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Burnout > Arbeitsunfähigkeit - Wiedereingliederung - Berufliche Reha - betanet

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Burnout > Arbeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei einem Burnout sind Betroffene in der Regel nicht mehr arbeitsfähig. Es kann zu Beeinträchtigungen kommen, die den Arbeitsplatz gefährden. Dann kommen verschiedene Hilfen der finanziellen Sicherung und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben infrage.

2. Arbeitsunfähigkeit

​Krankmeldung

Wenn ein Patient in seinem Antrieb stark eingeschränkt ist, kann die Gefahr bestehen, dass er einfach im Bett bleibt ohne beim Arbeitgeber anzurufen und sich beim Arzt eine Krankmeldung zu besorgen. Dies kann negative Konsequenzen haben, Näheres unter ​Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse geschickt werden. Ohne AU gefährdet der Patient sowohl seinen Arbeitsplatz als auch eine spätere Krankengeldzahlung.

Schrittweise Neuregelung der AU: Seit 1.10.2021 wird die AU schrittweise auf digital umgestellt. Das

bedeutet im 1. Schritt, dass die Information an die Krankenkasse direkt von der Praxis an die Krankenkasse erfolgt. Der Patient bekommt einen Ausdruck, den er an den Arbeitgeber gibt.

​Finanzielle Sicherung

Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhält der Patient zunächst eine ​Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber, bei längerer Krankheitsdauer dann ​Krankengeld von der Krankenkasse und im Anschluss gegebenenfalls ​Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

​Kündigung

Eine Kündigung wegen gesundheitlichen Problemen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Näheres unter ​Krankheitsbedingte Kündigung. Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, sollte er sich rechtzeitig um seinen weiteren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz kümmern, z.B. das

​Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit.

3. Stufenweise Wiedereingliederung

Nach längerer Krankheitsphase kann der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben schwierig sein. Die Stufenweise Wiedereingliederung soll Betroffenen diesen Übergang erleichtern, indem arbeitsunfähige Arbeitnehmer schrittweise an die Arbeitsbelastung herangeführt werden. Näheres unter ​Stufenweise Wiedereingliederung.

4. Berufliche Reha

Berufliche Reha-Maßnahmen, auch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) genannt, können die Erhaltung des Arbeitsplatzes erleichtern bzw. die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben fördern. Berufliche Reha-Leistungen können auch infrage kommen, wenn durch die Erkrankung ein Verbleiben im bisherigen Beruf nicht mehr möglich ist. Bei Burnout kann z.B. eine Berufstätigkeit in einem sozialen oder pädagogisch- therapeutischen Beruf psychosoziale Belastungsfaktoren mit sich bringen, die langfristig negativ auf den Krankheitsverlauf wirken können. Hier könnte der Wechsel in einen anderen Beruf durch Leistungen zur Beruflichen Reha in Frage kommen, da langfristig die Gefahr einer Erwerbsminderung besteht. Näheres unter ​Berufliche Reha > Leistungen.

4.1. Praxistipp

Ausführliche Informationen zur Beruflichen Reha bietet die Broschüre "Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe psychisch kranker und behinderter Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), kostenloser Download unter www.bar-frankfurt.de > Publikationen > Reha-Grundlagen >

Arbeitshilfen.

https://www.betanet.de/pdf/1550 Seite 1 von 2

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5. Besondere Hilfen im Beruf

Wenn eine Burnout-Erkrankung so schwer verläuft, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten.

Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Burnout relevant werden können:

Überblick zu Hilfen und Nachteilsausgleichen im Beruf: ​Behinderung > Berufsleben, z.B.

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Gleichstellung

​Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

​Eignungsabklärung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

​Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen Übernahme von ​Kosten für Weiterbildung und berufliche Reha

​Behinderung > Ausbildungsgeld

6. Rente

Falls ein Patient aufgrund seiner Burnout-Erkrankung nicht mehr erwerbstätig sein kann, kommen zwei Rentenarten für ihn in Frage:

​Erwerbsminderungsrente

​Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2-5 Jahre vor der Altersgrenze der Regelaltersrente

7. Verwandte Links

​Burnout > Allgemeines

​Burnout > Behandlung

​Burnout > Finanzielle Hilfen

​Depressionen > Arbeit

https://www.betanet.de/pdf/1550 Seite 2 von 2

Referenzen

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