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Pressemitteilung der BPtK: Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

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177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Gemeinsamer Bundesausschuss korrigiert falsche Berechnung

Berlin, 16. Februar 2012: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Berechnung der Mindestquote für ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie korrigiert. Danach entstehen bundesweit voraussichtlich 177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. „Wir hatten immer wieder kritisiert, dass der G-BA für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Psychotherapeuten zählt, die gar keine Kinder und Jugendlichen behandeln“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Aus unserer Sicht hätten die zusätzli- chen Praxissitze schon seit 2009 für die Versorgung zur Verfügung stehen müssen.“ Die neue Berechnung für die Mindestquote tritt allerdings erst ab 1. Januar 2013 in Kraft.

„Das Gesetz zur Mindestquote in der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychothera- pie entfaltet damit erst vier Jahre nach seinem Inkrafttreten die Wirkung, die der Gesetz- geber beabsichtigte“, kritisiert BPtK-Präsident Richter. Die Regelung ist bis Ende 2013 befristet.

Am 1. Januar 2009 führte der Gesetzgeber eine Mindestquote für Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapie ein, um die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugend- lichen zu verbessern. Danach sollten mindestens 20 Prozent der niedergelassenen Psy- chotherapeuten „ausschließlich“ Kinder und Jugendliche behandeln. Der G-BA benötigte nach Inkrafttreten des Gesetzes noch fast ein Jahr, um die notwendigen Verwaltungsvor- schriften zur Umsetzung der Mindestquote zu schaffen. Dabei zählte er dann aber Psy- chotherapeuten, die sowohl als „Psychologischer Psychotherapeut“ als auch „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, zur Hälfte als Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln.

Ein Blick in die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen hätte schon da- mals geklärt, dass doppelt zugelassene Psychotherapeuten nur in sehr geringem Umfang Kinder und Jugendliche behandeln. In Deutschland arbeiten 667 niedergelassene Psy- chotherapeuten mit einer doppelten Zulassung. Davon behandeln mehr als 40 Prozent ausschließlich Erwachsene. Nur knapp zehn Prozent behandeln überhaupt zur Hälfte Kinder und Jugendliche. Dies hatte der G-BA für alle doppelt zugelassenen Psychothera- peuten angenommen.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Kay Funke-Kaiser Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030 278785-0 E-Mail: presse@bptk.de

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