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Studien- und Prüfungsordnung (SPO) BSc in Betriebsökonomie (Weisung)

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Academic year: 2022

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Fachhochschule Graubünden Scola auta spezialisada dal Grischun Scuola universitaria professionale dei Grigioni University of Applied Sciences of the Grisons

Studien- und Prüfungsordnung (SPO) BSc in Betriebsökonomie (Weisung)

Ausgabestelle:

Geltungsbereich:

Klassifizierung:

Version:

Ausgabedatum:

Gestützt

auf das Rahmenreglement für die Studien- und Prüfungsordnungen vom 23. Juni 2020

I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1

Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO) regelt ergänzend zum

Rahmenreglement für die Studien- und Prüfungsordnungen den Bachelor of Science in Betriebsökonomie.

II. Zulassung Art. 2

Zulassung

1 Es gelten die Bestimmungen der Weisung zur Zulassung

2 Zugelassen werden Personen mit folgender Maturität sowie

Arbeitswelterfahrung:

a. Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleitung (ehemals

kaufmännische Berufsmaturität) in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung im kaufmännischen Bereich.

b. Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität einer anderen Richtung, sofern sie vor Studienbeginn eine einjährige kaufmännische Berufspraxis nachweisen können.

c. Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturität oder Fachmaturität, sofern sie vor Studienbeginn eine einjährige kaufmännische Berufspraxis nachweisen können.

3 Über die Anerkennung von anderweitiger Arbeitswelterfahrung

entscheidet die Studienleitung individuell.

Zentrum für Betriebswirtschaftslehre Studiengang

Intern V02.00 23.06.2020

(2)

WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 2/11

Art. 3

Anrechnung bereits erbrachter

Studienleistungen

1 Für die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen gelten

die Weisung zur Zulassung und die entsprechende studiengangspezifische Richtlinie.

2 Die Anerkennung von Sprachzertifikaten regelt die studiengang-

spezifische Sprachenrichtlinie.

3 Der Antrag auf Anrechnung bereits vor Studienbeginn erworbenen

ECTS-Punkte oder Äquivalenz-Leistungen hat bis vier Wochen vor Beginn des Studiums zu erfolgen.

4 Über die Anrechnung entscheidet die Studienleitung.

III. Studium Art. 4

Struktur des Studiums

1 Das Studium wird als Vollzeit- und Teilzeitstudium angeboten.

2 Studienort ist Chur, einzelne Lehrveranstaltungen oder Module können

auch an anderen Orten stattfinden.

3 Der Unterricht kann durch Blocktage und Blockwochen vor, während

und nach dem Semester ergänzt werden.

4 Das Verhältnis zwischen Präsenzunterricht, Gruppenarbeiten und

Selbststudium kann je nach Modul stark variieren.

Art. 5

Curriculum des Studiums

1 Das Curriculum ist dem Anhang zu entnehmen.

2 Der jahrgangsspezifische Studienplan ist für die Studierenden

einsehbar. Änderungen im Studienplan sind vorbehalten.

3 Es sind insgesamt 122 ECTS-Punkte aus Pflichtmodulen und

mindestens 50 ECTS-Punkte aus Wahlpflichtmodulen in den jeweiligen Modulgruppen zu bestehen. Zusätzlich sind 8 ECTS-Punkte aus Wahlpflicht- oder Wahlmodulen zu bestehen.

4 Für Wahlpflichtmodule gilt:

a. Im Anhang ist festgelegt, wie viele Module pro Modulgruppe für den erfolgreichen Abschluss des Studiums zwingend zu bestehen sind.

b. Zusätzlich bestandene Wahlpflichtmodule können als Wahlmodule angerechnet werden. Im Anhang ist festgelegt, ob diese Module im Zeugnis als promotionswirksam ausgewiesen werden.

c. Es muss eine komplette Vertiefung bestanden werden.

d. Es müssen noch weitere Module aus den anderen Vertiefungen im Umfang von mind. 6 ECTS-Punkten bestanden werden.

5 Für Wahlmodule gilt:

a. Es können Wahlmodule innerhalb des Studiengangs, Wahlmodule anderer Bachelor-Studiengänge der Fachhochschule Graubünden, studiengangsübergreifende Wahlmodule oder Wahlmodule anderer Hochschulen (z.B. Summer School Kurse, MOOC u. ä.) gewählt werden.

b. Wahlmodule sind vorgängig zu beantragen und durch die Studienleitung zu bewilligen.

6 Wahlpflicht- und Wahlmodule werden nur durchgeführt, sofern die

minimale Anzahl der Studierenden erreicht wird. Diese wird von der Studienleitung festgelegt.

7 Bei Wahlpflicht- und Wahlmodulen kann die Studienleitung die

maximale Anzahl der Studierenden pro Durchführung festlegen.

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 3/11

Art. 6

Austauschsemester

1 Die Studienleitung definiert die möglichen Semester sowie zu

kompensierende Pflichtmodule.

2 Bei Nichtbestehen von vereinbarten Modulen im Austauschsemester

legt die Studienleitung Ersatzmodule fest.

Art. 7

Studiengangspezifische Zusatzkosten

1 Für externe Prüfungen, Lehrmittel, Exkursionen etc. fallen weitere

Kosten an, an denen sich die Fachhochschule grundsätzlich nicht beteiligt.

IV. Prüfungs- und Promotionsverfahren Art. 8

Prüfungsverfahren

1 Anzahl, Form und Dauer der Leistungsnachweise sind den jeweiligen

Modul- resp. Kursbeschreibungen zu entnehmen.

Art. 9

Leistungsnachweis

1 Die Abmeldung von einem Modul hat schriftlich, spätestens zehn

Arbeitstage vor Beginn der ersten Prüfungswoche gemäss Hochschulkalender bei der Studienleitung zu erfolgen. Bei einer Modulwiederholung ist die Abmeldung nicht möglich.

2 Kurs- und Modulnoten sind zum offiziellen Termin (Notenbekannt-

gabe) der Fachhochschule Graubünden einsehbar.

3 Die Einsicht in Leistungsnachweise ist nach Notenbekanntgabe

möglich. Die Organisation und Durchführung der Einsicht wird durch die Studienleitung festgelegt.

4 Als Beanstandungszeitpunkt von schriftlichen Prüfungen gilt die

Prüfungseinsicht und von mündlichen Prüfungen die Notenbekanntgabe.

Art. 10

Nicht-Bestehen von Modulen

1 Für folgende Module wird keine Nachprüfung angeboten:

− Businessplan

− Bachelor Thesis.

2 Die Modulbeschreibung regelt für alle anderen Module, ob eine

Nachprüfung angeboten wird oder nicht.

3 Die Teilnahme an Nachprüfungen ist freiwillig und erfolgt auf

Anmeldung durch die Studierenden.

4 Die Form und Dauer einer Nachprüfung für ein Modul kann von der

Form und Dauer der regulären Leistungsnachweise abweichen. Sie wird durch die Studienleitung bei Bekanntgabe des Nachprüfungstermins definiert.

5 Für nicht bestandene Wahlpflichtmodule gilt zusätzlich, dass diese

einmalig wiederholt werden können oder dass ein anderes

Wahlpflichtmodul der gleichen Modulgruppe gewählt werden kann.

Art. 11

Bachelor Thesis

1 Es gelten die in einer separaten Richtlinie des Studiengangs

festgelegten Bestimmungen für die Bachelor Thesis.

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 4/11

V. Abschliessende Bestimmungen Art. 12

Richtlinien

1 Für den Studiengang können spezifische Richtlinien erlassen werden.

Art. 13 Inkrafttreten

1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt per 1. September 2020 in

Kraft und gilt für die Studierenden, die im Herbst 2020 ihr Studium an der Fachhochschule Graubünden starten. Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung vom 3. September 2019

Fachhochschule Graubünden

Jürg Kessler Martin Studer

Rektor Prorektor

(5)

WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 5/11

Anhang

Curriculum Bachelor of Science FHGR in Betriebsökonomie Änderungen vorbehalten

Pflichtmodule: 122 ECTS; Wahlpflichtmodule: 50 ECTS; Wahlmodule: 8 ECTS

Modulgruppe Pflichtmodule Fach- und Methodenkompetenz (72 ECTS-Punkte)

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS EA1 Entrepreneurial Accounting 1 4 PF

EA2 Entrepreneurial Accounting 2 4 PF

EA3 Entrepreneurial Accounting 3 6 PF Entrepr. Accounting 3a 4 Entrepr. Accounting 3b 2

PERM Personalmanagement 4 PF

MARK Marketing 6 PF Marketing: Planungsprozess 2

Entrepreneurial Marketing 4

RECHTG Recht: Grundlagen 4 PF

ARGERE Arbeits- und

Gesellschaftsrecht 4 PF

VWLMI VWL: Mikroökonomie 4 PF

VWLMA VWL: Makroökonomie 4 PF

MATH Mathematik 4 PF

WINF Wirtschaftsinformatik 4 PF

STAT Angewandte Statistik 4 PF

WIAR Wissenschaftliches Arbeiten 4 PF SRPM Schreiben, Reden,

Präsentieren, Moderieren 4 PF

THESIS Bachelor Thesis 12 PF

(6)

WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 6/11

Modulgruppe Pflichtmodule Sozial- und Managementkompetenz (50 ECTS-Punkte)

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS

PSYCH-M Psychologie 4 PF

KOM-M Kommunikation 4 PF

WENENT Wirtschaftsethik und

Nachhaltige Entwicklung 4 PF Wirtschaftsethik 2

Nachhaltige Entwicklung 2

PRAEVE Praxisreflexion

und Eventpraktikum 1) 6 PF Praxisreflexion 4

Eventpraktikum 2

SOZEVE Sozialpraktikum und

Eventpraktikum 2) 6 PF Sozialpraktikum 4

Eventpraktikum 2

ABWLUDH ABWL: Untern. Denken und

Handeln 4 PF

ABWLM ABWL: Methodik 4 PF

CONT Controlling 4 PF

Controlling 2

Integrierte

Unternehmensführung 1 2

USTRA Unternehmensstrategie 5 PF

Strategisches Management 2 Integrierte

Unternehmensführung 2 3 UFÜHR Unternehmensführung 5 PF Organisation und Prozesse 3

Personalführung 2

INNDT Innovation 4 PF Design Thinking 2

Innovationsmanagement 2

BUPLAN Business Plan 6 PF

1) Wird nur von BTZ besucht.

2) Wird nur von BVZ besucht.

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 7/11

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Sprachen (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS

ENGLB2 Englisch B2 4 WPF Englisch B2 HS 2

Englisch B2 FS 2

ENGLC1 Englisch C1 4 WPF Englisch C1 HS 2

Englisch C1 FS 2

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Differenzierung 1 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS WINF2M Wirtschaftsinformatik:

Anwendung im Management 4 WPF WINF2S Wirtschaftsinformatik:

Anwendung im Sport 4 WPF

Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtmoduls dieser Modulgruppe wird im Zeugnis nicht als promotionswirksam ausgewiesen.

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Differenzierung 2 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS PROMGM Projektmanagement im

Management 4 WPF

PROMGS Projektmanagement im Sport 4 WPF

Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtmoduls dieser Modulgruppe wird im Zeugnis nicht als promotionswirksam ausgewiesen.

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Differenzierung 3 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS MASOFOM Markt- und Sozialforschung

im Management 4 WPF

MASOFOS Markt- und Sozialforschung

im Sport 4 WPF

Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtmoduls dieser Modulgruppe wird im Zeugnis nicht als promotionswirksam ausgewiesen.

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 8/11

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Spezialisierung 1 (6 ECTS-Punkte) Mind. 2 Wahlpflichtmodule müssen bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS

STRE Steuerrecht 3 WPF

VWLIE International Economics 3 WPF HCE1 Human Centered

Entrepreneurship 1 4 WPF

WIMSTA Wissensmanagement und

Studienarbeit 4 WPF

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Spezialisierung 2 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS STVR Staats- und Verwaltungsrecht 4 WPF

FLR Liechtensteinisches Recht 4 WPF

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Vorvertiefung (6 ECTS-Punkte) Eine Vorvertiefung muss bestanden werden.

Kürzel Wählbare Vorvertiefung ECTS Typ Module der Vertiefung Kurs- ECTS MALEES Marketing; Leadership and

Change; ES and CR 6 WPF Business in Society 3

Gesellschaftsdynamik 3

ACBA Accounting & Banking 6 WPF Accounting & Banking 6

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 9/11

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Hauptvertiefung (12 ECTS-Punkte)

Mind. 1 komplette Vertiefung mit allen Modulen der Vertiefung muss bestanden werden

Kürzel Wählbare Vertiefung ECTS Typ Module der Vertiefung ECTS

ACFI Accounting and Finance 12 WPF

International Accounting IFRS 3 Controlling mit SAP 3

Finance and Taxes 3

Integrated Accounting Cases 3

BA Banking (CFA) 15 WPF

Portfoliomanagement 3 Investment Instruments 3

Corporate Finance 3

Finanzinstitute/

Versicherungen 3

Financial Reporting and

Analysis 3

MARK Smart Marketing 12 WPF

Smart Targeting 3

Sales Management 3

Smart Media Marketing 3

Loyalty Marketing 3

LEAD Leadership and Change 12 WPF

Sinnstiftung und Life Balance 3

Leadership 3

Change Management 3

HRM Systeme 3

ES Entrepreneurship and

Corporate Responsibility 12 WPF

Sinnstiftung und Life Balance 3 Social Entrepreneurship 3 Geschäftskonzept

transformieren 6

MIS Management in Sport 12 WPF Sportmarketing/-sponsoring 6

Eventmanagement 6

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 10/11

Modulgruppe Wahlpflichtmodule Vertiefungen (6 ECTS-Punkte) Mind. 2 Wahlpflichtmodule müssen bestanden werden

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS

SAP SAP 3 WPF

ACFI Module der Vertiefung

Accounting and Finance 3 WPF MARK Module der Vertiefung Smart

Marketing 3 WPF

LEAD Module der Vertiefung

Leadership and Change 3 WPF ES

Module der Vertiefung Entrepreneurship and Corporate Responsibility

3 WPF

Modulgruppe Wahlmodule (8 ECTS-Punkte) Mögliche Vorschläge, Liste nicht abschliessend

Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-

ECTS

PUMA Public Management 2 W

IMRO Internationale

Menschenrechtsordnung 2 W WINF3 Wirtschaftsinformatik: Praxis 2 W NENT2 Gestaltungskompetenz für

eine nachhaltige Entwicklung 2 W

ENGLC1 Englisch C1 4 W Englisch C1 HS 2

Englisch C1 FS 2

HCE2 Human Centered

Entrepreneurship 2 4 W

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WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00

Ausgabedatum: 23.06.2020 11/11

Wahloptionen für die Vertiefungsmodule

Die Studierenden wählen gem. Art. 5 Abs. 4 lit. c eine komplette Vertiefung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wahlmöglichkeiten der Studierenden (wählbare Module der anderen Vertiefungen + SAP) aufgrund der gewählten Vertiefung.

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