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Ordnung des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Ökologie und Evolution mit dem Abschluss "Master of Science (M. Sc.)" vom 08. Juni 2015 in der Fassung vom 13. Juli 2015 : genehm

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Academic year: 2022

Aktie "Ordnung des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Ökologie und Evolution mit dem Abschluss "Master of Science (M. Sc.)" vom 08. Juni 2015 in der Fassung vom 13. Juli 2015 : genehm"

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 27.03.2018 1

Ordnung des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Ökologie und Evolution mit dem Abschluss „Master of Science (M. Sc.)" vom 08. Juni 2015 in der Fassung vom 13. Juli 2015

Genehmigt vom Präsidium in der Sitzung am 28. Juli 2015 Hier: Änderung vom 22. Januar 2018

Genehmigt vom Präsidium am 27. März 2018

Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 22. Januar 2018 die nachfolgende Änderung der Ordnung des Masterstudiengangs Ökologie und Evolution vom 8. Juni 2015 in der Fassung vom 13. Juli 2015 beschlossen. Diese Änderung hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe- Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 27. März 2018 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

Artikel I Änderung

Anlage 1: Regelung für besondere Zulassungsvoraussetzungen, Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

(4) Der Ausschuss bewertet das Motivationsschreiben nach dem daraus ersichtlichen Grad der Motivation und Eignung für das Masterstudium mit Eignungspunkten entsprechend § 35 Abs. 2 und 3. Es wird eine Gesamtbewertung gebildet, die zu 25 % auf dieser Punktzahl und zu 75 % auf der Punktzahl des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses beruht. Die Zulassung erfordert eine Gesamtbewertung, die der Note 3,0 oder besser entspricht.

27. März 2018

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 27.03.2018 2 Artikel II

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Sie gilt erstmals für das Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2018.

Frankfurt am Main, den 27.03.2018

Prof. Dr. Sven Klimpel

Dekan des Fachbereichs Biowissenschaften

Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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