• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungen : Amtsblatt der BTU Cottbus, 2012,30 (12.09.2012)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "Mitteilungen : Amtsblatt der BTU Cottbus, 2012,30 (12.09.2012)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Herausgeber: Der Präsident der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Redaktion: Präsidialabteilung, Referat Lehre

Druck: BTU Cottbus Auflage: 30

30/2012

Mitteilungen

Amtsblatt der BTU Cottbus

12.09.2012

I n h a l t

Seite Einrichtung/Bildung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung „Zentrale

Analytik der BTU Cottbus (ZA-BTU)“

(2)

Amtsblatt der Brandenburgischen Technischen Universität 30/2012 12.09.2012

Beschluss vom 21. August 2012 zur Einrichtung/Bildung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung „Zentrale Analytik der BTU Cottbus (ZA-BTU)“ Seite 2

Einrichtung/ Bildung der zentralen

wissenschaftlichen Einrichtung

„Zentrale Analytik der BTU

Cott-bus (ZA-BTU)“

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Satz 2 BbgHG ergeht – nach Anhörung des Senates der Brandenburgischen Techni-schen Universität Cottbus – folgender

Beschluss:

1. Mit sofortiger Wirkung ist die zentrale wis-senschaftliche Einrichtung „Zentrale Analytik der Brandenburgischen Technischen Universi-tät Cottbus (ZA-BTU)“ gebildet/eingerichtet. 2. Die Einrichtung der Fakultät 2 „For-schungs- und Materialprüfungsanstalt (FMPA)“ und die Einrichtung der Fakultät 4 „Zentrales Analytisches Labor (ZAL)“ sind mit diesem Zeitpunkt Abteilungen der zentralen wissen-schaftlichen Einrichtung „ZA-BTU“.

3. Alle Satzungen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften der in Nr. 2 genannten Fakultäts-einrichtungen gelten für den Bereich der

ent-sprechenden Abteilung der ZA-BTU bis auf weiteres fort.

4. 1Die Beschäftigten und Auszubildenden, die am Tag vor Wirksamwerden dieses Be-schlusses an den in Nr. 2 genannten Fakul-tätseinrichtungen tätig waren, sind bis auf wei-teres mit ihren jeweiligen Tätigkeiten der ent-sprechenden Abteilung der ZA-BTU zugeord-net. 2Die Leiter der in Nr. 2 genannten Fakul-tätseinrichtungen sind Leiter der entsprechen-den Abteilung der ZA-BTU.

5. Für die Leitung der ZA-BTU gelten § 72 Abs. 4 und 5 BbgHG.

6. Mittel, Stellen und Inventar der in Nr. 2 ge-nannten Fakultätseinrichtungen sind der ZA-BTU zugewiesen; Erfüllung bzw. Geltendma-chung der vertraglichen Verpflichtungen und Berechtigungen werden von der ZA-BTU durchgeführt bzw. wahrgenommen.

Cottbus, 21. August 2012

Walther Ch. Zimmerli

Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of Stellen-bosch)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

5 Geschützt in diesem Sinne sind alle Daten deren Kenntnisnahme durch techni- sche Maßnahmen, für Dritte erschwert oder verhindert werden soll.. 6 Liegen konkrete An- haltspunkte

Herausgeber: Der Präsident der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Redaktion: Präsidialabteilung, Referat Lehre.. Druck: BTU

2 Das Thema der Master-Arbeit ist in der Regel einem der Themenkomplexe des Studien- gangs entsprechend Anlage 1 zuzuordnen und wird durch einen der am Studiengang beteilig-

(6) Der Benutzer oder die Benutzerin kann von der Ausleihe ausgeschlossen werden, solange er oder sie mit der Bezahlung von Gebühren oder mit der Rückgabe angemahnter Medien in

(2) Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne dieser Ordnung sind Studierende der BTU im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre, die sich im Rahmen ihres Hochschulstudiums

Für die Module in diesem Komplex können nach Zustimmung der Mentorin oder des Mentors alle angebotenen Module aus Anlage 3 gewählt werden, die noch nicht im Bachelor-

Das Forschungszentrum Landschaftsentwick- lung und Bergbaulandschaften (FZLB) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Brandenburgischen Technischen Universität

publizier- tes Material Dritter ohne Angabe der Quellen/ Autorenschaft verwendet und als eigene Leis- tung eingereicht (Plagiarismus), wird die be- treffende Prüfungsleistung