• Keine Ergebnisse gefunden

: O-METHYLISOHARNSTOFFHYDROGENSULFAT

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie ": O-METHYLISOHARNSTOFFHYDROGENSULFAT"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : O-METHYLISOHARNSTOFFHYDROGENSULFAT

Registrierungsnummer : falls vorhanden im Kap. 3 aufgeführt

CAS-Nr. : 29427-58-5

EG-Nr. : 249-622-6

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemisches

: chemisches Zwischenprodukt

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : AlzChem Trostberg GmbH

Dr.-Albert-Frank-Str. 32 83308 Trostberg, Germany

Telefon : +49 8621 86-3351

E-Mailadresse der für SDB verantwortlichen Person

: alz-pst@alzchem.com

1.4 Notrufnummer

Notrufnummer : +49 8621 86-2776

AlzChem Trostberg GmbH, Fire Brigade

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Keimzell-Mutagenität, Kategorie 2 H341: Kann vermutlich genetische Defekte verur- sachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

(2)

Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Sicherheitshinweise :

Prävention:

P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/

Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspü- len. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Eine PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durchgeführt wurde

Staubexplosionsfähig

Wässrige Lösungen sind stark sauer.

Ätz-/ Reizwirkung auf der Haut, am Auge und an den Schleimhäuten (Atemwege)

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

Stoffname : O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

Konzentration (% w/w) O-

Methylisoharnstoffhydro- gensulfat

29427-58-5 249-622-6

>= 99

(3)

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Bei Exposition oder bei Symptomen, die durch Augen- oder Hautkontakt, Einatmen oder Verschlucken hervorgerufen wur- den, einen Arzt aufsuchen.

Beschmutzte oder durchtränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen.

Nach Einatmen : Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.

Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Hautkontakt : Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.

Nach Augenkontakt : Sofort mindestens 10 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern.

Kontaktlinsen entfernen, wenn leicht möglich.

Umgehende, weitere Behandlung durch Augenklinik / Augen- arzt.

Nach Verschlucken : Mund ausspülen.

1 bis 2 Glas Wasser trinken.

Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Symptome : Bisher liegen keine Erfahrungen über akute systemische Schäden am Menschen vor.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl, Schaum, CO2, Löschpulver Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Verbrennungs-

produkte

: Kohlenstoffoxide Schwefeloxide Ammoniak

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-

tung für die Brandbekämp- fung

: Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Che- mikalienschutzanzug tragen.

(4)

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren

Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen

: Persönliche Schutzausrüstung tragen; siehe Abschnitt 8.

Für angemessene Lüftung sorgen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen : Produkt oder Löschwasser mit Produkt darf nicht ins Erdreich, Kanalisation oder Gewässer gelangen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Mechanisch aufnehmen.

Staubbildung vermeiden.

Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.

Vor Wasser und Luftfeuchtigkeit schützen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-

gang

: Für gute Belüftung und Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Staubbildung vermeiden.

Gefäße/Gebinde nicht offen stehen lassen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Bildung von Luft-Staub-Gemischen vermeiden und Zündquel- len (wie Funken, Flammen, offenes Licht) fernhalten, um Staubexplosionen auszuschließen. Maßnahmen gegen elekt- rostatische Aufladungen treffen.

Hygienemaßnahmen : Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung unbedingt vermeiden. Mit Produkt verschmutzte oder getränk- te Kleidung und Schuhe wechseln. Vor dem Wiederbenutzen reinigen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

Waschen Sie sich vor Pausen und am Ende des Arbeitstages die Hände und/oder das Gesicht. Von Nahrungsmitteln, Ge- tränken und Tiernahrung fernhalten.

Staubexplosionsklasse : St1

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lager-

räume und Behälter

: Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren.

Weitere Angaben zu Lager- bedingungen

: Staubansammlungen vermeiden. Gegen Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen.

Lagerklasse (TRGS 510) : 13, Nicht brennbare Feststoffe

(5)

Weitere Informationen zur Lagerbeständigkeit

: Das Produkt ist hygroskopisch.

Verpackungsmaterial : Geeignetes Material: Polyethylen

Ungeeignetes Material: Aluminium, Metall, Stahl

7.3 Spezifische Endanwendungen

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Schutzbrille Handschutz

Material : Nitrilkautschuk, Empfehlung: Dermatril 740 Durchbruchzeit : > 480 min

Handschuhdicke : 0,11 mm

Richtlinie : DIN EN 374

Hersteller : Kächele-Cama Latex GmbH (KCL), Deutschland Material : Nitrilkautschuk, Empfehlung: Camatril 730 Durchbruchzeit : > 480 min

Handschuhdicke : 0,4 mm

Richtlinie : DIN EN 374

Hersteller : Kächele-Cama Latex GmbH (KCL), Deutschland Haut- und Körperschutz : Schutzkleidung

Atemschutz : Beim Auftreten von Stäuben geeigneten Atemschutz ver- wenden.

Staubmaske nach EN 149 FFP2

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen : kristallin

Farbe : farblos

Geruch : geruchlos

pH-Wert : 1,7 (20 °C)

Konzentration: 100 g/l Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: 105 - 120 °C

(6)

Brennzahl : Methode: Brennbarkeitsprüfung nach VDI 2263 BZ 1 - kein Anbrennen.

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: 200000 mg/m3

Dichte : 1,59 g/cm3 (20 °C)

Schüttdichte : 770 kg/m3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : 101 g/l (20 °C) Selbstentzündungstemperatur : ca. 620 °C

für aufgewirbelte Stäube Zersetzungstemperatur : > 140 °C

9.2 Sonstige Angaben

Schlagempfindlichkeit : nicht schlagempfindlich : Nicht reibempfindlich Staubexplosionsklasse : St1

Metallkorrosionsrate : Wirkt korrosiv auf Stahl. Wirkt korrosiv auf Aluminium. Anga- ben beruhen auf praktischen Erfahrungen.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Siehe Abschnitt 10.3 10.2 Chemische Stabilität

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Exotherme Reaktion

Zersetzungsgefahr bei Hitzeeinwirkung 10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen : > 140 °C Zersetzung

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Starke Säuren, starke Basen, starke Oxidationsmittel Luftfeuchtigkeit und Wasser

Metalle

(7)

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Schwefeloxide

Ammoniak Methanol

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

Produkt:

Akute orale Toxizität : Bewertung: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): 1650 mg/kg

Bewertung: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Anmerkungen: Eigenes Prüfungsergebnis.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Spezies : Kaninchen

Expositionszeit : 4 h

Methode : OECD-Richtlinie 404

Ergebnis : nicht reizend

Anmerkungen : Eigenes Prüfungsergebnis.

Schwere Augenschädigung/-reizung Produkt:

Bewertung : Verursacht schwere Augenschäden.

Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Spezies : Kaninchen

Bewertung : Verursacht schwere Augenschäden.

Methode : OECD-Richtlinie 405

Ergebnis : ätzend

Anmerkungen : Eigenes Prüfungsergebnis.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Anmerkungen : Keine Daten verfügbar

(8)

Keimzell-Mutagenität Produkt:

Keimzell-Mutagenität- Be- wertung

: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Gentoxizität in vitro : Anmerkungen: Mutagenes Potential wurde im in-vitro-Test festgestellt.

Das Produkt wirkt methylierend.

Angabe bezieht sich auf ein gleichartiges Produkt.

Keimzell-Mutagenität- Be- wertung

: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Karzinogenität Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Karzinogenität - Bewertung : Keine Daten verfügbar

Reproduktionstoxizität Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Reproduktionstoxizität - Be- wertung

: Keine Daten verfügbar

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Anmerkungen : Keine Daten verfügbar

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Anmerkungen : Keine Daten verfügbar

(9)

Aspirationstoxizität Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Keine Daten vorhanden

Weitere Information Produkt:

Anmerkungen : Weitere toxikologische Daten liegen nicht vor.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Leuciscus idus): > 2000 mg/l Expositionszeit: 48 h

Anmerkungen: Die Angabe ist abgeleitet von den Bewertun- gen oder den Prüfergebnissen ähnlicher Produkte (Analogie- schluss).

Toxizität bei Mikroorganis- men

: EC 10 (Pseudomonas putida): ca. > 15000 mg/l

Anmerkungen: Die Angabe ist abgeleitet von der Bewertung oder dem Prüfergebnis einer ähnlichen Verbindung (Analogie- schluss).

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Inhaltsstoffe:

O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat:

Biologische Abbaubarkeit : Art des Testes: aerob Impfkultur: Belebtschlamm

Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar Biologischer Abbau: 96 %

Expositionszeit: 16 d

Methode: Zahn-Wellens Test

Anmerkungen: Eigene Untersuchung

12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:

Bewertung : Eine PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemi-

(10)

sche Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durch- geführt wurde.

12.6 Andere schädliche Wirkungen Produkt:

Sonstige ökologische Hin- weise

: Weitere ökotoxikologische Daten liegen nicht vor.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt : Muss unter Beachtung der Abfallvorschriften einer geeigneten Entsorgungsanlage zugeführt werden.

Verunreinigte Verpackungen : Soweit gebrauchte Verpackungen nach entsprechender Rei- nigung nicht wiederverwendet werden können, sind sie unter Beachtung der abfallrechtlichen Bestimmungen zu verwerten oder zu entsorgen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADR : UN 3261

RID : UN 3261

IMDG : UN 3261

IATA : UN 3261

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR : ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FESTER STOFF,

N.A.G.

(O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat)

RID : ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FESTER STOFF,

N.A.G.

(O-Methylisoharnstoffhydrogensulfat)

IMDG : CORROSIVE SOLID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S.

(O-methylisourea hydrogen.sulphate) IATA : Corrosive solid, acidic, organic, n.o.s.

(O-methylisourea hydrogen.sulphate) 14.3 Transportgefahrenklassen

ADR : 8

RID : 8

IMDG : 8

IATA : 8

(11)

14.4 Verpackungsgruppe ADR

Verpackungsgruppe : III Klassifizierungscode : C4 Nummer zur Kennzeichnung

der Gefahr

: 80

Gefahrzettel : 8

Tunnelbeschränkungscode : (E) RID

Verpackungsgruppe : III Klassifizierungscode : C4 Nummer zur Kennzeichnung

der Gefahr

: 80

Gefahrzettel : 8

IMDG

Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : 8

EmS Kode : F-A, S-B

IATA (Fracht)

Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug)

: 864 Verpackungsanweisung (LQ) : Y845 Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : Class 8 - Corrosive substances

Anmerkungen : ERG-Code 8L

IATA_P (Passagier) Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)

: 860 Verpackungsanweisung (LQ) : Y845 Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : Class 8 - Corrosive substances

Anmerkungen : ERG-Code 8L

14.5 Umweltgefahren ADR

Umweltgefährdend : nein RID

Umweltgefährdend : nein IMDG

Meeresschadstoff : nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Ver- packungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code

Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.

(12)

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch

Störfallverordnung

Nicht im Anhang I genannt (StörfallV 2017) Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend

TA Luft : Abschnitt 5.2.5

Zu behandeln wie Gesamtstaub (Kapitel 5.2.1)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Für dieses Produkt ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich (<10t).

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext anderer Abkürzungen

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi-

(13)

schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar

Weitere Information

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

DE / DE

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale