SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
VALIUM Tablets 2 mg
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname : VALIUM Tablets 2 mg Produktnummer : 00010039874
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: Formulierter pharmazeutischer Wirkstoff
Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : F. Hoffmann-La Roche AG
POSTFACH 4070 Basel Schweiz
Telefon : +41-61/688 54 80
Telefax : +41-61/681 72 76
Auskunftsgebender Bereich :
Email-Adresse : info.sds@roche.com 1.4 Notrufnummer
Notrufnummer : +41-61/688 54 80
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
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2 / 14 2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnum- mer
Einstufung Konzentration (% w/w)
Diazepam 439-14-5
207-122-5
Acute Tox. 3; H301 Aquatic Chronic 2;
H411
1,2
Lactose-monohydrate 10039-26-6 58,9
Stärke 9005-25-8
232-679-6
39,5 Magnesiumdistearat 557-04-0
209-150-3
0,4 Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise : Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.
Nach Augenkontakt : Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen.
Kontaktlinsen entfernen.
Unverletztes Auge schützen.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.
Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
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Mund mit Wasser ausspülen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Keine Information verfügbar.
Gefährliche Verbrennungs- produkte
: Kohlenstoffoxide
Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte ent- stehen:
Stickoxide (NOx)
Gasförmiger Chlorwasserstoff (HCl).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-
tung für die Brandbekämp- fung
: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.
Weitere Information : Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren
Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen
: Exposition vermeiden Staubbildung vermeiden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht einge- dämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benach- richtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Staubfrei aufnehmen und staubfrei ablagern.
Zusammenkehren und aufschaufeln.
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Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-
gang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
: Bei Staubbildung für geeignete Entlüftung sorgen.
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaß- nahmen sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräu-
me und Behälter
: Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Weitere Angaben zu Lager- bedingungen
: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben
Zusammenlagerungshinweise : Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.
Lagerklasse (TRGS 510) : 13, Nicht brandgefährliche Feststoffe, die keiner der vorge- nannten Lagerklassen zuzuordnen sind
Lagertemperatur : Inhalt gegen Lichteinwirkung schützen.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Weitere Informationen zur Lagerbeständigkeit
: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
Verpackungsmaterial : Geeignetes Material: Metallfass mit Polyethylensack ausge- schlagen, Blisterpackung, Glasflaschen
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Formulierter pharmazeutischer Wirkstoff
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte
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5 / 14 Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende Para- meter
Grundlage
Diazepam 439-14-5 IOEL 0,02 mg/m3 Roche Indust-
rial Hygiene Committee (RIHC) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen Keine Daten verfügbar
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz : Sicherheitsbrille Handschutz
Material : Schutzhandschuhe
Anmerkungen : Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifika- tionen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon abgeleitete Norm EN 374 erfüllen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns gelie- fert wird, und den von uns angegebenen Verwendungs- zweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnitt- gefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.
Haut- und Körperschutz : Schutzanzug
Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Schutzmaßnahmen : Mitarbeiterbelehrung empfohlen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : Tablette
Farbe : weißlich
Geruch : Nicht anwendbar
Geruchsschwelle : Nicht anwendbar Schmelz-
punkt/Schmelzbereich
: Keine Daten verfügbar
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Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht entflammbar
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben
Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Feuchtigkeitsexposition.
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7 / 14 Lichtexposition.
Hitze.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Produkt:
Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 2.000 mg/kg Methode: Rechenmethode
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): 249 mg/kg LD50 Oral (Maus): > 1.000 mg/kg
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Anmerkungen : Keine Informationen verfügbar.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Anmerkungen : Keine Informationen verfügbar.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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8 / 14 Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Gentoxizität in vitro : Anmerkungen: In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändern- den Wirkungen
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Effekte auf die Fötusentwick- lung
: Anmerkungen: Es wurden keine schwerwiegenden Nebenwir- kungen festgestellt
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Inhaltsstoffe:
Diazepam:
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Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): 84 mg/l Expositionszeit: 96 h
NOEC (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): 50 mg/l Expositionszeit: 96 h
NOEC (Danio rerio (Zebrabärbling)): 0,273 mg/l Expositionszeit: 35 d
GLP: ja Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren
: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 4,3 mg/l Expositionszeit: 24 h
Toxizität gegenüber Al- gen/Wasserpflanzen
: ErC50 (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): 3,11 mg/l Expositionszeit: 72 h
NOEC (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): 0,035 mg/l Expositionszeit: 72 h
NOEC (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): 2,56 mg/l Expositionszeit: 336 h
ErC50 (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): > 11,9 mg/l Expositionszeit: 72 h
NOEC (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): 0,667 mg/l Expositionszeit: 72 h
EC50 (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): > 100 mg/l Expositionszeit: 168 h
NOEC (Synechococcus leopoliensis (Blaualge)): 16 mg/l Expositionszeit: 168 h
Beurteilung Ökotoxizität
Akute aquatische Toxizität : Giftig für Wasserorganismen.
Chronische aquatische Toxi- zität
: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
Andere umweltrelevante Organismen
: Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: 0 %
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10 / 14 Expositionszeit: 21 d
BOD/ThOD : < 5 %
12.3 Bioakkumulationspotenzial Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: log Pow: 2,58 pH-Wert: 7,2
12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per- sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis- tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
12.6 Andere schädliche Wirkungen Inhaltsstoffe:
Diazepam:
Sonstige ökologische Hin- weise
: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha- bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Das Produkt muss unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften als Laborchemikalie entsorgt werden.
Verunreinigte Verpackungen : Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.
Leere Behälter nicht wieder verwenden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht als Gefahrgut eingestuft
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11 / 14 14.3 Transportgefahrenklassen
Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.4 Verpackungsgruppe
Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.5 Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Anmerkungen : Kein Gefahrgut im Sinne ADR/RID, ADN, IMDG-Code, IATA- DGR
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code
Anmerkungen : Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
TA Luft : Gesamtstaub:
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12 / 14 Nicht anwendbar
Staubförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar
Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar Organische Stoffe:
Nicht anwendbar
Krebserzeugende Stoffe:
Nicht anwendbar Erbgutverändernd:
Nicht anwendbar Reproduktionstoxisch:
Nicht anwendbar Flüchtige organische Verbin-
dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)
Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder- lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
H301 : Giftig bei Verschlucken.
H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Acute Tox. : Akute Toxizität
Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar
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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für
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den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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