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Bekanntmachung des Koordinierungsprojekts im Förderprogramm IQ:

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Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“

Bekanntmachung des Koordinierungsprojekts im Förderprogramm IQ:

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Einrichtung einer Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“

sowie einer Fachstelle „Einwanderung“

im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ für den Förderzeitraum 2015-2018

07. August 2014

Dieser Aufruf richtet sich an Institutionen, die im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ eine Fachstelle zu einem der zwei unten aufgeführten (siehe Kap. 2) Schwerpunktthemen der Arbeitsmarktintegra- tion von Personen mit Migrationshintergrund auf- bzw. ausbauen wollen.

Das Interessenbekundungs- und Projektauswahlverfahren wird auf der Grundlage der Richtlinie über besonde- re Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund vom 4. November 2004, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (AVV) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförde- rung (ANBest-P) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Die in der Richtlinie (Anlage) getroffenen Rege- lungen sind zu beachten.

Im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ werden in der ESF-Förderperiode 2014-2020 auch Aktivitäten umgesetzt, die aus Mitteln des Bundes und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finan- ziert werden. Für diese Beratungs- und Qualifizierungsangebote im Förderprogramm IQ wird nach Maßgabe der ESF-Verordnung (ESF-VO) 1203/2013 voraussichtlich im Herbst 2014 eine gesonderte Förderrichtlinie erlas- sen.

Die Finanzierung der zwei nachfolgend ausgeschriebenen Fachstellen erfolgt jedoch nur aus Bundesmitteln.

Aus diesem Grund sind die Vorgaben und Regelungen des ESF auf diese zwei Fachstellen nicht anzuwenden.

Um dennoch die größtmögliche thematische Einheitlichkeit im Förderprogramm IQ zu gewährleisten, sind An- tragstellerinnen und Antragsteller dazu verpflichtet, die drei ESF-Querschnittsziele „Gleichstellung von Män- nern und Frauen“, „Chancengleichheit“ und „Nachhaltige Entwicklung“ der vorstehenden ESF-VO zu berück- sichtigen und zu bearbeiten. Die maßgeblichen Verordnungen sowie eine offizielle Beschreibung der Quer- schnittsziele werden demnächst auf der Webseite www.esf.de erscheinen.

1. Sozial- und arbeitsmarktpolitischer Hintergrund des Interessenbekundungs- und Antragsverfahrens In Deutschland leben 16,3 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, was einem Anteil von 20 % an der Ge- samtbevölkerung entspricht (Mikrozensus 2012). Neben Menschen mit Migrationshintergrund, die schon seit längerer Zeit in der Bundesrepublik leben, nehmen auch neue Einwanderungsbewegungen in den letzten Jah- ren stark zu: Rund 1,2 Mio. Menschen sind 2013 nach Deutschland gezogen – so viele wie seit 20 Jahren nicht.

Viele von ihnen verfügen über berufliche Bildungsabschlüsse oder andere wertvolle Qualifikationen.

Parallel werden in Deutschland Fachkräfteengpässe zunehmend spürbar. Nach Einschätzungen der Bundes- agentur für Arbeit (2011) könnte sich das Arbeitskräftepotenzial bis 2025 um rund 6,5 Mio. Personen verrin- gern, mit negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft und somit für den Wohlstand aller in Deutschland le-

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Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“

von Fachkräften angesehen, die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt verläuft jedoch weiterhin stockend.

Im Rahmen des Förderprogramms IQ werden seit 2005 Konzepte und Instrumente entwickelt und umgesetzt, um die nachhaltige und qualifikationsadäquate Teilhabe von erwachsenen Menschen mit Migrationshinter- grund am Arbeitsmarkt zu fördern. Für die weitere Bearbeitung dieses Ziels zeichnen sich aber neue, komplexe Bedarfe ab, die das Förderprogramm unmittelbar erkannt hat und jetzt in Angriff nehmen wird.

Die folgenden Tätigkeitsfelder sollen die Schwerpunkte des kommenden Förderzeitraumes bilden:

- Weiterentwicklung der bundesweiten IQ-Beratungsstruktur zur Anerkennung ausländischer Abschlüs- se, Erweiterung um die Qualifizierungsberatung;

- Konzeption und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen, schwerpunktmäßig mit dem Ziel, eine vollwertige Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu erlangen;

- Ausbau und Verankerung interkultureller Kompetenz in Strukturen der Verwaltung und des Arbeits- marktes.

2. Ziele der Förderung

Ab dem 1. Januar 2015 soll im Förderprogramm IQ

- eine Fachstelle weiterentwickelt (Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung) - sowie eine Fachstelle neu eingerichtet (Einwanderung) werden.

Aufgabe einer Fachstelle ist es, im Auftrag, in Abstimmung und unter Beachtung der (arbeitsmarktpolitischen) Ziele und Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie unter Einbeziehung der bereits vor- handenen praktischen Erfahrungen aus dem Förderprogramm IQ und aktueller Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung eine Expertise in ihrem jeweiligen Themenfeld auf- bzw. auszubauen und zur Verfügung zu stel- len. Auf diese Weise sollen die Fachstellen im Rahmen einer kohärenten Gesamtstrategie zur Arbeitsmarktin- tegration von Personen mit Migrationshintergrund beitragen. Die Fachstellen sollen bundesweit auch über das Förderprogramm IQ hinaus als Fachgremium wirken und sich als Stelle der fachlich unabhängigen Auseinander- setzung, Impulsgebung, Dienstleistung und (Weiter-)Entwicklung von Qualitätsstandards für Handlungskonzep- te und Instrumente etablieren.

Im Folgenden werden die Handlungsfelder der zwei Fachstellen dargestellt:

Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“ (als Weiterentwicklung der jetzigen IQ-Fachstelle „Diversity Management“ und der IQ-Fach-AG „Antidiskriminierung“)

Beschreibung des Handlungsfeldes:

Die Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“ wird dafür zuständig sein, die vom Förderprogramm IQ unterstützten Leitziele Diversity und Inklusion am Arbeitsmarkt federführend zu be- arbeiten, um so ein kompetenz- und potenzialorientiertes Verständnis von Vielfalt als Chance für Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern. Gemäß dem Inklusionsansatz soll die Fachstelle in ihrer Arbeit in erster Linie die Veränderung struktureller und institutioneller Rahmenbedingungen als Voraussetzung für eine gelingende Teilhabe am Arbeitsmarkt hervorheben.

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In den zwei Bereichen „interkulturelle Öffnung“ und „Antidiskriminierung“ kann das Förderprogramm IQ auf Grundlage seiner mehrjährigen Arbeit bereits auf wichtige Erfolge zurückblicken sowie auf entwickelte Produk- te und Erfahrungen aus der Praxis zurückgreifen. Die zwei Arbeitsfelder, die bislang im Förderprogramm IQ getrennt bearbeitet worden sind, werden in der nächsten Förderperiode zusammengeführt. Deshalb ist aus- drücklich erwünscht, dass der Träger der Fachstelle „Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskrimi- nierung“ auf die Arbeitsergebnisse seiner Vorgängerstellen im Förderprogramm IQ (der Fachstelle Diversity Management sowie der Fach-AG Antidiskriminierung im IQ-Förderzeitraum 2011-2014) Bezug nimmt und diese weiterentwickelt.

Im Förderprogramm IQ (Förderzeitraum 2015-2018) werden zwei Ziele im Mittelpunkt des Handlungsfeldes

„Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung“ stehen:

1. Die Entwicklung und Verankerung interkultureller Kompetenz bei Institutionen der öffentlichen Ver- waltung, insb. der Arbeitsverwaltung (Jobcenter und Arbeitsagenturen) soll in Anknüpfung an die vo- rangegangene Förderphase bedarfsgerecht fortgesetzt werden.

2. Interkulturelle Öffnungsprozesse in Unternehmen und kommunalen Einrichtungen werden zum Schlüsselfaktor für erfolgreiche Einwanderung und damit auch für die Fachkräftesicherung. Deshalb sollen v. a. kleine und mittlere Unternehmen und Kommunalverwaltungen stärker als bisher in das Förderprogramm IQ einbezogen werden.

Um diese Zielsetzungen zu koordinieren und bundesweit voranzutreiben, wird die Fachstelle u. a. folgende Aufgaben wahrnehmen: Weiterführung der bisherigen Schulungs- und Trainingsangebote der IQ-Fachstelle Diversity Management für die Bundesagentur für Arbeit sowie für Grundsicherungsträger (Jobcenter); Weiter- entwicklung und Bereitstellung eigener Modelle und Instrumente für die Umsetzung interkultureller Öffnungs- prozesse sowie Bündelung und Aufbereitung bereits vorhandener Konzepte und Arbeitshilfen; Öffentlichkeits- arbeit (u.a. Identifizierung und Aufbereitung von Good-Practice-Beispielen, Vorteilsübersetzung und Schaffung von Anreizen für Organisationen, um diese für Prozesse der interkulturellen Kompetenzentwicklung zu gewin- nen; Durchführung von Fachveranstaltungen). Aufbauend auf der Arbeit der Fach-AG Antidiskriminierung soll die Fachstelle außerdem Wege bereiten, um die Sensibilität öffentlicher bzw. privater Arbeitsmarktakteure gegenüber bewusster und unterschwelliger Diskriminierungsformen zu stärken, damit diese bekämpft werden können.

Die Fachstelle soll den IQ-Landesnetzwerken und ggf. den anderen Fachstellen mit praxisnahem Wissen bera- tend und begleitend zur Seite stehen. Durch die Vermittlung von relevantem Fachwissen an die Steuerungs- ebene des Förderprograms IQ nimmt sie bei der strategischen Entscheidungsfindung zu Integrationsfragen eine wichtige Rolle ein. Sie soll sich auch in der Fachöffentlichkeit und bei externen Entscheidungsträgern als Kom- petenzzentrum und Beratungsinstanz etablieren. Eine detaillierte Auflistung der Arbeitspakete der Fachstellen ist Kapitel 3 zu entnehmen.

Fachstelle „Einwanderung“

Beschreibung des Handlungsfeldes:

Die stark wachsende Einwanderung der letzten Jahre nach Deutschland wird hierzulande nicht zuletzt aufgrund der alternden Bevölkerung und dem zurückgehenden Arbeitskräftepotenzial zunehmend als Chance angese- hen. Der Aufbau einer „Willkommenskultur“ in den Köpfen der Menschen sowie auch und vor allem in den

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Einwanderungstrend birgt, wahrzunehmen und zu nutzen. Die Fachstelle „Einwanderung“ wird die Aufgabe haben, letztere Zielsetzung im Rahmen des Förderprogramms IQ fachlich zu koordinieren und voranzutreiben.

Ihr Tätigkeitsschwerpunkt wird dabei sein, Expertenwissen über die Erfahrungen, Orientierungswege und Be- dürfnisse von Migrantinnen und Migranten, die neu nach Deutschland einwandern, auszubauen. Auf dieser Basis soll ermöglicht werden, zielgruppenspezifische (z. B. für einwandernde Fachkräfte, Familienangehörige bzw. Familiennachzügler/-innen, Asylsuchende, Flüchtlinge usw.) Herausforderungen vor und nach der Ankunft zu erkennen.

Aus dem gewonnenen Wissen soll die Fachstelle konkrete Handlungsempfehlungen und Modelle ableiten und in einen fortlaufenden Dialog mit strategisch relevanten Akteuren der Praxis und Politik einbringen. Von be- sonderem Belang wird es hier sein, bereits vorhandene Angebote für die Phasen der Vor- und Erstintegration hinsichtlich ihrer Qualität und Effektivität zu prüfen, zu vernetzen und weiterzuentwickeln sowie neue Modelle und Instrumente für das Schließen bestehender Unterstützungslücken zu erarbeiten.

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert eine solide Kenntnis des migrations-, arbeitsgenehmigungs- und arbeitsrechtlichen Rahmens. Daher sind aktuelle Diskussionen und Entwicklungen in der Migrations- und Flüchtlingspolitik, im Arbeitsgenehmigungsrecht und in der Migrationsgesetzgebung von der Fachstelle stets zu verfolgen und für die Akteure des Förderprogramms IQ aufzubereiten. Auch Entwicklungen in der Arbeits- marktpolitik, speziell in Bezug auf den Fachkräftebedarf und auf die darauf bezogenen Handlungsstrategien, sollen beobachtet, reflektiert und die Ergebnisse weitervermittelt werden.

Des Weiteren soll die Fachstelle den Dialog und die strategische Kooperation mit Institutionen, die im Rahmen von Einwanderung eine Schlüsselrolle einnehmen, begleiten und pflegen. Besonders Ausländerbehörden und Arbeitsmarktakteure (z. B. im Rahmen der BA-Modellprojekte „Jeder Mensch hat Potenzial - Arbeitsmarktinte- gration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“) stehen hier im Fokus.

Zum Aufgabenportfolio der Fachstelle „Einwanderung“ wird nicht zuletzt gehören, Synergien mit anderen För- derprogrammen produktiv zu nutzen:

1. Flankierende Unterstützung bei der Umsetzung sowie Qualitätssicherung des BMAS- Sonderprogramms MobiPro-EU zur Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (bspw. Entwicklung von Maßnahmen für die Erstbegleitung und -integration der am Sonderprogramm teilnehmenden Ausbildungswilligen, Unterstützung der beteiligten Projekt- träger und Unternehmen);

2. Kooperation mit den Akteuren, die ab 2015 im dritten Strang der Integrationsrichtlinie Bund (IvAF – In- tegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen) tätig sind, sowie mit weiteren Akteuren, die bis 2014 an dem auslaufenden ESF-Bleiberechtsprogramm (XENOS – Arbeitsmarktliche Unterstützung für Blei- beberechtigte und Flüchtlinge) beteiligt waren, um deren Wissen und Erfahrungen bzgl. der Arbeits- marktintegration von Flüchtlingen und Asylsuchenden in das Förderprogramm IQ aufzunehmen und weiterzuentwickeln.

Die Fachstelle soll den IQ-Landesnetzwerken und ggf. den anderen Fachstellen mit praxisnahem Wissen bera- tend und begleitend zur Seite stehen. Durch die Vermittlung von relevantem Fachwissen an die Steuerungs- ebene des Förderprogramms IQ nimmt sie bei der strategischen Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle ein.

Sie soll sich auch in der Fachöffentlichkeit und bei externen Entscheidungsträgern als Kompetenzzentrum und Beratungsinstanz etablieren. Eine detaillierte Auflistung der Arbeitspakete der Fachstellen ist Kapitel 3 zu ent- nehmen.

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3. Aufgaben der Fachstellen

Eine leistungsfähige Fachstelle muss die Expertisen aus Praxis, Wissenschaft und Politik nutzen, um Instrumen- te sowie Beratungs- und Qualifizierungskonzepte weiterzuentwickeln und um Prozesse der Qualitätsentwick- lung und -sicherung im jeweiligen Handlungsfeld zu unterstützen. Durch die Übernahme einer Servicefunktion gegenüber der Praxis (insbesondere bezogen auf die Landesnetzwerke im Förderprogramm IQ) sollen die er- zielten Arbeitsergebnisse in die Praxis transferiert und Impulse gesetzt werden.

Folgende Aufgaben sind zu bearbeiten:

Bündelung, Bereitstellung von Expertise und Bewertung von Materialien und aktuellen Entwicklungen in Forschung, Praxis und Politik;

Erarbeiten von wissenschaftlichen Beiträgen zur Weiterentwicklung in den Fachthemen der Handlungsfel- der und Formulierung von Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktin- tegration von Personen mit (Flucht-)Migrationshintergrund;

Weiterentwicklung und Umsetzung eigener Handlungskonzepte und Instrumente im jeweiligen Handlungs- feld und Überprüfung vorliegender und in Entwicklung begriffener Konzepte und Ideen auf ihre Praxistaug- lichkeit;

Durchführung von regelmäßigen Fachgruppentreffen mit allen im Handlungsfeld tätigen Teilprojekten des Förderprogramms IQ sowie weiteren interessierten Akteuren, die zu diesen Themen arbeiten, um den Aus- tausch der Akteure zu fördern und Expertise weiterzugeben;

(Weiter-)Entwicklung von Qualitätskriterien/Standards als Serviceleistung für die Praxisprojekte;

Themenspezifische Mitwirkung an nationalen und internationalen Gremien;

Weiterentwicklung der Schulungs- und Trainingsangebote für Arbeitsmarktakteure, kommunale Einrich- tungen, Beratung von Unternehmen (insbesondere KMU) unter Einbeziehung aufenthaltsrechtlicher und arbeitsgenehmigungsrechtlicher Fragestellungen;

Durchführung von Fachveranstaltungen;

Teilnahme an den Steuerungsgruppensitzungen des Förderprogramms IQ;

Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle des Förderprogramms IQ sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales;

Aufbau und Pflege themenbezogener Internetportale.

Die einzurichtenden Fachstellen sollen als Servicestellen jeweils eine bundesweite Informationsanlaufstelle und Dialoginstanz darstellen und so den Austausch zwischen Praxis, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik befördern.

Um die thematische Koordinierungs- und Dienstleistungsfunktion gegenüber den IQ-Landesnetzwerken bzw.

anderen Programmen des BMAS (z. B. MobiPro-EU, Bleiberechtsnetzwerk) bestmöglich zu erfüllen und Dopp- lungen zu vermeiden, ist ein regelmäßiger und verbindlicher Austausch mit den Projektverantwortlichen der Förderprogramme unabdingbar.

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4. Adressaten der Förderbekanntmachung „Fachstellen“

Adressaten dieser Förderbekanntmachung sind Organisationen, die sich bereits in der Vergangenheit inhaltlich mit einem oder mehreren Themen der geplanten Fachstellen auseinandergesetzt haben und über entspre- chendes Know-how verfügen. Unabdingbar ist die Kenntnis der handlungsfeldrelevanten Entwicklungen in der Arbeitsmarkt- und Einwanderungspolitik sowie einschlägiger rechtlicher Rahmenbedingungen.

Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die interessenbekundende Organisation in der Lage ist, den Zugang zu den jeweiligen Zielgruppen (z. B. Unternehmen, Behörden, weitere Multiplikatoren, die Migrantinnen und Migranten selbst) herzustellen und zu sichern. Sie sollte über Erfahrungen im Bereich der Netzwerkarbeit ver- fügen und die Bereitschaft aufweisen, ihre Arbeit in einem ständigen Informationsaustausch mit den anderen Fachstellen und den weiteren Akteuren der Förderprogramme des BMAS abzustimmen. Die Bereitschaft zu einer aktiven Mitwirkung an Qualitätssicherungsmaßnahmen bei allen an den Programmen beteiligten Organi- sationen wird daher vorausgesetzt.

5. Projektförderung

Der Projektzeitraum beginnt am 1. Januar 2015 und endet spätestens am 31. Dezember 2018. Zuwendungsfä- hig sind nur solche Projekte, die noch nicht begonnen wurden.

Durch die Einbeziehung bzw. Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen soll die Nachhaltigkeit der Projek- te über den Förderzeitraum hinaus sichergestellt werden.

Förderhöhe:

Das Fördervolumen je Fachstelle beträgt unter dem Vorbehalt der jährlich zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel rund 300.000 € pro Kalenderjahr.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt jährlich.

Zuwendungsfähige Ausgaben:

a. Projektbezogene Personalausgaben

Projektpersonal (z. B. Projektleitung und Projektmitarbeiter/-innen des Zuwendungsempfängers)

Honorare im Rahmen von Werkverträgen (z. B. für externe Experten/-innen) b. Reisekosten

Reisekosten für Projektpersonal sind auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu kalkulie- ren und abzurechnen

Reisekosten sind u. a. auch zu kalkulieren für IQ-interne Gremien, Steuerungsgruppensitzungen etc.

c. Projektbezogene Sachausgaben

Insbesondere: Geräte, sonstige Gegenstände und Büromaterialien (sofern nicht unter Verwaltungspau- schale abzurechnen), (anteilig) Miete, projektbezogene Fortbildungskosten des Projektpersonals und Ausgaben für projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit

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d. Allgemeine Verwaltungsausgaben/Verwaltungsgemeinkosten

Allgemeine Verwaltungsausgaben sollen mit Pauschalen abgerechnet werden. Die Pauschale wird vor Antragsstellung bekannt gegeben.

e. Auftragsvergaben

Bei der Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Dienstleistungen sind neben den Bestimmungen des 1. Abschnittes der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) auch die Bestimmungen der §§ 5a, 6 und 7 der Beschaffungsanordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des

§ 16 der Vergabeverordnung entsprechend zu beachten. Dies gilt insbesondere bei Ausgaben für Veran- staltungen und Konferenzen, Aufträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Druckaufträge, Überset- zungsaufträge) und bei der Beschaffung von Sachmitteln oder Dienstleistungen usw. Es wird davon ausge- gangen, dass Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst mit eigenem Personal erbringen kann, nur in Ausnahmefällen extern vergeben werden.

f. Sonstige Kosten

Kosten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung von regelmäßig tagenden Fach- und Begleitgremien sowie Veranstaltungen entstehen

6. Interessenbekundende/Antragsteller/Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können grundsätzlich an alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechts- fähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Vereine und Verbände zur Erfüllung des Förderzwecks gewährt werden.

Natürliche Personen können nicht Interessenbekundende/Antragsteller/Zuwendungsempfänger sein.

Durchführungsorganisationen, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Vergleichs-, Sequestrations- oder ein Ge- samtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Zuwendung gewährt.

Beteiligen sich Institutionen am Interessenbekundungsverfahren, die bereits thematisch verwandte öffentlich geförderte Projekte mit Netzwerkcharakter oder -elementen durchführen, muss eine organisatorische und finanzielle Trennung der Projekte gewährleistet sein. Entsprechende Abgrenzungsnachweise sind vorzulegen.

7. Mittelweiterleitung

Eine Weiterleitung von Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger ist nicht möglich.

8. Teilnahmevoraussetzungen (formale Anforderungen an Interessenbekundungen)

Zur Qualitätsbeurteilung einer Interessenbekundung muss diese hinreichende Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:

a. Angaben zur/zum Interessenbekundenden

Name und Adresse mit Ansprechpartner/-innen der interessenbekundenden Organisation

Darstellung der interessenbekundenden Organisation

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Darstellung der bisherigen Erfahrungen mit der Arbeit in Netzwerken

Darstellung der bisherigen Erfahrungen mit dem jeweiligen Handlungsfeld, auf dessen Projektdurchfüh- rung sich die interessenbekundende Organisation bewirbt

Erfahrungen mit Zuwendungen

Wirtschaftliche Eigenerklärung

Lebensläufe der potenziellen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter b. Beschreibung des geplanten Projekts

Darstellung der spezifischen Problemstellungen im Rahmen des Handlungsfelds, für das ein Interesse für die Durchführung eines Projekts (Fachstelle) bekundet wird

Darstellung der angestrebten Ziele und Ergebnisse in Bezug auf die Zielgruppe der Personen mit Migra- tionshintergrund und in Bezug auf die Mitarbeit im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“

Darstellung der geplanten Aktivitäten, mit denen die Projektziele erreicht werden sollen

Darstellung eines Arbeits- und Zeitplans (tabellarisch)

Darstellung, wie zusätzliche Mittel zur Durchführung des Projekts akquiriert werden sollen, um den Be- stand der Fachstelle über den Förderzeitraum hinaus zu gewährleisten

c. Ergebnissicherung

Instrumente und Methoden zur Überprüfung der Zielerreichung

Angabe grundlegender Indikatoren für die Messbarkeit der Zielerreichung

Darstellung, wie erfolgreich erprobte Handlungskonzepte, Instrumente etc. im Verlauf des Projektes und darüber hinaus in die Regelförderung der beteiligten Stellen übernommen werden sollen (Sicherstellung der Nachhaltigkeit)

d. Projektsteuerung

Darstellung des geplanten Personaleinsatzes mit erläuternder Stellenbeschreibung und Angabe der Stel- lenanteile

e. Kosten- und Finanzierungsplan

Angaben zum finanziellen Umfang der Projektförderung (Gesamtkosten und Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die Projektlaufzeit, inkl. Eigen- oder Drittmittel)

Aufschlüsselung der geplanten Ausgaben nach den unter „zuwendungsfähige Ausgaben“ genannten Kostenpositionen

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9. Auswahlverfahren

Die Interessenbekundungen müssen

bis zum 12. September 2014 (23:59 Uhr)

per E-Mail unter Angabe des Betreffs: „Interessenbekundung IQ-Fachstellen“ bei dem bundesweiten Koordinie- rungsprojekt der Förderprogramms IQ (in Trägerschaft der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung mbH) eingereicht werden. Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Es ist folgendes elektronisches Postfach zu verwenden:

info@ebb-bildung.de

Die Interessenbekundungen dürfen einen Umfang von 8 Seiten zzgl. Anlagen (Schriftart: Arial; Schriftgröße: 11;

Zeilenabstand: 1,5 Zeilen) nicht überschreiten.

--- Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden die im Hinblick auf folgende Kriterien aussichts- reichsten Projektvorschläge ermittelt:

Erfahrungen und Know-how im Bereich des Handlungsfeldes, für welches Interesse bekundet wurde

Lösungsansätze zur Erreichung der Projekt- und Gesamtziele des Förderprogramms IQ

Sicherstellung der Einbeziehung der Landesnetzwerke und anderer Programmakteure und einschlägigen Forschungsinstitutionen

Erfahrung der interessenbekundenden Organisation mit Netzwerkarbeit

Plausibilität des Projektansatzes

Nachhaltigkeit des Projektansatzes

Erfahrung in der Durchführung (Administration) von Projekten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt unter Einbeziehung ggf. weiterer Experten die Bewer- tung vor und entscheidet über die Auswahl der Projekte, die zur Antragstellung aufgefordert werden. Aus der Vorlage eines Projektvorschlages kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe der eingereichten Projektskizze. Über die Ableh- nung einer Interessenbekundung wird eine schriftliche Mitteilung versandt.

Die ausgewählten Interessenbekundenden werden schriftlich benachrichtigt und zur Abgabe eines Antrags bei der Bewilligungsstelle aufgefordert. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht dabei nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen ihres pflichtgemäßen Er- messens und der verfügbaren Haushaltsmittel über eine Zuwendung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 4 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in der Förderrichtlinie oder diesem Aufruf Abweichungen zugelassen worden sind.

Das Interessenbekundungsverfahren stellt kein formales Vergabeverfahren dar, sondern dient lediglich der Markterkundung und Entscheidungsvorbereitung. Kosten, die den Teilnehmern am Interessenbekundungsver-

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10. Weitere Fragen

Rückfragen zum Projektauswahlverfahren können per E-Mail über das Postfach info@ebb-bildung.de (unter Angabe des Betreffs: „Interessenbekundung IQ-Fachstellen“) an das Koordinierungsprojekt des Förderpro- gramms „Integration durch Qualifizierung“ gerichtet werden.

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