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Web-Seminar. Eigenversorgung in Industrie & Gewerbe unter dem neuen EEG

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Academic year: 2022

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(1)

Web-Seminar

Eigenversorgung in Industrie & Gewerbe unter dem neuen EEG 2021

25.03.2021

(2)

Fokus heute

Nicht

Private Eigenversorgung, Mieterstrom, ausgeförderte Anlagen, Volleinspeiser

(Windkraft, PV-FF) Nicht

StromStG, EnWG, EEWärmeG,

Elektromobilitätsgesetz…

EEG 2021 & KWKG 2020

PV-Anlagen und BHKWs, Neubau

• und Bestand, sofern betroffen von Änderungen

Anlagen in Industrie & Gewerbe

(3)

Eigenversorgung & Klimaschutz

Je mehr Strom direkt vor Ort verbraucht wird, desto mehr CO2 kann

eingespart werden.

(4)

Eigenversorgung & Wirtschaftlichkeit

Hebel für die Wirtschaftlichkeit ist die Einsparung ggü. dem Strombezug aus dem Netz

• Belastungen durch Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern entfallen zum Großteil

(5)

Eigenversorgung & Wirtschaftlichkeit

Inzwischen produzieren Photovoltaik, Windkraft

& Co. auch in Deutschland billiger als konventionelle, fossil befeuerte

(Groß-)Kraftwerke.

(6)

Überblick: Photovoltaik Eigenversorgung gem. EEG 2021

EV + Einspeisung EV + Direktvermarktung Ausschreibung

100 kWp

Verpfl. DV

750 kWp

Eigenverbrauch verboten

20 MWp

max. Fördergröße

Eigenversorgung in Industrie & Gewerbe (mit Förderung*)

30 kWp

40% EEG-Umlage 300 kWp (Dachanlagen)

max. 50% Förderung bei Eigenverbrauch

01.04.2021 01.01.2021

* Förderung für 20 Jahre

Vor-Ort Lieferung an Dritte ist bei Ausschreibung möglich*

* 100 % EEG-Umlage

(7)

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt ab 01.01.2021 für Anlagen unter 30 kWp und 30.000 kWh/Jahr

• ansonsten weiterhin 40% EEG-Umlage fällig

Smart Meter Pflicht und Abschaffung Funkrundsteuerempfänger

• Wenn Freigabe des BSI erfolgt ist, dann Pflicht zum Einbau / Nachrüstung von Smart Meter Gateway und Fernsteuerung via Smart Meter (gilt für Anlagen >25 kWp)

Auffangregelung für „Ü-20“ bzw. „Post-EEG“ Anlagen

• Eigenverbrauch und Drittlieferung erlaubt

• Einspeisevergütung bis Ende 2027 in Höhe des spezifischen Jahresmarktwerts (bis 100 kWp)

• Keine Smart Meter Pflicht

Photovoltaik Bestandsanlagen im EEG 2021

(8)

Separate Ausschreibung für Dachanlagen zwischen 300 kWp und 20 MWp

• Pflicht für alle Anlagen > 750 kWp

• Eigenversorgung ist bei Teilnahme an Ausschreibung weiterhin nicht erlaubt (§27a)

• Die Vor-Ort Lieferung an Dritte (ohne öffentliches Netz) ist jedoch möglich, mit 100% EEG-Umlage

• Gebotshöchstwert: 9 ct/kWh; sinkt ab 2022 um jeweils ein Prozent pro Kalenderjahr.

Wahlmöglichkeit für Anlagen zwischen 300 kWp und 750 kWp

• entweder Teilnahme an Ausschreibung ohne Eigenverbrauch (s.o.)

• oder Direktvermarktung mit Eigenverbrauch

• wenn Eigenverbrauch, dann EEG-Marktprämie aber nur für max. 50 % der erzeugten Energie (§ 48 Abs 5, Rest: „sonstige Direktvermarktung“)

• Anlagen, die vor dem 01. April 2021 ans Netz gehen, erhalten noch 100 % der erzeugten Energie vergütet

Photovoltaik Neuanlagen (zur Eigenversorgung) im EEG 2021

(9)

Typ. Beispiele für Photovoltaik Eigenversorgungsanlagen nach EEG 2021

Eigenverbrauch beliebig (40% EEG-Umlage)

feste Einspeisevergütung i.H.v. 6,93 ct/kWh (01.01.2021)

99,9 kWp Anlage

Eigenverbrauch beliebig (40% EEG-Umlage)

Direktvermarktung mit anzul. Wert i.H.v. 6,86 ct/kwh (01.01.2021)

299,9 kWp Anlage

Mindestens 50% Eigenverbrauch (40% EEG-Umlage)

Direktvermarktung mit anzul. Wert i.H.v. 6,71 ct/kwh (01.01.2021)

749,9 kWp Anlage

(10)

Vor-Ort Lieferung an Dritte ist bei Ausschreibung nicht erlaubt*

* 100 % EEG-Umlage

10 kW

40% EEG- Umlage

Überblick: KWK (fossil) Eigenversorgung gem. KWKG 2020 & EEG 2021

EV + Einspeisung EV + Direktvermarktung Ausschreibung

50 kW

kürzere Förderdauer

500 kWp

Eigenverbrauch verboten

Eigenversorgung in

Industrie & Gewerbe (mit Förderung*)

100 kW

Verpfl. DV,

kein EV-Zuschlag

250 kW

1 MW 10 MW

Claw-Back

01.01.2018

* Förderung für maximal 10 Jahre bzw. 30.000 Vollbenutzungsstunden

50 MW 01.06.2021

01.01.2020

(11)

Wiedereinführung des „Claw Back“ Mechanismus für (fossile) KWK-Anlagen über 1 MW bis 10 MW (§§61c,d): EEG-Umlage auf Eigenverbrauch steigt anteilig auf 100% ab 3.500 Vollbenutzungsstunden

• betrifft alle Anlagen die ab dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden

• gilt rückwirkend zum 1.1.2018 → Nachforderungen der EEG-Umlage für 2018, 2019 und 2020

• ausgenommen sind KWK-Neuanlagen in der stromkostenintensiven Industrie

• Spezielle Übergangsregelung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2018 (§61d EEG):

kein „Claw-Back“, sondern nur ab der 3.501 VBh die volle EEG-Umlage (100 %) zu entrichten

Rechenbeispiel: mittlere EEG-Umlage auf die gesamte eigenverbrauchte Strommenge für eine KWK-Anlage mit IB ab 01.01.2018 beträgt

• 55% bei 4.000 VBh in Eigenversorgung

• 76% bei 5.000 VBh in Eigenversorgung

• 100% ab 7.000 VBh in Eigenversorgung

Auswirkung des EEG 2021 auf KWK Bestandsanlagen

(12)

Absenkung der Ausschreibungspflicht für Neuanlagen von 1 MW auf 500 kW

• Eigenversorgung ist bei Teilnahme an Ausschreibung nicht erlaubt (§8a KWKG)

• Übergangsregelung bis 1. Juni 2021 (für bereits geplante/bestellte Anlagen)

Bonus für regenerative Wärme gilt nur für KWK-Anlagen mit einer Leistung > 10 MW

• D.h. bei Eigenversorgung nur möglich für Bestandsanlagen und ggf. nachgerüstete Anlagen

• Bonushöhe zwischen 0,4 – 7 ct/kWh (elektrisch), abhängig vom Anteil regenerativer Wärme

Power-to-heat-Bonus gilt erst ab 1.1.2025 und für Anlagen mit Leistung > 1 MW

• D.h. bei Eigenversorgung nur möglich für Bestandsanlagen und ggf. nachgerüstete Anlagen

• PtH Anteil an thermischer KWK Leistung >= 30 %

• Bonus = 70 €/kW (thermisch!)

Der Südbonus (§7d) ist ersatzlos gestrichen

KWK Neu- und Bestandsanlagen (zur Eigenversorgung) im KWKG 2020

(13)

Typ. Beispiele für KWK Eigenversorgungsanlagen unter dem KWKG 2020

Eigenverbrauch u. Dritte mit Zuschlag 8 ct/kWh

• „üblicher Preis“ + Zuschlag 16 ct/kWh 50 kW Anlage

Eigenverbrauch 0 ct/kWh, Dritte 2,6 ct/kWh

Direktvermarktung + Zuschlag 5,8 ct/kwh 250 kW Anlage

Eigenverbrauch 0ct/kWh, Dritte 2,05 ct/kWh

Direktvermarktung + Zuschlag 5,1 ct/kWh 500 kW Anlage

(14)

Modell 1

Eigenversorgung als Eigentümer

Beispiel

Person A errichtet eine PV-Anlage auf ihrer Werkshalle und verbraucht den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst.

Eigentümer

Erzeugungsanlage Person A

(natürliche oder juristische Person)

Betreiber Erzeugungsanlage Person A Verbraucher Strom Person A

Investition Person A

(ggf. mit Fremdkapital) Technik und Wartung Person A

Energiewirtschaftliche

Meldepflichten Person A

Nutzbare Privilegierungen für den Stromverbraucher je kWh Stromsteuer entfällt*

Netznutzungsentgelte entfallen Netzentgeltbedingte Abgaben entfallen

EEG-Umlage ist auf 40% reduziert**

*bei KWK: Nennleistung <=2 MW

** ausgenommen KWK-Anlagen mit „Claw-Back“

Betreibermodelle zur Eigenversorgung

Modell 3

Direktlieferung

(„Contracting“, „Mieterstrom“, …)

Beispiel

Person B errichtet und betreibt eine PV-Anlage auf einer Werkshalle der Person A und verkauft den erzeugten Strom

ganz oder teilweise an Person A.

Eigentümer

Erzeugungsanlage Person B oder C

(natürliche oder juristische Person)

Betreiber Erzeugungsanlage Person B Verbraucher Strom Person A

Investition Person B oder C

(ggf. mit Fremdkapital) Technik und Wartung Person B

Energiewirtschaftliche

Meldepflichten Person B*

*Person B ist bzw. wird rechtlich zum Elektrizitätsversorger, mit zusätzlichen Pflichten

Nutzbare Privilegierungen für den Stromverbraucher je kWh Stromsteuer entfällt, wenn Nennleistung <= 2 MW

Netznutzungsentgelte entfallen Netzentgeltbedingte Abgaben entfallen EEG-Umlage 100% (keine Ermäßigung) Modell 2

Eigenversorgung als Pächter

Beispiel

Person B errichtet eine PV-Anlage auf einer Werkshalle der Person A. Anschließend verpachtet sie diese an Person A, welche den erzeugten Strom ganz oder teilweise selbst

verbraucht.

Eigentümer

Erzeugungsanlage Person B

(natürliche oder juristische Person)

Betreiber Erzeugungsanlage Person A Verbraucher Strom Person A

Investition Person B

(ggf. mit Fremdkapital) Technik und Wartung Person A

Energiewirtschaftliche

Meldepflichten Person A

Nutzbare Privilegierungen für den Stromverbraucher je kWh Stromsteuer entfällt*

Netznutzungsentgelte entfallen Netzentgeltbedingte Abgaben entfallen

EEG-Umlage ist auf 40% reduziert**

*bei KWK: Nennleistung <=2 MW

** ausgenommen KWK-Anlagen mit „Claw-Back“

(15)

Meldepflichten bei Eigenversorgung

Quelle: e|m|w Energie. Markt.

Wettbewerb. (Ausgabe 05/2020).

Regelmäßige Meldungen gemäß EEG

• Abrechnung EEG-Umlage

• Abgrenzung von Drittmengen

• Empfänger: VNB / ÜNB

Regelmäßige Meldungen gemäß StromStG,EnergieStG,…

• Empfänger: zuständiges Hauptzollamt

Regelmäßige Meldungen gemäß KWKG

• Inanspruchnahme KWK- Zuschlag

• Nachweis

Vollbenutzungsstunden, …

• Empfänger: VNB, BAFA

Zusätzlich: Einmalige Pflichten, z.B.

• Registrierung im MaStR

• Erlaubnis zur

stromsteuerbefreiten Entnahme

• Anmeldung „kleiner Versorger“

• …

Hinweis Fristen nicht verpassen und Änderungen im Blick behalten!

Fallbeispiel

Deutsche Post DHL Group

(16)

Drittmengenabgrenzung bei Eigenversorgung

Die ermäßigte EEG-Umlage ist ein Privileg, das ausschließlich dem Eigenversorger selbst zusteht!

• Drittmengen sind daher vom Eigenverbrauch abzugrenzen

§62 b EEG schreibt strenge Regeln zur Abgrenzung der Drittmengen vor:

• Messung aller Mengen durch geeichte Zähler

• Schätzung nur in Ausnahmefällen und nach vorgegebenen Methoden

Übergangsfrist endet am 31.12.2021

• Messkonzept zum Nachweis der Umsetzung erforderlich

(17)

Planung & Optimierung

Automatisierte Simulation und Planung von dezentralen Energielösungen

Hochzuverlässige finanzielle,

rechtliche und ökologische Bewertung und Benchmarking

Administrives Management

Automatisierte Erstellung von

Meldeformularen und Abrechnungen

Stets aktuelle Liste der rechtlichen Verpflichtungen, Formulare und Fristen

Überwachung und Überprüfung von Kennzahlen

opti.node ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Optimierung von

individuellen dezentralen Energielösungen

(18)

Einsatzgebiete

Als Management-Tool für bestehende Energiekonzepte

Übersichtliche Darstellung von Erzeugungs- und Verbrauchskonstellationen jeglicher Komplexität

Fortlaufender Empfang von Messdaten (MSCONS, API)

Fortlaufend aktualisierte, individuelle Aufgabenliste und Energierechts-Monitoring

Automatische Drittmengenabgrenzung

Automatisiertes Meldewesen über vorausgefüllte Formulare bzw. aggregierte Daten

Automatisierte Erstellung von internen

Energielieferabrechnungen (z.B. gewerblicher Mieterstrom)

Als Analyse-Tool zur Planung und Optimierung von Energiekonzepten

Schnelle und intuitive Erfassung von Erzeugungs- und Verbrauchskonstellationen bei Geschäftskunden

Automatische finanzielle Bewertung neuer

Erzeugungsanlagen und Speicher auf Basis stets aktueller Preiskomponenten

Automatische energierechtliche Analyse mit individuellem Pflichtenkatalog

Prüfung & Bewertung von Privilegierungspotenzialen: EEG, StromSt, Netznutzung & Abgaben

Ergebnisreports als Management-Entscheidungsvorlage

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Referenzen

opti.node ist das Profi-Tool für die Verwaltung und Optimierung von dezentralen

Energiekonzepten!

Zahlreiche Marktführer sind bereits zufriedene Kunden.

Profitieren auch Sie!

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Kontakt

Michael Blichmann

Geschäftsführer

T +49 172 80 30 267

michael.blichmann@node.energy

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Referenzen

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