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Jean-Paul Gennari, Managing Director, UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg Gunter Lutgen, Executive Director,

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Focused SICAV

lnvestmentgesellschaft nach luxemburgischem Recht

03.

Oktober 2008

Verkauf sprospekt

Der Erwerb von Aktien von Focused SICAV (die ,,Gesellschaft") erfolgt auf der Basis dieses Verkaufsprospektes, der vereinfachten Prospekte sowie des letzten Jahresberichtes und, sofern bereits veroffentlicht, des darauffolgenden Hal bjahresberichtes.

Gultigkeit haben nur die Informationen, die irn Verkaufsprospekt und in einem der im Verkaufsprospekt aufgefuhrten Dokumente enthalten sind.

Die Notierung der Aktien der Subfonds der Focused SICAV an der Luxemburger Borse wird derzeit nicht beantragt.

Bei der Ausgabe und Rucknahrne von Aktien von Focused SICAV komrnen die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen zur Anwendung.

Aktien der in diesem Verkaufsprospekt erwahnten Subfonds durfen innerhalb der USA weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden.

Manaaement und Verwaltunq Gesellschaftssitz

33A avenue J.F. Kennedy, B.P. 91, L-2010 Luxemburg Verwaltungsrat

Prasident

Mitglieder

Geschaftsleitung Mitglieder

Thomas Rose, Managing Director, UBS AG, Basel und Zurich Dirk Spiegel,

Executive Director, UBS AG, Easel und Zurich Gilbert Schintgen, Executive Director,

UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg

Aloyse Hemmen, Executive Director,

UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg

Jean-Paul Gennari, Managing Director, UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg

Gunter Lutgen, Executive Director, UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg

Michaela Imwinkelried, Executive Director, UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., Luxembourg

VISA 2008/42708-3997-0-PC L'apposition du visa ne peut en auc d'argument de publicite

Luxembourg, le 0911 0/2008 Commission de Surveillance du

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Portfolio Manager Focused SICAV

-

Corporate Bond EUR Convert Global High Grade Bond EUR High Grade Bond CHF High Grade Bond USD High Grade Bond GBP

High Grade Long Term Bond EUR High Grade Long Term Bond CHF High Grade Long Term Bond USD High Grade Long Term Bond GBP Equities EMU lnnovativ

Equities USA lnnovativ Global Bond

UBS AG, UBS Global Asset Management, Basel und Zurich

Die Portfolio Manager konnen Teile ihrer Portfolio Management Aufgaben fur den/die von ihnen verwalteten Subfonds an angegliederte Portfolio Manager Einheiten innerhalb von UBS Global Asset Management delegieren, wobei die Verantwortung jedoch beim Portfolio Manager bleibt.

Zusarnmenlegung von Verrnogenswerten

Zur effizienten Verwaltung darf der Verwaltungsrat eine interne Zusammenlegung und/oder die gemeinsame Verwaltung von Verrnogenswerten bestimmter Subfonds zulassen. In diesem Fall werden Vermogenswerte verschiedener Subfonds gemeinsam verwaltet. Die unter gemeinsamer Verwaltung stehenden Vermogenswerte werden als ~POOIN bezeichnet, wobei diese Pools jedoch ausschliesslich zu internen Verwaltungszwecken verwendet werden.

Die Pools stellen keine separaten Einheiten dar und sind fur Anteilinhaber nicht direkt zuganglich.

Pooling

Die Gesellschaft kann die Gesamtheit oder einen Ted des Portfoliovermogens zweier oder mehrerer Subfonds (zu diesem Zweck als ((beteiligte Subfonds)) bezeichnet) in Form eines Pools anlegen und verwalten. Ein solcher Vermogenspool wird gebildet, indem von jedem beteiligten Subfonds Barmittel oder sonstige Vermogenswerte (sofern diese Vermogenswerte mit der Anlagepolitik des betreffenden Pools in Einklang stehen) auf den Vermogenspool ubertragen werden. Danach kann die Gesellschaft jeweils weitere Obertragungen auf die einzelnen Vermogenspools vornehmen. Ebenso konnen einem beteiligten Subfonds Vermogenswerte bis zur Hohe seiner Beteiligung ruckubertragen werden. Der Anteil eines beteiligten Subfonds am jeweiligen Vermogenspool wird durch Bezugnahme auf fiktive Einheiten gleichen Werts bewertet. Bei Einrichtung eines Vermogenspools wird der Verwaltungsrat den Anfangswert der fiktiven Einheiten festlegen (in einer Wahrung, die der Verwaltungsrat fur geeignet erachtet) und jedem beteiligten Subfonds Anteile im Gesamtwert der von ihm eingebrachten Barmittel (oder anderen Vermogenswerten) zuweisen. Danach wird der Wert der fiktiven Einheiten ermittelt, indem das Nettovermogen des Vermogenspools durch die Anzahl der bestehenden fiktiven Einheiten geteilt wird.

Werden zusatzliche Barmittel oder Vermogenswerte in einen Vermogenspool eingebracht oder diesem entnommen, so erhohen bzw. verringern sich die dem betreffenden beteiligten Subfonds zugewiesenen fiktiven Anteile jeweils um eine Zahl, die durch Division des eingebrachten oder entnommenen Barbetrages oder Vermogenswertes durch den aktuellen Wert eines Anteils ermittelt wird. Erfolgt eine Barmitteleinlage in den Verrnogenspool, so wird diese t u Berechnungszwecken um einen Betrag verringert, den der Verwaltungsrat fur angemessen erachtet, urn den mit der Anlage der betreffenden Barmittel gegebenenfalls verbundenen Steueraufwendungen sowie Abschluss- und Erwerbskosten Rechnung zu tragen. Bei einer Barentnahme kann ein entsprechender Abzug vorgenommen werden, um den mit der Verausserung von Wertpapieren oder sonstigen Vermogenswerten des Vermogenspools gegebenenfalls verbundenen Kosten Rechnung zu tragen.

Dividenden, Zinsen und sonstige ertragsartige Ausschuttungen, die auf die Vermogenswerte eines Vermogenspools erzielt werden, werden dem betreffenden Vermogenspool zugerechnet und fuhren dadurch zu einer Erhohung des jeweiligen Nettovermogens. Im Falle einer Auflosung der Gesellschaft werden die Vermogenswerte eines Vermogenspools den beteiligten Subfonds im Verhaltnis zu ihrer jeweiligen Beteiligung am Vermogenspool zugewiesen.

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Gemeinsame Verwaltung

Um die Betriebs- und Verwaltungskosten zu senken und gleichzeitig eine breitere Diversifizierung der Anlagen zu errnoglichen, kann der Verwaltungsrat beschliessen, einen Teil oder die Gesarntheit der Vermogenswerte eines oder mehrerer Subfonds gerneinsam mit Verrnogenswerten zu verwalten, die anderen Subfonds zuzuweisen sind oder zu anderen Organismen fur gemeinsame Anlagen gehoren. In den folgenden Abschnitten bezeichnet der Begriff ccgemeinsam verwaltete Einheitenn die Subfonds sowie alle Einheiten, mit bzw. zwischen denen gegebenenfalls eine Vereinbarung fur eine gemeinsarne Verwaltung bestehen wurde; der Begriff ccgemeinsam verwaltete Vermogenswerte)) bezieht sich auf die gesamten Verrnogenswerte dieser gemeinsam verwalteten Einheiten, die entsprechend der vorgenannten Vereinbarung fur eine gerneinsame Verwaltung verwaltet werden.

Im Rahrnen der Vereinbarung uber eine gemeinsarne Verwaltung ist der Anlageverwalter berechtigt, auf konsolidierter Basis fur die betreffenden gerneinsam verwalteten Einheiten Entscheidungen zu Anlagen und Anlageverausserungen zu treffen, die Einfluss auf die Zusammensetzung des Portfolios der Gesellschaft haben. Jede gemeinsam verwaltete Einheit h i l t einen Anted an den gemeinsam verwalteten Vermogenswerten, der sich nach dem Anteil ihres Nettovermogens am Gesamtwert der gerneinsam verwalteten Vermogenswerte richtet. Diese anteilige Beteiligung gilt fur alle Anlagekategorien, die irn Rahmen der gerneinsamen Verwaltung gehalten oder erworben werden. Entscheidungen zu Anlagen und/oder Anlageverausserungen haben keinen Einfluss auf dieses Beteiligungsverhaltnis, und weitere Anlagen werden den gemeinsam verwalteten Einheiten im selben Verhaltnis zugeteilt. Im Falle des Verkaufs von Vermogenswerten werden diese anteilig von den gerneinsam verwalteten Vermogenswerten in Abzug gebracht, die von den einzelnen gemeinsarn verwalteten Einheiten gehalten werden.

Bei Neuteichnungen bei einer der gemeinsarn verwalteten Einheiten werden die Zeichnungserlose den gemeinsarn verwalteten Einheiten entsprechend dern geanderten Beteiligungsverhaltnis zugeteilt, das sich aus der Erhohung des Nettovermogens der gemeinsam verwalteten Einheit ergibt, bei der die Zeichnungen eingegangen sind, und die Hohe der Anlagen wird durch die Obertragung von Vermogenswerten von der einen gemeinsam verwalteten Einheit auf die andere geandert, und somit an die geanderten Beteiligungsverhaltnisse angepasst. Analog dazu werden bei Rucknahmen bei einer der gemeinsam verwalteten Einheiten die erforderlichen Barmittel von den Barmitteln der gemeinsam verwalteten Einheiten entsprechend dem geanderten Beteiligungsverhaltnis entnommen, das sich aus der Verminderung .des Nettovermogens der gemeinsam verwalteten Einheit ergibt, bei der die Rucknahmen erfolgt sind, und in diesern Fall wird die jeweilige Hohe aller Anlagen an die geanderten Beteiligungsverhaltnisse angepasst.

Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung uber eine gerneinsame Verwaltung dazu fuhren kann, dass die Zusammensetzung des Vermogens des jeweiligen Subfonds durch Ereignisse beeinflusst werden kann, die andere gemeinsam verwaltete Einheiten betreffen, wie z. B. Zeichnungen und Rucknahmen, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder oder eine der von der Gesellschaft beauftragten Stellen ergreifen besondere Massnahmen. Wenn alle anderen Aspekte unverandert bleiben, haben daher Zeichnungen, die bei einer rnit dem Subfonds gerneinsam verwalteten Einheit eingehen, eine Erhohung der Barreserve dieses Subfonds zur Folge. Umgekehrt fuhren Rucknahmen bei einer mit dem Subfonds gemeinsarn verwalteten Einheit zu einer Verringerung der Barreserven dieses Subfonds. Zeichnungen und Rucknahmen konnen jedoch auf dem Sonderkonto gefuhrt werden, das fur jede gerneinsam verwaltete Einheit ausserhalb der Vereinbarung uber eine gemeinsame Verwaltung eroffnet wird, und uber das Zeichnungen und Rucknahrnen laufen mussen. Aufgrund der Moglichkeit, urnfangreiche Zeichnungen und Rucknahmen auf diesen Sonderkonten zu verbuchen, sowie der Moglichkeit, dass der Verwaltungsrat oder die von ihm beauftragten Stellen jederzeit beschliessen konnen, die Beteiligung des Subfonds an der Vereinbarung uber eine gemeinsarne Verwaltung zu beenden, kann der jeweilige Subfonds Urnschichtungen seines Portfolios vermeiden, wenn durch derartige Urnschichtungen die lnteressen der Gesellschaft und ihrer Anteilinhaber beeintrachtigt werden konnten.

Wenn eine Anderung in der Zusarnrnensetzung des Portfolios des jeweiligen Subfonds infolge von Rucknahrnen oder Zahlungen von Gebuhren und Kosten, die einer anderen gemeinsarn verwalteten Einheit zuzurechnen sind (d. h. die nicht dem Subfonds zugerechnet werden konnen), dazu fuhren konnte, dass gegen die fur den jeweiligen Subfonds geltenden Anlagebeschrankungen verstossen wird, werden die jeweiligen Vermogenswerte vor Durchfuhrung der Anderung aus der Vereinbarung uber eine gerneinsame Verwaltung ausgeschlossen, damit diese von den daraus resultierenden Anpassungen nicht betroffen sind.

Gerneinsam verwaltete Verrnogenswerte von Subfonds werden jeweils nur gemeinsarn rnit solchen Verrnogenswerten verwaltet, die nach denselben Anlagezielen angelegt werden sollen, die auch fur die gemeinsarn verwalteten Vermogenswerte gelten, urn sicherzustellen, dass Anlageentscheidungen in jeder Hinsicht mit der Anlagepolitik des jeweiligen Subfonds vereinbar sind. Gemeinsam verwaltete Vermogenswerte durfen nur rnit solchen Verrnogenswerten gemeinsam verwaltet werden, fur die derselbe Anlageverwalter befugt ist, die Entscheidungen zu Anlagen bzw.

Anlageverausserungen zu treffen, und fur die die Depotbank ebenfalls als Verwahrstelle fungiert, urn sicherzustellen, dass die Depotbank in der Lage ist, gegenuber dern Subfonds ihre Funktionen und Verantwortungen, die sie gemass den gesetzlichen Anforderungen hat, in jeder Hinsicht wahrzunehmen. Die Depotbank hat die Vermogenswerte der Gesellschaft stets gesondert von den Vermogenswerten der anderen gemeinsam verwalteten Einheiten zu verwahren;

hierdurch kann sie die Verrnogenswerte jedes einzelnen Subfonds jederzeit genau bestirnrnen. Da die Anlagepolitik der gemeinsarn verwalteten Einheiten nicht genau rnit der Anlagepolitik eines einzelnen Subfonds ubereinstimmen muss, ist es rnoglich, dass infolgedessen die gemeinsame Anlagepolitik restriktiver ist als die der anderen Subfonds.

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Der Verwaltungsrat kann jederzeit und ohne vorherige Mitteilung beschliessen, die Vereinbarung uber eine gemeinsame Verwaltung t u beenden.

Die Anteilinhaber konnen sich jederzeit am eingetragenen Sitz der Gesellschaft nach dern Prozentsatz der gemeinsam verwalteten Vermogenswerte und der Einheiten erkundigen, rnit denen zurn Zeitpunkt ihrer Anfrage eine solche Vereinbarung uber eine gemeinsame Verwaltung besteht.

In den Jahresberichten sind die Zusammensetzung und die Prozentsatze der gemeinsam verwalteten Vermogenswerte anrugeben.

Vereinbarungen uber eine gemeinsame Verwaltung rnit nicht-luxemburgischen Einheiten sind zulassig, sofern (1) die Vereinbarung uber eine gemeinsame Verwaltung, an der die nicht-luxernburgische Einheit beteiligt ist, Luxemburger Recht und Luxemburger Rechtsprechung unterliegt oder (2) jede gemeinsam verwaltete Einheit rnit derartigen Rechten ausgestattet ist, dass kein Glaubiger und kein Insolvenz- oder Konkursverwalter der nicht-luxernburgischen Einheit Zugriff auf die Verrnogenswerte hat oder ermachtigt ist, diese einzufrieren.

Depotbank und Hauptzahlstelle

UBS (Luxembourg) S.A., 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, (B.P. 2, L-2010 Luxemburg)

Die Depotbank verwahrt fur die Aktionare alle flussigen Mittel und Wertpapiere, die zum Gesellschaftsvermogen gehoren. Sie erfullt die bankublichen Pflichten irn Hinblick auf die Konten und Wertpapiere und nimmt alle laufenden administrativen Aufgaben vor, die in Zusammenhang mit den Vermogenswerten stehen und die vom luxemburgischen Recht vorgeschrieben werden.

Administrationsstelle

UBS Fund Services (Luxembourg) S.A., 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, (B.P. 91, L-2010 Luxemburg) Die UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. i s t als Adrninistrationsstelle verantwortlich fur die allgemeinen administrativen Aufgaben, die im Rahmen der Verwaltung der Gesellschaft notwendig sind und die vom luxemburgischen Recht vorgeschrieben werden. Diese Dienstleistungen beinhalten hauptsachlich die Domizilierung, die Berechnung des Nettoinventarwertes der Aktien, die Buchfuhrung der Gesellschaft sowie das Meldewesen.

Abschlussprufer der Gesellschaft

PricewaterhouseCoopers S.a r.l., B.P. 1443, L-I 01 4 Luxemburg Zahlstellen

UBS (Luxembourg) S.A., 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, (B.P. 2, L-2010 Luxemburg) sowie weitere Zahlstellen in den verschiedenen Vertriebslandern.

Vertriebsstellen und Vertriebstrager, im Verkaufsprospekt Vettriebsstellen genannt

UBS (Luxembourg) S.A., 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, (B.P. 2, L-2010 Luxemburg) sowie weitere Vertriebsstellen in den verschiedenen Vertriebslandern.

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Profil des typischen Anlegers Focused SICAV

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Corporate Bond EUR

Der Subfonds eignet sich fur Anleger, die in einern breit diversifizierten Portfolio aus Unternehmensanleihen investieren wollen und bereit sind, das rnit Unternehmensanleihen verbundene Zins- und Kreditrisiko zu akzeptieren.

focused SICAV- Convert Global

Der Subfonds eignet sich fur Anleger, die in ein global diversifiziertes Wandelanleihen-Portefeuille investieren wollen.

Focused SICAV- High Grade Bond EUR/CHF/USD/GBP

Die Subfonds eignen sich fur Anleger, die in ein breit diversifiziertes Obligationenportefeuille hoher Kreditqualitat und mittlerer Laufzeit investieren mochten.

Focused SlCAV

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High Grade Long Term Bond EUR/CHWUSD/GBP

Die Subfonds eignen sich fur Anleger, die in ein breit diversifiziertes Obligationenportefeuille hoher Kreditqualitat und Iangerer Laufzeit investieren wollen.

Focused SICAV - Equities EMU lnnovativ

Der Subfonds eignet sich fur Anleger mit einem Iangerfristigen Anlagehorizont, die in ein breit diversifiziertes Aktien

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Portfolio von Beteiligungspapieren und -rechten aus dem EMU Raum investieren wollen. Unter EMU sind diejenigen Lander zu subsurnieren, welche den Euro als Landeswahrung fuhren bzw. die Lander, bei denen bis zur Einfuhrung des Euros noch die Landeswahrung gesetzliches Zahlungsmittel ist.

Focused SICAV - Equities USA lnnovativ

Der Subfonds eignet sich fur Anleger, mit einem Iangerfristigen Anlagehorizont, die in ein breit diversifiziertes Aktien

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Portfolio von amerikanischen Beteiligungspapieren und -rechten investieren wollen.

Focused SICAV - Global Bond

Der Subfonds eignet sich fur Anleger mit mittelfristigem Anlagehoriront und mittlerer Risikoneigung, die in ein global diversifiziertes Portefeuille von Forderungstiteln und

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rechten investieren wollen. Der Fonds wird ausschliesslich im Rahmen einer umfassenden Anlagestrategie als Modul fur UBS-Mandate mit Vermogensverwaltungsauftrag eingesetzt. Ein Direktverkauf im Beratungsgeschaft erfolgt nicht.

Risikoprofil

Die lnvestitionen der Subfonds konnen grosseren Schwankungen unterliegen und es kann nicht garantiert werden, dass der Wert einer gekauften Aktie der Gesellschaft nicht unter den Einstandswert fallt.

Faktoren, die diese Schwankungen auslosen respektive das Ausrnass der Schwankungen beeinflussen konnen sind (nicht abschliessende Aufzahlung):

0 Unternehmensspezifische Veranderungen Veranderungen der Zinssatze

Veranderungen von Wechselkursen

Veranderung rechtlicher Rahrnenbedingungen

Veranderung von konjunkturellen Faktoren wie Beschaftigung, Staatsausgaben und -verschuldung, Inflation Veranderung des Anlegervertrauens in Anlageklassen (z.B. Aktien), Markte, Lander, Branchen und Sektoren Durch die Diversifikation der Anlagen strebt der Portfolio Manager danach, die negativen Auswirkungen dieser Risiken auf den Wert des Subfonds teilweise zu mindern.

Focused SICAV wurde gemass Teil II des luxernburgischen Gesetzes vom 20. Dezernber 2002 betreffend Organismen fur gerneinsarne Anlagen als offener Anlagefonds unter der Rechtsforrn einer ((Societe d'lnvestissernent a Capital Variable)) (SICAV) gegrundet und fallt somit derreit nicht in den Anwendungsbereich der ((EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinsertragen)). Eine Anderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann dazu fuhren, dass die Subfonds in den Anwendungsbereich dieser EU-Richtlinie fallen. In diesem Fall behalt sich die Gesellschaft das Recht vor, die Anlagepolitik der einzelnen Subfonds zu andern resp. diese zu schliessen.

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Die Cesellschaft

Focused SICAV (nachstehend als die {{Gesellschafb bezeichnet) offeriert dem Anleger verschiedene Subfonds (c{Umbrella Construction))), die jeweils gemass der in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anlagepolitik investieren.

Die sperifischen Eigenschaften der einzelnen Subfonds sind im vorliegenden Verkaufsprospekt definiert, der jedes Mal bei der Auflegung eines neuen Subfonds aktualisiert wird.

Zurzeit werden folgende Subfonds angeboten:

Aktienklasse

Die Gesellschaft kann bei jedem Subfonds jeweils mehrere Aktienklassen ausgeben. Zur Zeit werden folgende Aktienklassen angeboten:

-

Aktien der Klasse {(Bn: Aktien der Klasse B konnen nur an lnvestoren ausgegeben werden, welche einen schriftlichen Vermogensverwaltungsauftrag mit UBS AG oder einer ihrer ausgewahlten Tochterbanken abgeschlossen haben. Bei Auflosung des Vermogensverwaltungsauftrags verliert der Anleger das Recht, weiterhin an der Gesellschaft beteiligt t u sein. UBS AG oder ihre ausgewahlten Tochterbanken sind berechtigt, diese Aktien tum dann gultigen Nettoinventarwert spesenfrei an den Fonds zuruckzugeben.

. Aktien der Klasse (GBP hedged) An (Ausschuttungsaktien), fur welche die Verwaltungsratsmitglieder beabsichtigen, bei der britischen Steuerbehorde HM Revenue and Customs zu beantragen, dass diese Aktienklasse zum Zwecke von Teil XVII, Kapitel V des UK Income and Corporation Taxes Act 1988 (,,Offshore Funds") fur samtliche ,,Abrechnungsperioden" der Aktienklasse als "ausschuttende Aktienklasse" zugelassen wird.

Der Verwaltungsrat kann obengenannte Klassen zusatzlich in anderen Wahrungen als der Rechnungswahrung des Subfonds ausgeben. Dementsprechend werden fur diese Aktienklassen Zeichnungen und Rucknahmen in einer anderen Wahrung als der Rechnungswahrung des Subfonds zugelassen. Der Nettoinventarwert, sowie die Ausgabe- und Rucknahmepreise werden in diesem Fall in der Wahrung ausgedruckt und veroffentlicht, in welcher die Zeichnungen/Rucknahmen erfolgen. Diese Wahrung der Aktienklassen wird in obiger Tabelle unter der Rubrik Aktienklasse aufgefuhrt und ist Bestandteil der Namensbezeichnung dieser Klassen.

(*) Im Subfonds Convert Global werden fur Rechnung der Aktien der Klassen (USD hedged) B, (CHF hedged) B, (GBP hedged) B und (SGD hedged) B Devisengeschafte und Devisen-Termingeschafte getatigt, um das Nettovermogen einer Aktienklasse in der jeweiligen Wahrung der Aktienklasse (wie in der Bezeichnung der Aktienklasse angegeben) gegen das Nettovermogen der Aktienklasse (EUR) B abzusichern. Obgleich es nicht moglich sein wird, den Nettoinventarwert der Aktienklassen (USD hedged) B, (CHF hedged) E, (GBP hedged) B bzw. (SGD hedged) B vollstandig gegen Wahrungsschwankungen des EUR gegenuber der entsprechenden Wahrung einer jeden Aktienklasse abzusichern, beabsichtigt der Subfonds, unter normalen Umstanden mrttels oben genannten Geschaften eine Wahrungsabsicherung der entsprechenden Wahrung der Aktienklassen in der Hohe von 90% bis 110% des Nettoinventarwertes einer jeden Aktienklasse durchzufuhren. Anderung des Wertes der abzusichernden Teile des Portfolios sowie der Umfang der Zeichnungs- und Rucknahmeantrage fur die Aktien der Klassen (USD hedged) B, (CHFhedged) B, (GBP hedged) B bzw. (SGD hedged) B konnen jedoch dazu fuhren, dass der Grad der Wahrungsabsicherung zeitweise ausserhalb der genannten Grenzen liegt.

(***) Beim Subfonds Global Bond werden fur Rechnung der Aktien der Klasse B, die in CAD, CHF, EUR bzw. GBP sowie fur die Klasse A, die in GBP notiert, Devisengeschafte und Devisen-Termingeschafte getatigt, urn den in USD berechneten Nettoinventarwert der Klasse B gegenuber dem CAD, CHF, EUR bzw. GBP sowie die Klasse A gegen GBP abzusichern. Obgleich es nicht moglich sein wird, den gesamten Nettoinventarwert der Klasse (CAD hedged) B, (CHF hedged) B, (EUR hedged) B,. (GBP hedged) B bzw. (GBP hedged) A vollstandig gegenuber Wahrungsschwankungen des USD gegenuber dem CAD, CHF, EUR bzw. GBP abzusichern, beabsichtigt der Subfonds unter normalen

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Umstanden mittels oben genannten Geschaften eine Wahrungsabsicherung von USD in CAD, CHF, EUR bzw. GBP in der Hohe von 90% bis 110% des Nettoinventarwertes durchzufuhren. Anderung des Wertes der abzusichernden Teile des Portfolios sowie der Umfang der Zeichnungs- und Rucknahmeantrage fur die Aktien der Klassen (CAD hedged) B, (CHF hedged) B, (EUR hedged)

B,.

(GBP hedged) B bzw. (GBP hedged) A konnen jedoch datu fuhren, dass der Grad der Wahrungsabsicherung zeitweise ausserhalb der genannten Grenzen liegt.

Um eine breite Verteilung (Diversifikation) aller Anlagen nach Markten, Branchen, Emittenten, Ratings und Gesellschaften zu erreichen, kann der Subfonds bis zu 100% seines Nettovermogens in bestehende OGA und OGAW investieren. Diese Anlagevariante und die damit verbundenen Kosten sind im Abschnitt ,,Investitionen in OGA und OGAW" beschrieben.

Rechtliche Aspe ktq

Focused SICAV wurde gemass Teil II des luxemburgischen Gesetzes vom 20. Dezember 2002 betreffend Organismen fur gemeinsame Anlagen als offener Anlagefonds unter der Rechtsform einer ((Societe d'lnvestissement .A Capital Variable)) (SICAV) am 15. Juli 2005 gegrundet, da die Aktien an den Subfonds nicht beim Publikum innerhalb der Europaischen Union oder von einem Teil der Europaischen Union beworben werden. Die Gesellschaft ist unter Nummer B beim Handelsregister Luxemburg eingetragen.

Die Satzung wurde im c(Mbmorial, Recueil des SocietPs et Associations)) (nachfolgend ((Memorial>> genannt) vom 28.

Juli 2005 veroffentlicht und ist beim Handels- und Gesellschaftsregister des Bezirksgerichts Luxemburg zur Einsicht hinterlegt. Jede Anderung wird im ((Memorial,) mittels Hinterlegungsvermerk publiziert. Eine letztmalige Anderung der Satzung wurde mittels Hinterlegungsvermerk am 22. Marz 2007 im Luxemburger ((Memorial)> veroffentlicht. Durch die Genehmigung der Generalversammlung der Aktionare wird die Anderung rechtsverbindlich.

Die Gesarntheit der Nettovermogen der einzelnen Subfonds ergibt das Gesamtnettovermogen der Gesellschaft, welches jederzeit dem Aktienkapital der Gesellschaft entspricht und durch voll eingezahlte, nennwertlose Aktien (die ((Aktienn) dargestellt wird. Das Anfangskapital bei Grundung und Zulassung betrug EUR 31.000,-. lnnerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Zulassung muss sie mindestens uber ein Gesellschaftskapital von 1.250.000 Euro verfugen, welches sich durch die Summe der Nettovermogen der Subfonds errechnet. Das Gesellschaftskapital ist in voll eingezahlte nennwertlose Aktien aufgeteilt.

Unbeachtet der Wertunterschiede der Aktien in den verschiedenen Subfonds hat der Aktionar bei den Hauptversammlungen Anrecht auf eine Stimme pro Aktie, die er besitzt. Aktien eines bestimmten Subfonds geben Anrecht auf eine Stimme pro Aktie bei Versammlungen, die diesen Subfonds betreffen.

Die Gesellschaft bildet eine rechtliche Einheit. Im Verhaltnis der Aktionare unter sich wird jeder Subfonds als getrennt angesehen. Die Vermogenswerte eines Subfonds haften nur fur solche Verbindlichkeiten, die von dem betreffenden Subfonds eingegangen werden.

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann jederteit bestehende Subfonds auflosen und/oder neue Subfonds auflegen sowie verschiedene Aktienklassen mit spezifischen Eigenschaften innerhalb dieser Subfonds grunden. Der vorliegende Verkaufsprospekt wird jedes Mal bei der Auflegung eines neuen Subfonds bzw. einer zusatzlichen Aktienklasse a ktualisiert.

Die Gesellschaft ist weder zeitlich noch betragsmassig begrenzt.

Das Geschaftsjahr der Gesellschaft endet am 31. Oktober, erstrnals am 31. Oktober 2005. Die ordentliche Generalversammlung findet jahrlich am 24. Februar um 10.00 Uhr am S i t t der Gesellschaft statt. Sollte der 24. Februar kein Geschaftstag in Luxemburg sein, so findet die Generalversammlung am nachstfolgenden Geschaftstag statt.

Anlaaeriel und A.&aepo litik der Subfonds Anlageziel

Die Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, einen hohen Wertzuwachs und/oder laufenden Ertrag zu erzielen unter Berucksichtigung der Sicherheit des Kapitals und der Liquiditat des Gesellschaftsvermogens.

Anlagepolitik

Die Vermogen der Subfonds werden nach dem Grundsatz der Risikostreuung investiert. Die Subfonds investieren ihre Vermogen weltweit in Aktien, aktienahnlichen Kapitalanteilen wie etwa Genossenschaftsanteile, Genussscheine und Partizipationsscheine (Beteiligungspapiere und -rechte), kurzfristigen Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Optionsscheine auf Wertpapiere, Forderungspapiere und -rechte- sowie alle anderen gesetzlich zulassigen Vermogenswerte.

Des Weiteren konnen die Subfonds auch in ,,American Depositary Receipts (ADRs), ,,Global Depositary Receipts"

(GDRs) und strukturierte Produkte, die an Aktien gekoppelt sind, wie turn Beispiel Equity Linked Notes investieren.

Wie unter Ziffern 1.1 9) und 4 der Anlagegrundsatze festgelegt, darf die Verwaltungsgesellschaft innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen als zentrales Element tum Erreichen der Anlagepolitik fur jeden Subfonds besondere Techniken und Finanzinstrumente nutten, deren Basiswerte Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere Finanzinstrumente sind.

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Die Markte in Optionsscheinen auf Wertpapiere, Optionen, Terminkontrakten und Swaps sind volatil und die Moglichkeit Gewinne zu erwirtschaften, sowie das Risiko Verluste zu erleiden, ist hoher als bei Anlagen in Wertpapieren. Diese Techniken und lnstrumente werden nur eingesetzt, sofern sie rnit der Anlagepolitik der einzelnen Subfonds vereinbar sind und deren Qualitat nicht beeintrachtigen.

Auf akzessorischer Basis kann jeder Subfonds flussige Mittel halten.

Die Subfonds achten zudern auf eine breite Verteilung (Diversifikation) aller Anlagen nach Markten, Branchen, Emittenten, Ratings und Gesellschaften. Zu diesern Zweck konnen die Subfonds, sofern nichts anders in der Anlagepolitik der einzelnen Subfonds definiert ist, maximal 10% ihres Nettoverrnogens in bestehende OGAWs und OGAs investieren.

Jene Subfonds, die uber eine Aktienklasse mit sogenanntem UK distributor status verfugen, durfen hochstens 5 % ihres Verrnogens in OGAWs und OGAs investieren, die als ,,Non-qualifying Offshore UCI" nach britischern Recht einzustufen sind. Diese Anlagerestriktion ist ebenfalls Bestandteil der Anlagepolitik der betreffenden Subfonds.

Ein solcher ,,Not--qualifying Offshore UCI" 1st ein offener Organismus fur gemeinsame Anlagen, bei dem es sich entweder (a) um eine Gesellschaft mit Sitz ausserhalb des Vereinigten Konigreichs oder (b) einen Unit Trust, deren Treuhander ihren Wohnsitz nicht im Vereinigten Konigreich haben, oder (c) eine andere Vereinbarung handelt, die nach dern Recht eines Gebiets ausserhalb des Vereinigten Konigreichs wirksam wird und die gernass diesern Recht einen Anspruch in Form eines Miteigentums begrundet sowie weder als ,,ausschuttender Fonds" zum Zwecke der Besteuerung im Vereinigten Konigreich zugelassen ist noch als solcher zugelassen werden kann.

Diese Beschrankung hat in der Praxis zur Folge, dass jeder Subfonds, fur den diese Beschrankung gilt, prinzipiell nicht in andere OGAWs und OGAs investieren kann, die ihrerseits nicht fur den Vertrieb an britische Anleger bestirnrnt sind.

AIS Forderungspapiere und Forderungsrechte gelten u.a. .Obligationen, Notes (inkl. ,Loan Participation Notes, Credit Default Notes, Inflation Linked Notes'), samtliche Arten von Asset Backed Securities, Wandelobligationen, Wandelnotes, Optionsanleihen, ,Convertible Debentures', ,Collateralized Debt Obligations' (CDOs) und ahnliche fest- oder variabel verzinsliche, gesicherte oder ungesicherte Schuldverschreibungen, ausgegeben von internationalen und supranationalen Organisationen, offentlich-rechtlichen Korperschaften sowie privat- und gemischtwirtschaftlichen Emittenten sowie ahnliche Wertpapiere.

,Convertible Debentures' berechtigen den lnhaber einer Anleihe und/oder den Emittenten der Anleihe zum Umtausch der Anleihe in Aktien an einem in der Zukunft festgelegten Tag.

,Credit Default Notes' (CDN) sind festverzinste Wertpapiere, in die ein Derivat eingebettet ist, das von seiner Handhabung her ahnlich ist wie die entsprechenden Credit Default Swaps (s. Anlagegrundsatte Ziffer 4.5).

lnvestitionen in CDN unterliegen den in Ziffer 4 der ,Allgemeinen Anlagegrundsatte' aufgefuhrten Vorschriften.

,Inflation Linked Notes' (ILN) sind fest- oder variabel verzinste Wertpapiere, deren Zinsertrage an eine lnflationsrate gekoppelt sind.

AIS Beteiligungspapiere und Beteiligungsrechte gelten Aktien und aktienahnliche Wertpapiere wie etwa Genossenschaftsanteile, Genussscheine und Partizipationsscheine.

,Equity Linked Notes' sind Anleihen, deren Ertrage an die Entwicklung einer Aktie gekoppelt sind.

AIS ,Geldmarktinstrumente' gelten Instrumente, die ublicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestirnrnt werden kann. Es handelt sich dabei insbesondere urn ,Certificates of Deposit' erstklassiger Banken, ,Commercial Paper', ausgegeben von erstklassigen Gesellschaften, sowie um andere fest- oder variabel verzinsliche Geldmarktinstrumente, die von erstklassigen Emittenten ausgegeben oder garantiert werden.

Bei Forderungspapieren und Forderungsrechten, Beteiligungspapieren und Beteiligungsrechten sowie Geldmarktinstrumenten handelt

es

sich um Wertpapiere irn Sinne von Artikel 41 des Luxemburger Fondsgesetzes vom 20. Dezember 2002, soweit dies von den nachfolgend aufgefuhrten Anlagebegrenzungen verlangt wird.

Focused SICAV

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Corporate Bond EUR

Dieser Subfonds investiert im Rahmen der allgemeinen Anlagepolitik mindestens zwei Drittel seines Verrnogens in auf EUR lautende, ubertragbare Unternehmensschuldverschreibungen.

Irn Weiteren kann der Subfonds bis zu einem Drittel des Vermogens in Forderungspapiere und Forderungsrechte, die auf andere Wahrungen als diejenige des Subfonds lauten, sowie in Beteiligungspapiere, Beteiligungsrechte, Geldmarktinstrurnente und Optionsscheine auf Wertpapiere investieren. Hierbei darf die Anlage in Beteiligungspapiere

a

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und Beteiligungsrechte, zusammen mit der Anlage in Optionsscheine auf allen fur den Subfonds zulassigen Anlagen, 10% des Nettofondsverrnogens nicht ubersteigen.

Durch Ausubung von Wandel- und Bezugsrechten oder Optionen erworbene Aktien, andere Kapitalanteile und Genussscheine sowie aus dern separaten Verkauf von Ex-Anleihen verbleibende Optionsscheine und rnit diesen Optionsscheinen allfallig spater bezogene Beteiligungspapiere durfen 10% des Vermogens des Subfonds nicht ubersteigen und sind spatestens 12 Monate nach Erwerb zu veraussern.

Focused SlCAV

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Convert Global

Dieser Subfonds investiert rnindestens zwei Drittel seines Verrnogens in Wandel-, Umtausch- und Optionsanleihen sowie ,,Preferred Convertible Securities" und synthetische Wandelanleihen (Kombination aus OTC-Derivaten und Anleihen) weltweit. Der Subfonds ist fur Anleger geeignet, die von der Entwicklung des weltweiten Aktienmarktes profitieren, dabei aber nicht auf ein gewisses Sicherheitsniveau vertichten mochten, das bei einer Wandelanleihe durch den so genannten Bond-Floor gegeben ist.

Der Subfonds darf dabei insgesamt hochstens einen Drittel seines Verrnogens in obengenannte Wertpapiere investieren, die von Kreditnehmern aus Schwellenmarkten begeben oder abgesichert werden bzw. von Kreditnehmern, die einen grossen Teil ihrer Geschaftstatigkeit in Schwellenmarkten durchfuhren, oder die lnstrumente begeben, die mit einern Kreditrisiko in Bezug auf Schwellenmarkte verbunden sind. Dabei durfen Anlagen in Nachfolgestaaten der ehernaligen Sowjetunion zusarnrnen rnit lnvestitionen gernass Abschnitt ,,Anlagegrundsatze", Ziffer 1.2 10% des Nettovermogens des Subfonds keinesfalls uberschreiten

AIS Schwellenmarkte gelten alle Markte, die irn International Finance Corporation Composite Index und/oder im MSCl Emerging Markets Index enthalten sind sowie andere Lander, die auf einer vergleichbaren Stufe ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stehen oder in denen neue Kapitalmarkte konstituiert werden. Die Schwellenmarkte befinden sich noch in einern fruhen Stadium ihrer Entwicklung und leiden unter einem erhohten Risiko der Enteignung, Nationalisierung und der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit.

Es folgt ein Uberblick uber die allgemeinen Risiken, die mit einem Engagement in den Schwellenrnarkten verbunden sind (nicht abschliessende Aufzahlung):

. Liquiditatsproblerne . Wechselkursschwankungen . Devisenausfuhrbeschrankungen . Kauf- und Verkaufsbeschrankungen

Daruber hinaus darf der Subfonds Forwards, Futures, Swaps, Non-Deliverable Forwards und Devisenoptionen kaufen oder verkaufen, um:

das Frerndwahrungsrisiko von Anlagen, die im Vermogen des Subfonds enthalten sind, in Bezug auf die Referenzwahrung dieses Subfonds ganz oder teilweise abzusichern. Dies kann direkt (Absicherung einer Wahrung gegen die Referenzwahrung) oder indirekt (Absicherung der Wahrung gegen eine dritte Wahrung, die dann gegen die Referenzwahrung abgesichert wird) erfolgen.

Wahrungspositionen gegen die Abrechnungswahrung oder andere Wahrungen aufzubauen.

Mit Non-Deliverable Forwards 1st es rnoglich, Wahrungspositionen aufzubauen und diese gegen Wechselkursrisiken abzusichern, ohne dass dazu ein physischer Transfer dieser Wahrungen oder eine Transaktion auf einem lokalen Markt notwendig ist. Dadurch ist es moglich, das lokale Kontrahentenrisiko und, bedingt durch etwaige Wahrungsausfuhrbeschrankungen, die Risiken und Kosten lokaler Wahrungsbestande zu umgehen. Uberdies unterliegen uber US-Dollar verrechnete NDF zwischen zwei Offshore-Vertragspartnern irn Allgerneinen keinen lokalen Devisenkontrollen.

Focused SICAV

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High Grade Bond EUR Focused SICAV

-

High Grade Bond CHF Focused SICAV

-

High Grade Bond USD Focused SlCAV

-

High Grade Bond GBP

Focused SICAV

-

High Grade Long Term Bond EUR Focused SlCAV

-

High Grade Long Term Bond CHF Focused SICAV

-

High Grade Long Term Bond USD Focused SICAV

-

High Grade Long Term Bond GBP

Irn Rahrnen der allgemeinen Anlagepolitik investieren die Subfonds mindestens zwei Drittel ihres Vermogens in auf CHF, EUR, USD rsp. GBP lautende, ubertragbare Obligationen, Notes und ahnliche fest- oder variabel verzinsliche, gesicherte oder ungesicherte Schuldverschreibungen (inkl. Floating Rate Notes, Wandel- und Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere tauten) offentlich-rechtlicher, gemischtwirtschaftlicher und privater Emittenten (Unternehrnen) sowie in ahnliche Wertpapiere. Dabei investieren die Subfonds in Wertpapiere, welche ein Rating zwischen AAA und BBB- (gernass Rating-Agentur Standard & Poor's oder UBS internern Rating) oder vergleichbar aufweisen.

Bei den Subfonds Focused SICAV

-

High Grade Bond EUR, Focused SICAV

-

High Grade Bond CHF, Focused SICAV

-

High Grade Bond USD und Focused SICAV

-

High Grade Bond GBP, darf die durchschnittliche Restlaufzeit des gesamten Portefeuilles 6 Jahre nicht uberschreiten. Bei variabel-verzinslichen Anlagen (Floating Rate) wird das nachste

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Coupon Datum als Endfalligkeit angesehen fur die Berechnung der einzelnen Restlaufzeiten der Anlagen und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Portfolios. Zudern wlrd die Duration der Subfonds aktiv verwaltet.

Bei den Subfonds Focused SlCAV

-

High Grade Long Term Bond EUR, Focused SICAV - High Grade Long Term Bond CHF, Focused SICAV

-

High Grade Long Term Bond USD und Focused SICAV - High Grade Long Term Bond GBP, betragt die durchschnittliche Restlaufzeit des gesarnten Portefeuilles mindestens 4 Jahre. Bei variabel-verzinslichen Anlagen (Floating Rate) wird das nachste Coupon Datum als Endfalligkeit angesehen fur die Berechnung der einzelnen Restlaufteiten der Anlagen und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Portfolios. Zudem wird die Duration der Subfonds aktiv verwaltet.

Focused SICAV

-

Equities EMU lnnovativ Focused SICAV

-

Equities USA lnnovativ

Dieser Subfonds investiert im Rahmen der obgenannten Anlagepolitik rnindestens zwei Drittel seines Vermogens in Beteiligungspapiere und Beteiligungsrechte von Gesellschaften, die ihren Sitz in dern irn Narnen des jeweiligen Subfonds bezeichneten Land bzw. geografischen Raum haben, oder die den uberwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivitat in dern irn Narnen des jeweiligen Subfonds beteichneten Land bzw. geografischen Raurn ausuben. Bei EMU lnnovativ sind dies die Lander, welche den Euro als Landeswahrung fuhren bzw. die Lander, bei denen bis zur Einfuhrung des Euros noch die Landeswahrung gesetzliches Zahlungsrnittel ist.

Unter Beachtung der nachfolgenden Anlagegrundsatte (vgl. Ziffer 4. ((Besondere Techniken und Instrurnente, die Wertpapiere und Geldrnarktinstrurnente zurn Gegenstand haben))) werden auf einzelne Aktien oder auf das gesamte Portfolio Derivat-Strategien mit Hilfe van Optionen aufgesetzt. Diese bestehen aus Kaufen, Verkaufen oder einer Kornbination von Kaufen und Verkaufen von Optionen. Diese Strategie reduziert zum Teil das Verlustrisiko des Portfolios in einem Umfeld fallender Aktienkurse. Bei uberdurchschnittlichen steigenden Kursen einzelner Aktien oder des Gesarntmarktes kann diese Strategie hingegen die Partizipation an einer positiven Kursentwicklung einschranken.

Focused SICAV

-

Global Bond

Irn Rahrnen der allgemeinen Anlagepolitik investiert dieser Subfonds sein Verrnogen weltweit hauptsachlich in Forderungspapiere und Forderungsrechte i.S. der oben genannten Definition.

Der Subfonds darf dabei bis zu 40% seines Nettoverrnogens in Wertpapiere investieren, die ein Rating twischen C und BB+ (Standard & Poors), ein vergleichbares Rating einer anderen anerkannten Rating-Agentur oder

-

sofern es sich um Neuernissionen handelt, fur die noch kein offirielles Rating existiert oder urn Ernissionen, die uberhaupt kein Rating haben - ein vergleichbares UBS internes Rating aufweisen.

Davon konnen lnvestitionen bis rnax. 10% des Nettovermogens in Obligationen getatigt werden, die ein Rating zwischen C C C und C (Standard & Poors), ein vergleichbares Rating einer anderen anerkannten Rating-Agentur oder

-

sofern es sich um Neuemissionen handelt, fur die noch kein offizielles Rating existiert oder um Emissionen, die uberhaupt kein Rating haben

-

ein vergleichbares UBS internes Rating aufweisen. Anlagen rninderer Bonitat und insbesondere Anlagen mit einem Rating zwischen CCC und C konnen gegeniiber lnvestitionen in Titel erstklassiger Emittenten eine uberdurchschnittliche Rendite, aber auch ein grosseres Bonitatsrisiko aufweisen.

lnnerhalb dieser 40% kann neben Unternehmensanleihen und CDOs auch in Forderungspapiere und Forderungsrechte investiert werden, ausgegeben oder garantiert von Emittenten, die ihren Sitz in Emerging Markets haben oder den uberwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Tatigkeit in Emerging Markets ausuben.

Ausserdern darf dieser Subfonds hochstens 5 % seines Verrnogens in OGA und/oder OGAW investieren, die als ,,Non- qualifying Offshore UCI” nach britischem Recht einzustufen sind.

Die Wahrungsangabe dieses Subfonds bezeichnet hierbei die Rechnungswahrung des Subfonds und bildet nicht zwingend dessen Anlageschwerpunkt. Die Rechnungswahrung ist somit auch die Wahrung, in der Zeichnungen und Rucknahrnen abgerechnet werden, allfallige Ausschuttungen erfolgen und die Performance berechnet wird.

Daruber hinaus darf der Subfonds Terminkontrakte, Swaps, Non-Deliverable Forwards (NDF) und Devisenoptionen kaufen oder verkaufen, um:

das Frerndwahrungsrisiko von Anlagen des Subfonds in Bezug auf die Abrechnungswahrung dieses Subfonds ganz oder teilweise abzusichern. Dies kann direkt (Absicherung einer Wahrung gegen die Referenzwahrung) oder indirekt (Absicherung der Wahrung gegen eine dritte Wahrung, die dann gegen die Abrechnungswahrung abgesichert wird) erfolgen;

Wahrungspositionen gegen die Abrechnungswahrung, andere frei konvertierbare oder in der Benchmark enthaltene Wahrungen aufzubauen.

Mit NDF ist es rnoglich, Wahrungspositionen aufzubauen und diese gegen Wechselkursrisiken abtusichern, ohne dass dazu ein physischer Transfer dieser Wahrungen oder eine Transaktion auf einem lokalen Markt notwendig ist. Dadurch ist es rnoglich, das lokale Kontrahentenrisiko und die Kosten lokaler Wahrungsbestande zu urngehen. Uberdies unterliegen auf US-Dollar-Basis abgerechnete NDF zwischen zwei Offshore-Vertragspartnern irn Allgerneinen keinen lokalen Devisenkontrollen.

10

(11)

Die Emerging Markets befinden sich in einem fruhen Stadium ihrer Entwicklung und sind mit einem erhohten Risiko von Enteignungen, Verstaatlichungen und sozialer, politischer und okonomischer Unsicherheit behaftet.

Hier ein Uberblick der allgemeinen-Risiken von Emerging Markets:

Gefalschte Wertpapiere

-

Bedingt durch die mangelhaften Uberwachungsstrukturen ist es moglich, dass Wertpapiere, welche von den- Subfonds gekauft wurden, gefalscht -sind. Dementsprechend ist es moglich, einen Verlust zu erleiden.

Liquiditatsengpasse

-

Der Kauf und Verkauf von Wettpapieren kann teurer, zeitaufwandiger und im Allgemeinen schwieriger sein als dies in entwickelteren Markten der Fall ist. Liquiditatsengpasse korrnen ausserdem die Kursvolatilitat erhohen. Viele Emerging Markets sind klein, haben kleine Handelsvolumen, sind wenig liquide und mit hoher Kursvolatilitat verbunden.

Wahrungsschwankungen

-

Die Wahrungen der Lander in welche die Subfonds investieren, verglichen mit der Rechnungswahrung des jeweiligen Subfonds, konnen betrachtliche Schwankungen erfahren nachdem der Subfonds in diese Wahrungen investiert hat. Diese Schwankungen konnen einen betrachtlichen Einfluss auf den Ertrag des Subfonds haben. Es i s t nicht fur alle Wahrungen der Emerging Markets moglich, Wahrungsrisiko-Absicherungstechniken anzuwenden.

Wahrungsausfuhrbeschrankungen

-

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Emerging Markets die Ausfuhr von Wahrungen beschranken oder vorubergehend einstellen. Dementsprechend ist es den Subfonds nicht moglich etwaige Verkaufserlose ohne Verzogerung zu beziehen. Zur Minimierung eines eventuellen lmpakts auf Rucknahmegesuche, werden die Subfonds in eine Vielzahl von Markten investieren.

Settlement- und Depotrisiken

-

Die Settlement- und Depotsysteme in Emerging Markets sind nicht so weit entwickelt wie diejenigen von entwickelten Markten. Die Standards sind nicht so hoch und die Aufsichtsbehorden nicht so erfahren. Dementsprechend ist es moglich, dass das Settlement sich verspatet und dies Nachteile fur die Liquiditaten und die Wertpapiere hat.

Kauf- und Verkaufsbeschrankungen

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In einigen Fallen konnen Emerging Markets den Kauf von Wertpapieren durch auslandische lnvestoren beschranken. Dementsprechend sind einige Wertpapiere den Subfonds nicht zuganglich weil die maximal erlaubte Anzahl, welche von auslandischen lnvestoren gehalten werden darf, uberschritten ist. Daruber hinaus konnen lnvestitionen durch auslandische lnvestoren weiteren Beschrankungen oder staatlichen Genehmigungen unterworfen sein. Emerging Markets konnen ausserdem den Verkauf von Wertpapieren durch auslandische lnvestoren beschranken.

SolIte einem Subfonds auf Grund einer solchen Einschrankung untersagt sein seine Wertpapiere in einem Emerging Market LU veraussern, so wird er versuchen eine Ausnahmebewilligung bei den zustandigen Behorden einzuholen oder versuchen den negativen lmpakt dieser Beschrankung durch die Anlagen in andere Markte wett zu machen. Der Subfonds wird nur in solche Markte investieren, deren Beschrankungen akzeptabel sind. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zusatzliche Beschrankungen auferlegt werden.

Buchhaltung

-

Die Verbuchungs-, Buchprufungs- und Berichterstattungsstandards, -methoden, -praxis und -0ffenlegung. welche von Gesellschaften in Emerging Markets verlangt werden, sind verschieden von denjenigen in entwickelten Markten, in Bezug auf den Inhalt, die Qualitat und die Fristen der lnformationen an die Investoren. Dementsprechend kann es schwierig sein Anlagemoglichkeiten richtig zu bewerten.

Investitionen in OGA und OGAW

Die Subfonds, die gernass ihrer speziellen Anlagepolitik ihr Nettovermogens ganz oder teilweise in bestehende OGA und OGAW investiert haben, weisen dementsprechend ganz oder teilweise eine Dachfondsstruktur auf.

Der allgerneine Vorteil von Dachfonds im Vergleich zu Fonds mit Direktanlagen ist eine breitere Diversifikation btw.

Risikoverteilung. Die Diversifikation der Portfolios beschrankt sich bei Dachfonds nicht nur auf die eigenen Anlagen, da die Anlageobjekte (Zielfonds) von Dachfonds ebenfalls den strengen Vorgaben der Risikostreuung unterliegen.

Dachfonds ermoglichen sornit dem Anleger eine Anlage in ein Produkt, das eine Risikoverteilung auf rwei Ebenen ausweist und dadurch das Risiko der einzelnen Anlageobjekte rninirniert, wobei die Anlagepolitik der OGAWs und OGAs, in die grosstenteils investiert wird, mit der Anlagepolitik des Fonds weitestgehend ubereinstimmen muss.

Uberdies gestattet der Fonds eine Anlage in ein einzelnes Produkt, durch das der Anleger zurn lnhaber einer indirekten Anlage in zahlreichen unterschiedlichen Wertpapieren wird.

Bestimrnte Kommissionen und Aufwendungen konnen im Rahrnen der Anlage in bestehende fonds doppelt anfallen (rum Beispiel Provisionen der Depotbank und der zentralen Verwaltungsstelle, Verwaltungs-/ Beratungskommissionen und Ausgabe-/ Rucknahmekommissionen der OGAs und/oder OGAWs in die investiert wurde). Diese Kommissionen und Aufwendungen werden sowohl auf Ebene der Zielfonds als auch auf der Ebene des Dachfonds selbst in Rechnung gestellt.

Die Subfonds durfen auch in OGAs und/oder OGAWs investieren, die von UBS AG oder durch eine Gesellschaft, mit der sie durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von rnehr als 10 % des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist, verwaltet werden. In diesem Fall werden keine Ausgaben- oder Rucknahmenkommissionen bei der Zeichnung bzw. Ruckgabe dieser Anteile belastet. Die oben beschriebene Doppelbelastung der Kommissionen und Aufwendungen hingegen bleibt

(12)

Zu den allgemeinen Kosten und den Kosten bei einer Anlage in bestehende Fonds wird im Abschnitt Anlagegrundsatze [Abs. 2.4. c) und d)] sowie irn Abschnitt Kosten zu Lasten des Fonds detailliert Bezug genornrnen.

Der Gebrauch von Terminkontrakten und Optionen

Unter Beachtung der im Kapitel ,,Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zurn Gegenstand haben" aufgefuhrten Beschrankungen, darf die Gesellschaft sich fur jeden Subfonds der Techniken und lnstrumente auf Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten bedienen, die im Hinblick auf die ordentliche Verwaltung des Verrnogens des jeweiligen Subfonds eingesetzt werden.

Mit dem Kauf und/oder Verkauf von Futures auf lndizes kann der Portfolio Manager kostengunstig die Geldstrome aus Zerchnungen/Rucknahrnen verwalten sowie Marktexposure auf- bzw. abbauen.

Durch den Kauf und/oder Verkauf von Call und Put Optionen auf Wertpapieren und lndizes kann der Portfolio Manager das Exposure im entsprechenden Wertpapier oder im entsprechenden Markt erhohen und/oder reduzieren.

Mittels Kauf und/oder Verkauf von Warrants auf Wertpapieren kann der Portfolio Manager das Exposure im entsprechenden Wertpapier oder im entsprechenden Markt erhohen brw. reduzieren.

Soweit es in der Anlagepolitik des Subfonds aufgefuhrt ist, konnen vom Portfolio Manager fur den betreffenden Subfonds zum Zwecke des Aufbaus oder der Absicherung von Frerndwahrungspositionen Terminkontrakte, Swaps und Optionen auf Wahrungen ge- oder verkauft werden. Die aus diesen Geschaften entstehenden Verbindlichkeiten durfen zu keiner Zeit den Wert des Nettovermogens des betreffenden Subfonds ubersteigen.

Risiken, welche mit dem Gebrauch von Derivaten verbunden sind:

Derivate Finanzinstrumente sind keine eigenstandigen Anlageinstrumente, sondern es handelt sich um Rechte, deren Bewertung vornehrnlich aus dem Preis und den Preisschwankungen und -erwartungen eines zu Grunde liegenden Basisinstrurnents abgeleitet ist. Anlagen in Derivaten unterliegen dem allgerneinen Marktrisiko, dern Managernentrisiko, dern Kredit- und dem Liquiditatsrisiko.

Bedingt durch spezielle Ausstattungen der derivaten Finanzinstrumente konnen die erwahnten Risiken jedoch anders geartet sein und teilweise hoher ausfallen als Risiken bei einer Anlage in die Basisinstrurnente.

Deshalb erfordert der Einsatz von Derivaten nicht nur ein Verstandnis des Basisinstruments, sondern auch fundierte Kenntnisse der Derivate selbst.

Das Kreditrisiko fur Derivate, die an einer Borse gehandelt werden, ist im Allgemeinen geringer als das Risiko bei freihandig gehandelten Derivaten, da die Clearingstelle, die als Ernittent oder Gegenpartei jedes an der Borse gehandelten Derivats auftritt, eine Abwicklungsgarantie ubernimrnt. Zur Reduzierung des Gesamtausfallrisikos wird diese Garantie durch ein von der Clearingstelle unterhaltenes tagliches Zahlungssystem, in welchern die zur Deckung erforderlichen Vermogenswerte berechnet werden, unterstutzt. Fur freihandig gehandelte Derivate gibt es keine vergleichbare Garantie der Clearingstelle, und die Gesellschaft muss die Bonitat jeder Gegenpartei eines freihandig gehandelten Derivats bei der Bewertung des potentiellen Kreditrisikos miteinbeziehen.

Es bestehen zudem Liquiditatsrisiken, da bestimmte lnstrumente schwierig zu kaufen oder zu verkaufen sein konnen.

Wenn Derivattransaktionen besonders gross sind, oder wenn der entsprechende Markt illiquid 1st (wie es bei freihandig gehandelten Derivaten der Fall sein kann), konnen Transaktionen unter Umstanden nicht jederzeit vollstandig durchgefuhrt oder eine Position nur mit erhohten Kosten liquidiert werden.

Weitere Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten liegen in falscher Kursbestimmung oder Bewertung von Derivaten. Zudem besteht die Moglichkeit, dass Derivate mit den ihnen zu Grunde liegenden Vermogenswerten, Zinssatzen und lndizes nicht vollstandig korrelieren. Viele Derivate sind komplex und oft subjektiv bewertet.

Unangernessene Bewertungen konnen zu erhohten Barzahlungsforderungen von Gegenparteien oder zu einem Wertverlust fur die Gesellschaft fuhren. Derivate stehen nicht irnrner in einem direkten oder parallelen Verhaltnis zum Wert der Vermogenswerte, Zinssatze oder lndizes von denen sie abgeleitet sind. Daher stellt der Einsatz von Derivaten durch die Gesellschaft nicht irnrner ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlagezieles der Gesellschaft dar, sondern kann rnanchrnal sogar gegenteilige Auswirkungen hervorrufen.

Beteiliauna an Focused S ICAV

Bedingungen fur die Ausgabe und Rucknahme von Aktien

Aktien eines Subfonds werden an jedern Geschaftstag ausgegeben oder zuruckgenommen. Unter ,,Geschaftstag"

versteht man in diesem Zusammenhang die ublichen Bankgeschaftstage (d.h. jeden Tag, an dem die Banken wahrend der normalen Geschaftsstunden geoffnet sind) in Luxemburg mit Ausnahme von einzelnen, nicht gesetzlichen Ruhetagen in Luxemburg, sowie von Tagen, an welchen die Borsen der Hauptanlagelander des Subfonds geschlossen sind bzw. 50% oder mehr der Anlagen des Subfonds nicht adaquat bewertet werden konnen. ,,Nicht gesetzliche Ruhetage" sind Tage, an denen Banken und Finanzinstitute geschlossen sind. Keine Ausgabe oder Rucknahme findet statt an Tagen, an welchen der Verwaltungsrat entschieden hat, keinen Nettoinventarwert zu berechnen wie irn Absatz ,,Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes sowie der Ausgabe, Rucknahme und Konversion der Aktien" beschrieben. Der Verwaltungsrat ist des weiteren berechtigt, nach freiem Ermessen Zeichnungsantrage abzulehnen.

Die Gesellschaft erlaubt keine Transaktionen, die in ihrern Ermessen die lnteressen der Aktieninhaber beeintrachtigen konnten, wie 2.B. ,,Market Timing" und ,,Late-Trading". Sie ist berechtigt jedweden Zeichnungs- oder Konversionsantrag abzulehnen, wenn sie der Meinung ist, dieser sei irn Sinne solcher Praktiken. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt alle Massnahmen zu treffen welche sie fur notwendig erachtet, um die Aktieninhaber gegen solche Handlungen zu schutzen.

12

(13)

Zeichnungs- und Rucknahmeantrage, die bi5 spatestens 16:OO Uhr (Mitteleuropaische teit) an einem Geschaftstag bei der Administrationsstelle oder der zentralen Abwicklungsstelle der UBS Investment Bank in der Schweir

-

einer Einheit der UBS AG

-

erfasst worden sind (Auftragstag), werden am nachsten Geschaftstag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes abgewickelt. Fur bei Vertriebstragern im In- und Ausland platzierte Antrage konnen tur Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Administrationsstelle oder die zentrale Abwicklungsstelle der UBS Investment Bank in der Schweiz fruhere Schlusszeiten zur Abgabe der Antrage gelten. Diese konnen beim jeweiligen Vertriebstrager in Erfahrung gebracht werden.

Fur Zeichnungs- und Rucknahmeantrage, die bei der Administrationsstelle oder der zentralen Abwicklungsstelle der UBS Investment Bank in der Schweiz

-

einer Einheit der UBS AG - nach 16:OO Uhr (Mitteleuropaische Zeit) an einem Geschaftstag erfasst werden, gilt der nachstfolgende Geschaftstag als Auftragstag.

Gleiches gilt fur Antrage zur Konversion von Aktien eines Subfonds in Aktien eines anderen Subfonds der focused SICAV welche auf Basis der Nettovermogenswerte der betreffenden Subfonds getatigt werden.

Der zur Abrechnung gelangende Nettoinventarwert i s t somit im Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt (Forward-Pricing). Er wird am Bewertungstag aufgrund der letztbekannten Marktpreise ( d h von Schlusskursen oder, wenn diese nach Ansicht des Verwaltungsrates nicht den angemessenen Marktwert wiedergeben, zu den zum Zeitpunkt der Bewertung zuletzt verfugbaren Kursen berechnet). Die einzelnen Bewertungsprinzipien sind im nachfolgenden Absatz beschrieben.

Nettoinventarwert, Ausgabe- und Rucknahmepreis

Der Nettoinventarwert (Nettovermogenswert) sowie Ausgabe- und Rucknahmepreis pro Aktie eines jeden Subfonds bzw. einer jeden Aktienklasse werden in den jeweiligen Rechnungswahrungen, in welchen die unterschiedlichen Subfonds btw. Aktienklassen ausgewiesen sind, ausgedruckt und an jedem Geschaftstag ermittelt, indem das gesamte Nettovermogen pro Subfonds, welches jeder Aktienklasse zuzurechnen ist, durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien der jeweiligen Aktienklasse dieses Subfonds geteilt wird. Der Protentsatz de5 Nettoinventarwertes, welcher den jeweiligen Aktienklassen eines Subfonds zuzurechnen ist, wird durch das Verhaltnis der ausgegebenen Aktien jeder Aktienklasse gegenuber der Gesamtheit der ausgegebenen Aktien des Subfonds bestimmt und andert sich jedes Mal, wenn eine Ausgabe oder Rucknahme von Aktien stattfindet. Hierbei wird der der jeweiligen Aktienklasse zuzurechnende Nettoinventarwert urn den eingenommenen oder ausgegebenen Betrag erhoht oder gekurzt.

Falls an einem Handelstag die Summe der Zeichnungen bzw. Rucknahmen aller Anteilsklassen eines Subfonds zu einem Nettokapitalzufluss bzw. -abfluss fuhrt, kann der Nettoinventarwert des betreffenden Subfonds erhoht b m . reduziert werden. Die maximale Anpassung belauft sich auf 1 % des Nettoinventarwertes. Berucksichtigt werden konnen sowohl die geschatzten Transaktionskosten und Steuerlasten, die dem Subfonds entstehen konnen, als auch die geschatrte GelddBriefspanne der Vermogenswerte, in die der Fonds anlegt. Die Anpassung fuhrt zu einer Erhohung des Nettoinventarwerts, wenn die Nettobewegungen zu einem Anstieg der Anzahl der Anteile de5 betroffenen Subfonds fuhren. Sie resultiert in einer Verminderung des Nettoinventarwerts, wenn die Nettobewegungen einen Ruckgang der Anzahl der Anteile bewirken. Der Verwaltungsrat kann fur jeden Subfonds einen Schwellenwert festsetzen. Dieser kann aus der Nettobewegung an einem Handelstag im Verhaltnis zum Nettofondsvermogen oder einem absoluten Betrag in der Wahrung des jeweiligen Subfonds bestehen. Eine Anpassung des Nettoinventarwerts wurde somit erst erfolgen, wenn dieser Schwellenwert an einem Handelstag uberschritten w i d .

Das Vermoaen eines ieden Subfonds wird folaendermassen bewertet:

Wertpapiere, Deiivate und andere AnlaGen, welche an einer Borse notiert sind, werden t u den letztbekannten Marktpreisen bewertet. Falls diese Wertpapiere, Derivate oder andere Anlagen an mehreren Borsen notiert sind, ist der letzt verfugbare Kurs an jener Borse massgebend, die der Hauptmarkt fur diese Anlagen ist.

Bei Wertpapieren, Derivaten und anderen Anlagen, bei welchen der Handel an einer Borse geringfugig ist und fur welche ein Zweitmarkt zwischen Wertpapierhandlern mit marktkonformer Preisbildung besteht, kann die Gesellschaft die Bewertung dieser Wertpapiere, Derivate und anderen Anlagen auf Grund dieser Preise vornehmen. Wertpapiere, Derivate und andere Anlagen, die nicht an einer Borse notiert sind, die aber an einem anderen geregelten Markt, der anerkannt, fur das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemass ist, gehandelt werden, werden zurn letzt verfugbaren Kurs auf diesem Markt bewertet.

Wertpapiere und andere Anlagen, welche nicht an einer Borse notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, und fur die kein adaquater Preis erhaltlich ist, wird die Gesellschaft diese gemass anderen, von ihr nach Treu und Glauben zu bestimmenden Grundsatzen auf der Basis der voraussichtlich moglichen Verkaufspreise bewerten.

Die Bewertung von Derivaten, die nicht an einer Borse notiert sind (OTC-Derivate), erfolgt anhand unabhangiger Preisquellen. Sollte fur ein Derivat nur eine unabhangige Preisquelle vorhanden sein, wird die Plausibilitat dieses Bewertungskurses mittels Berechnungsmodellen, die von der Gesellschaft und dem Wirtschaftsprufer der Gesellschaft anerkannt sind, auf der Grundlage des Verkehrswertes des Basiswertes, von dem das Derivat abgeleitet ist, nachvollzogen.

Anteile anderer Organismen fur gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und/oder Organismen fur gemeinsame Anlagen (OGA) werden zu ihrem letztbekannten Nettoinventarwert bewertet.

Bei Geldmarktinstrumenten wird ausgehend vom Nettoerwerbskurs und unter Beibehaltung der sich daraus ergebenden Rendite der Bewertungskurs sukzessive dem Rucknahmekurs angeglichen. Bei wesentlichen

(14)

Anderungen der Marktverhaltnisse erfolgt eine Anpassung der Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen an die neuen Marktrenditen.

Bei den Subfonds, die gernass ihrer Anlagepolitik uberwiegend in Geldrnarktinstrurnente investieren, werden auch Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten nach den fur Geldrnarktinstrurnenten gultigen Richtlinien bewertet.

Wertpapiere und andere Anlagen, die auf eine andere Wahrung als die Rechnungswahrung des entsprechenden Subfonds lauten und welche nicht durch Devisentransaktionen abgesichert sind, werden zurn Wahrungsmittelkurs zwischen Kauf- und Verkaufspreis, welcher von externen Kurslieferanten bezogen wird, bewertet.

Fest- und Treuhandgelder werden t u ihrem Nennwert zuzuglich aufgelaufener Zinsen bewertet.

Der Wert der Tauschgeschafte wird von der Gegenpartei des Swaps berechnet, ausgehend vorn aktuellen Wert (Net Present Value) von allen Cashflows, sowohl In- wie Outflows. Diese Bewertungsrnethode i s t von der Gesellschaft anerkannt und vom Wirtschaftsprufer gepruft.

Bei den Subfonds, die gemass ihrer Anlagepolitik uberwiegend in Geldrnarktinstrurnente investieren, werden die Zinsertrage der einzelnen Subfonds bis einschliesslich rum zweiten Bewertungstag nach dem jeweiligen Bewertungstag in die Bewertung des Vermogens des jeweiligen Subfonds einberogen. Damit enthalt der lnventarwert je Anteil am jeweiligen Bewertungstag die auf Valuta zwei Bewertungstage projitierten Zinsertrage.

Focused SlCAV

-

Convert Global Convert Global Convert Global

Erweist sich auf Grund besonderer Urnstande eine Bewertung nach Massgabe der vorstehenden Regeln als undurchfuhrbar oder ungenau, ist die Gesellschaft berechtigt, nach Treu und Glauben andere allgemein anerkannte und uberprufbare Bewertungskriterien anzuwenden, urn eine angemessene Bewertung des Nettoverrnogens zu erzielen.

Bei ausserordentlichen Umstanden konnen im Verlaufe des Tages weitere Bewertungen vorgenommen werden, die fur die anschliessende Ausgabe und Rucknahme der Aktien massgebend sind.

*

Erstzeichnung

(CHF hedqed) CHF 100 03.10.2008 08.1 0.2008

(GBP hedqed) GBP 100 03.10.2008 08.1 0.2008

(SGD hedqed) SGD 100 03.10.2008 08.10.2008

Ausgabe von Aktien

Die Ausgabepreise der Aktien der Subfonds werden gernass den Modalitaten des Absatzes ((Nettoinventarwert, Ausgabe- und Rucknahrnepreis)) berechnet.

Die Erstzeichnungsfrist, der Ausgabepreis und die Bezahlung des Ausgabepreises sind in folgender Tabelle aufgefuhrt:

I

Subfonds:

I

Aktienklasse

I

Ausgabepreis

I

Erstzeichnungsfrist

I

Bezahlung fur die

I

*

turuglich Ausgabekomrnission (hochstens 6% des Nettoinventarwertes zu Gunsten der Vertriebsstellen) und allfalliger Stempelabgaben, Steuern und Gebuhren sowie transaktionsbezogener Nebenkosten.

Nach der Erstausgabe basiert der Ausgabepreis auf dem Nettoinventarwert pro Aktie zuzuglich einer Ausgabekommission von hochstens 6 % des Nettoinventarwertes zu Gunsten der Vertriebsstellen. Zuzuglich werden jegliche in den jeweiligen Vertriebslandern eventuell anfallenden Steuern, Gebuhren oder andere Abgaben verrechnet.

Zeichnungen fur Aktien der Gesellschaft werden turn Ausgabepreis der Subfonds von der Gesellschaft sowie den Vertriebs- und Zahlstellen, die diese an die Gesellschaft weiterleiten, entgegengenornrnen.

Fur alle Zeichnungen, die bei der Adrninistrationsstelle oder der zentralen Abwicklungsstelle der UBS Investment Bank in der Schweiz

-

einer Einheit der UBS AG - nach 16:OO (Mitteleuropaische Zeit) an einem Geschaftstag erfasst werden, gilt der nachstfolgende Geschaftstag als Auftragstag. Die Bezahlung des Ausgabepreises von Aktien eines Subfonds erfolgt spatestens am dritten Geschaftstag nach dem Auftragstag auf das Konto der Depotbank zu Gunsten des Subfonds.

Die Gesellschaft kann in ihrem eigenen Errnessen vollstandige oder teilweise Naturalzeichnungen akzeptieren. In diesern Fall muss die Sacheinlage im Einklang mit der Anlagepolitik und den Anlagebeschrankungen des jeweiligen Subfonds stehen. Ausserdem werden diese Anlagen durch den von der Gesellschaft beauftragten Abschlussprufer gepruft. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Anlegers.

Die Zertifikate werden ohne unnotige Verzogerung nach Festlegung des Ausgabepreises auf Wunsch ausgeliefert, wobei die bankublichen Auslieferungsspesen in Rechnung gestellt werden.

Es

werden pro Subfonds nur lnhabertertifikate in Stucken zu 1 oder rnehr Aktien ausgegeben. Alle ausgegebenen und im Urnlauf befindlichen Aktien haben gleiche Rechte. Die Satzung der Gesellschaft sieht allerdings die Moglichkeit vor, verschiedene Aktienklassen rnit spezifischen Eigenschaften innerhalb eines Subfonds aufzulegen.

Ausserdem konnen Fraktionseinheiten ausgegeben werden. Fur diese Fraktionseinheiten wird jedoch keine Urkunde erstellt, sondern sie werden dem Aktionar durch einen Eintrag im Wertpapierdepot seiner Wahl gutgeschrieben.

Die Fraktionseinheiten werden rnit hochstens drei Nachkomrnastellen ausgedruckt und haben kein Stimmrecht bei den Hauptversammlungen, berechtigen jedoch ggf. zu einer Ausschuttung bzw. zur anteilsmassigen Verteilung des Liquidationserloses irn Falle einer Liquidation des betroffenen Subfonds, bzw. Aktienklasse.

14

Referenzen

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