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SCHULBEGLEITER Schuljahr

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Academic year: 2022

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SCHULBEGLEITER

Schuljahr

2009 - 2010

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SCHULBEGLEITER DES BORGMITTERSILL

2

L

E I T B I L D

Das Leitbild fasst die für die Schule erstrebenswerten Ziel- und Leitgedanken zusammen.

Fördern & Fordern

Wir achten gemeinsam auf die Qualität des Unterrichts und des

Unterrichtsergebnisses mit dem Ziel der Qualifikation für das weitere Leben.

• Leistungswille

• Kreativität

• Fächerübergreifendes Denken

• Zielorientiertes Lehren und Lernen

• Eigenverantwortung

• Rückmeldekultur

• Projekte und Praxisnähe

• Aktualität

• Moderne Medien und Präsentationstechniken

Miteinander

Wir wollen ein für das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung förderliches Schulklima verwirklichen.

• Gegenseitige Wertschätzung

• Konsenssuche

• Rechte und Pflichten

• Konfliktkultur

• Teamfähigkeit

• Gesundheitsbewusstes Denken

• Feste und Feiern

• Ganzheitliche Menschenbildung

Wege nach der Matura

Wir verstehen die Matura als großes Etappenziel im lebenslangen Lernprozess.

Sie bietet daher als Abschluss der Schulzeit eine solide und breite Basis für Studium und Beruf.

Wir halten ein vielfältiges schulisches Angebot bereit, sorgen für fachlich fundierte Ausbildung und berücksichtigen die individuellen Lernvoraussetzungen unserer SchülerInnen.

W i r f ü h l e n u n s a l s S c h u l e u n s e r e r R e g i o n .

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SCHULBEGLEITER DES BORGMITTERSILL

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G

E S P R Ä C H S A N G E B O T E F Ü R

P

E R S Ö N L I C H E S

V e r t r a u e n s l e h r e r I n

Mag. Peter Mittermüller Mag. Christine Innerhofer

S p r e c h s t u n d e n

siehe Aushang oder Homepage („Lehrerkollegium“)

• SchülerInnen haben das Recht (nach Rücksprache mit dem / der unterrichtenden LehrerIn), diese Sprechstunden zu besuchen, auch wenn zu dieser Zeit Unterricht stattfindet. Selbstverständlich gilt das nicht bei Schularbeiten, Tests oder Prüfungen.

• Der Vertrauenslehrer / die Vertrauenslehrerin führt ein Protokoll über die Besuche.

Damit soll auch vermieden werden, dass SchülerInnen immer wieder bestimmte Stunden meiden.

Den SchülerInnen wird empfohlen, diese Einrichtung soweit als möglich zu nützen!

F u n k t i o n

Die Funktion des Vertrauenslehrers ersetzt den ehemaligen Drogenberatungslehrer! Somit sind die vom Landesschulrat empfohlenen Aufgaben besonders:

• Ansprechpartner bei allen suchtrelevanten Problemen

• Ansprechpartner für schulische und außerschulische Gesundheit bezogene Einrichtungen

• Aktive Weitergabe von Informationen, etwa bei Konferenzen, Elternabenden, Klassensprechersitzungen ...

• Sammlung und Koordination von Dokumentationen von Gesundheitsinitiativen in der Schule

• Anregungen zur Durchführung von Gesundheitsinitiativen, wenn möglich in Absprache mit der Schulärztin

• Beratung des Direktors in gesundheitsrelevanten Fragen

Ansprechpartner für Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen bei Schulproblemen

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SCHULBEGLEITER DES BORGMITTERSILL

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A

B S E N Z E N

B

E F R E I U N G E N

- F

R E I S T E L L U N G E N

Im Schulunterrichtsgesetz (SCHUG) § 43 (1) und § 45 (3) wird festgehalten:

„Sie [die Schüler] haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen“

„Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung [an der Teilnahme am Unterricht] ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.“

Zur konkreten Umsetzung der oben zitierten Gesetzesvorschriften sind an unserer Schule folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt worden:

1. Ohne schulärztliche Befreiung ist prinzipiell Anwesenheit im Turnunterricht erforderlich; demnach ist auch beim schulärztlichen Antrag auf Schonung unbedingte Anwesenheit des Schülers / der Schülerin geboten.

2. Eine schulärztliche Befreiung vom Turnunterricht bedeutet nicht automatisch eine Befreiung von der Teilnahme am Wandertag; eine diesbezügliche Entscheidung liegt beim Schularzt.

3. Die schulärztliche Turnbefreiung ist dem zuständigen Turnlehrer vom Schüler / von der Schülerin ehestmöglich auszuhändigen.

4. Generell ist bei Arztbesuchen vom Schüler / von der Schülerin größtmögliche Rücksicht auf den Stundenplan zu nehmen; im Zweifelsfall sind dem Klassenvorstand auf Verlangen die entsprechenden Ordinationszeiten des besuchten Arztes vom Schüler / von der Schülerin bekannt zu geben.

5. Im Falle einer Verspätung des Verkehrsmittels ist der Unterrichtsraum ohne unnötige Verzögerung aufzusuchen. Mit eventuellen Kontrollanrufen beim Verkehrsunternehmen werden die Verspätungen stichprobenweise überprüft.

6. Der Schüler / Die Schülerin darf während der Unterrichtszeit und der Pausen die Schule nicht ohne Abmeldung bei einem Lehrer verlassen.

7. Wenn der Schüler / die Schülerin aus besonderen Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung) nicht weiter am Unterricht des jeweiligen Tages teilnehmen kann, so hat er / sie mit dem Lehrer der nächsten Stunde über seine / ihre Abmeldung zu sprechen.

8. Wenn der Schüler / die Schülerin den Schulunterricht aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit) nicht besuchen kann, ist entweder von den Eltern oder vom Schüler / von der Schülerin selbst die Direktion umgehend, d.h. am selben Tag noch vor Schulbeginn (7.40 Uhr), telefonisch zu

benachrichtigen.

9. Aus wichtigen Gründen kann auf ein vorzeitiges schriftliches Ansuchen der Eltern hin für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schulleiter die Erlaubnis zum Fernbleiben des Schülers / der Schülerin vom Unterricht erteilen.

INSTANZENWEG DER ERZIEHUNGSMITTEL

Bei wiederholten Verstößen gegen Punkt 1-7 wird der nach SCHUG § 47 (1) und SCHUG § 49 in folgenden Schritten vorgegangen:

1. Zurechtweisung durch den Klassenvorstand 2. Zurechtweisung durch den Schulleiter 3. Androhung des Ausschlusses

4. Ausschluss des Schülers

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L T E R N V E R E I N S T E L L T S I C H V O R

Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ gibt es an fast allen Schulen im Bundesland Salzburg einen Elternverein, so auch am BORG Mittersill. Die Eltern ALLER Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, diesem Elternverein beizutreten und die Schulpartnerschaft mitzugestalten.

Beispiele für die Mitbestimmung

Mehrtägige Schulveranstaltungen, Elternsprechtage, Schulbahnberatung,

Schulgesundheitspflege, schulautonome Lehrplanbestimmung, schulautonome Festlegung von Klasseneröffnungs- und -teilungszahlen, Beratung über wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung, Wahl von Unterrichtsmitteln, Verwendung von Budgetmitteln,

Baumaßnahmen im Bereich der Schule, Planung von Schulveranstaltungen, Recht auf Teilnahme an Lehrerkonferenzen usw.

Die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern ist die Basis für das Funktionieren einer Schule. Die Eltern sollen sich eingebunden fühlen und werden gebeten am

Schulgeschehen aktiv teilzunehmen.

Einfluss der Eltern

Jede Schule muss laut Gesetz bestimmte Angelegenheiten im

Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) beschließen. Diesem gehören an: drei gewählte Lehrer-, drei gewählte Schüler-, drei gewählte Elternvertreter.

Die ElternvertreterInnen werden bei der Jahreshauptversammlung gewählt.

Wenn Eltern mit möglichen Vorschlägen oder Problemen an ihre VertreterInnen herantreten, können diese Themen im SGA behandelt werden.

Derzeitige Kontaktadresse:

Elternvereinsobfrau H a n n e l o r e K ü p p e r s Tel. 06562 / 6282 oder 0676 / 4165602

hannelore.kueppers@sbg.at

Der Elternverein finanziert sich ausschließlich aus Spenden der Eltern. Mit einem Mitgliedsbeitrag von € 10,-- pro Jahr können Sie unsere SchülerInnen unterstützen. Der Elternverein ist nicht nur für finanzielle Hilfe dankbar, sondern steht auch jedem Engagement seitens der Eltern offen.

W i r f r e u e n u n s a u f e i n e g u t e Z u s a m m e n a r b e i t !

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E B S I T E D E R

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C H U L E

www.borg-mittersill.salzburg.at

Auf unserer Website findest Du unter anderem folgende Informationen:

Aktueller Kalender mit wichtigen Terminen

Sprechstunden der LehrerInnen

Bildungsberatung und Bildungswege

Aktuelles aus dem Schulalltag

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C H U L V E R E I N B A R U N G

Zu den Leitgedanken am BORG Mittersill gehört es, eine Schule zum Wohlfühlen mit guten Lernvoraussetzungen zu erreichen. Es wird von jedem einzelnen Schulpartner erwartet, dass er seinen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles leistet.

Dies bedeutet:

• Wir wollen uns wertschätzend und rücksichtsvoll begegnen.

• Wir bemühen uns um gute Rahmenbedingungen für die Lernarbeit.

• Uns ist daher auch ein Gesundheit bewusstes Handeln wichtig.

• Für das Erreichen der Bildungsziele sehen wir einen effizienten und regelmäßig besuchten Unterricht sowie die verlässliche Erfüllung der Hausaufgaben als wichtige Voraussetzungen.

• Die Regelungen der Hausordnung werden als Hilfestellung für das Zusammenleben und das Lernen an der Schule und im schulischen Umfeld gesehen, um ihre

Einhaltung werden wir uns alle bemühen.

Mit unserer Unterschrift bestätigen wir, dass wir uns an die Schulvereinbarung halten wollen.

...

Unterschrift des Schülers/ der Schülerin, Datum

...

Unterschrift der Eltern

...

Unterschrift des Klassenvorstandes

...

Unterschrift der Schulleitung namens der Lehrerschaft

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S

C H U L A R B E I T E N K A L E N D E R

5 . K

L A S S E

S

C H U L J A H R

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F a c h T e r m i n E r g e b n i s

Deutsch

1. Schularbeit 2. Schularbeit 3. Schularbeit 4. Schularbeit

Englisch

1. Schularbeit 2. Schularbeit 3. Schularbeit 4. Schularbeit

Alternativ

Italienisch / Latein

1. Schularbeit

2. Schularbeit 3. Schularbeit 4. Schularbeit

Mathematik

1. Schularbeit 2. Schularbeit 3. Schularbeit 4. Schularbeit

...

Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten

Referenzen

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