) und E-Mail (pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt- karlsruhe.de) erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Don- nerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Don- nerstag 13.30 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr.

Kommunale Notfallplanung Corona-Warn-App des Robert-Koch- Institutes in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung

DIE CORONA-WARN-APP:

GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN

Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warn- system. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.

WARUM IST DIE APP SO WICHTIG?

Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen.

Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Würden strenge Fiskalregeln eine Auswei- tung von Investitionen bei sinkenden Zinsen verhindern, könnten Kantone mit sehr strengen Fiskalregeln ihre öffentlichen Investitionen

Wenn sich am kommenden Wo- chenende die Regierungschefs der G20 in Brisba- ne/Australien treffen wird es nicht viele Themen geben, auf die sie sich werden

Wie kann Europa mehr strategische Souveränität gegen- über den Vereinigten Staaten, Russland und China erlangen.. Während die Chancen transatlantisch so gut wie nie stehen,

vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 noch eine akute Infektion aufweisen, gemäß den Regelungen von

vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 noch eine akute Infektion aufweisen, gemäß den Regelungen von

• „Haben Sie einmal wöchentlich oder häufiger Schmerzen im Schläfen- oder Gesichtsbereich, im Kiefer oder Kiefergelenk, bei der Kieferöffnung oder beim Kauen?“.. •

weites Forschungsprojekt zeigte, dass Ausschrei- bungs- und Quotenmodelle wie sie in Großbri- tannien und den Niederlanden verbreitet waren, weder zu einem nennenswerten Ausbau der

Wir freuen uns, dass du uns auch weiterhin als „Pensionär“ er- halten bleibst und wünschen dir für den neuen Lebensab- schnitt viel Gesundheit und viele schöne Jahre mit deiner