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Informationen zu den neuen Studien-und Prüfungsordnungen (SPO)

Allgemeines

• Individuelle Beurteilung erfolgt nach dem Studienfortschritt (=Semester auf der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung)

• Neue SPO, erstmals gültig ab WS 2012/13, gilt als neuer Studiengang

• Prüfungen nach alter SPO werden mindestens noch zwei Semester angeboten

• Prüfungen nach neuer SPO können mitgeschrieben werden mit Anrechnung der ECTS nach alter SPO

• Übergangsregelungen und Fächeranrechnungen im Detail gemäß Kurzfassung für IN-IT-IW-IM Studien-

abschnitt Semester Studiengang

IN-IT-IW IM

I 1 • neue SPO • neue SPO

2 • alte SPO für 1.StA

• neue SPO für 2.+3. StA

• Antrag an PK auf durchgängiger Wechsel in neue SPO möglich!

• neue SPO durchgängig

• automatische Überführung in neue SPO mit Anrechnung bestandener Prüfungen nach alter SPO auf neue SPO

• Wiederholungsprüfungen werden zurückgesetzt bei neu bezeichneten Fächern

II 3 • alte SPO für 1.StA

• neue SPO für 2.+3. StA

• Antrag an PK auf durchgängiger Wechsel in neue SPO möglich!

• alte SPO durchgängig

• Antrag an PK auf durchgängiger Wechsel in neue SPO möglich!

4 (Start SS)

• wie 3. Semester

• zusätzliches Lehrangebot für IN und IW

5 • alte SPO durchgängig

• Antrag an PK auf Wechsel 2. + 3. StA in neue SPO möglich!

• Antrag an PK auf durchgängiger Wechsel in neue SPO möglich!

III 6

7

Die Zusammenfassung der Rechtsvorschriften ist unverbindlich. Im Zweifel gelten immer die gültigen und hochschulöffentlich bekannt gemachten Rechtsnormen.

Prof. Dr. Josef Duttle

Vorsitzender der Prüfungskommissionen IN/IT/IW/IM Regensburg, im September 2012

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