Fachhochschule Graubünden Scola auta spezialisada dal Grischun Scuola universitaria professionale dei Grigioni University of Applied Sciences of the Grisons
Studien- und Prüfungsordnung (SPO) BSc in Betriebsökonomie (Weisung)
Ausgabestelle:
Geltungsbereich:
Klassifizierung:
Version:
Ausgabedatum:
Gestützt
auf das Rahmenreglement für die Studien- und Prüfungsordnungen vom 23. Juni 2020
I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1
Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO) regelt ergänzend zum
Rahmenreglement für die Studien- und Prüfungsordnungen den Bachelor of Science in Betriebsökonomie.
II. Zulassung Art. 2
Zulassung
1 Es gelten die Bestimmungen der Weisung zur Zulassung
2 Zugelassen werden Personen mit folgender Maturität sowie
Arbeitswelterfahrung:
a. Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleitung (ehemals
kaufmännische Berufsmaturität) in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung im kaufmännischen Bereich.
b. Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität einer anderen Richtung, sofern sie vor Studienbeginn eine einjährige kaufmännische Berufspraxis nachweisen können.
c. Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten gymnasialen Maturität oder Fachmaturität, sofern sie vor Studienbeginn eine einjährige kaufmännische Berufspraxis nachweisen können.
3 Über die Anerkennung von anderweitiger Arbeitswelterfahrung
entscheidet die Studienleitung individuell.
Zentrum für Betriebswirtschaftslehre Studiengang
Intern V02.00 23.06.2020
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 2/11
Art. 3
Anrechnung bereits erbrachter
Studienleistungen
1 Für die Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen gelten
die Weisung zur Zulassung und die entsprechende studiengangspezifische Richtlinie.
2 Die Anerkennung von Sprachzertifikaten regelt die studiengang-
spezifische Sprachenrichtlinie.
3 Der Antrag auf Anrechnung bereits vor Studienbeginn erworbenen
ECTS-Punkte oder Äquivalenz-Leistungen hat bis vier Wochen vor Beginn des Studiums zu erfolgen.
4 Über die Anrechnung entscheidet die Studienleitung.
III. Studium Art. 4
Struktur des Studiums
1 Das Studium wird als Vollzeit- und Teilzeitstudium angeboten.
2 Studienort ist Chur, einzelne Lehrveranstaltungen oder Module können
auch an anderen Orten stattfinden.
3 Der Unterricht kann durch Blocktage und Blockwochen vor, während
und nach dem Semester ergänzt werden.
4 Das Verhältnis zwischen Präsenzunterricht, Gruppenarbeiten und
Selbststudium kann je nach Modul stark variieren.
Art. 5
Curriculum des Studiums
1 Das Curriculum ist dem Anhang zu entnehmen.
2 Der jahrgangsspezifische Studienplan ist für die Studierenden
einsehbar. Änderungen im Studienplan sind vorbehalten.
3 Es sind insgesamt 122 ECTS-Punkte aus Pflichtmodulen und
mindestens 50 ECTS-Punkte aus Wahlpflichtmodulen in den jeweiligen Modulgruppen zu bestehen. Zusätzlich sind 8 ECTS-Punkte aus Wahlpflicht- oder Wahlmodulen zu bestehen.
4 Für Wahlpflichtmodule gilt:
a. Im Anhang ist festgelegt, wie viele Module pro Modulgruppe für den erfolgreichen Abschluss des Studiums zwingend zu bestehen sind.
b. Zusätzlich bestandene Wahlpflichtmodule können als Wahlmodule angerechnet werden. Im Anhang ist festgelegt, ob diese Module im Zeugnis als promotionswirksam ausgewiesen werden.
c. Es muss eine komplette Vertiefung bestanden werden.
d. Es müssen noch weitere Module aus den anderen Vertiefungen im Umfang von mind. 6 ECTS-Punkten bestanden werden.
5 Für Wahlmodule gilt:
a. Es können Wahlmodule innerhalb des Studiengangs, Wahlmodule anderer Bachelor-Studiengänge der Fachhochschule Graubünden, studiengangsübergreifende Wahlmodule oder Wahlmodule anderer Hochschulen (z.B. Summer School Kurse, MOOC u. ä.) gewählt werden.
b. Wahlmodule sind vorgängig zu beantragen und durch die Studienleitung zu bewilligen.
6 Wahlpflicht- und Wahlmodule werden nur durchgeführt, sofern die
minimale Anzahl der Studierenden erreicht wird. Diese wird von der Studienleitung festgelegt.
7 Bei Wahlpflicht- und Wahlmodulen kann die Studienleitung die
maximale Anzahl der Studierenden pro Durchführung festlegen.
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 3/11
Art. 6
Austauschsemester
1 Die Studienleitung definiert die möglichen Semester sowie zu
kompensierende Pflichtmodule.
2 Bei Nichtbestehen von vereinbarten Modulen im Austauschsemester
legt die Studienleitung Ersatzmodule fest.
Art. 7
Studiengangspezifische Zusatzkosten
1 Für externe Prüfungen, Lehrmittel, Exkursionen etc. fallen weitere
Kosten an, an denen sich die Fachhochschule grundsätzlich nicht beteiligt.
IV. Prüfungs- und Promotionsverfahren Art. 8
Prüfungsverfahren
1 Anzahl, Form und Dauer der Leistungsnachweise sind den jeweiligen
Modul- resp. Kursbeschreibungen zu entnehmen.
Art. 9
Leistungsnachweis
1 Die Abmeldung von einem Modul hat schriftlich, spätestens zehn
Arbeitstage vor Beginn der ersten Prüfungswoche gemäss Hochschulkalender bei der Studienleitung zu erfolgen. Bei einer Modulwiederholung ist die Abmeldung nicht möglich.
2 Kurs- und Modulnoten sind zum offiziellen Termin (Notenbekannt-
gabe) der Fachhochschule Graubünden einsehbar.
3 Die Einsicht in Leistungsnachweise ist nach Notenbekanntgabe
möglich. Die Organisation und Durchführung der Einsicht wird durch die Studienleitung festgelegt.
4 Als Beanstandungszeitpunkt von schriftlichen Prüfungen gilt die
Prüfungseinsicht und von mündlichen Prüfungen die Notenbekanntgabe.
Art. 10
Nicht-Bestehen von Modulen
1 Für folgende Module wird keine Nachprüfung angeboten:
− Businessplan
− Bachelor Thesis.
2 Die Modulbeschreibung regelt für alle anderen Module, ob eine
Nachprüfung angeboten wird oder nicht.
3 Die Teilnahme an Nachprüfungen ist freiwillig und erfolgt auf
Anmeldung durch die Studierenden.
4 Die Form und Dauer einer Nachprüfung für ein Modul kann von der
Form und Dauer der regulären Leistungsnachweise abweichen. Sie wird durch die Studienleitung bei Bekanntgabe des Nachprüfungstermins definiert.
5 Für nicht bestandene Wahlpflichtmodule gilt zusätzlich, dass diese
einmalig wiederholt werden können oder dass ein anderes
Wahlpflichtmodul der gleichen Modulgruppe gewählt werden kann.
Art. 11
Bachelor Thesis
1 Es gelten die in einer separaten Richtlinie des Studiengangs
festgelegten Bestimmungen für die Bachelor Thesis.
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 4/11
V. Abschliessende Bestimmungen Art. 12
Richtlinien
1 Für den Studiengang können spezifische Richtlinien erlassen werden.
Art. 13 Inkrafttreten
1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt per 1. September 2020 in
Kraft und gilt für die Studierenden, die im Herbst 2020 ihr Studium an der Fachhochschule Graubünden starten. Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung vom 3. September 2019
Fachhochschule Graubünden
Jürg Kessler Martin Studer
Rektor Prorektor
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 5/11
Anhang
Curriculum Bachelor of Science FHGR in Betriebsökonomie Änderungen vorbehalten
Pflichtmodule: 122 ECTS; Wahlpflichtmodule: 50 ECTS; Wahlmodule: 8 ECTS
Modulgruppe Pflichtmodule Fach- und Methodenkompetenz (72 ECTS-Punkte)
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS EA1 Entrepreneurial Accounting 1 4 PF
EA2 Entrepreneurial Accounting 2 4 PF
EA3 Entrepreneurial Accounting 3 6 PF Entrepr. Accounting 3a 4 Entrepr. Accounting 3b 2
PERM Personalmanagement 4 PF
MARK Marketing 6 PF Marketing: Planungsprozess 2
Entrepreneurial Marketing 4
RECHTG Recht: Grundlagen 4 PF
ARGERE Arbeits- und
Gesellschaftsrecht 4 PF
VWLMI VWL: Mikroökonomie 4 PF
VWLMA VWL: Makroökonomie 4 PF
MATH Mathematik 4 PF
WINF Wirtschaftsinformatik 4 PF
STAT Angewandte Statistik 4 PF
WIAR Wissenschaftliches Arbeiten 4 PF SRPM Schreiben, Reden,
Präsentieren, Moderieren 4 PF
THESIS Bachelor Thesis 12 PF
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 6/11
Modulgruppe Pflichtmodule Sozial- und Managementkompetenz (50 ECTS-Punkte)
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS
PSYCH-M Psychologie 4 PF
KOM-M Kommunikation 4 PF
WENENT Wirtschaftsethik und
Nachhaltige Entwicklung 4 PF Wirtschaftsethik 2
Nachhaltige Entwicklung 2
PRAEVE Praxisreflexion
und Eventpraktikum 1) 6 PF Praxisreflexion 4
Eventpraktikum 2
SOZEVE Sozialpraktikum und
Eventpraktikum 2) 6 PF Sozialpraktikum 4
Eventpraktikum 2
ABWLUDH ABWL: Untern. Denken und
Handeln 4 PF
ABWLM ABWL: Methodik 4 PF
CONT Controlling 4 PF
Controlling 2
Integrierte
Unternehmensführung 1 2
USTRA Unternehmensstrategie 5 PF
Strategisches Management 2 Integrierte
Unternehmensführung 2 3 UFÜHR Unternehmensführung 5 PF Organisation und Prozesse 3
Personalführung 2
INNDT Innovation 4 PF Design Thinking 2
Innovationsmanagement 2
BUPLAN Business Plan 6 PF
1) Wird nur von BTZ besucht.
2) Wird nur von BVZ besucht.
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 7/11
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Sprachen (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS
ENGLB2 Englisch B2 4 WPF Englisch B2 HS 2
Englisch B2 FS 2
ENGLC1 Englisch C1 4 WPF Englisch C1 HS 2
Englisch C1 FS 2
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Differenzierung 1 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS WINF2M Wirtschaftsinformatik:
Anwendung im Management 4 WPF WINF2S Wirtschaftsinformatik:
Anwendung im Sport 4 WPF
Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtmoduls dieser Modulgruppe wird im Zeugnis nicht als promotionswirksam ausgewiesen.
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Differenzierung 2 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS PROMGM Projektmanagement im
Management 4 WPF
PROMGS Projektmanagement im Sport 4 WPF
Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtmoduls dieser Modulgruppe wird im Zeugnis nicht als promotionswirksam ausgewiesen.
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Differenzierung 3 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS MASOFOM Markt- und Sozialforschung
im Management 4 WPF
MASOFOS Markt- und Sozialforschung
im Sport 4 WPF
Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtmoduls dieser Modulgruppe wird im Zeugnis nicht als promotionswirksam ausgewiesen.
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 8/11
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Spezialisierung 1 (6 ECTS-Punkte) Mind. 2 Wahlpflichtmodule müssen bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS
STRE Steuerrecht 3 WPF
VWLIE International Economics 3 WPF HCE1 Human Centered
Entrepreneurship 1 4 WPF
WIMSTA Wissensmanagement und
Studienarbeit 4 WPF
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Spezialisierung 2 (4 ECTS-Punkte) Mind. 1 Wahlpflichtmodul muss bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS STVR Staats- und Verwaltungsrecht 4 WPF
FLR Liechtensteinisches Recht 4 WPF
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Vorvertiefung (6 ECTS-Punkte) Eine Vorvertiefung muss bestanden werden.
Kürzel Wählbare Vorvertiefung ECTS Typ Module der Vertiefung Kurs- ECTS MALEES Marketing; Leadership and
Change; ES and CR 6 WPF Business in Society 3
Gesellschaftsdynamik 3
ACBA Accounting & Banking 6 WPF Accounting & Banking 6
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 9/11
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Hauptvertiefung (12 ECTS-Punkte)
Mind. 1 komplette Vertiefung mit allen Modulen der Vertiefung muss bestanden werden
Kürzel Wählbare Vertiefung ECTS Typ Module der Vertiefung ECTS
ACFI Accounting and Finance 12 WPF
International Accounting IFRS 3 Controlling mit SAP 3
Finance and Taxes 3
Integrated Accounting Cases 3
BA Banking (CFA) 15 WPF
Portfoliomanagement 3 Investment Instruments 3
Corporate Finance 3
Finanzinstitute/
Versicherungen 3
Financial Reporting and
Analysis 3
MARK Smart Marketing 12 WPF
Smart Targeting 3
Sales Management 3
Smart Media Marketing 3
Loyalty Marketing 3
LEAD Leadership and Change 12 WPF
Sinnstiftung und Life Balance 3
Leadership 3
Change Management 3
HRM Systeme 3
ES Entrepreneurship and
Corporate Responsibility 12 WPF
Sinnstiftung und Life Balance 3 Social Entrepreneurship 3 Geschäftskonzept
transformieren 6
MIS Management in Sport 12 WPF Sportmarketing/-sponsoring 6
Eventmanagement 6
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 10/11
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Vertiefungen (6 ECTS-Punkte) Mind. 2 Wahlpflichtmodule müssen bestanden werden
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS
SAP SAP 3 WPF
ACFI Module der Vertiefung
Accounting and Finance 3 WPF MARK Module der Vertiefung Smart
Marketing 3 WPF
LEAD Module der Vertiefung
Leadership and Change 3 WPF ES
Module der Vertiefung Entrepreneurship and Corporate Responsibility
3 WPF
Modulgruppe Wahlmodule (8 ECTS-Punkte) Mögliche Vorschläge, Liste nicht abschliessend
Kürzel Modul ECTS Typ Kursname Kurs-
ECTS
PUMA Public Management 2 W
IMRO Internationale
Menschenrechtsordnung 2 W WINF3 Wirtschaftsinformatik: Praxis 2 W NENT2 Gestaltungskompetenz für
eine nachhaltige Entwicklung 2 W
ENGLC1 Englisch C1 4 W Englisch C1 HS 2
Englisch C1 FS 2
HCE2 Human Centered
Entrepreneurship 2 4 W
WE_200623-BöK_SPO mit Anhängen-V02.00.docx Version: V02.00
Ausgabedatum: 23.06.2020 11/11
Wahloptionen für die Vertiefungsmodule
Die Studierenden wählen gem. Art. 5 Abs. 4 lit. c eine komplette Vertiefung.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wahlmöglichkeiten der Studierenden (wählbare Module der anderen Vertiefungen + SAP) aufgrund der gewählten Vertiefung.