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Jugenddelinquenz im Wandel der Zeit

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Academic year: 2021

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Bachelorarbeit

zur Erlangung des Grades Bachelor of Arts

im Studiengang Soziale Arbeit

– Jugenddelinquenz im Wandel der Zeit –

vorgelegt von

Friederike Haupt

urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015 -0313-4

Erstgutachter: Prof. Dr. M.A. Gabriele Streda Zweitgutachter: Ass. jur. Britta Tammen Abgabetermin: 10. Juli 2015

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Wenn die Jugend erkaltet,

klappert die Welt mit den Zähnen.

Georges Bernanos (1888-1948), frz. Schriftsteller

Es ist das Vorrecht der Jugend,

Fehler zu begehen, denn sie hat genug Zeit,

zu korrigieren.

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Inhalt

1. Einleitung ... 2

2. Jugenddelinquenz ... 4

2.1 Begriffsbestimmungen Jugenddelinquenz ... 4

2.2 Entstehungstheorien von Jugenddelinquenz ... 4

2.3 Präventionen Jugenddelinquenz ... 10

3. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ... 18

3.1 Erklärung PKS... 18

3.2 Entstehung PKS ... 19

3.3 Aufbau PKS ... 21

3.4 Kritiken an die Polizeiliche Kriminalstatistik ... 22

4. Jugenddelinquenz im Wandel der Zeit ... 24

5. Unterstützung delinquenter Jugendlicher ... 34

6. Fazit und Ausblick ... 38

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1. Einleitung

Wohl keine andere Bevölkerungsgruppe wie die der Jugendlichen wird so von der Gesellschaft beäugt. Sie sind zu dumm, die Erziehung lässt auch zu wün-schen übrig und im Übrigen sind sie auch noch kriminell und gewalttätig. Jedes Jahr aufs Neue wird bei der Veröffentlichung der PISA-Studie deutlich in den Medien gezeigt, dass die Jugendlichen Defizite in der Bildung aufwei-sen. In Deutschland gibt es so viele Ausbildungsplätze wie noch nie, aber lei-der fehlen die entsprechenden Bewerber/innen.

Wenn man durch die Straßen geht und der älteren Generation beim Reden zuhört kann man deutlich erkennen, was sie von der Erziehung der heutigen Jugend hält. Sie können im Hausflur nicht grüßen, kennen kein "Bitte" und kein "Danke" und Aufstehen im Bus ist sowieso uncool.

Zwar haben die Medien im Mai 2015 gerade erst eröffnet, dass die Jugend-kriminalität erneut gesunken ist, aber auch im nächsten Augenblick hervorge-hoben, dass die Brutalität dennoch bleibt; deutlich zu erkennen in den nach-folgenden Beispielen. So kann man sich bestimmt noch an den Fall Tugce erinnern, der im November 2014 durch die Medien ging. Sie wollte Courage zeigen und zwei jungen Mädchen auf einer Toilette helfen. Als sie später auf den Parkplatz trat lauerte der Täter, den sie zuvor verscheucht hat, auch ihr auf. Er schlug so fest zu, dass Tugce zu Boden ging und mit dem Kopf auf-schlug. Die Folge, sie erlag wenige Wochen später ihren schweren Kopfver-letzungen. Im Januar gab es neue Schlagzeilen. Eine junge schwangere Frau wurde im Wald bei Berlin verbrannt. Die beiden Tatverdächtigen, zwei junge Männer, 19 Jahre alt, stachen der Frau erst ein Messer in den Bauch und verbrannten sie anschließend. Der vermeintliche Grund, einer der beiden Tä-ter war der Ex-Freund der jungen Frau und wollte nicht, dass sie das Kind austrägt. In beiden Fällen wurde die, unbestritten vorhandene, Brutalität der Tötungsdelikte durch die Medien extrem hervorgehoben.

In dieser Arbeit mit dem Thema „Jugenddelinquenz im Wandel der Zeit" soll erläutert werden, wie kriminell die Jugendlichen tatsächlich sind und inwiefern

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die in den Medien genannte Brutalität zutrifft. Außerdem wird betrachtet, wie sich die Diebstahls- und die Rauschgiftdelikte entwickelt haben. Für die Un-tersuchung hat sich die Verfasserin mit der Polizeilichen Kriminalstatistik von 1953 bis 2013 auseinandergesetzt.

Dazu wird zunächst auf den Begriff Jugenddelinquenz eingegangen und die-ser wird von verschiedenen Seiten beleuchtet. Im Anschluss wird erörtert, wie die Delinquenz bei Jugendlichen entsteht und welche präventiven Maßnah-men eingeleitet werden können. Dafür werden verschiedene Theorien und Aspekte sowie verschiedene Angebote dargestellt.

Anschließend erläutert die Verfasserin die Polizeiliche Kriminalstatistik. Hierfür geht sie insbesondere auf die Entstehung, den Aufbau und die Kritik, die an dieser Statistik verübt wird, ein.

Im Anschluss werden die Polizeilichen Kriminalstatistiken ausgewertet. Hier-bei wird unterteilt in Gewalt-, Diebstahls- und Rauschgiftdelikte. Insbesondere wird auf die Tätergruppen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende einge-gangen sowie der Wandel verdeutlicht. Die Gewaltdelikte werden unterteilt in Mord und Totschlag, versuchter Mord und versuchter Totschlag, Kindestö-tung, schwere und leichte Körperverletzung sowie Raub und räuberischer Er-pressung.

Im Folgenden werden Hilfsangebote für Delinquente erörtert und in welcher Institution sie zu finden sind.

Im letzten Punkt zieht die Verfasserin ein Resümee und gibt einen Ausblick auf die Entwicklung.

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2. Jugenddelinquenz

2.1 Begriffsbestimmungen Jugenddelinquenz

Delinquenz stammt vom lateinischen Wort delinquere und bedeutet so viel wie „hinter dem erwarteten Verhalten zurückbleiben, mangeln, fehlen“. Aus dem An-gelsächsischen ist der Begriff Jugenddelinquenz als „juvenile delinquency“ be-kannt. Damit sind Personen gemeint, die sich im Sozialisationsprozess befinden. Dieser findet zwischen dem Kind- und Erwachsenensein statt und kann bis zum 30. Lebensjahr andauern (vgl. Schulz 2015, Internetquelle).

Der Terminus Jugenddelinquenz wird laut Duden mit straffällig, verbrecherisch erklärt. (vgl. Duden 2015, Internetquelle). Diese Erklärung findet allerdings über-wiegend in der Erwachsenenwelt Anklang. Vielmehr werden mit dem Begriff nicht nur strafrechtliche Geschehnisse erklärt, sondern auch abweichende Verhaltens-weisen Jugendlicher, wie zum Beispiel Schule schwänzen oder Alkohol- und Dro-genmissbrauch (vgl. Schulz 2015, Internetquelle).

Wird sich nun mit dem Duden an den Begriff Jugenddelinquenz angenähert, so kann er mit dem Wort Jugendkriminalität übersetzt werden. Damit ist jedes straf-bare Handeln Strafmündiger gemeint, welches dem Jugendstrafrecht unterstellt ist. Eine genaue Erläuterung ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu finden. Hier heißt es im § 1 Absatz 2: Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit vierzehn aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist und Heranwachsender, wer achtzehn aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist und laut § 1 Absatz 1 eine Verfehlung begangen hat, die nach allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Allerdings darf bei den Heranwachsenden der § 105 Jugendgerichtsgesetz nicht außer Acht gelassen werden (vgl. Nomos 2012, S. 1217)

2.2 Entstehungstheorien von Jugenddelinquenz

Es gibt verschiedene Theorien wie Jugenddelinquenz entsteht oder auch nicht. Im Folgenden werden unterschiedliche Theorien und Ansätze aufgeführt.

Die allgemeine Handlungstheorie ist notwendig, um das delinquente und nicht de-linquente Verhalten zu beschreiben. Hierbei ist es notwendig, beim Handeln zwei Grundformen zu berücksichtigen und zu unterscheiden. Zum einen die Persön-lichkeit und zum anderen die Situation, in der sich die Person befindet. In der Kri-minologie ist die Situation als Tatgelegenheitsstruktur bekannt. Hierzu werden

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verschiedene theoretische Ansätze angeführt; unter anderem der lerntheoretische Ansatz. Bei diesem geht man davon aus, dass menschliche Verhaltensweisen gelernt aber auch wieder verlernt werden können. Das Lernen ist ein prozesshaf-tes Geschehen, welches sich beobachtbares Verhalten und Verhaltensmotivatio-nen, Wünsche, Einstellungen und Normen einprägt. Wenn die Person persönliche Anerkennung und Selbstbestätigung erfährt, wird gelernt und wiederholt. Die Lern-theoretiker wie Skinner sprechen in diesem Zusammenhang von Verstärkern. Wenn nun eine Person beispielsweise gewalttätiges Verhalten an den Tag legt, so kann es passieren, dass dieses als belohnend empfunden wird, wenn es von Gleichaltrigen geachtet und mit Freundschaft anerkannt wird. Bei Jugendlichen wirkt die anerkennende Resonanz von der sogenannten PEER-Group intensiver, als die durch ältere Menschen. Je nach persönlicher Lernerfahrung entwickeln sich die subjektiven Lernbedingungen. Das heißt, einige reagieren eher auf Strafe für unerwünschtes Verhalten, andere eher auf Belohnung für erwünschte Verhal-tensweisen (vgl. Walter 2001, S. 49-53).

Ein anderer Ansatz ist der kontrolltheoretische. Damit sind gemeint, die innerper-sönliche Kontrolle sowie die Selbstkontrolle eines Menschen. Bei diesem kommt es auf die familiäre Sozialisation an, wie die emotionale Zuwendung der Familie, das Vorweggreifen der Folgen eigenen Handelns, das Einbeziehen in soziale Akti-vitäten (Freizeitgestaltung) und die Annahme gesellschaftlicher und rechtlicher Normen. In zahlreichen empirischen Studien soll laut Walter nachgewiesen wor-den seien, dass Frauen eine weitaus größere Selbstkontrolle haben als Männer. Auch bei den Jugendlichen gab es geschlechterspezifische Unterschiede. So än-dere sich die schwere der Delinquenz bei Jungen mit der Verbesserung der El-tern-Kind-Beziehung. Bei Mädchen hingegen reiche eine emotionale Verbunden-heit zu Gleichaltrigen und/oder der Schule aus, um das delinquente Verhalten zu senken(vgl. Walter 2001, S. 53-61).

Des Weiteren wird die Neutralisationstechnik angeführt. Bei dieser werden durch den Delinquenten geltende Werte in einer bestimmten Handlungssituation aufge-hoben beziehungsweise neutralisiert. Zu diesen Techniken gehören 1. die Aufer-legung der persönlichen Verantwortung auf andere, wie zum Beispiel lieblose El-tern oder schlechte Lebensbedingungen, 2. die Abweisung eines Unrechts oder eines Schadens, 3. die Verleugnung eines wirklichen Opfers, da dieses es

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schließlich verdient habe, 4. die Verdammung der Verdammten, hierbei werden die Rollen getauscht und Dinge geäußert wie die Polizei wäre korrupt et cetera, und 5. die Ernennung höherer Normen, wie die Freundschaft zum Beispiel oder die Bezugnahme auf die Selbstlosigkeit des Handelns(vgl. Walter 2001, S. 61-62). Zu den Ansätzen zählt auch der ökonomische. Dieser verallgemeinert das ständnis des wirtschaftlichen maßgebenden Verhaltens auf das menschliche Ver-halten insgesamt. Der ökonomische Ansatz konzentriert sich auf die Handlungssi-tuation. Ziel ist es, in der Situation des Handelns einen maximalen Nutzen zu zie-hen, bezogen auf Gewinn und Bestätigung. Uneigennützigkeit wird indessen nicht geleugnet. Während in der Lerntheorie Strafen als Verstärker beeindrucken, so bedeutet das aus ökonomischer Sicht viel mehr Kosten (vgl. Walter 2001, S. 62-64).

Zuletzt werden die Handlungssituation und die Tatgelegenheit angeführt. Die kri-minologisch zu beachtende Spannbreite situativer Bedingungen ist sehr breit. Die gleiche Situation kann in einem Fall einen Täter fördern oder hemmen, kriminelle Handlungen zu begehen (vgl. Walter 2001, S. 64-70).

Eine weitere Theorie erklärt, dass die Entstehung der Jugenddelinquenz durch das Risiko der Jugendlichen mit der Abnabelung aus der Herkunftsfamilie und dem Hineinfinden in die Rolle eines Erwachsenen begründet liegt. Der jugendtypi-sche Drang nach dem Ausloten der eigenen Grenzen, die Unterstreichung der Selbstständigkeit, das Ausleben der eigenen Kräfte und die Bestätigung der Gleichaltrigen können kriminelles Verhalten begünstigen. Die Gelegenheitsdelin-quenz ist in allen Schichten bei Jugendlichen verbreitet. Sie wird als normal, über-all üblich und episodenhaft bezeichnet. Hat sich der Jugendliche in die Rolle des Erwachsenen hineingefunden, so klingt auch die Delinquenz ab, auch wenn diese nicht sanktioniert wurde (vgl. Döllinger 2003, S. 155 – 161)

Eine weitere delinquenzrelevante Einflussgröße ist ein gewalttätiger Erziehungs-stil. Die Gewalterfahrung in der Familie sowie der damit einhergehende geringe emotionale Halt stellen eine verstärkte hedonistische und schicksalsgläubige Le-benseinstellung, die eine begünstigende Einflussgröße für die Ausübung von walt oder Eigentumskriminalität hat, dar. Unter geschlechterspezifischen Ge-sichtspunkten ist eine höhere Delinquenzbelastung bei den männlichen

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chen festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass dies auf die geschlechter-spezifische Sozialisation zurückzuführen ist. Es können zum Beispiel die höheren elterlichen Sanktionierungen und die geringere Unterstützung einen kriminalitäts-fördernden Einfluss haben und die Wertorientierung zu einem Teil mitprägen. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere männliche Jugendliche aus sozial be-nachteiligten Familien, mit innerfamiliären Gewalterfahrungen, diese im Rahmen ihrer Geschlechteridentitätsentwicklung wieder hervorbringen. Hierbei ist zu be-rücksichtigen, dass die erfahrene Sozialisation durch die Einflüsse von Gruppen desselben Alters verstärkt werden können und, dass hier auch eine Auslese in delinquenten Peergroups erfolgt. Das heißt, Jugendliche schließen sich eher sol-chen Gruppen an, in denen dieselben Normen, die sie aus ihrer Familie kennen, gelebt werden. Somit findet eine Verstärkung der Risikolage statt, und delinquente Verhaltensweisen werden begünstigt (vgl. Raithel 2003, S. 590-601)

Bei der anthropologischen Theorie wird davon ausgegangen, dass die Form des Schädels von Kriminellen Anomalien aufzeigt. Einige dieser Merkmale sind zum Beispiel eine Asymmetrie des Gesichts, eine niedrige Schmerzempfindlichkeit, große Augenhöhlen sowie ein riesiger Unterkiefer. Bei Autopsien bei von Räubern und Mördern wurde entdeckt, dass die Schädel teilweise einer Affenart glichen. Auf Grund dieser Untersuchungen wurde der Schluss gezogen, dass kriminelle Verhaltensweisen die Überreste einer früheren Evolutionsstufe des Menschen und angeboren sind. Folglich gibt es für Verbrecher keine Resozialisierungsmöglich-keiten. Der Begründer dieser Theorie, Cesare Lombroso, sprach sich auch für ei-ne vorsorgliche Aussonderung und Isolation dieser Menschen aus. Lombroso griff, neben seiner eigenen Untersuchungen, auch auf die Arbeit von Franz Josef Grall zurück. Dieser ordnete verschiedenen Gehirnarealen, mit Hilfe eines Gehirnatlas, unterschiedliche Delikte zu. So ordnete er zum Beispiel einen Rauf-, Mord- und Würgesinn einzelnen Gehirnbereichen zu (vgl. Hüster 2012, S. 11-11)

Beim biologischen Ansatz werden die Zwillingsforschung und die Adoptionsstudie angeführt. Das Verhalten genetisch identischer, eineiiger wird mit dem genetisch Verschiedenen zweieiiger Zwillinge verglichen. Dadurch ist es möglich zu erken-nen, wie wichtig das Erbgut bei kriminellen Handlungen ist. Es wurde die Hypo-these untersucht, ob die Verhaltensweisen eineiiger Zwillinge tatsächlich ähnlicher sind als die von zweieiigen. In einer Studie aus dem Jahr 1929 wurden dreizehn

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eineiige und siebzehn zweieiige, männliche Zwillingspaare hinsichtlich ihrer krimi-nellen Gemeinsamkeiten untersucht. Diese ergab, dass zehn eineiige und nur zwei zweieiige Zwillinge straffällig wurden. 1970 wurde eine ähnliche Studie durchgeführt. Daran nahmen 325 eineiige und 611 zweieiige Zwillingspaare teil. Dabei wiesen 37,2 Prozent der eineiigen Zwillinge delinquente Partner auf und nur 12,5 Prozent der zweieiigen. Bei der Adoptionsstudie, welche im Jahr 1987 veröf-fentlicht wurde, wurde untersucht, welchen Einfluss genetische Faktoren in Bezug auf kriminelles Verhalten haben. Es wurden 14.427 Adoptionsfälle untersucht, die sich im Zeitraum von 1924-1947 ereigneten. Die Studie sollte belegen, dass ein Zusammenhang zwischen Genetik und Kriminalität besteht und sowohl die biolo-gischen Eltern als auch die Adoptivkinder kriminelle Verhaltensweisen zeigen. Un-tersucht wurden 4.068 Adoptivsöhne. In 2.492 Fällen waren sowohl die biologi-schen als auch die Adoptiveltern nicht straffällig. 13,5 Prozent der Adoptivkinder zeigten delinquentes Verhalten und stellten damit die geringste kriminelle Belas-tung dar. Bei 1.226 Fällen waren die biologischen Eltern kriminell vorbelastet, je-doch die Adoptiveltern nicht. Hier sind 20 Prozent der Adoptivkinder straffällig in Erscheinung getreten. In 204 Fällen waren die Adoptiveltern, jedoch die biologi-schen Eltern nicht straffällig. 14,7 Prozent der Adoptivsöhne zeigten kriminelles Verhalten. In 143 Fällen waren sowohl die Adoptiveltern als auch die biologischen Eltern kriminell vorbelastet. 24,5 Prozent der Adoptivsöhne zeigten straffälliges Verhalten und wiesen damit die höchste kriminelle Belastung auf (vgl. Hüster 2012, S. 13–14).

Beim psychoanalytischen Ansatz nach Freud, wird der psychische Apparat in drei Instanzen untergliedert, Das “Es“, das „Ich“ und das „Über-Ich“. Diese sind als Teilaspekte einer Persönlichkeit zu sehen. Das „Es“ wird als ältester Aspekt be-schrieben und hat somit für das Wesen eines Menschen eine enorme Bedeutung, da es sich auf das ganze Leben erstreckt. Es beinhaltet die Grundbedürfnisse und die biologischen Triebe einer Person, ohne soziale Einflüsse. Das „Es“ bezieht seine Energie aus den Organen. Da es ständig nach Bedürfnisbefriedigung for-dert, würde das „Es“ den Menschen ohne Einfluss der anderen beiden Aspekte ständig in lebensbedrohliche Situationen bringen. Dem übergeordnet ist das „Über-Ich“, welches eine Art Gewissensfunktion einnimmt. Es beinhaltet sowohl moralische als auch ethische Wertvorstellungen und gesellschaftliche Normen. Es ist zu Beginn der Entwicklung geprägt durch die Normen und Wertevorstellungen

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der Eltern, aber auch die Gesellschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Entwick-lung. Die zugeschriebenen Normen und Werte der Außenwelt werden nach eini-gen Jahren verinnerlicht und bilden eine moralische Instanz. Das „Über-Ich“ über-nimmt die Aufgaben der Eltern, mit der Funktion, die Bedürfnisse des „Es“ zu steuern, zu überwachen und zu bestrafen. Wenn das „Es“ also zum Beispiel un-ausgeführte, unmoralische Gedanken hegt, reicht das für das „Über-Ich“ aus, um zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ein Neurotiker beispielsweise hat ein sehr stark ausgeprägtes „Über-Ich“ und bestraft das „Es“ meistens härter, als es die Umwelt tun würde. Der letzte Teilaspekt, das „Ich“, vermittelt zwischen dem „Über-Ich“ und dem „Es“ und kann als eine Art Entscheidungsinstanz betrachtet werden. Es hat die Aufgabe, die Triebe und die Bedürfnisse des „Es“ im Einklang mit den Normvorstellungen und Werten des „Über-Ichs“ zu bringen und dafür zu sorgen, dass eine realitätsangemessene Verwirklichung umgesetzt werden kann. Unter anderem hat das „Ich“ folgende Funktionen: Wahrnehmung, Bewusstsein, Spra-che, Denken, Selbstkontrolle, Planung, Frustrations- und Affekttoleranz und so weiter. Diese Funktionen ermöglichen den Menschen eine adäquate Lebensfüh-rung und Problembewältigung. Zusätzlich wurde das Bewusstsein in drei Bereiche eingeteilt: dem Bewussten, dem Vorbewussten und dem Unterbewussten. Dem Bewussten ist die Aufgabe des „Ichs“ der Kontrollfindung, dem Unbewussten sind normative Teile des „Über-Ichs“ sowie die vitalen Triebansprüche des „Es“ zuzu-schreiben. Da das volle Ausmaß der Triebe das Bewusstsein des Menschen schockieren würde, werden diese gezielt aus dem Bewusstsein verdrängt. Bei der Psychoanalyse werden die Inhalte des Unbewussten erschlossen, was häufig mit der Überwindung erheblicher Widerstände einhergeht. Im Vorbewussten werden Dinge abgespeichert, die dem Menschen nicht ständig präsent seine müssen. Je-doch gibt es jederzeit die Möglichkeit, diese zu reproduzieren. Das zurzeit nicht benötigte Material tritt aus dem Bewussten in das Vorbewusste, damit wird ein leistungsfähiger Organismus erreicht. Es wird vermutet, dass die Kriminalität durch ein Ungleichgewicht zwischen dem „Über-Ich“ und dem „Es“, bei dem das „Es“ überwiegt, entsteht. Für die Entstehung dieses Ungleichgewichts gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen, eine extrem starke Ausprägung der Triebe bei normaler Entwicklung des „Über-Ichs“, oder bei einer Unterentwicklung des „Über-Ichs“ bei normaler Ausprägung des „Es“. Freud sieht zwar die kriminalitätsversuchenden Triebe als angeboren an, räumt aber, durch die Förderung der „Über-Ich“ Bildung,

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der Erziehung und der Sozialisation eine entscheidende Beeinflussungsmacht ein. Aus diesem Grund wäre eine Resozialisierungsmöglichkeit für Straffällige gege-ben (vgl. Hüster 2012, S. 15-17).

Ebenfalls zu Freuds Theorien zählt der Ödipuskomplex. Freud geht davon aus, dass in der phallischen Phase eines Kindes dieses denkt, dass jeder Mensch, egal ob männlich oder weiblich, einen Penis hat. Aus diesem Grund entsteht bei Mäd-chen, durch den eigenen Penismangel, ein Penisneid. Sie erleben diesen Mangel als Klitorisminderwertigkeit. Wohingegen sich durch den Anblick des weiblichen Genitals und durch Kastrationsandrohungen bei den Jungen, eine Kastrations-angst entwickelt. Bereits nach der Geburt hat jeder Junge, so Freud, eine libidinö-se Bindung zu libidinö-seiner Mutter. Dielibidinö-se verstärkt sich im Laufe der Zeit. Anfänglich identifiziert sich der Junge noch mit seinem Vater. Dieses wird jedoch durch den Wunsch, ihn bei der Mutter zu ersetzen, von Feindseligkeit und Konkurrenzdenken beeinflusst. Daraus entsteht der Wunsch, den Vater zu beseitigen. Dieser wird bis zur Pubertät durch die Kastrationsängste und die erfolgslosen Versuche nach ei-ner libidinösen Beziehung zur Mutter verdrängt. Die Ausbildung des „Über-Ichs“ wird durch diese Prozesse erheblich beeinflusst. Bei den Mädchen findet derselbe Prozess statt, also die libidinöse Beziehung zum Vater von Geburt an, der Ver-such, diese zu verstärken und der daraus resultierende Wunsch, die Mutter zu ersetzen. Die moralischen Vorstellungen des „Über-Ichs“ geraten durch die In-zestvorstellungen in einen Konflikt, welcher zu starken Schuldgefühlen führt. Diese können den Wunsch nach Bestrafung wecken, was zur Begehung einer Straftat führt und folglich mit den verbundenen Konsequenzen erfüllt wird. Laut Freud sind die Schuldgefühle bereits vor der Straftat vorhanden und lösen diese sogar aus. Die Bestrafung der kriminellen Handlung stellt eine Erleichterung des eigenen Gewissens dar (vgl. Hüster 2012, S. 18-19).

2.3 Präventionen Jugenddelinquenz

Prävention stammt von dem lateinischen praeventio ab und heißt „das Zuvorkom-men“. Kriminalprävention bedeutet so viel wie Straftaten vorbeugen und/oder ver-hüten (vgl. Duden 2013, Internetquelle). Die anhaltende Präventionsarbeit in Großstädten beruht auf folgenden Gesichtspunkten:

x Sozialraumorientierung: Der Raum, an dem Gewalt von Jugendlichen auffällig wird, ist meist das Quartier oder auch das Kiez.

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x Partizipation und Ressourcenorientierung

x Präventionsarbeit muss vernetzt und in den Zuständigkeitsbereichen übergreifend umgesetzt werden.

x Es gilt, frühzeitig, unter Einbeziehung der Eltern, einzuwirken.

x Die Konzepte sollten zielgruppenspezifisch entwickelt und gestaltet sein. x Wichtig ist Selbstreflexion und die Bereitschaft, alte Denkweisen

aufzugeben (vgl. Camino 2003, Internetquelle). Wichtige inhaltliche Bereiche sind:

x Sport- und Erlebnispädagogische Angebote

x Konfliktlotsen-Programme und Peer-Mediatonsprojekte x Ablegen von Vorurteilen und Einübung von Demokratie

x Entwicklung und Umsetzung von geschlechterspezifischen Angeboten (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Dem Aspekt der Sozialraumorientierung ist hierbei eine besondere Aufmerksam-keit zu schenken. Also, unter welchen konkreten Lebenslagen leben die Zielgrup-pen, die Einbeziehung der jeweiligen baulichen und städteplanerischen Lagen und die Vernetzung aller Akteure/innen, wie zum Beispiel Polizei, Jugendhilfeträger, Schulen, Kitas, Jugendgerichtshilfe, Suchtprojekte, Ausländerorganisationen und vieler mehr. Dabei ist nicht nur die Teilhabe unterschiedlicher Beteiligter wichtig, sondern auch die der Zielgruppen. Wenn es gelingt, die Kinder und Jugendlichen aktiv am Prozess der Projekte teilhaben zu lassen und nicht nur zu erreichen, können daraus eine Reihe nachhaltiger positiver Effekte entstehen. Dies bedeutet, dass integrative Handlungskonzepte wichtig sind (vgl. Camino 2003, Internetquel-le).

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die umfassende Untersuchung der Sozial-räume und der etwaigen Zielgruppen. Sie bilden die Voraussetzung für die Entste-hung von Präventionsansätzen und -konzepten. Prävention kann nur dann erfolg-reich sein, wenn sie die erarbeiteten Analysen beachtet. Folglich sollte die erste

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Handlung vor der Entwicklung von konkreten Maßnahmen, deren Erstellung sein. Eine wichtige Prämisse für erfolgreiche präventive Maßnahmen ist unter anderem die Nutzung bereits vorhandener Erfahrungen und Kompetenzen (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Die Bedeutung von geschlechtsspezifischer Arbeit sollte ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Vor allem in der Arbeit mit delinquenten männlichen Ju-gendlichen hängt häufig der Erfolg sozialpädagogischer Arbeit von der Person des Sozialarbeiters ab. Dies bedeutet für die Sozialarbeiter, sich ihrer eigenen Auffas-sung von Männlichkeit, ihrer Aufgabe in der Gesellschaft und ihrer Privilegien be-wusst zu werden und zu hinterfragen, welchen Anteil für die Herausbildung eines männlichen Ichs die Aggressions- und Gewaltbereitschaft hat (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Ebenfalls wichtig sind die Präventionseinrichtungen. Sie können die Erfolgschan-cen der Maßnahmen erhöhen. Daraus resultierend haben die Polizeien des Bun-des und der Länder das Programm „Polizeiliche Kriminalprävention“, kurz ProPK, ins Leben gerufen. Das ProPK klärt alle mit Prävention befassten Stellen sowie die Bevölkerung und Medien über Erscheinungsformen und Verhinderungsmöglichkei-ten von Delinquenz auf. Ebenfalls ergibt sich durch systemische DaVerhinderungsmöglichkei-tenerhebung die Möglichkeit, sich jeweils auf die wichtigsten Probleme zu konzentrieren. Der-zeit gehören dazu: Diebstahl/Einbruch, Betrug, Gewalt, Raub, Drogen, Sexualde-likte und Jugendkriminalität. Doch die polizeiliche Aufklärungsarbeit alleine reicht nicht aus. Aus diesem Grund wurde 2001 das Präventionsgremium „Das Deutsche Forum für Kriminalprävention“, kurz DFK, gegründet, um Strategien gegen Delin-quenz zu entwickeln und zu fördern. Es führt staatliche Vertreter sowie nichtstaat-liche Stellen zusammen. Durch die Vernetzung vieler Aktionsgruppen bietet es unterschiedliche kriminalpräventive Ansätze (vgl. Bundesministerium des Inneren 2015, Internetquelle).

Auch auf der EU-Ebene ist ein solches Gremium ansässig. Mit Beschluss vom Mai 2001 wurde das Europäische Netz für Kriminalprävention (EUCPN) geschaffen. Es setzt sich aus drei nationalen Stellen je Mitgliedsstaat zusammen. In Deutsch-land sind dies das DFK, das Bundesministerium des Inneren (BMI) sowie das Bundesjustizministerium. Zusätzliche Unterstützung erhält es durch ein Sekretariat in Brüssel. Das EUCPN schenkt der Prävention sämtlicher Kriminalitätsformen

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seine Aufmerksamkeit. Dennoch legt es Schwerpunkte auf die Kriminalität in Städ-ten, die Drogenkriminalität und die Jugendkriminalität. Ziel des Netzwerkes ist es, verschiedene kriminalpräventive Aspekte auf EU-Ebene weiterzuentwickeln. Dazu sammelt und wertet es Informationen über bestehende Mittel und bewährte Me-thoden der Prävention aus und stellt diese allen Mitgliedstaaten zur Verfügung (vgl. Bundesministerium des Inneren 2015, Internetquelle).

Aber auch in den Städten und Gemeinden in Deutschland sind solche Gremien vorhanden. Es gibt circa 2.000, in denen insbesondere Schulen, die Justiz, die Polizei, Religionsgemeinschaften, die Jugendhilfe, Verbände und die Wirtschaft vertreten sind. Auch hier werden Informationen und Erfahrungen gesammelt und ausgetauscht sowie gemeinsame Vorgehensweisen zur Kriminalprävention entwi-ckelt und arbeitsteilig umgesetzt. Auf diesem Gebiet arbeiten die Gremien eng mit der DFK zusammen (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2015, Internetquelle)

In den Großstädten hat sich die Meinung durchgesetzt, dass ein Gremium auf Landesebene und auch auf Stadtteilebene notwendig ist. Die konkrete Strukturie-rung unterscheidet sich zwischen den jeweiligen Städten. Beispielsweise wurde in Berlin in der Mitte der neunziger Jahre die Landeskommission „Berlin gegen Ge-walt“ gegründet. Diese unterhält eine Geschäftsstelle zur Erledigung der laufenden Aufgaben, koordiniert die Tätigkeiten in den Stadtteilen, regt die Bürger/innen an, sich zu beteiligen und entwickelt auch eigene Projekte. Ähnliche Funktionen über-nehmen der Präventionsrat in Frankfurt/Main und der Kriminalpräventive Rat (KPR) in Leipzig. Gleichzeitig gibt es Präventionsgremien in den einzelnen Stadt-teilen. In Berlin setzen gleich in mehreren Bezirken verschiedene Präventionsräte Schwerpunkte. In Hamburg entwickeln und führen die präventiven Konzepte in den jeweiligen Stadtteilen die Stadtteilkonferenzen durch. An den konkreten Prob-lemen in den Stadtteilen arbeiten in Frankfurt/Main die bestehenden Regionalräte, außerdem versuchen sie im Vorfeld Konflikte zu bewältigen. Vergleichbare Gremi-en existierGremi-en auch in dGremi-en anderGremi-en deutschGremi-en GroßstädtGremi-en (vgl. Camino 2003, In-ternetquelle)

Die Prävention der Jugenddelinquenz kann nach primären, sekundären und tertiä-ren Maßnahmen untergliedert werden. Die primäre Prävention ist auf die allge-meinen Entstehungsbedingungen gerichtet. Hierbei geht es um eine allgemeine

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Sozialintegration. Diese soll die Lebensbedingungen verbessern, Diskriminierun-gen abbauen und die Kriminalitätsursachen beseitiDiskriminierun-gen. Bei der primären Präventi-on sorgen umfassende Angebote für eine kriminalpräventive Wirkung, zum Bei-spiel sinnvolle Freizeitgestaltung, Ausbildung und Arbeitsplatz, Bildung, Förderung und Unterstützung sowie Stärkung sozialer Kompetenzen. Diesem Bereich wird von der Polizei und der Jugendhilfe eine besondere Bedeutsamkeit und Nachhal-tigkeit zugeschrieben. Zielgruppen sind sämtliche Kinder und Jugendlichen. Es wird das Ziel verfolgt, durch das Schaffen von optimalen Bedingungen eine zu-künftige Straffälligkeit zu verhindern. Bei den Maßnahmen überwiegt die Aufklä-rungsarbeit, zum Bespiel von Seiten der Polizei, und eine allgemeine soziale Ein-gliederung, zum Beispiel Kinder- und Jugendarbeit nach dem Kinder- und Ju-gendhilfegesetz (KJHG). Nach diesem Gesetz hat die Jugendhilfe einen weitge-fassten Auftrag, unter anderem Kinder und Jugendliche in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen, in schwierigen Situationen zu begleiten, Benachteiligungen zu minimieren und positive Lebensbedingungen zu fördern. Der Begriff „primär Prä-vention“ wird als problematisch angesehen, da sämtliche Kinder und Jugendliche als mögliche Täter angesehen werden. Dementsprechend werden nicht nur Risi-kogruppen vorgegeben, sondern diese als solche gleichzeitig verdächtigt und an-geprangert. Folgendermaßen wird der Mythos gefährdeter und gefährlicher Kinder und Jugendlicher verbreitet. (vgl. Camino 2003, Internetquelle)

Projekte aus dem Bereich der Kriminalprävention sind zum Beispiel: Angebote der Jugend- und Sozialarbeit sowie Unterstützung bei der Erledigung von Alltagsauf-gaben und der Gestaltung der Freizeit. Weiterhin gehören dazu interkulturelle Be-gegnungsprojekte, die das Zusammenleben verschiedener Kulturen fördern, und außerschulische politische Bildungsarbeit. Häufig sind diese Angebote durch ge-schlechtsbewusstes Arbeiten und sportorientierte Angebote gekennzeichnet. Sport wird als Medium genutzt, um den jungen Menschen die Möglichkeit zur Bewe-gung, Körperwahrnehmung und sinnvollen Freizeitgestaltung zu geben. In Projek-te, die sich an die Gemeinde in großstädtischen Quartieren richten, um das Ver-antwortungsgefühl und die Hilfsbereitschaft zu stärken, werden die Bewoh-ner/innen mit eingebunden und somit wird das Leben miteinander verbessert (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

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Angebote und Maßnahmen der Polizei sind in der primären Prävention mittlerwei-le weit verbreitet. Sie führen beispielsweise Anti-Gewalt-Trainings an Schumittlerwei-len oder in Jugendeinrichtungen durch. Außerdem bieten sie Verhaltenstrainings an, wel-che den Jugendliwel-chen Möglichkeiten darlegen, wie sie sich in gefährliwel-chen Situati-onen verhalten können oder vermeiden, Opfer zu werden. Die Polizei ist im Be-reich der Aufklärung sehr aktiv. So wurden sogar eigens hierfür Symbole entwi-ckelt (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Bei der sekundären Prävention wird versucht Strategien zu entwickeln, die auf den situativen Moment abheben. Dazu zählt der Abbau von Anreizen und Versuchun-gen zu delinquenten HandlunVersuchun-gen, Verbesserung der Kriminalitätsabwehr und des Opferschutzes durch zahlreiche Überwachungs- und Kontrollmethoden, wie zum Beispiel Videokameras, Wegfahrsperren und Alarmanlagen. Es soll gar nicht erst dazu kommen, dass eine verfolgbare Tat begangen wird (vgl. Walter 2001, S. 107 – 109).

Die Präventionsangebote richten sich an Kinder und Jugendliche, die Auffälligkei-ten zeigen sowie an sozial Benachteiligte, und an Jugendliche, deren berufliche und soziale Integration gefährdet ist. Durch die Benachteiligung und Gefährdung besteht die Möglichkeit, dass diese kriminell werden. Diese genauere Definition der sekundären Prävention bietet die Möglichkeit, klare Zielsetzungen und Vorge-hensweisen zu entwickeln, um die Veränderung konkreter Reaktionen und den Abbau der spezifischen Diskriminierung zu bewirken. Die Ansätze sind zumeist, neben einer genauen und detaillierten Zielgruppendefinition, sozialräumlich ausge-richtet. Maßnahmen sind Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, die an gewaltbe-reite und/oder auffällige Jugendliche gerichtet sind und die polizeiliche Arbeit, zum Beispiel normenverdeutlichende Gespräche der Hamburger Polizei (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Ein paar genauere Beispiele für sekundäre Prävention sind:

x Sozialraumorientierte Arbeit mit auffälligen Jugendlichen: Zielgruppe sind meist gewaltbereite Jugendliche, die bereits aufgefallen und gefährdet sind, strafbare Handlungen zu begehen. Diese Projekte gehen überwiegend von einem akzeptierenden Ansatz aus. Sie missbilligen ein Fehlverhalten und stellen dem Jugendlichen seine eigenen Verhaltensweisen und

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Einstellungen gegenüber. Somit wird dieser zur Auseinandersetzung mit seinem Verhalten gezwungen. Ziel ist es, den Jugendlichen dort abzuholen, wo er steht und ihm Alternativen aufzuzeigen. In diesem Bereich wird häufig aufsuchend gearbeitet oder der Schwerpunkt auf Streetwork gelegt. x Brennpunktarbeit und sozialraumübergreifende Arbeit mit bestimmten

Zielgruppen: Dabei suchen die Straßensozialarbeiter die Orte auf, die als zentrale Treffpunkte für bestimmte auffällige oder gefährdete Kinder- und Jugendgruppen gelten. Solche Orte sind beispielsweise Bahnhöfe, der Straßenstrich oder in der Szene bekannte Drogenumschlagplätze. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen Hilfe und Beratung anzubieten sowie die Weitervermittlung an andere Stellen

x Projekte, die sich an Schulschwänzer oder Schulverweigerer richten: Die veröffentlichen Zahlen der letzten Jahre signalisieren in diesem Bereich Handlungsbedarf. Festzuhalten ist, das Schulschwänzen meist nur eine kurze Phase darstellt. Erst wenn sich der Jugendliche bewusst dafür entscheidet, über einen längeren Zeitraum dem Unterricht fernzubleiben, wird von Schulverweigerung gesprochen. Es wird angenommen, dass ein Zusammenhang zwischen Schulschwänzen und Kriminalität besteht. Diese These ist allerdings nicht belegt. Ziel ist es, dem Jugendlichen eine Hilfestellung in schwierigen Lebenslagen zu geben und durch alternative Lernmethoden, zum Beispiel Praktika oder Projektunterricht, wieder Lust am Lernen zu fördern.

x Quartiersarbeit in sozialen Brennpunkten: Hierbei werden beispielsweise Räume in einem bestimmten Stadtteil für unterschiedliche Jugendszenen, diese können auch verfeindet sein, bereitgestellt und die Jugendlichen schrittweise in die Verantwortung genommen. Eine andere Form können Straßen- oder Hoffeste sein, welche sich an die unterschiedlichen, dort lebenden Generationen und Ethnien richten, mit dem Ziel, des Miteinander-in-Kontakt-treten. Als besonders attraktiv gelten sportbezogene und körperorientierte Maßnahmen, wie Streetball, Mitternachtssport oder Straßenfußballturniere. Auch hier wird das Ziel verfolgt, Jugendliche verschiedener Ethnien zusammenzuführen.

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x Trainings für bestimmte Zielgruppen: Die Teilnahme dieser Trainings dienen häufig als Türöffner, um mit den Jugendlichen in Kontakt zu kommen. Beispiel dafür sind Coolness-Trainings oder Anti-Aggressions-Trainings (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Die tertiäre Prävention ist an alle Jugendlichen gerichtet, die bereits straffällig ge-worden sind. Ziel ist es, eine erneute Straffälligkeit zu verhindern und die Re-Integration in die Gesellschaft. Hierbei wir neben der Jugendhilfe auch immer die Justiz mit einbezogen, so dass der Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Der größte Teil beschränkt sich auf ambulante Maßnahmen, die vor und statt freiheitsentziehenden Mitteln durchgeführt wird. Unter dem Leitsatz „Hilfe statt Strafe“ gewinnen ambulante Maßnahmen zunehmend an Bedeutung. Es handelt sich genauer gesagt um Weisungen und Auflagen. Diese werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verhängt. In der Praxis sind das Betreuungs-weisungen, soziale Trainingskurse, Ableisten einer Arbeitsauflage und der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Naturgemäß wird die Mehrzahl dieser genannten Maß-nahmen nicht freiwillig abgeleistet, da bei der Verweigerung Jugendarrest droht. Die Rahmenbedingungen und Inhalte sind sehr vielseitig. Einige Projekte setzen das Hauptaugenmerk auf die Auseinandersetzung mit Gewalt, andere auf erleb-nispädagogische Angebote (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Seit 1990 ist der Täter-Opfer-Ausgleich als Weisung vorgesehen oder als Maß-nahme, um von Strafverfolgung abzusehen, welche in der Praxis nahezu am häu-figsten vorkommt. Ziel des TOA ist die soziale Befriedigung zwischen Täter und Opfer zu erreichen, sowohl im materiellen als auch im ideellen Sinne. Hat er Er-folg, wird zwischen Täter und Opfer ein gegenseitiges Verständnis erreicht. Es werden unter anderem Wiedergutmachungsleistungen, Zukunftsaussichten für den Täter sowie für das eventuelle Verhältnis zwischen Täter und Opfer vereinbart (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

Ebenfalls zu den tertiären Präventionen zählen Angebote für Jugendliche im der Jugendanstalt oder Haftentlassene. Innerhalb des Strafvollzuges wird mit folgen-den Ansätzen gearbeitet:

x Straftaten- und Ursachenaufarbeitung

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x Projekte für eine sinnvolle Freizeitgestaltung innerhalb der Jugendanstalt. Für Haftentlassene sind vor allem Maßnahmen vorgesehen, die das Ziel der so-zialen und beruflichen (Re-)Integration haben. Außerdem werden Möglichkeiten ausgearbeitet, die der Bewältigung des Alltags und dem Aufbau von Perspektiven dienen (vgl. Camino 2003, Internetquelle).

3. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 3.1 Erklärung PKS

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden alle der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte zusammengestellt. Dabei wird sich auf die erfassba-ren wesentlichen Inhalte beschränkt. Ziel ist es, zu einer überschaubaerfassba-ren und möglichst verzerrungsfreien Übersicht zu gelangen, um eine wirksame Kriminali-tätsbekämpfung zu erreichen. Sie dient der Überwachung der Kriminalität und ein-zelner Deliktsarten, des Umfangs und Konstruktion des Tatverdächtigenkreises und der Veränderung von Kriminalitätsquoten. Außerdem werden durch die PKS Erkenntnisse erlangt, die der Vorbeugung und Verfolgung der Verbrechensbe-kämpfung, organisatorischen Planung und Entscheidung sowie kriminologisch-soziologischen Forschung und kriminalpolitischen Maßnahmen dienen. Die Poli-zeiliche Kriminalstatistik bietet kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätsbelas-tung, eher eine mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität, je nach De-liktsart. Dennoch ist sie für die Legislative, Exekutive und die Wissenschaft ein Hilfsmittel. So können damit Erkenntnisse über die Häufigkeit der erfassten Straf-taten erlangt werden sowie auch über Formen und welche Entwicklung die Krimi-nalität einschlägt (vgl. Bundeskriminalamt 2007, Internetquelle).

Erfasst werden die von der Polizei bearbeiteten Versuche, Verbrechen und Ver-gehen einer strafbaren Handlung und die ermittelten Tatverdächtigen, ebenso wie die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten, werden auch die strafunmündigen Kinder sowie die schuldunfähigen psychisch Kranken erfasst. Für die Erfassung liegt ein teils strafrechtlicher und teils kriminologischer Straftatenkatalog zugrunde. Seit Januar 1971 wird eine Aus-gangsstatistik geführt. Dies bedeutet, dass erst nach der polizeilichen Ermittlung und vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, die bekannt

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gewordenen Straftaten erfasst werden. Die tabellarischen Statistiken werden von den Landeskriminalämtern, und damit in bereits festgelegter Form, an das Bun-deskriminalamt übermittelt. Hier werden sie zur Polizeilichen Kriminalstatistik zu-sammengefasst. Die PKS ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz nicht ver-gleichbar. Es unterscheiden sich der Erfassungszeitraum und die Erfassungs-grundsätze und -daten. Auch kann der einzelne Fall im Bereich der Justiz eine andere strafrechtliche Beurteilung erfahren (vgl. Bundeskriminalamt 2007, Inter-netquelle).

3.2 Entstehung PKS

Bereits vor dem ersten Weltkrieg sind die Anfänge einer kriminalstatistischen Be-richtserstattung zu erkennen. Zu dieser Zeit wurden von den Polizeidirektionen einzelner Städte Jahresberichte geführt. Zeitweise geschah dies sogar in einzel-nen Ländern. Den Ursprung für eine national geführte Statistik der Polizei bildete die Erfassung von in Preußen verübten und aufgeklärten Schwerverbrechen. Die-se wurde 1929 erweitert. Darauf bezog sich der Ausschuss XI der „Deutschen Kriminalpolizeilichen Kommission“. Diese gab eine Empfehlung für eine polizeili-che Kriminalstatistik auf Reichsebene im Jahr 1928. Umgesetzt wurde dies jedoch erst ab dem 01.01.1936 auf Grund eines Runderlasses des Reichs- und Preußi-schen Ministers des Inneren. Diese Statistik enthielt 15 Deliktsgruppen, was nicht alle Straftaten betraf, und erfasste Fälle sowie Täter. Die Ergebnisse der statisti-schen Jahresberichte von 1936, 1937 und 1938 wurden von der Reichskriminalpo-lizei veröffentlicht. Allerdings sind diese bei den PoReichskriminalpo-lizeibehörden nicht mehr vor-handen. Eine Veröffentlichung erfolgte auch in der Zeitschrift „Kriminalistik der Jahrgänge 1938 und 1939“. (vgl. Bundeskriminalamt 2003, Internetquelle)

Bereits ab dem Jahr 1946 führten die Besatzungsmächte in ihren Besatzungszo-nen kriminalpolizeiliche Statistiken ein. Allerdings unterschieden sich diese stark voneinander. Da es so nicht möglich war, eine einheitliche Statistik zu führen, be-auftrage die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter im März 1951 eine Unterkommission der Landeskriminalämter Bayern und Rheinland-Pfalz das BKA mit der Ausarbeitung einer einheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik. Im Juli 1952 wurde auf einer Arbeitstagung beschlossen, dass die Statistik probewei-se im Jahr 1953 eingeführt und ab Januar 1954 endgültig geführt wird. Das erste Jahrbuch der PKS für die Bundesrepublik Deutschland wurde für das Berichtsjahr

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1953 veröffentlicht. Sie enthielt bearbeitete Straftaten sowie weitere Erhebungs-merkmale. Dieses waren die aufgeklärten Fälle, als Täter zunächst nur Jugendli-che und Erwachsene, Geschlecht, Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit. Diese Statistik war in Bezug auf die Straftatenklassifizierung differenzierter als die des Deutschen Reiches. Auf Grund der Unterscheidung des neuen Jugendgerichtsge-setzes, wurden ab 1954 auch Heranwachsende mit aufgeführt; außerdem zusätz-lich die strafunmündigen Kinder. Erst ab 1957 gab es bundeseinheitzusätz-liche Richtli-nien, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik zu führen ist. Ab 1959 wurden die echten Staatsschutzdelikte sowie ab 1963 die Verkehrsdelikte herausgenommen. Damit sollte die Doppelerfassung der Straßenverkehrsunfälle vermieden werden, da da-für bereits von Bund und Ländern eine eigene Statistik geführt wurde. Dies redu-zierte das Fallaufkommen der PKS um etwa ein Fünftel. Bis 1970 wurde die Sta-tistik in Form von Strichlisten geführt. Anschließend wurden diese aufaddiert und in handschriftlich aufgeführten monatlichen Bögen dem BKA zugeteilt (vgl. Bun-deskriminalamt 2003, Internetquelle).

Ab 1971 wurde die PKS des Bundes auf die elektronische Datenverarbeitung um-gestellt. Daraus ergaben sich folgende Veränderungen:

x ein vierstelliger Schlüssel für die Erfassung der Straftat ermöglichte bessere Differenzierung zwischen strafrechtlich und kriminologisch

x ein Erfassungsbeleg enthielt verschiedene, teils neu eingeführte Erfassungsmerkmale zum Fall

x beim Opfer wurde nach Alter und Geschlecht unterschieden

x beim Tatverdächtigen zum Beispiel Erfassung des Geburtsjahres oder, bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die Erfassung des Aufenthaltsgrundes (vgl. Bundeskriminalamt 2003, Internetquelle).

Im Jahr 1984 erfuhr die Polizeiliche Kriminalstatistik grundlegende Reformen. Die-se sollten eine neue, erweiterte und präziDie-sere Erfassung ermöglichen. Es wurde die Mehrfachzählung der Tatverdächtigten beseitigt. Der Erfassungsinhalt, so dass beispielsweise die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung deutlich wird, und die Zahl der bundeseinheitlichen Auswertungs-Großtabellen wurde vermehrt. Außerdem

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wurde die Schlüsselzahl zur Straftatenerfassung stetig erweitert (vgl. Bundeskri-minalamt 2003, Internetquelle).

Ab Januar 1991 sollte, nach Auslauf der DDR-Statistik, ein reibungsloser Über-gang in die Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Dieses gelang jedoch erst ab dem Jahr 1993 auf Grund von umfangreichen per-sonellen Änderungen und den dadurch verursachten Vorgangsstaus (vgl. Bundes-kriminalamt 2003, Internetquelle).

Zurzeit wird eine neue Polizeiliche Kriminalstatistik vorbereitet. Diese soll das Ziel einer wesentlich besseren Aussagekraft verfolgen, aber unter Erhaltung der Ver-gleichbarkeit mit der aktuellen Statistik (vgl. Bundeskriminalamt 2003, Internet-quelle).

3.3 Aufbau PKS

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist in drei Teile untergliedert. Im Teil eins befinden sich die Kurzinformationen zur Kriminalitätsentwicklung und im zweiten Teil der Gesamtüberblick der bekanntgewordenen Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen. Der dritte Teil enthält die Einzeldarstellung in tabellarischer Übersicht und die Erläuterung zu ausgewählten Deliktsarten. In der PKS dürfen nur Straftaten erfasst werden, die hinreichend näher bestimmt sind. Hierfür müs-sen überprüfte Anhaltspunkte zum Tatort, Tatbestand und zur Tatzeit/Tatzeitraum vorliegen. Bei Großverfahren sind nur durchermittelte Vorgänge, gemäß der An-zahl der Geschädigten, zu erfassen. Grundsätzlich gilt, jede bekannt gewordene rechtswidrige Handlung ist als ein Fall, ohne Rücksicht auf die Zahl der Geschä-digten. und jede aufgeklärte Tat als ein aufgeklärter Fall, unabhängig von der An-zahl der Tatverdächtigen, zu erfassen. Bei Tateinheit und natürlicher Handlungs-einheit gelten die begangenen Straftaten als ein Fall. Die nach Art und Maß ange-drohte schwerste Strafe ist als Straftat, und bei gleicher Strafandrohung ist das speziellere Delikt zu erfassen. Tateinheit liegt vor, wenn eine Handlung mehrere oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Die natürliche Handlungseinheit ist dann gegeben, wenn mehrere Handlungen in einem engen sachlichen Zusam-menhang stehen. Wird bei der Bearbeitung eines Falls bekannt, dass es sich um denselben Tatverdächtigen handelt, der eine weitere rechtwidrige Handlung mit derselben Schlüsselzahl begangen hat, so ist diese ebenfalls als ein Fall anzuse-hen. Dies gilt auch, wenn aus kriminalistischer Sicht für unaufgeklärte Straftaten

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die gleichartigen Folgehandlungen einem oder gemeinschaftlich handelnden, noch nicht ermittelten Täter oder auch Tätern, zuzuordnen sind. Ebenfalls ist bei Tat-mehrheit nur ein Fall zu zählen. TatTat-mehrheit liegt dann vor, wenn ein Täter mehre-re mehre-rechtswidrige Taten durch selbstständige Handlungen begangen hat, zum Nachteil verschiedener Geschädigter oder wenn verschiedene Rechtsnormen ver-letzt wurden. Für die Erfassung von besonderen Fällen gibt es vorgeschriebene Regelungen, einschließlich Vorrangregelungen. Das wäre zum Beispiel bei Rauschgiftdelikten die Unterteilung in Vorrang der jeweils qualifizierten Handlung, Vorrang der Drogenart und so weiter. Bei der Opfererfassung ist es vorgesehen, die verletzten Personen als Opfer mit dem dazugehörigen Delikt zu erfassen, durch welches sie verletzt wurden. Löschungen und Berichtigungen bereits ge-meldeter Daten dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und möglichst nur innerhalb eines Berichtsjahres (vgl. Bundeskriminalamt 2007, Inter-netquelle).

3.4 Kritiken an die Polizeiliche Kriminalstatistik

Dr. phil Christoph Birkel kritisiert, dass die Kriminalstatistik nur interessante Grö-ßen aufnimmt und diese auch noch mit Fehlern. Folgende fünf Faktoren führen zu Messfehlern:

x Das absolute Dunkelfeld: Eine Straftat oder auch der Versuch einer Straftat wird nur dann als solche wahrgenommen, wenn jemand sie als solche betitelt. Wenn dies nicht geschieht, kann folglich keine kriminelle Handlung angezeigt oder überhaupt registriert werden.

x Anzeigeverhalten bzw. relatives Dunkelfeld: In der PKS werden nur Delikte aufgenommen die angezeigt werden. Ändert sich das Anzeigeverhalten oder aber werden Straftaten nicht als solche wahrgenommen, verbleiben sie außerhalb der Statistik und somit dem offiziellen Hellfeldes.

x Veränderung bei Kategorien der Kriminalstatistik: Tritt immer dann auf, wenn es Veränderungen bei den Deliktsarten gibt und dann die Subsumierung in die falsche Kategorie erfolgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es von oder zusätzlich zu den Neuerungen der strafrechtlichen Definitionen der Delikte kommt.

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x Veränderung bei den Zählregeln und Registrierungsvorschriften: Einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen können Veränderungen zum Beispiel bei der Zählung von Serienstraftaten und Regelung zum Moment der Erfassung haben.

x Veränderung bei Registrierungspraxis und Kontrollverhalten der Polizei: Nicht alle Anzeigen werden aufgenommen oder registriert. Die Interpretation von Registrierungsvorschriften, die Einteilung von Straftaten in Rubriken und Fehlerquoten können unterschiedlich sein. So ist es beispielsweise bei Drogendelikten abhängig davon, wie viele Kontrollen oder Razzien von der Polizei durchgeführt werden. Folglich ist die Verfolgungsintensität je nach Straftat und im Zeitverlauf unterschiedlich. Dies beeinflusst die Aufklärungsquote (vgl. Birkel 2003, Internetquelle). Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik selbst weist daraufhin, dass sie auf Grund von verschiedenen Faktoren kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit wiedergeben kann. Die genannten Faktoren sind mit denen von Birkel identisch. Des Weiteren werden keine Daten erfasst, die gegen den Staatsschutz gerichtet sind, gegen strafrechtliche Landesgesetze verstoßen sowie Delikte, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen werden (vgl. Bundeskriminalamt 2003, Internetquelle).

Ferner wird in einem Artikel im Spiegel durch den Bundesvorsitzenden der Deut-schen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt kritisiert, dass die sinkenden Zahlen der Kriminalstatistik der Schwächung der Polizei zugrunde liegen. Des Weiteren wird kritisiert, dass die Statistiken manipulierbar sind und es somit für die Bevölkerung keinen Grund zur Sorge gibt, so der Chef der Gewerkschaft der Polizei Bernhard Witthaut. Diese Manipulierbarkeit wird durch einen Polizeioberkommissar in einer Dienststelle für Computerkriminalität bestätigt. Dieser hat die Anweisung von sei-nen Vorgesetzten bekommen, Verfahren klein zu halten, da dies viel Arbeit macht und nur der Statistik schadet (vgl. Jörg Diehl 2011, Internetquelle).

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4. Jugenddelinquenz im Wandel der Zeit

Die Aufzeichnungen zu Delikten von Jugendlichen reichen bis in das Jahr 1953 zurück. Straftaten von Kindern und Heranwachsenden wurden erst ab 1954 regis-triert (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Bei der Auswertung der einzelnen Delikte fällt auf, dass bei allen begangenen Straftaten die Anzahl der männlichen Täter bedeutend höher ist als die der weibli-chen. Eine Ausnahme bildet nur der Straftatbestand der Kindestötung. Diese wird, mit nur ganz geringen Ausnahmen, hauptsächlich von weiblichen Täterinnen be-gangen (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Im Jahr 1955 wurden erstmals seit Erstellung einer Kriminalitätsstatistik zwei Fälle von Mord beziehungsweise Totschlag, begangen von Kindern männlichen Ge-schlechts, bekannt. Der erste Fall einer weiblichen Täterin im Kindesalter wurde 1957 erfasst. Die Zahlen bei den männlichen Straftätern bewegen sich hier zwi-schen keinen Fällen in den Jahren 1959, 1960 und 1986 über sieben Fälle in den Jahren 1977, 1985 und 1988 bis zu zehn Fällen im Jahr 1973. Im Jahr 2012 wur-de ein Fall und im Jahr 2013 wurwur-den zwei Fälle bekannt (vgl. BKA 2015, Internet-quelle).

Mord und Totschlag sind Straftaten, die kaum von weiblichen Täterinnen im Kin-desalter begangen werden. Die meisten Fälle stammen aus den Jahren 2002 und 2005 mit jeweils drei Taten. Seit 2009 wurde kein Mord beziehungsweise Tot-schlag mehr von einem Kind weiblichen Geschlechts verübt (vgl. BKA 2015, Inter-netquelle).

Auch in den Altersklassen der Jugendlichen und Heranwachsenden liegt der Anteil der männlichen Straftäter prozentual bedeutend höher als der der weiblichen Täte-rinnen. Während im Jahr 1954 bei den männlichen Jugendlichen 14 Taten regis-triert wurden, war es bei den weiblichen Jugendlichen eine Tat. Von männlichen Heranwachsenden wurden in diesem Jahr 28 Morde beziehungsweise Totschlag und sechs von weiblichen Heranwachsenden verübt. Diese Zahlen stiegen bis zum Jahr 1970 stetig langsam an. Im Jahr 1971 wurden von männlichen Tätern im jugendlichen Alter 62 Morde/Totschlag und von weiblichen Täterinnen in dieser Altersklasse vier Morde/Totschlag begangen. Ein Jahr später waren es bei den männlichen Tätern dann 86 Delikte und bei den weiblichen Täterinnen sieben

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likte. Bis zum Jahr 1982 blieb die Anzahl der begangenen Morde/Totschlag unge-fähr gleich. Auffällig ist das Jahr 1984, in dem von männlichen Jugendlichen 158 Morde/Totschlag begangen wurden. Bei den weiblichen Jugendlichen ist es das Jahr 1998 mit 14 Morden/Totschlag. Danach gingen die Zahlen bei beiden Täter-gruppen wieder herunter und betrugen im Jahr 2012 17 Taten und 31 Taten im Jahr 2013 bei den männlichen Jugendlichen sowie neun Taten im Jahr 2012 und zwei Taten im Jahr 2013 bei den weiblichen Jugendlichen (vgl. BKA 2015, Inter-netquelle).

Von männlichen Heranwachsenden wurden 1954 28 Morde/Totschlag und von weiblichen Heranwachsenden sechs Morde/Totschlag begangen. Im Jahr 1971 wurde bei den männlichen Tätern mit 159 Fällen erstmals die 100er Marke über-stiegen. Bei den weiblichen Täterinnen waren es 14 Fälle. Das Jahr 1984 sticht in dieser Altersgruppe mit 353 Taten bei den männlichen Heranwachsenden und 138 Fällen bei den weiblichen Täterinnen heraus. Im Jahr 1985 waren es dann nur noch 154 beziehungsweise zwanzig Taten. Diese nahmen sowohl bei den männli-chen als auch den weiblimännli-chen Heranwachsenden kontinuierlich wieder ab. Im Jahr 2012 wurden 56 Delikte und im Jahr 2013 48 Delikte bei den männlichen Tätern registriert. Bei den weiblichen Täterinnen waren es sieben Morde/Totschlag im Jahr 2012 und sechs im Jahr 2013 (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Eine ähnliche Tendenz ist auch bei dem Tatbestand versuchter Mord/versuchter Totschlag zu beobachten (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Wie bereits erwähnt, sind bei dem Delikt der Kindestötung kaum männliche Täter zu finden. Von Täterinnen im Kindesalter ist ein Fall aus dem Jahr 1965 und zwei Fälle aus dem Jahr 1984 bekannt. Männliche Jugendliche töteten im Jahr 1953 zwei Kinder. Danach wurden aus dieser Tätergruppe keine weiteren Fälle mehr gemeldet. Die meisten Kindestötungen wurden von weiblichen Jugendlichen in den Jahren 1954 und 1965 mit jeweils elf Fällen und im Jahr 1967 mit zehn Fällen begangen. Seit dem Jahr 1968 sind die Zahlen wieder rückläufig. Die letzten sta-tistischen Daten stammen aus dem 1998 mit drei von weiblichen Jugendlichen begangenen Taten.

Von männlichen Heranwachsenden ist jeweils ein Fall von Kindestötungen aus den Jahren 1956/57, 1981 und 1997 bekannt. Weibliche Heranwachsende

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gen im Jahr 1955 mit 27 Fällen besonders viele Kindestötungen. Eine weitere große Anzahl dieser Straftat wurde mit 20 beziehungsweise 21 Fällen auch in den Jahren 1958, 1962 und 1964 begangen. Nach Schwankungen zwischen 17 und drei Fällen nehmen die begangenen Kindestötungen seit dem Jahr 1989 wieder ab. Aus dem Jahr 1998 ist eine Kindestötung, begangen von einer weiblichen Heranwachsenden, registriert. Danach ist dieser Tatbestand nicht mehr in der Kriminalitätsstatistik aufgeführt (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Bei den Delikten gefährliche und schwere, fahrlässige und leichte Körperverlet-zung ist ein besonders drastischer Anstieg der begangenen Taten zu verzeichnen. Während im Jahr 1954 im Bereich der gefährlichen und schweren Körperverlet-zung 338 Taten von männlichen Kindern begangen wurden, hatte sich diese Zahl zwanzig Jahre später mit 719 Taten mehr als verdoppelt. Dieser Trend ist auch bei den weiblichen Täterinnen im Kindesalter zu verzeichnen. Hier waren es im Jahr 1954 21 Taten und im Jahr 1974 bereits 97 Taten. Im Jahr 1984 wurden von männlichen Tätern 1005 Delikte und von weiblichen Täterinnen, jeweils im Kin-desalter, 176 Delikte ermittelt. 1997 waren es bereits 4.584 sowie 1.021 Strafta-ten. Der traurige Höhepunkt wurde im Jahr 2008 mit 7.924 gefährlichen und schweren Körperverletzungen von männlichen Tätern im Kindesalter und 1.843 Taten von weiblichen Straffälligen erreicht. Danach ist ein leichter Rückgang zu erkennen. In den Jahren 2012 und 2013 wurden von männlichen Tätern 5.804 beziehungsweise 5.352 Taten und von weiblichen Täterinnen 1.255 beziehungs-weise 1.097 gefährliche und schwere Körperverletzungen begangen.

Von männlichen Jugendlichen wurden im Jahr 1954 1.540 gefährliche und schwe-re Körperverletzungen verübt. Bei den weiblichen Jugendlichen waschwe-ren es 96 Ta-ten. Im Jahr 1974 waren es bereits 5.250 männliche und 306 weibliche und im Jahr 1984 7.374 sowie 862 Straftäter. Zwanzig Jahre später, im Jahr 2004, wur-den von männlichen jugendlichen Straftätern 27.167 und von weiblichen Straftäte-rinnen 5.684 Delikte begangen (vgl. BKA 2015, Internetquelle). Die meisten ge-fährlichen und schweren Körperverletzungen wurden im Jahr 2007 von jugendli-chen Tätern verübt. Es waren 30.898 bei männlijugendli-chen Jugendlijugendli-chen und 6.597 De-likte bei weiblichen Täterinnen. Seit dem Jahr 2008 ist ein Rückgang bis auf 17.005 beziehungsweise 14.685 Taten in den Jahren 2012/2013 bei den

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chen jugendlichen Tätern und 4.061 beziehungsweise 3.494 Taten bei den weibli-chen Täterinnen zu verzeichnen (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Von männlichen Heranwachsenden wurden im Jahr 1954 3.503 gefährliche und schwere Körperverletzungen verübt. Dem gegenüber stehen 191 Taten von weib-lichen Heranwachsenden. 1974 hat sich diese Zahl bei den männweib-lichen Tätern bereits mehr als verdoppelt, auf 7.706 Taten. Bei den weiblichen Täterinnen waren es 351 Delikte. Zehn Jahre später, 1984, waren 11.072 Taten von männlichen Heranwachsenden und 647 Taten von weiblichen Heranwachsenden zu verzeich-nen. Im Jahr 2004 wurden 23.363 gefährliche und schwere Körperverletzungen von männlichen und 2.345 Taten von weiblichen Heranwachsenden verübt. Der Höhepunkt wurde im Jahr 2008 mit 27.181 Taten bei den männlichen Heranwach-senden und im Jahr 1999 mit 4.006 Taten bei den weiblichen HeranwachHeranwach-senden erreicht. Auch hier ist in den letzten Jahren ein Rückgang der straffälligen Heran-wachsenden zu erkennen. In den Jahren 2012 und 2013 wurden 19.704 und 16.838 (männliche Täter) beziehungsweise 2.497 und 2.240 (weibliche Täter) De-likte begangen (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Die Straftaten fahrlässige und leichte Körperverletzung wurden erst ab dem Jahr 1957 erfasst. Aus diesem Jahr sind 1.312 Fälle fahrlässiger Körperverletzung, be-gangen von männlichen Kindern, und 521 Fälle, bebe-gangen von weiblichen Kin-dern, bekannt. Diese Taten steigerten sich bis zum Jahr 1962 bereits auf 3.645 Fälle bei männlichen Tätern und 1.604 Fälle bei weiblichen Täterinnen im Kindes-alter. Für die Jahre 1963 bis 1995 liegen keine Daten vor. 1996 wurden von männ-lichen Tätern in dieser Altersgruppe 305 und von weibmänn-lichen Täterinnen 92 fahr-lässige Körperverletzungen begangen. Die meisten Taten wurden im Jahr 2010 mit 420 (männliche Täter) und 120 (weibliche Täter) Delikten ermittelt. Hier ist in den letzten Jahren nur ein geringer Rückgang zu erkennen. Die Zahl der began-genen fahrlässigen Körperverletzungen betrug bei männlichen Straffälligen im Kindesalter 325 und bei weiblichen Straffälligen 105 Taten im Jahr 2013.

Auf Grund von fahrlässiger Körperverletzung wurden 1957 3.024 männliche Ju-gendliche und 516 weibliche JuJu-gendliche verurteilt. Im Jahr 1962 waren es dann 4.674 beziehungsweise 905 Taten (vgl. BKA 2015, Internetquelle). Danach liegen erst für das Jahr 1996 wieder Daten vor. In diesem Jahr wurden 629 Taten von männlichen Straffälligen und 170 Taten von weiblichen Straffälligen begangen.

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Der Höhepunkt bei diesem Straftatbestand wurde im Jahr 2008 mit 814 männli-chen Tätern und 231 weiblimännli-chen jugendlimännli-chen Täterinnen erreicht. Die Anzahl der von männlichen jugendlichen Straftätern im Jahr 2013 begangenen fahrlässigen Körperverletzungen betrug 648 Taten und die Zahl der von weiblichen jugendli-chen Straftätern begangenen Taten betrug 217. Von männlijugendli-chen Heranwachsen-den wurHeranwachsen-den im Jahr 1957 7.554 fahrlässige Körperverletzungen registriert. Bei weiblichen Heranwachsenden waren es 612 Taten. Diese steigerten sich im Jahr 1961 auf 19.098 bzw. 1.695 Delikate. Ab 1996 bis 2012 wurden von männlichen Heranwachsenden jährlich zwischen 509 und 781 Taten und von weiblichen Her-anwachsenden zwischen 156 bis 302 Taten begangen. Im Jahr 2013 waren es 684 Taten die von männlichen Heranwachsenden registriert wurden und 229 Ta-ten bei weiblichen Heranwachsenden (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Auch bei dem Straftatbestand leichte Körperverletzung ist im Wandel der Zeit ein Anstieg der begangenen Taten zu erkennen. Im Jahr 1957 wurden von männlichen Kindern 388 Taten begangen. Bei weiblichen Kindern wurden 45 Taten registriert. Zwanzig Jahre später, im Jahr 1977, waren es bereits 1.171 bzw. 186 Delikte. 1987 gingen die Zahlen auf 896 männliche Täter und 208 weibliche Täterinnen zurück, um nur 5 Jahr später, 1992, auf 2.015 leichte Körperverletzungen, begangen von männlichen Kindern, und 409, verübt von weiblichen Kindern, anzusteigen (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Im Jahr 2009 wurden mit 8.743 Fällen die meisten, von männlichen Kindern verübten, leichten Körperverletzungen registriert. Bei den weiblichen straffälli-gen Kindern war es das Jahr 2010 mit 2.136 Fällen. Danach ist ein leichter Rückgang auf 7.427 Fälle (männlicher Täter) bzw. 1.851 Fälle (weiblicher Tä-ter) im Jahr 2013 zu erkennen (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Männliche Jugendliche begingen im Jahr 1957 2.016 und weibliche Jugendli-che 186 leichte Körperverletzungen. Im Jahr 1977 waren es 5.446 von männ-lichen Jugendmänn-lichen und 553 von weibmänn-lichen Jugendmänn-lichen begangene Taten. Bis zum Jahr 1997 erfolgte ein weiterer Anstieg auf 19.318 beziehungsweise 4.069 Delikte. Die größte Anzahl an leichten Körperverletzungen wurde von

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männlichen Jugendlichen im Jahr 2007 mit 29.662 Taten verübt. Bei weibli-chen Jugendliweibli-chen war es das Jahr 2008 mit 8.557 Taten. Auch hier ist ein Rückgang auf 19.823 bzw. 6.700 Fälle im Jahr 2013 ersichtlich (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Von männlichen Heranwachsenden wurden im Jahr 1957 4.854 und von weiblichen Heranwachsenden 291 leichte Körperverletzungen begangen. Auch hier ist zwanzig Jahre später, im Jahr 1977, ein Anstieg nachweisbar. Bei männlichen Heranwachsenden waren es zu diesem Zeitpunkt 7.704 und bei weiblichen Täterinnen 460 Delikte, die verfolgt wurden. Im Jahr 1997 hat-ten sich diese Zahlen bereits mehr als verdoppelt. Hier waren es 16.132 bzw. 1.149 Straftaten, während nur zehn Jahre später, 2007, von männlichen Her-anwachsenden schon 29.304 und von weiblichen HerHer-anwachsenden 5.095 Taten registriert wurden. Die meisten leichten Körperverletzungen wurden von männlichen Heranwachsenden im Jahr 2009 mit 29.797 Delikten begangen. Von weiblichen Heranwachsenden wurde die größte Anzahl mit 5.715 Taten im Jahr 2011 verübt. Bis zum Jahr 2013 ist auch hier ein leichter Rückgang zu erkennen, jedoch fällt er bei den männlichen Beschuldigten mit 23.978 Delik-ten deutlicher aus als bei den weiblichen Heranwachsenden mit 5.235 Strafta-ten (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Als letztes Gewaltdelikt soll der Straftatbestand des Raubes und der räuberi-schen Erpressung betrachtet werden. Im Jahr 1954 wurde dieses Delikt von 49 männlichen und vier weiblichen Kindern begangen. Diese Zahlen stiegen sprunghaft an und im Jahr 1974 wurden bereits 1.003 beziehungsweise 95 Fälle verfolgt. 1988 wiederum wurden von männlichen Kindern nur 463 Taten im Bereich Raub und räuberische Erpressung begangen. Bei den weiblichen Kindern waren es 45 Taten.. Danach stieg die Zahl der begangenen Delikte jedoch wieder enorm an, um bei den männlichen Kindern mit 3.196 Taten im Jahr 1997 und bei den weiblichen Kindern mit 472 Taten im Jahr 1998 ihren Höhepunkt zu erreichen. Ab diesen Jahreszahlen erfolgt dann aber wieder ein stetiger Rückgang bei den begangenen Delikten auf im Jahr 2013 859 Taten

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bei männlichen Kindern und 137 Taten bei weiblichen Kindern. Raub und räu-berische Erpressung wurden im Jahr 1954 232 Mal von männlichen Jugendli-chen und sieben Mal von weibliJugendli-chen JugendliJugendli-chen begangen. Im Jahr 1974 wurden dann bereits 2.639 beziehungsweise 167 Fälle dieser Art verfolgt. Diese Zahlen nahmen bis 1981 stetig zu. In diesem Jahr wurden 4.819 Taten, begangen von männlichen Jugendlichen, und 348 Taten, begangen von weib-lichen Jugendweib-lichen, registriert. Bis zum Jahr 1988 erfolgte ein Rückgang auf 2.611 beziehungsweise 196 Delikte. Danach wurden jährlich wieder höhere Zahlen gemeldet, bis der Höhepunkt mit 12.742 Taten, verübt von männlichen Jugendlichen im Jahr 1997, und 1.415 Taten, verübt von weiblichen Jugendli-chen im Jahr 1998, erreicht wurde. Beginnend mit den Jahren 1998 bezie-hungsweise 1999 erfolgte bei beiden Tätergruppen ein Rückgang der Raube und räuberischen Erpressungen. 2013 wurden 5.839 sowie 681 dieser Straf-taten verfolgt (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Von männlichen Heranwachsenden wurden im Jahr 1954 500 Taten im Be-reich Raub und räuberische Erpressung registriert. Bei den weiblichen Her-anwachsenden waren es 18 Taten. 1974 hatten sich diese Zahlen bereits auf 2.941 beziehungsweise 142 Fälle gesteigert. Dieser Trend hielt bis zum Jahr 1982 an. In diesem Jahr wurden 4.944 Delikte, begangen von männlichen Heranwachsenden, und 256 Delikte, begangen von weiblichen Heranwach-senden, geahndet. Nach einem kurzzeitigen Rückgang auf bis zu 2.877 be-ziehungsweise 200 Taten im Jahr 1989, nahmen die Raube und räuberischen Erpressungen danach wieder zu. Höhepunkt war das Jahr 2000 mit 10.710 Taten, verübt von männlichen Heranwachsenden, und 1.215 Taten, verübt von weiblichen Heranwachsenden. Erfreulicherweise sind auch diese Taten in den letzten Jahren rückläufig, so dass 2013 nur noch 5.108 beziehungsweise 382 Taten verfolgt werden mussten (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Im Straftatbereich schwerer und einfacher Diebstahl wurden von männlichen Kindern im Jahr 1954 3.905 beziehungsweise 13.735 Taten und von weibli-chen Kindern 200 beziehungsweise 2.014 Taten verübt. Zwanzig Jahre

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ter, 1974, waren es bereits 15.100 (männliche Kinder) beziehungsweise 864 (weibliche Kinder) schwere Diebstähle sowie 31.866 und 8.656 leichte Dieb-stähle. Bei den schweren Diebstählen ist im Jahr 1984 ein Rückgang der be-gangenen Taten zu erkennen. Wegen dieses Deliktes mussten in diesem Jahr 9.615 männliche Kinder und 983 weibliche Kinder verfolgt werden. Die Zahlen sanken bis zum Jahr 1990 mit 6.078 beziehungsweise 679 Taten weiter, um danach jedoch wieder anzusteigen. Im Jahr 1998 wurden die meisten schwe-ren Diebstähle von männlichen und im Jahr 1999 von weiblichen Kindern be-gangen, nämlich 11.987 beziehungsweise 1.581 Taten. Danach sanken die Zahlen jährlich. Im Jahr 2013 wurden noch 2.779 männliche und 601 weibli-che Kinder wegen eines schweren Diebstahls straffällig (vgl. BKA 2015, Inter-netquelle).

Bei den leichten Diebstählen, begangen von männlichen Kindern, waren die Zahlen im Jahr 1984 ähnlich den Zahlen von zehn Jahren zuvor. Von männli-chen Tätern wurden 31.627 leichte Diebstähle begangen. Bei den weiblimännli-chen Täterinnen hingegen ist ein Anstieg auf 12.893 Delikte zu verzeichnen. Nach einem kurzzeitigen minimalen Rückgang stiegen auch hier die Zahlen wieder an und erreichten im Jahr 1998 mit 61.983 Taten von männlichen Kindern und 36.581 Taten von weiblichen Kindern ihren Höhepunkt. Ab dem Jahr 1999 wurden von kindlichen Tätern jedoch jährlich immer weniger leichte Diebstäh-le begangen, so dass 2013 nur noch 17.206 männliche Täter beziehungswei-se 11.203 weibliche Täterinnen registriert werden mussten (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Männliche Jugendliche begingen im Jahr 1954 7.621 schwere und 21.478 leichte Diebstähle. Bei den weiblichen Jugendlichen waren es 453 bezie-hungsweise 4.801 Fälle. Nach einem Zeitraum von zwanzig Jahren mussten 1974 bereits 44.376 schwere und 43.544 leichte Diebstähle, begangen von männlichen Jugendlichen, geahndet werden. 1.616 beziehungsweise 14.044 weibliche Jugendliche mussten 1974 wegen dieser Taten verfolgt werden. Im Jahr 1982 wurden bereits 62.442 schwere Diebstähle und 73.557 leichte

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Diebstähle von männlichen Jugendlichen begangen. 2.334 beziehungsweise 27.163 weibliche Jugendliche kamen wegen dieser Delikte mit dem Gesetz in Konflikt. Bei den scheren Diebstählen sind die Zahlen ab 1984, mit wenigen Ausnahmen, rückläufig. Im Jahr 2013 begingen noch 13.161 männliche ju-gendliche Täter und 1.948 juju-gendliche Täterinnen einen schweren Diebstahl. Leichte Diebstähle wurden ab 1984 ebenfalls kurzzeitig weniger verübt. Sie erreichten jedoch im Jahr 1997 ihren Höhepunkt mit 86.399 Taten von männ-lichen Jugendmänn-lichen und 48.037 Taten von weibmänn-lichen Jugendmänn-lichen. Dann sind aber auch diese Zahlen stetig rückläufig. 2013 wurden noch 36.034 leich-te Diebstähle von männlichen und 24.243 von weiblichen jugendlichen Straf-tätern begangen (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

6.942 männliche und 386 weibliche Heranwachsende begingen 1954 einen schweren Diebstahl. Beim Delikt einfacher Diebstahl waren es 17.180 Täter beziehungsweise 4.385 Täterinnen. Im Jahr 1974 wurden 32.926 männliche Täter und 1.098 Täterinnen wegen eines schweren Diebstahls sowie 25.720 und 7.439 Täter beziehungsweise Täterinnen wegen eines einfachen Dieb-stahls verfolgt. Bei den schweren Diebstählen stiegen diese Zahlen bis zum Jahr 1982, vor allem bei den männlichen Heranwachsenden, rasant an. In dieser Tätergruppe wurden zu dem Zeitpunkt 50.594 Delikte registriert. Weib-liche Heranwachsende begingen 1982 1.805 schwere Diebstähle. Danach sanken die Zahlen wieder (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Die meisten leichten Diebstähle wurden von Heranwachsenden im Jahr 1993 begangen. 52.604 männliche Täter und 16.299 Täterinnen kamen in diesem Jahr wegen eines leichten Diebstahls mit dem Gesetz in Konflikt (vgl. BKA 2015, Internetquelle).

Sowohl bei den schweren als auch bei den leichten Diebstählen ist ein Trend zu deutlich weniger Straftaten in jüngster Zeit zu erkennen. Im Jahr 2013 wur-den 12.445 schwere und 24.267 leichte Diebstähle von männlichen und 1.523

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