Mehrfamilienhaus 60599 Frankfurt am Main
Bauherr AKKA Immobilien GmbH Nußallee 7c (Bauteil C)
63450 Hanau
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten und PKW-Tiefgaragenstellplätzen in Frankfurt am Main
Objektbeschreibung
Das Grundstück liegt im gewachsenen Wohngebiet von Frankfurt am Main Oberrad mit sehr guten Verbindungen zur Innenstadt und nach Offenbach. Die optimale Lage wird durch eine gute
Nahversorgungssituation ergänzt. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Modernisierung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 2 Wohneinheiten und PKW-Stellplätzen. Die Käufer können zwischen einem Gäste-WC und einem Abstellraum wählen. Für jede Wohnung ist ein Balkon bzw. eine Terrasse geplant.
Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen.
Die Fertigstellung des Objektes ist im Frühjahr/Sommer 2022 vorgesehen.
Erschließung
Die Erschließungsmaßnahme erfolgt nach dem Baugesetzbuch. Im Leistungsumfang sind die Anschlussgebühren für Wasser, Abwasser, Elektroenergie und SAT-Anschluss enthalten. Die Anschlussgebühren der Telekom gehen zulasten des Käufers. Ebenso die optionalen
Anschlussgebühren von Unitymedia. Das Projekt wird nach den anerkannten Regeln der Baukunst unter Berücksichtigung der einschlägigen Baurechtsvorschriften umgebaut und schlüsselfertig übergeben.
Entwässerung
Hier sind die örtlichen Vorschriften für die Ausführung der Arbeiten maßgebend. Die
Entwässerungsleitungen werden in ausreichendem Gefälle im Sandbett verlegt. Sie werden in der Regel als PVC-Rohre ausgeführt. Sowohl die Schmutzwasser- als auch die Regenwasserentwässerung endet in einem Revisionsschacht auf dem Baugrundstück.
Bestandstreppe
Die Treppenläufe bestehen aus Vollholz, das Geländer aus Stahlprofilen.
Balkone & Dachterrassen
Die Balkone/Dachterrassen werden mit Belag aus Betonplatten auf Splittbett verlegt.
Format max. 60 x 60 cm. Der Zugang erfolgt über Schiebetüren.
Dachabdichtungsarbeiten
Die Dachabdichtung wird nach den gültigen Richtlinien ausgeführt.
Klempnerarbeiten
Sämtliche Klempnerarbeiten wie Rinnen, Rinnenabläufe, Fallrohre für Balkon- und Dachentwässerung, soweit erforderlich, erfolgen aus Titanzink. Gleiches gilt für eventuell benötigte Mauer- und
Gesimsabdeckungen.
Stellplätze
Die Hoffläche und die Zuwegung zum Haus werden gepflastert.
Beton – grau - 10x20x8 cm
Innenausbau Fenster/Fensterbänke
Alle Fenster und Fenstertüren mit Ausnahme der Hauseingangstüren werden als Kunststofffenster/- Fenstertüren mit Dreifachisolierverglasung, mind. Uw = 0,7 W/m²K nach Wärmeschutznachweis. Die
Fenster werden in Weiß (Innenansicht) und Basaltgrau (Außenansicht) ausgeführt. Die
Außenfensterbänke werden als Aluminiumfensterbänke mit Farbe Basaltgrau, Überstand entsprechend den Vorschriften, ausgeführt. Die Innenfensterbänke werden in 2 cm dickem, poliertem Naturstein ausgeführt.
Rollladenarbeiten
Sämtliche Fenster in Wohnräumen erhalten elektrische Kunststoffrollläden in Form von Aufsatzrollläden bzw. Integrierung in Bestandsrollädenkästen.
Jeweils 1 Fenster oder Tür wird aus brandschutztechnischen Vorgaben manuell zu bedienen sein. Die Steuerung ist von der Fa. Gira mit weißen Steuertasten. Treppenhausfenster erhalten keine Rollläden.
Außentüren
Die Hauseingangstüre wird als Aluminiumrahmentüren mit Glas- oder Paneelfüllungen in Hellgrau, mit Türdrücker im Innenbereich sowie einer Griffstange aus Edelstahl im Außenbereich mit elektrischem Türöffner ausgeführt.
Innenputz/Außenputz/Wärmedämmverbundsystem
Die gemauerten Innen-Wände sowie die Betonwände der Wohnungen und der Treppenhäuser vom EG bis OG erhalten einen Gipsputz bzw. werden nach Erfordernis gespachtelt. Feuchträume, im Sinne der einschlägigen technischen Vorschriften, werden mit einem Kalkzementputz P2 ausgeführt. Sämtliche Oberflächen werden in der Qualität Q2 ausgeführt. Gemäß der gültigen EnEV wird außen ein
Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Der Deckputz erfolgt als Strukturputz, Körnung bis 3 mm, weiß oder leicht getönt. In allen Wohnräumen wird ein schwimmender Anhydrit-Estrich auf Wärme- und Trittschalldämmung mit Randstreifen eingebaut. Die Bäder erhalten einen Zementestrich.
Trockenbauarbeiten
Die Verkofferung der Installationen wird in Trockenbauweise hergestellt und in Q2-Qualität verspachtelt bzw. in Nassräumen gefliest.
Fliesen- und Plattenarbeiten
Alle Bäder werden mit Fliesen im Dünnbettverfahren gefliest. Unter den Fliesenbelägen wird je nach Wasserbelastungsgruppe eine Abdichtung ausgeführt. Alle Bäder/Duschbäder werden ca. 1,20 m hoch gefliest, im spritzwasserbeanspruchten Bereich (Badewanne/Duschwanne) raumhoch. Das Fliesenformat wird auf max. 60 x 60 cm festgelegt. Im Gäste-WC (wenn in der Planung vorgesehen) werden die Wände max. 1,20 m hoch gefliest, die übrigen Wandflächen werden gestrichen. (Siehe Malerarbeiten) Die Kellerräume erhalten mindestens einen Bodenanstrich.
Die Bodenflächen von Bad und Gäste-WC erhalten Fliesen gemäß Bemusterung.
Materialpreis Fliesen: Materialpreis bis 25,- €/qm brutto sind im Kaufpreis enthalten.
Materialpreise über 25,- €/qm brutto werden entsprechend mit Aufpreis versehen.
Anschlüsse an Boden und aufgehenden Bauteilen werden dauerelastisch verfugt. Elastische Fugen sind Wartungsfugen und von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Bei Materiallieferungen durch den Käufer schließen wir die Gewährleistung allgemein aus. Für Rückvergütungen gelten unsere Brutto-Einkaufspreise.
Natursteinarbeiten
Die Innenfensterbänke werden in 2 cm dickem, poliertem Naturstein ausgeführt.
Innentüren
Die Wohnungseingangstüren (Rohbaurichtmaß 1,01 m x 2,125 m) werden als Vollspantüren, Oberflächen wie Zimmertüren, mit besonders stabilen Beschlägen, Profilzylinderschloss sowie Schallex-Dichtung geliefert. Die Drückergarnitur wird als Wechselgarnitur mit Schließzylinderabdeckung aus Edelstahl ausgeführt. Die Wohnungseingangstüren werden in jedem Fall einheitlich der dem Treppenhaus zugewandten Seite in der Farbe Weiß ausgeführt. Die Wohnungsinnentüren sind werksseitig weiß beschichtet mit Holzumfassungszarge. Die Drückergarnituren sind mit Rosetten aus Edelstahl, die Innentüren mit Buntbartschlössern bzw. Bad-/WC-Verriegelung ausgestattet.
Briefkasten-/Gegensprechanlage
Die Systembriefkastenanlage wird als Kastenkombination freistehend bzw. neben der Eingangstüre in der Fassade integriert. Die Sprechmodule der Gegensprechanlage, die Kamera sowie die Klingelanlage sind ebenfalls integriert.
Malerarbeiten
Sämtliche Wand- und Deckenflächen der Wohnungen, die nicht gefliest sind, werden mit Malervlies tapeziert und mit weißer Farbe gestrichen. Die Wandflächen der Treppenhäuser erhalten einen
Dispersionsanstrich. Alle Deckenflächen werden nach Erfordernis gespachtelt und mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen.
Bodenbelagsarbeiten
Bäder und Gäste-WCs erhalten einen Fliesenbelag. Der Abstellraum erhält einen Bodenanstrich. Alle anderen Räume der Wohnungen erhalten einen Vinylboden mit passender Sockelleiste oder einen Fliesenbelag.
Materialpreis Fliesen: Feinsteinzeug für Böden & Wände max. 25,- €/m² brutto Materialpreis Vinyl: max. 25,- €/m² brutto
Bei Materiallieferungen durch den Käufer schließen wir die Gewährleistung allgemein aus. Für Rückvergütungen gelten unsere Brutto-Einkaufspreise.
Metallbau-/Schlosserarbeiten
Die Balkongeländer und das Kellerabgangsgeländer bestehen aus Stahlprofilen mit senkrechtem Stab und sind verzinkt. Das Innentreppengeländer ist ein Handlauf aus Edelstahl und Holz.
Schließanlage
Jede Wohnungseinheit enthält drei Schlüssel für die Wohnungseingangstür, drei Schlüssel für die Hauseingangstür und zwei Briefkastenschlüssel.
Baureinigung
Die Wohnungen werden mit einer Grundreinigung übergeben, die Feinreinigung ist durch die Erwerber vorzunehmen.
Heizung- und Warmwasserversorgung
Heizung
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit jeweiligen Puffersteicher im KG – Innenaufstellung.
Der Wärmebedarf ist gemäß DIN EN 12831-1 den einzelnen Räumen ausgelegt. Der Einbau der Zähler und die Verbrauchserfassung erfolgt dezentral über geleaste/gemietete Wärmemengenzähler.
Sanitäre Installation
Die Installation der Trinkwasserversorgungsleitungen erfolgt über vertikale Steigstränge zu den Wohnungen in Edelstahl oder Kunststoff. Die horizontale Verteilung erfolgt in Kunststoff. Die
Abwasserleitungen werden als Kunststoffleitungen gemäß den schallschutztechnischen Erfordernissen hergestellt. Warmwasser-, Kaltwasser- und Abwasserleitungen werden nach DIN 1988-200 und DIN EN 806-2 gedämmt. Die Verlegung der Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen bezüglich des Schall- und des Brandschutzes. Der Einbau der Zähler für Kalt- und Warmwasser sowie die Verbrauchserfassung erfolgen dezentral über geleaste/gemietete Kalt- und Warmwasserzähler. Die Regelung erfolgt über ein Raumthermostat analog der Fa. Gira in Weiß.
Sanitäre Einrichtungen
Die Montage der Einrichtungsgegenstände erfolgt je nach Erfordernis an einem Vorwandmontagesystem.
Grundsätzlich werden die sanitären Gegenstände in Standardfarbe Weiß geliefert, die Armaturen in Chrom.
Bad/Dusche
Einrichtungsgegenstände in Weiß.
Wandhängendes Porzellantiefspülklosett Fabrikat Keramag Geberit Icon Spülrandlos oder gleichwertig, mit Unterputzspülkasten Fabrikat Geberit Sigma 01 Drückerplatte. Dusche mit Bodenablauf.
Einhandbatterie mit dazugehöriger Regendusche Kopfbrause 30 x 30 cm sowie dazu passender Handbrause, Fabrikat Hans Grohe, Serie Logis oder gleichwertig. Porzellanwaschtisch 60 cm, Fabrikat Keramag Geberit iCon oder gleichwertig. Armatur als Einhebelmischarmatur Fabrikat Hans Grohe, Serie Focus oder gleichwertig. Aufputz oder Unterputzarmatur für Dusche. Die Bäder werden mit
Handtuchheizkörpern ausgestattet.
Gäste-WC (wenn in der Planung vorgesehen)
Einrichtungsgegenstände wie im Bad beschrieben, jedoch Porzellanwaschbecken 38 x 28 cm breit.
Küche
Untertischanschlüsse für Spüle, Spülmaschinenanschluss über Kombinationseckventil an der Kaltwasserleitung.
Elektroinstallation
Der Zählerschrank wird gemäß den Vorgaben eingebaut. Die Versorgung erfolgt aus dem
Niederspannungsnetz des zuständigen Versorgers. Die Installation erfolgt entsprechend den VDE- Vorschriften und den Richtlinien des zuständigen Versorgers. Jede Wohneinheit erhält einen separaten Zähler. Für den Allgemeinstrom (Treppenhaus, Flure, Außenbeleuchtung, etc.) wird ein separater Zähler eingebaut. Jede Wohnung erhält einen separaten Elektrounterverteiler und einen Multimediaverteiler (EDV-Verteiler) mit den notwendigen Schutz- und Schaltgeräten in der Wohnung. Als Schalter- und Steckdosenprogramm ist die Marke Gira System 55, reinweiß-glänzend vorgesehen. Der Hauszugang wird mit Kamera und Sprechanlage sowie Türöffner ausgestattet. In der Diele der Wohnungen wird jeweils eine Sprechanlage installiert. Die Rauchmelderpflicht gemäß LBO Hessen schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von
Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor. Die Anordnung und genaue Positionierung der Rauchmelder wird nach technischen Erfordernissen vom Fachpersonal festgelegt. Die Ausstattung mit Rauchmeldern erfolgt auf Leasing-/Mietbasis, verbunden mit einem Wartungsvertrag, der die jährliche Prüf- und Dokumentationspflicht beinhaltet.
Elektrische Ausstattung der einzelnen Räume
Flur:
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung, 2 Steckdosen Bad:
1 Deckenauslass mit Ausschalter, 1 Lichtauslass für Spiegelschrank, 4 Steckdosen, 1 Anschluss für Waschmaschine (wenn kein Abstellraum vorgesehen ist)
WC (wenn in der Planung vorgesehen):
1 Deckenauslass mit Ausschalter, 2 Steckdosen Schlafzimmer:
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung, 1 Steckdose, 4 Doppelsteckdosen, 1 Antennenanschluss, 1 EDV-Dose
Wohnen/Essen:
1 Deckenauslass mit Wechselschaltung, 1 Steckdose, 4 Doppelsteckdosen, 1 Antennenanschluss, 1 EDV-Dose
Büro:
1 Deckenauslass mit Ausschalter, 1 Steckdose, 3 Doppelsteckdosen, 1 Antennenanschluss, 1 EDV-Dose Küche:
1 Deckenauslass mit Ausschalter, 6 Arbeitssteckdosen, 1 Spülmaschinenanschluss, 1 Elektroherdanschluss
Abstellraum (wenn in der Planung vorgesehen):
1 Deckenauslass mit Ausschalter, 1 Steckdose, 1 Steckdose für Kondenstrockner, 1 Anschluss für Waschmaschine
Balkon/Terrasse:
1 Außensteckdose „spritzwassergeschützt“, 1 Lichtauslass, vom Wohnen/Essen schaltbar. Jeder Rollladen erhält einen Schalter seitlich an Fenster/Tür
Eingang/Treppenhaus:
Im Umfang enthalten sind die Leuchten der untergeordneten Räume und Flure sowie Technikräume sowie die Außenleuchten an den Hauseingängen.
Außenanlage
Der Hauseingang und die Außenanlage werden gepflastert.
Sonderwünsche
Sonderwünsche, die nicht im Kaufvertrag vereinbart worden sind, werden gesondert schriftlich vereinbart.
Diese Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn - diese rechtzeitig beantragt wurden.
Rechtzeitig bedeutet hier - bei Beginn des Erdaushubs für Sonderwünsche, die den Rohbau betreffen und - bei Fertigstellung der Dachabdichtungsarbeiten für Sonderwünsche, die den Innenausbau betreffen. - diese ohne zusätzliche technische Maßnahmen und ohne die Gefahr der Beeinträchtigung Dritter durchführbar sind. - der vom Verkäufer für das betreffende Gewerk eingesetzte Unternehmer zur Durchführung bereit ist. - sie sich nicht verzögernd auf den Bauablauf auswirken. Diese Sonderwünsche sind zu 100 % bei Beginn der Bauarbeiten bzw. Beauftragung (wenn später), sofern dem nicht der Ratenzahlungsplan des Kaufvertrages entgegensteht, zu bezahlen. Für Verzögerungen aufgrund der Durchführung aller Sonderwünsche haftet der Verkäufer nicht. Der Verkäufer hat das Recht, die Ausführung von Sonderwünschen abzulehnen.
Allgemeine Bedingungen
Die Baubeschreibung gilt für die schlüsselfertige Wohnung. Grundlage dieser Beschreibung ist die Entwurfsplanung. Nicht näher beschriebene Materialien werden durch die AKKA Immobilien GmbH entsprechend der Gesamtkonzeption ausgewählt und bemustert. Dies gilt auch für evtl. alternativ ausgewählte Materialien bzw. alternativ vorgesehene Ausführungsarten. Evtl. farbige Abbildungen der Wohnanlage sind als künstlerische Illustrationen zu verstehen. Einzelne Änderungen bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Änderungen, bei denen die Qualität nicht wesentlich verändert wird, sowie Änderungen durch Weiterentwicklung und Auflagen der Behörden oder aufgrund statischer Erfordernisse bleiben vorbehalten. Die in den Bauplänen dargestellten Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen verstehen sich zum Nachweis der DIN 18011 (Stell- und Bewegungsflächen). Aus ihrer Darstellung leitet sich kein Anspruch auf Lieferung und Einbau ab. Dasselbe gilt auch für zusätzliche gestalterische Elemente wie Pergolen, Pflanztröge, Einbauschränke usw. Sonderwünsche können berücksichtigt werden, solange sie technisch machbar sind, den Genehmigungen und den Auflagen der Behörden nicht widersprechen und es der Baufortschritt ermöglicht. Eigene Absprachen des Eigentümers mit
Handwerkern zwecks Durchführung zusätzlicher Einbauten oder Ähnlichem bleiben in jedem Fall außerhalb der Verantwortung der AKKA Immobilien GmbH. Für Eigenleistungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Kommen jedoch in Eigenverantwortung Eigenleistungen und Sonderwünsche zur Ausführung und werden dadurch Arbeiten anderer Handwerker beschädigt oder zusätzlich erforderlich, so werden alle entstehenden Mehrkosten dem Käufer direkt vom Handwerker berechnet.
Rückvergütungen und Gutschriften für Bauteile oder Einbauten, die nicht zur Ausführung kommen, werden nach Genehmigung durch die AKKA Immobilien GmbH und rechtzeitiger Bekanntgabe des Änderungswunsches gewährt. Risse in Bauteilen, die aufgrund physikalischer Eigenschaften der eingesetzten Baustoffe entstehen (z. B. durch Kriechen und Schwinden), stellen keinen
Gewährleistungsmangel dar. Mit plastischen Füllstoffen geschlossene Fugen (z. B. bei Fliesen oder bei Anschlüssen von Trockenbauwänden) unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52460 Abschnitt 2. Diese Fugen können somit reißen. In der Regel überschreiten die
unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktionen (z. B. Estrich) die Elastizität der Fugenfüllstoffe. Für diese Art von Fugen besteht keine Gewährleistung. Danach sind sie vom Nutzer in regelmäßigen Abständen zu erneuern (Wartungsfuge). Plastische Verfugungen (z. B. bei Bade- und Duschwannen) sind bauphysikalisch notwendig. Die Überwachung sowie Instandhaltung und
Instandsetzung der Verfugung obliegt ab Übergabe dem Nutzer. Im Falle des Versagens der Dichtung wird die gewünschte Wasserundurchlässigkeit dieser Bereiche nicht mehr gewährleistet.
Feuchtigkeitsschäden, die hieraus am Gebäude entstehen können, unterliegen nicht der Gewährleistung.
Sämtliche Silikonfugen sind „Servicefugen” und müssen nach einiger Zeit erneuert werden, da sich das enthaltene Fungizit verbraucht. Erfahrungsgemäß ist in den ersten beiden Jahren nach Bezugsfertigkeit noch Restfeuchte im Bauwerk enthalten. Deshalb ist für gute Belüftung und Erwärmung aller Räume zu sorgen. Soweit die Baubeschreibung in Einzelfällen auf Normen (DIN) ausdrücklich Bezug nimmt, beschränkt sich die Errichtungs- und Ausführungsverpflichtung unbeschadet weitgehender technischer Erkenntnisse auf die Errichtung bzw. Ausführung nach den Vorschriften dieser DIN, wobei der Käufer seinerseits verpflichtet ist, sein Wohnverhalten entsprechend den Vorstellungen der jeweiligen DIN auszurichten. Dies gilt insbesondere für die DIN 4109 (Schallschutz) und die DIN 4108 (Wärmeschutz) sowie die EnEV 2016. Wartungsverträge müssen vom Käufer vorbereitet und abgeschlossen werden.
Alle angegebenen Maße sind als Circamaße im Rahmen der am Bau üblichen Toleranzen zu verstehen.
Die Wohnflächen wurden anhand der Baueingabeplanung entsprechend der Wohnflächenverordnung ermittelt. Balkon- und Terrassenflächen sind zu 50 % in die Wohnflächenberechnung eingegangen.
Maßabweichungen bis zu 3 % bleiben unberücksichtigt. Verwaltung, Instandhaltung und Reinigung ist Sache der Eigentümer, ebenso die Pflege der Zugangswege und Stellplätze. Der Übergang von den
Wohnungen zu den Terrassen bzw. Balkonen wird im EG nahezu schwellenfrei mittels
Sonderkonstruktionen in der Detailausführung in Abweichung der Dachdecker-Richtlinien ausgeführt. Der nach DIN 18195 vorgesehene Abstand zwischen Türrahmen und wasserführender Schicht beim Ausgang auf Balkon oder Terrasse wird nicht hergestellt. Der Käufer verzichtet ausdrücklich mit dem Abschluss des Kaufvertrages auf die Einhaltung dieser Norm. Die Kosten der Abnahme des
Gemeinschaftseigentums durch einen vereidigten Sachverständigen sind nicht im Kaufpreis enthalten.
Der Festpreis beinhaltet ausschließlich die in der Baubeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Kaufnebenkosten trägt der Käufer.