• Keine Ergebnisse gefunden

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 VALIUM Tablets 2 mg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 VALIUM Tablets 2 mg"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

1 / 14

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : VALIUM Tablets 2 mg Produktnummer : 00010039874

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemisches

: Formulierter pharmazeutischer Wirkstoff

Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung

: Nur für gewerbliche Anwender.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : F. Hoffmann-La Roche AG

POSTFACH 4070 Basel Schweiz

Telefon : +41-61/688 54 80

Telefax : +41-61/681 72 76

Auskunftsgebender Bereich :

Email-Adresse : info.sds@roche.com 1.4 Notrufnummer

Notrufnummer : +41-61/688 54 80

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

(2)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

2 / 14 2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2 Gemische

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

Diazepam 439-14-5

207-122-5

Acute Tox. 3; H301 Aquatic Chronic 2;

H411

1,2

Lactose-monohydrate 10039-26-6 58,9

Stärke 9005-25-8

232-679-6

39,5 Magnesiumdistearat 557-04-0

209-150-3

0,4 Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.

Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt : Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.

Nach Augenkontakt : Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.

Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.

Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

(3)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

3 / 14

Mund mit Wasser ausspülen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der

Brandbekämpfung

: Keine Information verfügbar.

Gefährliche Verbrennungs- produkte

: Kohlenstoffoxide

Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte ent- stehen:

Stickoxide (NOx)

Gasförmiger Chlorwasserstoff (HCl).

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-

tung für die Brandbekämp- fung

: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.

Weitere Information : Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren

Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen

: Exposition vermeiden Staubbildung vermeiden.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen : Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht einge- dämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benach- richtigt werden.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren : Staubfrei aufnehmen und staubfrei ablagern.

Zusammenkehren und aufschaufeln.

(4)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

4 / 14

Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-

gang

: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.

Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Bei Staubbildung für geeignete Entlüftung sorgen.

Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaß- nahmen sind zu beachten.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräu-

me und Behälter

: Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Weitere Angaben zu Lager- bedingungen

: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben

Zusammenlagerungshinweise : Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.

Lagerklasse (TRGS 510) : 13, Nicht brandgefährliche Feststoffe, die keiner der vorge- nannten Lagerklassen zuzuordnen sind

Lagertemperatur : Inhalt gegen Lichteinwirkung schützen.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Weitere Informationen zur Lagerbeständigkeit

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

Verpackungsmaterial : Geeignetes Material: Metallfass mit Polyethylensack ausge- schlagen, Blisterpackung, Glasflaschen

7.3 Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendung(en) : Formulierter pharmazeutischer Wirkstoff

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte

(5)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

5 / 14 Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der

Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage

Diazepam 439-14-5 IOEL 0,02 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Technische Schutzmaßnahmen Keine Daten verfügbar

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Sicherheitsbrille Handschutz

Material : Schutzhandschuhe

Anmerkungen : Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifika- tionen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon abgeleitete Norm EN 374 erfüllen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns gelie- fert wird, und den von uns angegebenen Verwendungs- zweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnitt- gefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.

Haut- und Körperschutz : Schutzanzug

Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.

Schutzmaßnahmen : Mitarbeiterbelehrung empfohlen

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen : Tablette

Farbe : weißlich

Geruch : Nicht anwendbar

Geruchsschwelle : Nicht anwendbar Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

(6)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

6 / 14

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Verteilungskoeffizient: n-

Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar

9.2 Sonstige Angaben

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Bedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.

Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen : Feuchtigkeitsexposition.

(7)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

7 / 14 Lichtexposition.

Hitze.

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Keine Daten verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Produkt:

Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 2.000 mg/kg Methode: Rechenmethode

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): 249 mg/kg LD50 Oral (Maus): > 1.000 mg/kg

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Anmerkungen : Keine Informationen verfügbar.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Anmerkungen : Keine Informationen verfügbar.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(8)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

8 / 14 Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Gentoxizität in vitro : Anmerkungen: In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändern- den Wirkungen

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Effekte auf die Fötusentwick- lung

: Anmerkungen: Es wurden keine schwerwiegenden Nebenwir- kungen festgestellt

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität Inhaltsstoffe:

Diazepam:

(9)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

9 / 14

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): 84 mg/l Expositionszeit: 96 h

NOEC (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): 50 mg/l Expositionszeit: 96 h

NOEC (Danio rerio (Zebrabärbling)): 0,273 mg/l Expositionszeit: 35 d

GLP: ja Toxizität gegenüber

Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 4,3 mg/l Expositionszeit: 24 h

Toxizität gegenüber Al- gen/Wasserpflanzen

: ErC50 (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): 3,11 mg/l Expositionszeit: 72 h

NOEC (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): 0,035 mg/l Expositionszeit: 72 h

NOEC (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): 2,56 mg/l Expositionszeit: 336 h

ErC50 (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): > 11,9 mg/l Expositionszeit: 72 h

NOEC (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): 0,667 mg/l Expositionszeit: 72 h

EC50 (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): > 100 mg/l Expositionszeit: 168 h

NOEC (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): 16 mg/l Expositionszeit: 168 h

Beurteilung Ökotoxizität

Akute aquatische Toxizität : Giftig für Wasserorganismen.

Chronische aquatische Toxi- zität

: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: 0 %

(10)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

10 / 14 Expositionszeit: 21 d

BOD/ThOD : < 5 %

12.3 Bioakkumulationspotenzial Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: log Pow: 2,58 pH-Wert: 7,2

12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:

Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per- sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis- tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..

12.6 Andere schädliche Wirkungen Inhaltsstoffe:

Diazepam:

Sonstige ökologische Hin- weise

: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha- bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt : Das Produkt muss unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften als Laborchemikalie entsorgt werden.

Verunreinigte Verpackungen : Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.

Leere Behälter nicht wieder verwenden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht als Gefahrgut eingestuft

(11)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

11 / 14 14.3 Transportgefahrenklassen

Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.4 Verpackungsgruppe

Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.5 Umweltgefahren

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Anmerkungen : Kein Gefahrgut im Sinne ADR/RID, ADN, IMDG-Code, IATA- DGR

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code

Anmerkungen : Nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Nicht anwendbar

Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)

TA Luft : Gesamtstaub:

(12)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

12 / 14 Nicht anwendbar

Staubförmige anorganische Stoffe:

Nicht anwendbar

Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe:

Nicht anwendbar Organische Stoffe:

Nicht anwendbar

Krebserzeugende Stoffe:

Nicht anwendbar Erbgutverändernd:

Nicht anwendbar Reproduktionstoxisch:

Nicht anwendbar Flüchtige organische Verbin-

dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder- lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.

(13)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

13 / 14

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze

H301 : Giftig bei Verschlucken.

H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Volltext anderer Abkürzungen

Acute Tox. : Akute Toxizität

Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar

Weitere Information

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für

(14)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

VALIUM Tablets 2 mg

Version 1.10

Überarbeitet am:

01.11.2019

Datum der letzten Ausgabe:

01.07.2019

Datum der ersten Ausgabe:

25.11.2013

14 / 14

den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

DE / DE / 1810

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale