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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Presseinformation - 09/01/2020
Interesse an herkunftssprachlichem Polnisch- unterricht an Schulen in Nordrhein-Westfalen weiter gewachsen
Landesregierung fördert die Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilen mit:
Das Interesse an herkunftssprachlichem Unterricht Polnisch hat in Nord- rhein-Westfalen weiter zugenommen: 4.769 Schülerinnen und Schüler sind im laufenden Schuljahr 2019/2020 an nordrhein-westfälischen Schulen zum herkunftssprachlichen Unterricht Polnisch gemeldet. Damit ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber dem Schul- jahr 2018/2019 erneut gestiegen – um rund drei Prozent. Von den 4.769 Kindern und Jugendlichen besuchen 2.525 die Primarstufe und 2.244 die Sekundarstufe I.
Mathias Richter, Staatssekretär im Schulministerium, erklärte: „In Nord- rhein-Westfalen leben Menschen unterschiedlichster Herkunft zusam- men. Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Chance, hier zweisprachig aufzuwachsen. Dabei wollen wir sie bestmöglich un- terstützen. Mit dem herkunftssprachlichen Unterricht fördern wir die Mehrsprachigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.“
Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag haben sich Deutschland und Polen gegenseitig verpflichtet, Deutsch und Polnisch als Mutter- sprache an Schulen im jeweils anderen Land anzubieten. „Nordrhein- Westfalen kommt dieser Vereinbarung sehr engagiert nach. Für die Kin- der und die Gesellschaft insgesamt ist es ein großer Gewinn, wenn Kin- der mit zwei Sprachen aufwachsen und beide beherrschen. Sie können später einmal Brücken bauen – und diese Brücken brauchen wir zwi- schen Polen und Deutschland“, sagte Thorsten Klute, Poloniabeauftrag- ter der Landesregierung.
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Herkunftssprachlicher Unterricht wird bedarfsorientiert an den Schulen in Nordrhein-Westfalen als zusätzlicher Unterricht angeboten. Das frei- willige Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Her- kunftssprache nicht Deutsch ist. Sobald an Grundschulen 15 bzw. an Schulformen der Sekundarstufe I 18 Anmeldungen für eine Sprache vor- liegen, kann eine Lerngruppe eingerichtet werden, vorausgesetzt die Lehrerstelle und eine geeignete Lehrkraft stehen zur Verfügung.
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Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrw