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Ordnung des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften mit dem Abschluss "Bachelor of Science (B. Sc.)" vom 22. Februar 2016 : hier: Änderung vom 16. Juli 2018. Gen

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Aktie "Ordnung des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften mit dem Abschluss "Bachelor of Science (B. Sc.)" vom 22. Februar 2016 : hier: Änderung vom 16. Juli 2018. Gen"

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 23.08.2018 1

Ordnung des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften mit dem Abschluss „Bachelor of Science (B. Sc.)“ vom 22. Februar 2016

Hier: Änderung vom 16. Juli 2018

Genehmigt vom Präsidium am 24.07.2018

Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 16. Juli 2018 die nachfolgende Änderung der Ordnung des Bachelorstudiengangs Biowissenschaften vom 22. Februar 2016 beschlossen. Diese Änderung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 24. Juli 2018 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

Artikel I Änderungen

1. § 31 Abs. 2, Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Im Modul BSc-Biow-1 und in den Modulen BSc-Biow-7, BSc-Biow-8, BSc-Biow-10 und BSc-Biow-11 erfolgen die Modulprüfungen kumulativ“.

2. § 48 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 2 wird die Angabe „2016/17“ durch „2018/19“ ersetzt.

b) Es werden Absätze 4 und 5 neu angefügt:

(4) Studierende, die nach der Ordnung vom 22. Februar 2016 studieren, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach dieser geänderten Ordnung ihr Studium absolvieren und die Bachelorprüfung ablegen.

Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden nach § 29 angerechnet. Der Antrag ist unwiderruflich.

23. August 2018

(2)

UniReport Satzungen und Ordnungen vom 23.08.2018 2 (5) Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Biowissenschaften nach der Ordnung vom 22.

Februar 2016 studieren, können die Bachelorprüfung nach der Ordnung vom 22. Februar 2016 bis spätestens zum Ende des Sommersemesters 2020 ablegen.“

3. Anlage 2: Modulbeschreibungen werden wie folgt geändert:

a) Modul Bsc-Biow-1 wird in der Rubrik „Lernergebnisse/Kompetenzziele“ Satz 5 durch folgenden Satz ersetzt: „In den begleitenden Tutorien vertiefen die Studierenden das grundlegende Verständnis funktioneller und evolutionärer Zusammenhänge.“

b) In den Modulen BSc-Biow-7, 8, 10 und 11 wird in der Rubrik „Modulabschlussprüfung bestehend aus:“

die Angabe „Klausur (90 Minuten)“ gestrichen und dafür in der Rubrik „kumulative Modulprüfung bestehend aus:“ „Klausuren zu den Inhalten beider Vorlesungsteile (je 60 Minuten)“ aufgenommen..

Artikel II In-Kraft-Treten

Die Änderung der Ordnung für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften tritt am Tage nach ihrer

Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Kraft.

Frankfurt am Main, den 15.08.2018

Prof. Dr. Sven Klimpel

Dekan des Fachbereichs Biowissenschaften

Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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