• Keine Ergebnisse gefunden

05 Zehnersprung plus

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "05 Zehnersprung plus"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Neu oder noch unsicher

Zehnersprung plus

Viel Erfolg! DER LESEKOCH

Einmal in der Woche

Einmal gekonnt

Einmal im Monat

Zweimal gekonnt

Dreimal gekonnt

Reiterkärtchen

Schneiden:

breite Seite oben 5 cm kürzen

schmale Seite links 8 cm kürzen

zwei Streifen á 5,7 cm mal 7 cm

(2)

Beidseitig drucken!

Blatt über kurze Seite drehen!

Schneiden:

Schmale Seite im Schneidgerät:

7 cm schneiden, letzten Streifen kürzen

dann auf 5 cm schneiden, letzte Kärtchen kürzen

Die leeren Kärtchen können von den Kindern beschrieben werden,

wenn eine Aufgabe nicht gekonnt wurde. Diese selbst geschriebenen

Karten kommen immer in das erste Fach des Karteikästchens.

(3)

1

2

2

+

+

+

9

9

8

3

3

4

+

+

+

8

7

9

4

4

5

+

+

+

7

6

9

5

5

5

+

+

+

7

6

5

(4)

12

11

10

15

11

10

14

13

11

10

13

12

10

11

10

12

(5)

6

6

6

+

+

+

8

7

6

6

7

7

+

+

+

4

9

8

7

7

7

+

+

+

6

5

4

8

8

8

+

+

+

9

7

6

(6)

17

15

14

13

13

12

11

10

10

16

15

14

14

13

12

11

(7)

8

8

8

+

+

+

4

3

2

9

9

9

+

+

+

8

7

6

9

9

9

+

+

+

4

3

2

(8)

13

12

11

10

17

16

15

14

12

11

10

18

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(Eigengefährung, Gefahrenstelle sichern), Feuer: zu Boden werfen, rollen, Decke. •

(Andere häufig angesprochene Oberthemen sind Religion und Gleichheit.) Hier können die beiden eingangs benannten Bewältigungs- beziehungsweise Abwehr strategien ansetzen: Die eine

Sobald der Zugstapel aufgebraucht ist, endet das Spiel.* Jede Person hat noch 5 Karten auf der Hand*. Diese werden nicht

[r]

[r]

[r]

Die leeren Häuschen können von den Kindern beschrieben werden, wenn eine Aufgabe nicht gekonnt wurde. Diese selbst geschriebenen Karten kommen immer in das erste Fach

9) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls