Web-Seminar
Eigenversorgung in Industrie & Gewerbe unter dem neuen EEG 2021
25.03.2021
Fokus heute
Nicht
Private Eigenversorgung, Mieterstrom, ausgeförderte Anlagen, Volleinspeiser
(Windkraft, PV-FF) Nicht
StromStG, EnWG, EEWärmeG,
Elektromobilitätsgesetz…
EEG 2021 & KWKG 2020
PV-Anlagen und BHKWs, Neubau
• und Bestand, sofern betroffen von Änderungen
Anlagen in Industrie & Gewerbe
Eigenversorgung & Klimaschutz
Je mehr Strom direkt vor Ort verbraucht wird, desto mehr CO2 kann
eingespart werden.
Eigenversorgung & Wirtschaftlichkeit
Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist die Einsparung ggü. dem Strombezug aus dem Netz
• Belastungen durch Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern entfallen zum Großteil
Eigenversorgung & Wirtschaftlichkeit
Inzwischen produzieren Photovoltaik, Windkraft
& Co. auch in Deutschland billiger als konventionelle, fossil befeuerte
(Groß-)Kraftwerke.
Überblick: Photovoltaik Eigenversorgung gem. EEG 2021
EV + Einspeisung EV + Direktvermarktung Ausschreibung
100 kWp
Verpfl. DV
750 kWp
Eigenverbrauch verboten
20 MWp
max. Fördergröße
Eigenversorgung in Industrie & Gewerbe (mit Förderung*)
30 kWp
40% EEG-Umlage 300 kWp (Dachanlagen)
max. 50% Förderung bei Eigenverbrauch
01.04.2021 01.01.2021
* Förderung für 20 Jahre
Vor-Ort Lieferung an Dritte ist bei Ausschreibung möglich*
* 100 % EEG-Umlage
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt ab 01.01.2021 für Anlagen unter 30 kWp und 30.000 kWh/Jahr
• ansonsten weiterhin 40% EEG-Umlage fällig
Smart Meter Pflicht und Abschaffung Funkrundsteuerempfänger
• Wenn Freigabe des BSI erfolgt ist, dann Pflicht zum Einbau / Nachrüstung von Smart Meter Gateway und Fernsteuerung via Smart Meter (gilt für Anlagen >25 kWp)
Auffangregelung für „Ü-20“ bzw. „Post-EEG“ Anlagen
• Eigenverbrauch und Drittlieferung erlaubt
• Einspeisevergütung bis Ende 2027 in Höhe des spezifischen Jahresmarktwerts (bis 100 kWp)
• Keine Smart Meter Pflicht
Photovoltaik Bestandsanlagen im EEG 2021
Separate Ausschreibung für Dachanlagen zwischen 300 kWp und 20 MWp
• Pflicht für alle Anlagen > 750 kWp
• Eigenversorgung ist bei Teilnahme an Ausschreibung weiterhin nicht erlaubt (§27a)
• Die Vor-Ort Lieferung an Dritte (ohne öffentliches Netz) ist jedoch möglich, mit 100% EEG-Umlage
• Gebotshöchstwert: 9 ct/kWh; sinkt ab 2022 um jeweils ein Prozent pro Kalenderjahr.
Wahlmöglichkeit für Anlagen zwischen 300 kWp und 750 kWp
• entweder Teilnahme an Ausschreibung ohne Eigenverbrauch (s.o.)
• oder Direktvermarktung mit Eigenverbrauch
• wenn Eigenverbrauch, dann EEG-Marktprämie aber nur für max. 50 % der erzeugten Energie (§ 48 Abs 5, Rest: „sonstige Direktvermarktung“)
• Anlagen, die vor dem 01. April 2021 ans Netz gehen, erhalten noch 100 % der erzeugten Energie vergütet
Photovoltaik Neuanlagen (zur Eigenversorgung) im EEG 2021
Typ. Beispiele für Photovoltaik Eigenversorgungsanlagen nach EEG 2021
• Eigenverbrauch beliebig (40% EEG-Umlage)
• feste Einspeisevergütung i.H.v. 6,93 ct/kWh (01.01.2021)
99,9 kWp Anlage
• Eigenverbrauch beliebig (40% EEG-Umlage)
• Direktvermarktung mit anzul. Wert i.H.v. 6,86 ct/kwh (01.01.2021)
299,9 kWp Anlage
• Mindestens 50% Eigenverbrauch (40% EEG-Umlage)
• Direktvermarktung mit anzul. Wert i.H.v. 6,71 ct/kwh (01.01.2021)
749,9 kWp Anlage
Vor-Ort Lieferung an Dritte ist bei Ausschreibung nicht erlaubt*
* 100 % EEG-Umlage
10 kW
40% EEG- Umlage
Überblick: KWK (fossil) Eigenversorgung gem. KWKG 2020 & EEG 2021
EV + Einspeisung EV + Direktvermarktung Ausschreibung
50 kW
kürzere Förderdauer
500 kWp
Eigenverbrauch verboten
Eigenversorgung in
Industrie & Gewerbe (mit Förderung*)
100 kW
Verpfl. DV,
kein EV-Zuschlag
250 kW
1 MW 10 MW
„Claw-Back“
01.01.2018
* Förderung für maximal 10 Jahre bzw. 30.000 Vollbenutzungsstunden
50 MW 01.06.2021
01.01.2020
Wiedereinführung des „Claw Back“ Mechanismus für (fossile) KWK-Anlagen über 1 MW bis 10 MW (§§61c,d): EEG-Umlage auf Eigenverbrauch steigt anteilig auf 100% ab 3.500 Vollbenutzungsstunden
• betrifft alle Anlagen die ab dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden
• gilt rückwirkend zum 1.1.2018 → Nachforderungen der EEG-Umlage für 2018, 2019 und 2020
• ausgenommen sind KWK-Neuanlagen in der stromkostenintensiven Industrie
• Spezielle Übergangsregelung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2018 (§61d EEG):
kein „Claw-Back“, sondern nur ab der 3.501 VBh die volle EEG-Umlage (100 %) zu entrichten
Rechenbeispiel: mittlere EEG-Umlage auf die gesamte eigenverbrauchte Strommenge für eine KWK-Anlage mit IB ab 01.01.2018 beträgt
• 55% bei 4.000 VBh in Eigenversorgung
• 76% bei 5.000 VBh in Eigenversorgung
• 100% ab 7.000 VBh in Eigenversorgung
Auswirkung des EEG 2021 auf KWK Bestandsanlagen
Absenkung der Ausschreibungspflicht für Neuanlagen von 1 MW auf 500 kW
• Eigenversorgung ist bei Teilnahme an Ausschreibung nicht erlaubt (§8a KWKG)
• Übergangsregelung bis 1. Juni 2021 (für bereits geplante/bestellte Anlagen)
Bonus für regenerative Wärme gilt nur für KWK-Anlagen mit einer Leistung > 10 MW
• D.h. bei Eigenversorgung nur möglich für Bestandsanlagen und ggf. nachgerüstete Anlagen
• Bonushöhe zwischen 0,4 – 7 ct/kWh (elektrisch), abhängig vom Anteil regenerativer Wärme
Power-to-heat-Bonus gilt erst ab 1.1.2025 und für Anlagen mit Leistung > 1 MW
• D.h. bei Eigenversorgung nur möglich für Bestandsanlagen und ggf. nachgerüstete Anlagen
• PtH Anteil an thermischer KWK Leistung >= 30 %
• Bonus = 70 €/kW (thermisch!)
Der Südbonus (§7d) ist ersatzlos gestrichen
KWK Neu- und Bestandsanlagen (zur Eigenversorgung) im KWKG 2020
Typ. Beispiele für KWK Eigenversorgungsanlagen unter dem KWKG 2020
• Eigenverbrauch u. Dritte mit Zuschlag 8 ct/kWh
• „üblicher Preis“ + Zuschlag 16 ct/kWh 50 kW Anlage
• Eigenverbrauch 0 ct/kWh, Dritte 2,6 ct/kWh
• Direktvermarktung + Zuschlag 5,8 ct/kwh 250 kW Anlage
• Eigenverbrauch 0ct/kWh, Dritte 2,05 ct/kWh
• Direktvermarktung + Zuschlag 5,1 ct/kWh 500 kW Anlage
Modell 1
Eigenversorgung als Eigentümer
Beispiel
Person A errichtet eine PV-Anlage auf ihrer Werkshalle und verbraucht den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst.
Eigentümer
Erzeugungsanlage Person A
(natürliche oder juristische Person)
Betreiber Erzeugungsanlage Person A Verbraucher Strom Person A
Investition Person A
(ggf. mit Fremdkapital) Technik und Wartung Person A
Energiewirtschaftliche
Meldepflichten Person A
Nutzbare Privilegierungen für den Stromverbraucher je kWh Stromsteuer entfällt*
Netznutzungsentgelte entfallen Netzentgeltbedingte Abgaben entfallen
EEG-Umlage ist auf 40% reduziert**
*bei KWK: Nennleistung <=2 MW
** ausgenommen KWK-Anlagen mit „Claw-Back“
Betreibermodelle zur Eigenversorgung
Modell 3
Direktlieferung
(„Contracting“, „Mieterstrom“, …)
Beispiel
Person B errichtet und betreibt eine PV-Anlage auf einer Werkshalle der Person A und verkauft den erzeugten Strom
ganz oder teilweise an Person A.
Eigentümer
Erzeugungsanlage Person B oder C
(natürliche oder juristische Person)
Betreiber Erzeugungsanlage Person B Verbraucher Strom Person A
Investition Person B oder C
(ggf. mit Fremdkapital) Technik und Wartung Person B
Energiewirtschaftliche
Meldepflichten Person B*
*Person B ist bzw. wird rechtlich zum Elektrizitätsversorger, mit zusätzlichen Pflichten
Nutzbare Privilegierungen für den Stromverbraucher je kWh Stromsteuer entfällt, wenn Nennleistung <= 2 MW
Netznutzungsentgelte entfallen Netzentgeltbedingte Abgaben entfallen EEG-Umlage 100% (keine Ermäßigung) Modell 2
Eigenversorgung als Pächter
Beispiel
Person B errichtet eine PV-Anlage auf einer Werkshalle der Person A. Anschließend verpachtet sie diese an Person A, welche den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst
verbraucht.
Eigentümer
Erzeugungsanlage Person B
(natürliche oder juristische Person)
Betreiber Erzeugungsanlage Person A Verbraucher Strom Person A
Investition Person B
(ggf. mit Fremdkapital) Technik und Wartung Person A
Energiewirtschaftliche
Meldepflichten Person A
Nutzbare Privilegierungen für den Stromverbraucher je kWh Stromsteuer entfällt*
Netznutzungsentgelte entfallen Netzentgeltbedingte Abgaben entfallen
EEG-Umlage ist auf 40% reduziert**
*bei KWK: Nennleistung <=2 MW
** ausgenommen KWK-Anlagen mit „Claw-Back“
Meldepflichten bei Eigenversorgung
Quelle: e|m|w Energie. Markt.
Wettbewerb. (Ausgabe 05/2020).
Regelmäßige Meldungen gemäß EEG
• Abrechnung EEG-Umlage
• Abgrenzung von Drittmengen
• Empfänger: VNB / ÜNB
Regelmäßige Meldungen gemäß StromStG,EnergieStG,…
• Empfänger: zuständiges Hauptzollamt
Regelmäßige Meldungen gemäß KWKG
• Inanspruchnahme KWK- Zuschlag
• Nachweis
Vollbenutzungsstunden, …
• Empfänger: VNB, BAFA
Zusätzlich: Einmalige Pflichten, z.B.
• Registrierung im MaStR
• Erlaubnis zur
stromsteuerbefreiten Entnahme
• Anmeldung „kleiner Versorger“
• …
Hinweis Fristen nicht verpassen und Änderungen im Blick behalten!
Fallbeispiel
Deutsche Post DHL Group
Drittmengenabgrenzung bei Eigenversorgung
Die ermäßigte EEG-Umlage ist ein Privileg, das ausschließlich dem Eigenversorger selbst zusteht!
• Drittmengen sind daher vom Eigenverbrauch abzugrenzen
§62 b EEG schreibt strenge Regeln zur Abgrenzung der Drittmengen vor:
• Messung aller Mengen durch geeichte Zähler
• Schätzung nur in Ausnahmefällen und nach vorgegebenen Methoden
Übergangsfrist endet am 31.12.2021
• Messkonzept zum Nachweis der Umsetzung erforderlich
Planung & Optimierung
• Automatisierte Simulation und Planung von dezentralen Energielösungen
• Hochzuverlässige finanzielle,
rechtliche und ökologische Bewertung und Benchmarking
Administrives Management
• Automatisierte Erstellung von
Meldeformularen und Abrechnungen
• Stets aktuelle Liste der rechtlichen Verpflichtungen, Formulare und Fristen
• Überwachung und Überprüfung von Kennzahlen
opti.node ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Optimierung von
individuellen dezentralen Energielösungen
Einsatzgebiete
Als Management-Tool für bestehende Energiekonzepte
• Übersichtliche Darstellung von Erzeugungs- und Verbrauchskonstellationen jeglicher Komplexität
• Fortlaufender Empfang von Messdaten (MSCONS, API)
• Fortlaufend aktualisierte, individuelle Aufgabenliste und Energierechts-Monitoring
• Automatische Drittmengenabgrenzung
• Automatisiertes Meldewesen über vorausgefüllte Formulare bzw. aggregierte Daten
• Automatisierte Erstellung von internen
Energielieferabrechnungen (z.B. gewerblicher Mieterstrom)
Als Analyse-Tool zur Planung und Optimierung von Energiekonzepten
• Schnelle und intuitive Erfassung von Erzeugungs- und Verbrauchskonstellationen bei Geschäftskunden
• Automatische finanzielle Bewertung neuer
Erzeugungsanlagen und Speicher auf Basis stets aktueller Preiskomponenten
• Automatische energierechtliche Analyse mit individuellem Pflichtenkatalog
• Prüfung & Bewertung von Privilegierungspotenzialen: EEG, StromSt, Netznutzung & Abgaben
• Ergebnisreports als Management-Entscheidungsvorlage
Referenzen
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Energiekonzepten!
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Kontakt
Michael Blichmann
Geschäftsführer
T +49 172 80 30 267
michael.blichmann@node.energy
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