Dienststelle für Sachwalterschaft
Dienststelle für Sachwalterschaft
beistand assistenza
Arbeitsschwerpunkte 2018
Programm 2019
Dienststelle für Sachwalterschaft im Dachverband für Soziales und Gesundheit
2018 - 2019 Bozen, Jänner 2019
Dienststelle für Sachwalterschaft Frontkämpferstraße 3, 39100 Bozen Tel. 0471 1886235 - Fax 0471 273012
www.dsg.bz.it/sw.html - sw@dsg.bz.it Parteienverkehr
Montag bis Freitag, 10 -13 Uhr Dientstag und Donnerstag, 14:30 - 17:30 Uhr
Verantwortliche:
Roberta Rigamonti, Sofia Fioravanzo, Claudia Neugebauer
1. Beschreibung
Die Dienststelle für Sachwalterschaft wurde im Jahre 2006 auf Wunsch der Mit- gliedsorganisationen im Dachverband gegründet. Ziel war die Einrichtung und der Aufbau einer zentralen Anlaufstelle, um zu vermeiden, dass die einzelnen Mit- gliedsorganisationen eine eigene, vereinsinterne Informationsstelle einrichten müssen. Seit Jahren ist sie nun fixe Anlaufstelle für alle betroffenen Menschen, den sogenannten Begünstigten, für deren Verwandten oder Bekannten sowie für die Sozial- und Gesundheitsdienste, die sie direkt pflegen und begleiten (und die - wenn die Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind - per Gesetz aktiv den Antrag auf Sachwalterschaft stellen müssen). Die Betreuten ihrerseits müs- sen über die Gesetzeslage und den Ablauf des Verfahrens aufgeklärt werden.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft leistet Unterstützung über professionelle Be- ratung, sie erstellt den Antrag auf Sachwalterschaft und wickelt das Verfahren ab.
Dank der Finanzierung durch die Provinz Bozen, die um die Chancen weiß, die das Gesetz zur Sachwalterschaft bietet, war die Dienststelle des Dachverbandes in all diesen Jahren in der Lage, den betroffenen Bürger/innen eine kostenfreie Erstbe- ratung und kostengünstige mit dem Land vereinbarte Dienstleistung zu erbringen.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft arbeitet eng mit den Gerichtsämtern zusam- men, mit den zuständigen Körperschaften, mit den Sozial- und Gesundheitsdiens- ten und anderen gemeinnützigen Organisationen und in erster Linie mit den Mit- gliedsorganisationen des Dachverbandes.
Für die Dienststelle arbeiten zwei Juristinnen, die von einer angestellten Mitarbeite- rin in Teilzeitarbeit (30 Wochenstunden) bei der Sekretariatsarbeit, den Dienstgän- gen in die Gerichtskanzlei am Gericht Bozen und der Erstinformation von Interes- sierten und bis Oktober 2018 auch von einer Mitarbeiterin im freiwilligen Zivildienst unterstützt werden. Bedenkt man den steigenden Bedarf und die vermehrte Nach- frage nach Support und Beratung von Seiten der Bürger/innen, so ist eine tatkräfti- ge Mithilfe der Freiwilligen von entscheidender Bedeutung. Auch wäre eine Perso- nalaufstockung für den Sekretariatsdienst und Beratungen vor allem in deutscher Sprache angesichts des zunehmenden Arbeitsaufwandes unbedingt erforderlich.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft hat ihren Bürositz in der Frontkämpferstra- ße 3 in Bozen und ist vormittags von Montag bis Freitag sowie nachmittags am Dienstag und Donnerstag für den Parteienverkehr geöffnet. Für Menschen mit ein- geschränkter Mobilität besteht die Möglichkeit, Beratungen am Sitz des Dachver- bandes in der Dr.-Streiter-Gasse 4a in Bozen zu vereinbaren.
Seit Januar 2018 wird der Dienst in den Räumlichkeiten der Sozial- und/oder Gesund- heitssprengel der Provinz Bozen in verschiedenen Südtiroler Gemeinden angeboten.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft teilt sich das Büro mit dem Verein für Sach-
Dienststelle
für Sachwalterschaft
2. Allgemeine Tätigkeiten
Information
Die Dienststelle versucht die Anfragen der Bürger/innen, der öffentlichen und privaten Körperschaften und der Organisationen zu erfüllen und gibt Antwor- ten auf Fragen zum Rechtsschutz von schutzbedürftigen Menschen und zu den gesetzlichen Bestimmungen, die die Sachwalterschaft regeln. Folgende Kanäle werden für die Übermittlung der Informationen genutzt:
Telefonischer Kontakt
Erste Informationen werden telefonisch von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr erteilt.
Die am häufigsten gestellten Fragen betreffen Informationen darüber, ob eine Beantragung der Sachwalterschaft im jeweils konkreten Fall erforderlich ist, In- formationen über die notwendigen Dokumente, den Ablauf des Verfahrens und die anfallenden Kosten, über Termine und Fälligkeiten; es werden Termine ver- einbart und vieles mehr.
Publikationen und Informationsmaterial
Die zweisprachigen Publikationen und Informationsmaterialien des Dachver- bandes und folglich auch der Dienststelle für Sachwalterschaft werden von Fachleuten ausgearbeitet.
Broschüre
Die Broschüre „Sachwalterschaft Fragen und Antworten“ wird seit mehreren Jahren an betroffene Menschen und Körperschaften verteilt und ist als Erstin- formation über Gesetzgebung und Verfahrensablauf sehr wichtig. Dank der praktischen Gliederung des Leitfadens in Fragen und Antworten, findet der Le- ser umgehend Informationen zum Thema Sachwalterschaft.
Der Leitfaden enthält einen Vordruck für den Antrag zur Bestellung eines Sach- walters, der eine nützliche Hilfe für Menschen sein kann, die einen Antrag ohne externe Hilfe stellen möchten, sowie einen Vordruck für die Jahresabrechnung, die der Sachwalter dem Richter vorlegen muss.
Faltblatt
Im Faltblatt „Sachwalterschaft“ werden kurz und bündig die Zielsetzungen des Ge- setzes 6/2004, das Verfahren und die Arbeit der Dienststelle für Sachwalterschaft erläutert, an die man sich bei Bedarf wenden kann.
Newsletter
Der monatlich erscheinende Newsletter des Dachverbandes behandelt Themen zur Sachwalterschaft sowie zur Tätigkeit und den Dienstleistungen der Dienst- stelle, er informiert über Events und Veranstaltungen und bringt Aktuelles zum Thema Rechtsschutz von schutzbedürftigen Personen.
Website
Auf der Website des Dachverbandes ist der Dienststelle für Sachwalterschaft ein eigener Abschnitt gewidmet, in dem detaillierte Informationen zu Gesetzge-
bung, Kontaktstellen, Events sowie die Publikationen und Formulare abgerufen werden können.
Öffentliche Veranstaltungen
Die Dienststelle für Sachwalterschaft wird häufig zu öffentlichen Veranstaltun- gen, Tagungen - auch auf nationaler Ebene - eingeladen, um den eigenen Erfah- rungsschatz einzubringen und sich mit anderen auszutauschen.
Pressearbeit
Der Dienst für Öffentlichkeitsarbeit im Dachverband pflegt die Kommunikati- on mit den Medien. Die Presse wird regelmäßig über Entwicklungen im Bereich Sachwalterschaft im Land Südtirol unterrichtet.
Beratungen
Der Umgang mit Menschen und Familien, die sich in Schwierigkeiten befinden und Hilfe (in unserem Fall zum Thema Sachwalterschaft) benötigen, erfordert besondere berufliche Qualifikationen. Bei einer Beratung zum Thema Sachwal- terschaft ist kommunikative Kompetenz und Empathie erforderlich. Man darf weder urteilen noch aufdringlich sein, man muss vielmehr einen respektvollen Umgang mit seinem Gesprächspartner pflegen, zuhören können und auch die nonverbale Kommunikation verstehen. Die Berater müssen also nicht nur fach- lich qualifiziert, sondern auch empathisch und geduldig sein und dem Gegenüber Respekt entgegenbringen.
Es ist wichtig, eine entspannte Atmosphäre zu schaffen, in der die Menschen über ihre persönlichen Schwächen oder über die Schwächen ihrer Angehörigen sprechen können. Dadurch können sie sich den Gesprächspartnern öffnen und auch Details erwähnen, die in den Antrag einfließen, wodurch er sehr persönlich gestaltet werden kann: Dies ist für den Richter eine große Hilfe beim Abfas- sen des Dekretes zur Ernennung des Sachwalters und auch für den Sachwalter selbst, weil er dadurch über die intimsten Bedürfnisse, Gewohnheiten, Leiden- schaften, Vorlieben des Begünstigten informiert wird.
All dies ist notwendig, damit das oberste Ziel des Gesetzes, nämlich der Schutz des Schwächsten, auch umgesetzt werden kann.
Für die Durchführung der weiter unten näher beschriebenen Beratungstätigkeit muss also ein Klima des Vertrauens geschaffen werden.
In der Folge werden die durchgeführten Tätigkeiten (zusätzlich zur individuellen Beratung) der Dienststelle schematisch dargestellt:
● Telefonische Beratung und individuelle Beratung
● Abfassen des Antrages
● Hinterlegung und Kommunikation mit dem Gericht und Zustellungen
● Kommunikation mit dem Klienten, Information der Mitgliedsorganisatio- nen, der Bürger/innen, der Körperschaften
● Netzwerkarbeit und Koordinierung auf Landesebene
● Zusammenarbeit mit Landesämtern, Gerichtsämtern, Bezirksgemein- schaften
● Fortentwicklung und Vertiefung der Gepflogenheiten auf nationaler und europäischer Ebene
● Teilnahme an Treffen, Diskussionen, Kongressen
● Dokumentation und Bibliothek
Die Dienststelle für Sachwalterschaft führt individuelle Beratungsgespräche der Begünstigten auch außerhalb der Geschäftsstelle am Wohnsitz der Betroffe- nen durch (so zum Beispiel bei diesen zu Hause, in Seniorenheimen, in Gesund- heitsstrukturen, usw.). Es kommt des Öfteren vor, dass die Person, die einen Sachwalter benötigt, aus gesundheitlichen Gründen das Büro der Dienststelle nicht aufsuchen kann. In diesen Fällen bieten die Mitarbeiterinnen am jeweiligen Wohnsitz der Betroffenen wie allen anderen Personen auch eine kostenlose Erstberatung.
Datensammlung
Angesichts der Vielzahl an Bürger/innen, die sich an die Dienststelle für Sach- walterschaft wenden, um Informationen einzuholen oder Unter¬stützung bei der Antragstellung zu bekommen, übt diese eine bedeu¬tende Überwachungs- funktion über die Entwicklung der Sachwalter¬schaft in Südtirol aus. Es werden sehr wichtige Daten zu den Personen erhoben, die einen Sachwalter benötigen.
Aus diesen Daten geht hervor, für welche Beeinträchtigungen am häufigsten eine Sachwalterschaft beantragt wird, die Daten liefern Informationen über die Personen (die so genannten Antragsteller), die aktiv eine Sachwalterschaft be- antra¬gen sowie über die Herkunft der Begünstigten.
Die erhobenen Daten werden analysiert und mit den Daten aus den vor¬herge- henden Jahren verglichen und ermöglichen eine gezielte Planung der Tätigkeiten der Dienststelle für Sachwalterschaft, die der Informati¬on und Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Territorium dienen.
Vordrucke
Die für die Büroorganisation notwendigen Formulare wurden vollkommen überarbeitet und aktualisiert.
Die Beauftragung für das Verfassen des Antrages berücksichtigt nun die neuen Tarife, die mit der Provinz Bozen vereinbart wurden; der Antrag wurde nun auch an die neuen Datenschutzbestimmungen angepasst.
3. Arbeitsschwerpunkte 2018
Beratungen
Im Jahr 2018 betrug die Gesamtzahl der Einzelberatungen der Dienststelle für Sachwalterschaft (Bozen und territoriale Schalter) 620 (625 im Jahr 2017). Dies bedeutet, dass die Präsenz im Territorium nicht zu einem Anstieg der Zahl der anfragenden Bürger geführt hat, sondern für diese eine Erleichterung darstellt, da sie mit der Präsenz der Berater der Dienststelle für Sachwalterschaft vor Ort rechnen können.
Einzelberatungen im Jahre 2018:
Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
Nr. 53 65 47 50 55 44 52 46 65 53 56 34
Anträge
Die Zahl der beim Gericht Bozen eingereichten Anträge betrug 216 (221 im Jahr 2017). Nach Monaten dargestellte Entwicklung der Beauftragungen für die Erstel- lung des Antrages zur Ernennung eines Sachwalters:
Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
Nr. 19 22 18 23 14 16 21 23 17 15 17 11
100 2030 4050 6070
Individuelle Beratungen (∑= 620)
0 5 10 15 20 25
Antragbearbeitung für eine Sachwalterschaft (∑= 216)
Die folgende Tabelle zeigt, dass in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Be- auftragungen der Dienststelle für Sachwalterschaft (von 2006 bis 2018), bei den Verfahren zur Ernennung von Sachwaltern Beistand zu leisten, unverändert ist.
0 50 100 150 200 250
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Vom Dachverband beim Landesgericht Bozen hinterlegte
Anträge zur Sachwalterschaft
Auch die Zahl der Beauftragungen liegt mit 216 weitgehend auf dem Niveau der Jahre 2016 und 2017. Trotz der Tatsache, dass 2018 Beratungsleistungen im Territorium aktiviert wurden, wurden 75% der Aufträge in der Gemeinde Bo- zen erteilt. Bruneck und Brixen folgen mit 6 bzw. 7%. Die Gründe dafür werden im folgenden Kapitel „Territorialer Beratungsdienst“ erläutert.
162 13
7 2
15 2 5 3 3 4
Beauftragung des Dachverband zur Beantragung Bozen Brixen Neumarkt Innichen Bruneck Mals Schlanders Sterzing Meran St. Ulrich
Im Jahr 2018 gingen 1.726 Anrufe ein, im Jahr 2017 waren es 1.665. Nach Monaten unterteilt wurden folgende eingehenden Anrufe aufgezeichnet:
Monat 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
2018 158 146 153 127 182 133 159 119 164 145 123 117
2017 89 121 149 124 174 141 155 123 198 164 147 80
0 50 100 150 200 250
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Information und Beratung am Telefon
2018 2017
Landesgesetz zur Sachwalterschaft
Nach fast fünfzehn Jahren seit dem Gesetz 6/2004 ist am 5. Juli 2018 das Lan- desgesetz 12/2018 in Kraft getreten, das die Förderung und Aufwertung des Rechtsinstitutes der Sachwalterschaft regelt und nicht nur deren Wert aner- kennt, sondern auch ausdrücklich Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtli- che Sachwalter, einschließlich Familienmitglieder, vorsieht.
Der Dachverband fordert seit etwa zehn Jahren diese Gesetzgebung und hat sich auch 2018 sehr für deren Umsetzung eingesetzt. Das neue Landesgesetz trägt daher auch verbindlich die Unterschrift des Dachverbandes und dessen Mitglied- sorganisation Vereinigung für Sachwalterschaft. In das Landesgesetz 12/18 sind die konkreten Erfahrungen aus langjähriger Arbeit eingeflossen. Jetzt und in Zu- kunft gilt es, dessen Ziele umzusetzen, sind in ihm doch ausdrücklich die Stärkung eines lokalen Netzwerks der im Sozialen tätigen privaten Einrichtungen, die Sen- sibilisierung der vom Rechtsinstitut betroffenen öffentlichen und privaten Einrich- tungen aufgrund der tatsächlichen Notwendigkeit der Einführung der Maßnahme und nicht als Reaktion auf die Mängel der Dienstleistungen, die Information und Beratung aller Bürger und der Sozial- und Gesundheitsdienste sowie viele andere wichtige Maßnahmen festgeschrieben. Von großer Bedeutung ist der Versiche- rungsschutz der ehrenamtlich tätigen Sachwalter durch das Land Südtirol und die wirtschaftliche Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Sachwalter, die nicht zur Familie gehören, wenn der Begünstigte nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die vom Sachwalter vorab getragenen Spesen zu begleichen oder die Zahlung der Entschädigung an den Sachwalter vorgesehen ist.
Der Dienst für Sachwalterschaft kann in Bezug auf die Sachwalterschaft wie folgt zusammengefasst werden und wurde zwischen 2005 und 2018 abgeschlossen:
2005 Die Dienststelle für Sachwalterschaft wurde gegründet und beim Dachverband für Soziales und Gesundheit angesiedelt.
2008 Es wurde der Koordinierungstisch für Sachwalterschaft der Provinz Bozen eingerichtet.
2009 Mit Landesbeschluss wurde das Verzeichnis der Sachwalter erstellt.
2010 Der Verein für Sachwalterschaft wurde gegründet.
2018 Landesgesetz zur Förderung der Sachwalterschaft.
Schloss Tirol
Schloss Tirol feiert jedes Jahr am 19. November die Heilige Elisabeth unter einem besonderen Motto. In diesem Jahr wurde die Sachwalterschaft als wertvolle Form der Freiwilligenarbeit zur Unterstützung der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft ausgewählt. Die Dienststelle für Sachwalterschaft wurde formell mit einer kleinen Anzahl von Personen entsendet, an der Feier teilzunehmen.
Bäuerlicher Notstandsfonds
Im Jahr 2018 hat der Bäuerliche Notstandsfonds den Dachverband finanziell unterstützt, damit dieser Menschen helfen kann, denen es nicht möglich ist, die Kosten für das Verfahren zu tragen.
Es benötigen zunehmend mehr Menschen einen Sachwalter, denen finanzielle Mittel fehlen und denen es folglich nicht möglich ist, die Kosten für die Einleitung des Verfahrens um Antrag auf einen Sachwalter tragen. Wir sprechen hier von Menschen, die ausschließlich von Sozialleistungen oder der Zivilinvalidenrente leben, von Menschen, die infolge ihrer Spielsucht ihr gesamtes Hab und Gut ver-
In all diesen Fällen sind die schutzbedürftigsten Menschen häufig auch Men- schen, die an einer Erkrankung oder Behinderung leiden, aufgrund derer sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Grund für die Beantragung eines Sachwalters.Allein schon die Antragstellung bedingt Stempelgebühren, die auf dem Antrag und auf bestimmten Dokumenten angebracht werden müssen.
Gleichzeitig verfügen die Sozial- und Gesundheitsdienste, die in diesen Fällen zur Intervention verpflichtet sind, nicht über einen Fonds zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Der Bäuerlicher Notstandsfonds hat ca. 20 Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten die Unterstützung bei den Verfahren garantiert.
Territorialer Beratungsdienst
Im Jahre 2018 konnte der „territoriale Beratungsdienst“ dank Zusammenarbeit und Finanzierung des Projektes durch den Gemeindenverband und mit Unter- stützung der Provinz Bozen ins Leben gerufen werden.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft kontaktierte sofort die territorialen Spren- gel, um sich auf Uhrzeit und Tag der Anwesenheit der Beraterinnen der Dienst- stelle für Sachwalterschaft zu einigen.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft hat in den Büros der Schalter Informati- onsmaterial (Broschüren, Poster) bereitgestellt, um Bürger/innen und Dienste über die Termine und Uhrzeiten der Schalter zu informieren.
Die Dienststelle für Sachwalterschaft war daher in mehreren Gemeinden der Provinz Bozen und insbesondere einmal im Monat in den Gemeinden Mals, Schlanders, Brixen, Bruneck und einmal alle zwei Monate in den Gemeinden Neumarkt, St. Ulrich, Sterzing und Innichen präsent.
Die Initiative wurde durch E-Mail-Kontakte, die Verteilung eines Informationsblattes, die Verbreitung über die Website, den Newsletter, Pressemitteilungen des Dach- verbandes, der Provinz und der Gemeinden der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Für die Beratungen an den territorialen Schaltern wurden zwei Mitarbeiterinnen eingesetzt, deren Arbeitszeit für diesen Zweck erhöht wurde. Je nach Sprach- kenntnisse wurden ihnen bestimmte Schalter zugewiesen. Konnte eine Bera- terin nicht am Schalter anwesend sein, wurde sie durch die Koordinatorin der Dienststelle für Sachwalterschaft ersetzt.
Der 2017 geplante Zeitplan der territorialen Beratungen wurde 2018 voll- ständig eingehalten, mit Ausnahme des Termins vom 07.11.2018 in der Ort- schaft Mals, da die Beratung aufgrund von Verkehrsproblemen ausgefallen ist.
Nachfolgend sind die Anzahl und das Datum der einzelnen Beratungen ange- führt, die der Dienst in den einzelnen Gemeinden angeboten hat.
● Brixen: Präsenzen: 16.1., 6.2.,13.3.,10.4.,15.5., 26.6., 10.7., 28.8., 25.9., 30.10., 21.11., 4.12.2018; - Anzahl Beratungen: 50
● St. Ulrich: Präsenzen: 29.1., 5.3., 7.5., 2.7., 10.9., 27.11.18; - Beratungen: 13
● Neumarkt: Präsenzen: 31.1.; 28.2.; 21.3.; 18.4.; 9.5., 6.6., 4.7., 1.8., 3.10., 17.10., 14.11., 5.12.2018; - Anzahl Beratungen: 29
● Innichen: Präsenzen: 25.1., 2.3., 4.5., 12.7., 27.10., 29.11.2018; - Beratungen: 4
● Bruneck:Präsenzen: 25.1., 22.2., 22.3., 19.4., 24.5., 28.6., 12.7., 30.8., 27.9., 18.10., 29.11., 13.12.2018; - Anzahl Beratungen: 46
● Sterzing: Präsenzen: 6.2., 17.4., 26.6., 28.8., 30.10., 4.12.18; - Beratungen: 10
● Mals: Präsenzen: 24.1., 21.2., 21.3., 18.4., 16.5., 20.6., 11.7, 8.08.; 5.9., 1.10., 7.11., 5.12.2018; - Anzahl Beratungen: 13
● Meran: Präsenzen: 14.5., 16.7., 17.9., 12.11.2018; - Beratungen: 8
● Schlanders: Präsenzen: 24.1., 21.2., 21.03., 18.4., 16.5., 20.6., 11.7., 8.8., 5.9., 1.10., 7.11., 5.12.2018; - Anzahl Beratungen: 24
Insgesamt wurden 197 Beratungen durchgeführt.
Das bedeutet, dass all diese Menschen nicht nach Bozen kommen mussten, um Beistand zu erhalten. Tatsächlich wurde auch und vor allem aus diesem Grund die Einrichtung der territorialen Beratungsdienste in verschiedenen Gemeinden der Provinz mit großem Interesse und Wohlwollen sowohl von Seiten der Bürger als auch von der Sozial- und Gesundheitsdiensten des Gebiets begrüßt.
Einige Bürger haben die territorialen Beratungsdienste in Anspruch genommen, um erste Informationen zu erhalten und die Gesetzgebung kennenzulernen, andere ha- ben dem Dienst die Aufgabe übertragen, einen Sachwalter zu beantragen, wieder andere haben den Dienst genutzt, damit dieser Dokumente bei Gericht einreicht.
Die positiven Aspekte der Errichtung von territorialen Beratungen lassen sich daher wie folgt zusammenfassen:
● Bürgernähe - Wer das Verfahren zur Ernennung eines Sachwalters einlei- ten möchte, kann sich ab sofort in seiner Wohngemeinde oder jedenfalls an einem Ort in der näheren Umgebung beraten lassen.
● Interesse - Großes Interesse der Bürger, Sozial- und Gesundheitsdienste, in Erfahrung zu bringen, was die Sachwalterschaft auch im Hinblick auf Prävention bietet.
● Verfügbarkeit - Das Verwaltungspersonal der Sprengel ist freundlich und ver- sucht, soweit möglich, die Dienststelle für Sachwalterschaft zu unterstützen.
● Teilnahme und Engagement - Teilnahme und Interesse der Direktoren, Sozialarbeiter, Erzieher der Sprengel an der Sachwalterschaft und an deren Förderung für die Nutzer.
● Verbreitung – Anforderung von Informationsmaterial seitens der Sprengel.
● Angenehme Umgebung – Die Büros, in denen die Beratungen durchge- führt werden, gewährleisten die Privatsphäre der Bürger.
Die Beratungen an allen Beratungsstellen (territoriale Beratungen und Bozen) wurden zu 32% mit den Kindern der Betroffenen geführt; dies bestätigt auch in diesem Jahr, dass die Begünstigten in 47% der Fälle ältere Menschen mit Demenz oder Alzheimer sind. In 20% der Fälle betraf es Menschen mit kogni- tiven Behinderungen, in 10 % hingegen Menschen mit psychischen Erkrankun- gen. 13% der Beratungen wurden von Angestellten oder Verantwortlichen von Sozial- und Gesundheitsdiensten angefragt; dies zeugt von einem großen Bewusstsein, einer zunehmenden Information, Sensibilisierung und Verantwor- tung für die Rolle, die sie in Hinsicht auf die Sachwalterschaft übernehmen.
Nachfolgend finden Sie eine Grafik zu den Personen, die sich für Beratungen und/oder Beauftragungen an die Schalter gewandt haben.
Ehegatte/in, 8%
Begünstigte/r…
Bruder/Schwe ster, 7%
ander Lebenspartner, 2%
Vater/Mutter, 11%
Sozial- oder Gesundheitsdienst, 13%
Bekannte/r, 1% Sachwalter/in, 2%
Örtliche Beratungen: Antragsteller/innen
Schlaganfall, 6% nicht definiert, 3%
Psychische Erkrankung…
Pshysische Behinderung,
2%
Koma, 0%
Degenerative Erkrankung, … Abhängigkeitse
rkrankung, 8%
Örtliche Beratungen: Art der Beeinträchtigung
4. Tätigkeitsprogramm 2019
Im Jahr 2019 wird die Zusammenarbeit mit den Ämtern, die von der Gesetzge- bung zur Sachwalterschaft direkt betroffen sind, fortgesetzt und ausgebaut, ins- besondere mit den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften und Gemeinden, mit Seniorenheimen, Gesundheitseinrichtungen, Vereinigungen zur Information, Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Erstellung des Antrages.
Gemeinde Bozen
Seit einigen Jahren hat der Rechtsdienst des Sozialbetriebes die Tätigkeit der Antragstellung seiner Nutzer zur Ernennung eines Sachwalters eingestellt.
Aus diesem Grund wenden sich die Nutzer in Begleitung ihrer Sozialarbeiter manchmal an die Dienststelle, um bei der Erstellung des Antrages unterstützt zu werden. Sehr oft sind die Nutzer jedoch nicht in der Lage, die Kosten des Verfahrens zu tragen, manchmal können sie nicht einmal die Stempelmarken bezahlen.
Aus diesem Grund wird es notwendig sein, mit der Gemeinde Bozen einen Di- alog zu führen, um eine Vereinbarung zwischen dem Sozialbetrieb und dem Dienst für Sachwalterschaft des Dachverbandes über die Ausarbeitung von Anträgen zu fördern und auf diese Weise sicherzustellen, dass auch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln ihren Antrag beim Gericht stellen können, ohne dass sich ihre ohnehin schon angespannte Situation dadurch weiter verschärft.
Gesundheitsdienste
Wie schon seit einiger Zeit angedacht, wird angesichts der wachsenden Anfra- gen nach Sachwaltern die Einführung eines regelmäßigen Austausches mit den Gesundheitsdiensten notwendig sein, auch um im Namen und für den Be- günstigten die informierte Einwilligung zu erteilen, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist.
Anträge und Initiativen
Mit dem Antrag um Ernennung eines Sachwalters kommt der Richter zum ersten Mal mit der Lebensgeschichte der Betroffenen in Kontakt. Der Antrag ist ein wesentlicher Moment, bei dem der Richter über die Bedürfnisse, Wünsche, noch vorhandenen Fä- higkeiten oder die Unfähigkeit, die eigenen Interessen zu vertreten, die Verwandten, Freunde oder Bekannten der Betroffenen, die für sie wichtig sind, die Nachbarn, die Personen, die nicht informiert werden sollen, in Kenntnis gesetzt wird, usw.
Der Richter erfährt, ob der Betroffene einen Sachwalter vorschlägt oder ob sich jemand als Sachwalter zur Verfügung stellt oder ob niemand die Sachwalter- schaft übernehmen möchte oder kann.
Die Informationen im Antrag sind sehr wichtig; aus diesem Grund plant die Dienststelle für Sachwalterschaft die Ausarbeitung eines neuen Antrags- modells, das in der Lage ist, dem Richter das momentane Leben der schutz- bedürftigen Person und deren zukünftiges Lebensprojekt darzulegen. Ein Le- bensprojekt, das der Sachwalter dank eines für die Betroffenen hoffentlich
„maßgeschneiderten“ Dekretes berücksichtigen muss. Dadurch müssen die Menschen, die mit den Betroffenen in Kontakt treten, die im Dekret enthaltenen und von den Betroffenen im Antrag angeführten Angaben berücksichtigen.
Broschüre
Die Informationsbroschüre „Sachwalterschaft – Fragen und Antworten“ wird ge- meinsam mit anderem Informationsmaterial in ganz Südtirol verteilt – auch dank der Präsenz der Dienststelle für Sachwalterschaft bei den territorialen Beratungsdiensten.
Mitgliedsorganisationen
Die Mitgliedsorganisationen müssen auch in Hinsicht auf die neuen Schutz- bedürftigen einbezogen werden, vor allem im Hinblick auf Ausländer mit Be- hinderungen, die eventuell auch einen Sachwalter benötigen. Geplant sind In- formationstreffen bei den Organisationen vor Ort, im Rahmen derer über die Gesetzgebung und das Verfahren zur Ernennung eines Sachwalters informiert wird.
Aktualisierung Website
Im Jahre 2018 wurde der Internetauftritt aktualisiert und Informationen und Neuheiten zur Rechtsprechung und Events eingefügt.
Netzwerkarbeit
Für eine gewinnbringende Entwicklung der Sachwalterschaft in Südtirol wird die Netzwerkarbeit mit der Provinz Bozen, dem Gericht Bozen und den im Territorium tätigen öffentlichen und privaten Sozial- und Gesundheitsdiensten weitergeführt.
Sensibilisierung der Presse
Auch 2018 wird die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Massenmedien gepflegt, um zu sen¬sibilisieren, damit sie sich diesem so be- sonderen Ehrenamt der Sachwalterschaft zuzuwenden.
Beratungen außerhalb der Geschäftsstelle
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist es häufig nicht möglich, die Dienststelle für Sachwalterschaft aufzusuchen, um eine Unterstützung und Be- ratung zu bekommen. Im Jahre 2018 hat die Dienststelle mehrere Beratungen am Wohnsitz der Begünstigten und in Seniorenwohnheimen durchgeführt.
5. Statistik 2018
Wer leitet das Verfahren der Ernennung eines Sachwalters ein?
In 80% der Fälle sind die Antrag- steller Verwandte der Begünstig- ten, wobei es sich in 32% um deren Kinder handelt. Dies ist insofern verständlich, da die meisten Be- günstigten ältere Menschen mit Demenz oder Alzheimer sind.
In 12% der Fälle ist es der Begün- sti gte selbst, der die Initiative er- greift und einen Sachwalter an- fordert.
Häufig werden die Begünstigten bei ihrer Wahl von den Sozial- und Gesundheitsdiensten unterstützt, die sich um sie kümmern; die Entscheidung ist deshalb nicht immer spontan, sondern wird von den Diensten selbst vorgeschlagen, die erkennen, dass der Betroffenen infolge einer Erkrankung oder eines Gebrechens nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
Aus den Daten geht zudem hervor, dass 13% der behandelten Fälle auf die Ei- geninitiative der Verantwortlichen der Dienste, die ihre Nutzer direkt betreuen, zurückzuführen sind.
Wer sind die Begünstigten einer Sachwalterschaft?
Im Jahr 2018 betreffen 36% der Sachwalterschaften Menschen mit Altersdemenz oder Alzhei- mer, 24% Menschen mit einer kognitiven Behinderung und 15%
Menschen mit psychischen Er- krankungen.
Die Daten der Dienststelle für Sachwalterschaft über die Art der Beeinträchtigungen der Begüns- tigten im Vergleich zu 2017 zei- gen eine Erhöhung um:
● + 4% (im Jahr 2017, ver- zeichnete man einen Zuwachs von +14%) der Begünstigten mit Demenz;
● + 18% (im Jahr 2017 wurde ein Rückgang von 22% verzeichnet) der Be- günstigten mit kognitiven Erkrankungen;
Eine Verringerung um
● - 9% der Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
● - 30% der Begünstigten mit Schlaganfall
● - 10% der Begünstigten mit degenerativen Erkrankungen
● - 16% Menschen mit psychischen Erkrankungen Schlaganfall, 6% nicht definiert, 3%
Psychische Erkrankung…
Pshysische Behinderung,
2%
Koma, 0%
Degenerative Erkrankung, … Kognitive Beeinträchtigung, 20%
Altersdemenz, 47%
Abhängigkeitse rkrankung, 8%
Örtliche Beratungen: Art der Beeinträchtigung
Ehegatte/in, 8%
Begünstigte/r…
Bruder/Schwe ster, 7%
ander Verwandte, 12%
Sohn/Tochter, 32%
Lebenspartner, 2%
Vater/Mutter, 11%
Sozial- oder Gesundheitsdienst, 13%
Bekannte/r, 1% Sachwalter/in, 2%
Örtliche Beratungen: Antragsteller/innen
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Antragstellungen und Er- nennungen durch die Dienststelle für Sachwalterschaft in den Jahren 2010 bis 2018 unterteilt nach Erkrankung oder Beeinträchtigung der Begünstigten.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Antragstellungen und Er- nennungen durch die Dienststelle für Sachwalterschaft in den Jahren 2010 bis 2018 unterteilt nach Erkrankung oder Beeinträchtigung der Begünstigten.
100 2030 4050 60 7080 10090
2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010
Art der Beeinträchtigung - Entwicklung 2010 bis 2018
Altersdemenz Abhängigkeitserkrankung Kognitive Beeinträchtigung Physische Behinderung Schlaganfall Degenerative Erkrankung Psychische Erkrankung Koma
0 2 4 6 8 10 12 14
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Dipendenza/Abhängigkeitserkrankung
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Infermità fisica/physische Beeinträchtigung
Entwicklung der Bedürftigkeit 2010-2018 Woher kommen die Begünstigten?
Die meisten der von der Dienststelle für Sachwalterschaft unterstützten Per- sonen kommen aus der Stadt Bozen. Es ist wichtig, dass auch in den anderen Landesteilen bekannt ist, dass die Dienststelle für Sachwalterschaft genutzt werden kann.
Wer sind die Personen, die als Sachwalter ernannt werden?
Im Jahr 2018 konnte hinsichtlich der Begünstigten mit Demenz Folgendes ver- zeichnet werden:
● Eine Zunahme der externen Sachwalter;
● Obwohl sie nach wie vor den höchsten Prozentsatz an Sachwalter darstel- len, ist die Zahl der Kinder dennoch deutlich gesunken.
Ehemann/-frau, 9%
Dritte, 91%
Sachwalter/in bei Abhängigkeitserkrankung Sohn/Tochter, 44%
andere Verwandte, 1%
Ehemann/-frau, 10%
Bruder/Schwester, 1%
Enkel/in/Neffe/Nichte, 14%
Dritte, 21% Antrag aufgelöst, 9%
Sachwalter/in bei Altersdemenz
Sohn/Tochter, 24%
Ehemann/-frau, 4%
Bruder/Schwester, 6%
Mutter/Vater, 36%
Enkel/in/Neffe/Nichte, 6% Dritte, 16%
Antrag aufgelöst, 8%
Sachwalter/in bei kognitiver Beeinträchtigung
Sohn/Tochter, 30%
andere Verwandte, 10%
Dritte, 30%
Antrag aufgelöst, 30%
Sachwalter/in bei degenerativer Erkrankung
Für Begünstigte mit degenerativen Erkrankungen ist die Zahl der Sachwalter um 10 % gestiegen; davon sind 30% der Sachwalter die Kinder dieser Begünstigten.
Menschen mit Abhängigkeiten werden in 91% der Fälle von einem Sachwalter unterstützt.
Die Anzahl der Sachwalter für Menschen mit körperlichen Behinderungen hat sich 2017 verdoppelt.
Der Trend zur Ernennung von außenstehenden Sachwaltern (keine Familienan- gehörigen) für psychisch Kranke wird auch für 2017 bestätigt.
Was die psychischen Krankheiten betrifft, ist auch für die Sozial- und Gesund- heitsdienste, die sich um die Person kümmern, unbedingt und vermehrt not- wendig, dafür zu sorgen, dass ein Außenstehender ernannt wird; daher kann man sagen, dass vor allem für diese Pathologie die Figur eines externen Sach- walters von zentraler Bedeutung ist, wie im Übrigen die folgenden statistischen Daten zeigen.
Zusammenfassend lässt sich anhand der Gesamtzahl der Sachwalter der Trend erkennen, in 31% der Fälle Personen von außerhalb der Familie zu ernennen.
Aus diesem Grunde und angesichts der demografischen Entwicklung in Richtung Überalterung der Bevölkerung wird es immer wichtiger, Freiwillige zu finden, die bereit sind, diese besondere Rolle zu übernehmen.
Welche Personen wirken als Sachwalter?
Sohn/Tochter, 29%
andere Verwandte, 12%
Bruder/Schwester, 12%
Mutter/Vater, 6%
Dritte, 23% Antrag aufgelöst, 18%
Sachwalter/in bei physischer Behinderung
andere Verwandte, 3%
Ehemann/-frau, 6%
Bruder/Schwester, 10%
Mutter/Vater, 3%
Enkel/in/Neffe/Nichte, 9% Dritte, 56%
Antrag aufgelöst, 13%
Sachwalter/in bei psychischer Erkrankung
Sohn/Tochter 27%
andere Verwandte 10%
Ehemann/-frau Bruder/Schwester 6%
Mutter/Vater Dritte
31%
Antrag aufgelöst 11%
Die ernannten Sachwalter/innen 2018
AUTONOME PROVINZ
BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE