Herausgeber: Der Präsident der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus Redaktion: Präsidialabteilung, Referat Lehre
Druck: BTU Cottbus Auflage: 30
30/2012
Mitteilungen
Amtsblatt der BTU Cottbus
12.09.2012
I n h a l t
Seite Einrichtung/Bildung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung „Zentrale
Analytik der BTU Cottbus (ZA-BTU)“
Amtsblatt der Brandenburgischen Technischen Universität 30/2012 12.09.2012
Beschluss vom 21. August 2012 zur Einrichtung/Bildung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung „Zentrale Analytik der BTU Cottbus (ZA-BTU)“ Seite 2
Einrichtung/ Bildung der zentralen
wissenschaftlichen Einrichtung
„Zentrale Analytik der BTU
Cott-bus (ZA-BTU)“
Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Satz 2 BbgHG ergeht – nach Anhörung des Senates der Brandenburgischen Techni-schen Universität Cottbus – folgender
Beschluss:
1. Mit sofortiger Wirkung ist die zentrale wis-senschaftliche Einrichtung „Zentrale Analytik der Brandenburgischen Technischen Universi-tät Cottbus (ZA-BTU)“ gebildet/eingerichtet. 2. Die Einrichtung der Fakultät 2 „For-schungs- und Materialprüfungsanstalt (FMPA)“ und die Einrichtung der Fakultät 4 „Zentrales Analytisches Labor (ZAL)“ sind mit diesem Zeitpunkt Abteilungen der zentralen wissen-schaftlichen Einrichtung „ZA-BTU“.
3. Alle Satzungen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften der in Nr. 2 genannten Fakultäts-einrichtungen gelten für den Bereich der
ent-sprechenden Abteilung der ZA-BTU bis auf weiteres fort.
4. 1Die Beschäftigten und Auszubildenden, die am Tag vor Wirksamwerden dieses Be-schlusses an den in Nr. 2 genannten Fakul-tätseinrichtungen tätig waren, sind bis auf wei-teres mit ihren jeweiligen Tätigkeiten der ent-sprechenden Abteilung der ZA-BTU zugeord-net. 2Die Leiter der in Nr. 2 genannten Fakul-tätseinrichtungen sind Leiter der entsprechen-den Abteilung der ZA-BTU.
5. Für die Leitung der ZA-BTU gelten § 72 Abs. 4 und 5 BbgHG.
6. Mittel, Stellen und Inventar der in Nr. 2 ge-nannten Fakultätseinrichtungen sind der ZA-BTU zugewiesen; Erfüllung bzw. Geltendma-chung der vertraglichen Verpflichtungen und Berechtigungen werden von der ZA-BTU durchgeführt bzw. wahrgenommen.
Cottbus, 21. August 2012
Walther Ch. Zimmerli
Prof. Dr. habil. DPhil. h.c. (University of Stellen-bosch)