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Ministerin Löhrmann: Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten erhalten mehr Leitungszeit

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31.01.2017 Seite 1 von 2

Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf

Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144

presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation – 75/1/2017

Ministerin Löhrmann: Schulleitungen an Schulen mit Teilstandorten erhalten mehr Leitungszeit

Änderungsverordnung enthält Verbesserungen bei der Leitungszeit

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Nachdem die Landesregierung bereits für Grundschulverbünde die Lei- tungszeit für den zweiten und jeden weiteren Teilstandort um je sieben Wochenstunden erhöht hatte, werden nun auch alle weiterführenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, Berufskollegs und Weiter- bildungskollegs mit Teilstandorten einbezogen. Schulministerin Sylvia Löhrmann hat dies in einer entsprechenden Verordnung verankert und sie dem Finanz- und Schulausschuss des Landtags zur Befassung zu- geleitet. „Mehr Leitungszeit bedeutet mehr Spielraum für die Schulleite- rinnen und Schulleiter“, erklärte Löhrmann und betonte: „Die Leitung einer Schule ist eine verantwortungsvolle Gestaltungsaufgabe. Mit dem Ausbau der Leitungszeit schaffen wir Entlastungen im Arbeitsalltag der Schulleitungen und setzen unsere Linie fort, die Leitungsbedingungen Schritt für Schritt zu verbessern.“

Die Ausweitung der Leitungszeit ist Teil der Änderungsverordnung zur Ausführung von § 93 Absatz 2 Schulgesetz, in dem die Grundlagen zu Personalkosten und zum Unterrichtsbedarf geregelt sind. „In der Praxis folgen wir schon in diesem Schuljahr den neuen Maßgaben aus der Verordnung, da der Landtag für diesen Zweck mit dem Haushalt 2017 bereits 76 Stellen zur Verfügung gestellt hat“, betonte Ministerin Löhr- mann. Die Beratungen der Verordnung in den betroffenen Ausschüssen werden voraussichtlich im Februar und März erfolgen.

Seit 2011 hat die Landesregierung bereits rund 65 Millionen Euro – das entspricht 1.303 Stellen – investiert, um die Leitungszeit von Schulleite- rinnen und Schulleitern schrittweise zu erhöhen. Darüber hinaus hatte

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die Landesregierung Ende 2016 eine Anhebung der Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen auf die Besoldungsgruppe A14 beschlossen. „Das Gesamtpaket zeigt: Die Lan- desregierung wertschätzt und honoriert die wichtige Arbeit der Schullei- tungen. Ich weiß: keine gute Schule ohne gute Schulleitung“, so Ministe- rin Löhrmann abschließend.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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