NBANK
NEUSTART NIEDERSACHSEN INVESTITION
» Folgen des Coronavirus:
» Unternehmen,
Gewerbetreibende und Selbstständige vieler Branchen sind auch im Bundesland
Niedersachsen von den Auswirkungen des
Coronavirus, z.B. durch Auftragseinbußen,
betroffen
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» Motivation:
» Investitionen will
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann bei den
niedersächsischen Unternehmen mit dem Förderprogramm
anstoßen
» Hintergrund:
» Das Förderprogramm ist Teil des Konjunkturprogramms, welches der niedersächsische Landtag im Rahmen des 2.
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» Durchführende Institution:
» Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
» Aufgaben der NBank:
» Die NBank ist das zentrale Förderinstitut des Landes und unterstützt das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben
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» Bezeichnung Förderprogramm:
» Neustart Niedersachsen Investition
» Corona-Sonderprogramm
» Umfang Förderprogramm:
» insgesamt 410 Millionen Euro
» Zeitraum Antragstellung:
» Die Antragstellung muss
spätestens bis zum 30.11.2020 erfolgt sein
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» Motivation:
» Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft?
» Nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie wollen Sie mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen?
» Lösungsmöglichkeit:
» Mithilfe der Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten
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» Wer wird gefördert?
» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als
Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
» Unternehmen der Automobilwirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
» Unternehmen der Landwirtschaft sind ausgeschlossen
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» Was wird gefördert?
» Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren
» Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, z.B.
» Umrüstung auf LED-Technik
» elektrische Antriebe, wie Motoren, Lüftungsanlagen, Umwälzpumpen
» Drucklufttechnik
» Anschaffung effizienter Geräte oder Maschinen
» regenerative Erzeugungsanlagen
» energiesparende Fahrzeuge
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» Bedingungen:
» das Unternehmen hat in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten
» nach der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 dürfen alle dem Unternehmen bzw. der
Unternehmensgruppe im Zeitraum vom 19.03.2020 bis 31.12.2020 gewährten Kleinbeihilfen den maximal zulässigen Höchstbetrag von 800.000 Euro nicht übersteigen
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» Förderhöhe:
» mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro
» Anschaffung von Kraftfahrzeugen mit Straßenzulassung, je Fahrzeug maximal 10.000 Euro
» Förderumfang:
» Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks: einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
» 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR
» 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR
» darüber hinaus können Unternehmen der Automobilwirtschaft alternativ auch einen einmaligen
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» Nicht förderfähig sind:
» Ausgaben für Finanzierungen, die Umsatzsteuer, Leasing- oder Mietausgaben, Personalausgaben, Eigenleistungen, Ausgaben für Grunderwerb
» in einem Sammelposten zusammengefasste geringwertige Wirtschaftsgüter
» Einzelbelege, deren Betrag unterhalb von 500 Euro liegt
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» Voraussetzungen:
» Beginn des Vorhabens
» die Antragstellung muss spätestens bis zum 30.11.2020 erfolgt sein
» mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden
» Bewilligungszeitraum
» der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30.06.2022
» es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben förderfähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt)
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» Voraussetzungen:
» Auszahlung der Zuwendung
» der NBank ist der Verwendungsnachweis nach Ziffer 6.1 der ANBest-P vorzulegen
» die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip
» mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen
» die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises
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» Eckpunkte:
» Es ist nur eine Antragstellung möglich
» Bewilligungszeitraum bis einschließlich 30.06.2022
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» Ablauf Antragsstellung:
» 1. Online-Registrierung
» Die Registrierung ist einmalig erforderlich
» Dauer: 30 Minuten
» 2. Online-Antragsstellung
» Ausfüllen und Absenden des Antrag in elektronischer
Form über das Kundenportal
» 3. unterschriftspflichtige
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» Angaben im Antrag:
» Welche Maßnahme soll durchgeführt werden
» LED-Technik
» Photovoltaikanlagen
» Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz
» Rückgang des Verbrauchs spart CO2 ein
» Beschäftigungssicherheit der