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swa emobilität 1. Kunde 2.1 Finanzierung efahrzeug inkl. eflat Für swa 2.2 eflat (Vertragslaufzeit 12 Monate) für 3. Annahme, Laufzeit, Kündigung

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Für swa

swa eMobilität

1. Kunde

Herr Frau Titel Privat Gewerbe Branche Vorname/Name Geburtstag* Telefon

Straße/Hausnummer PLZ/Ort

Telefon geschäftlich Telefon privat Fax / E-Mail*

Ausweis-Nr. ausgestellt am ausstellende Behörde

Registergericht/Handelsregisternummer Steuernummer

2.1 Finanzierung eFahrzeug inkl. eFlat

Fahrzeug: eFahrrad eRoller

ÖPNV-Abo: 5 % avg-Bonus bei gleichzeitigem Neuauftrag eines Innenraum-/Umwelt-Abo oder -Umwelt-Abo Plus für max. 24 Monate.

Marke des Fahrzeugs Modell Rahmengröße Händler und Stempel

0%-Finanzierung mit effektivem Jahreszins für Vertragslaufzeit 24 Monate 48 Monate

Barzahlungspreis geleistete Anzahlung Teilzahlungspreis

Betrag monatliche Rate, Anzahl der Raten, Fälligkeit der Raten:

Betrag Datum Anzahl Betrag

1. Rate über EUR fällig am Raten über EUR Die Folgeraten sind jeweils einen Monat später fällig.

2.2 eFlat (Vertragslaufzeit 12 Monate) für

Paket S (eFahrrad) für 3,90 Euro pro Monat Paket M (eRoller) für 9,90 Euro pro Monat Paket L (eAuto) für 29,90 Euro pro Monat

3. Annahme, Laufzeit, Kündigung

Das Vertragsverhältnis kommt durch Bestätigung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (im Folgenden Lieferant genannt) in Textform jeweils zum nächsten Monatsersten nach Vertragsabschluss bzw. Fahrzeugübergabe zustande. Laufzeit und Beendigung des Vertrages sind in den bei- gefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Ziffer 6 geregelt. Die Kündigung bedarf der Textform.

4. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

* freiwillige Angabe >> weiter auf Seite 2

Der Lieferant kann dem Kunden über die zuvor genannte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etc.) zusenden. Änderungen der vorgenannten Kontaktdaten des Kunden sind dem Lieferanten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Hoher Weg 1, 86152 Augsburg

Tel. 0821 6500-6500 Fax 0821 6500-14415

Stadtwerke Augsburg Energie GmbH Registergericht Augsburg HRB 18094

Geschäftsführer: Alfred Müllner, Dr. Walter Casazza

(2)

5. SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85ZZZ00000056057), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kunden im Buchungstext auf dem Kontoauszug mitgeteilt.

Vorname/Name Kontoinhaber Straße/Hausnummer

Kreditinstitut PLZ/Ort

I B A N:

Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den unter Ziffer 1 benannten Vertragspartner. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für alle weiteren Lieferverträge zwischen Ihnen und dem Lieferanten. Es ersetzt alle bisherigen Einzugs ermächtigungen/Lastschriftmandate. Die Beendigung eines einzelnen Lieferverhältnisses (z.B. durch Kündigung) führt nur zum Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats für Zahlungen aus dem jeweils been- deten Lieferverhältnis, sofern Sie das SEPA-Mandat nicht hinsichtlich sämtlicher Lieferverträge widerrufen.

6. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kunden center, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg, Tel. 0821 6500-6500, Fax 0821 6500-14415, E-Mail kundencenter@sw-augsburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Auftragserteilung

Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag. Über mein Widerrufsrecht bin ich belehrt worden. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens einen Monat nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.

Stand Juni 2017 Datum, Unterschrift d e s A u f t r a g g e b e r s

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Unterschrift

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Für Kunde

swa eMobilität

1. Kunde

Herr Frau Titel Privat Gewerbe Branche Vorname/Name Geburtstag* Telefon

Straße/Hausnummer PLZ/Ort

Telefon geschäftlich Telefon privat Fax / E-Mail*

Ausweis-Nr. ausgestellt am ausstellende Behörde

Registergericht/Handelsregisternummer Steuernummer

2.1 Finanzierung eFahrzeug inkl. eFlat

Fahrzeug: eFahrrad eRoller

ÖPNV-Abo: 5 % avg-Bonus bei gleichzeitigem Neuauftrag eines Innenraum-/Umwelt-Abo oder -Umwelt-Abo Plus für max. 24 Monate.

Marke des Fahrzeugs Modell Rahmengröße Händler und Stempel

0%-Finanzierung mit effektivem Jahreszins für Vertragslaufzeit 24 Monate 48 Monate

Barzahlungspreis geleistete Anzahlung Teilzahlungspreis

Betrag monatliche Rate, Anzahl der Raten, Fälligkeit der Raten:

Betrag Datum Anzahl Betrag

1. Rate über EUR fällig am Raten über EUR Die Folgeraten sind jeweils einen Monat später fällig.

2.2 eFlat (Vertragslaufzeit 12 Monate) für

Paket S (eFahrrad) für 3,90 Euro pro Monat Paket M (eRoller) für 9,90 Euro pro Monat Paket L (eAuto) für 29,90 Euro pro Monat

3. Annahme, Laufzeit, Kündigung

Das Vertragsverhältnis kommt durch Bestätigung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (im Folgenden Lieferant genannt) in Textform jeweils zum nächsten Monatsersten nach Vertragsabschluss bzw. Fahrzeugübergabe zustande. Laufzeit und Beendigung des Vertrages sind in den bei- gefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Ziffer 6 geregelt. Die Kündigung bedarf der Textform.

4. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ergänzend finden die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

* freiwillige Angabe >> weiter auf Seite 2

Der Lieferant kann dem Kunden über die zuvor genannte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etc.) zusenden. Änderungen der vorgenannten Kontaktdaten des Kunden sind dem Lieferanten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Hoher Weg 1, 86152 Augsburg

Tel. 0821 6500-6500 Fax 0821 6500-14415

Stadtwerke Augsburg Energie GmbH Registergericht Augsburg HRB 18094

Geschäftsführer: Alfred Müllner, Dr. Walter Casazza

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5. SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige den Lieferanten (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85ZZZ00000056057), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Lieferanten auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.

Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird dem Kunden im Buchungstext auf dem Kontoauszug mitgeteilt.

Vorname/Name Kontoinhaber Straße/Hausnummer

Kreditinstitut PLZ/Ort

I B A N:

Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für den unter Ziffer 1 benannten Vertragspartner. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt auch für alle weiteren Lieferverträge zwischen Ihnen und dem Lieferanten. Es ersetzt alle bisherigen Einzugs ermächtigungen/Lastschriftmandate. Die Beendigung eines einzelnen Lieferverhältnisses (z.B. durch Kündigung) führt nur zum Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats für Zahlungen aus dem jeweils been- deten Lieferverhältnis, sofern Sie das SEPA-Mandat nicht hinsichtlich sämtlicher Lieferverträge widerrufen.

6. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kunden center, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg, Tel. 0821 6500-6500, Fax 0821 6500-14415, E-Mail kundencenter@sw-augsburg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Auftragserteilung

Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag. Über mein Widerrufsrecht bin ich belehrt worden. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens einen Monat nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.

Stand Juni 2017 Datum, Unterschrift d e s A u f t r a g g e b e r s

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Unterschrift

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH für swa eMobilität - Stand Juni 2017

Der Vertrag kommt zustande mit der Energie GmbH, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg, Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer dieses Unternehmens sind Herr Alfred Müllner und Herr Dr. Walter Casazza. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Oberbürgermeister Kurt Gribl, Handesregister: Registergericht Augsburg, HRB 18094, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 9103 11641110, Telefon: 0821 6500-6500, Fax: 0821 6500-14415, E-Mail: kundencenter@sw-augsburg.de

Geltung der Bedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln den Kauf eines Elektrofahrzeuges verbunden mit einer Auflade möglichkeit an separaten Stromladestationen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (»swa eMobilität«). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Vertragsschluss

Der Vertrag eMobilität für das Elektrofahrzeug besteht aus einem Teilzahlungsgeschäft (0 % Finanzierung) nach § 501 BGB sowie einem Strombezugsvertrag für die Auflademöglichkeit an den Stromladestationen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH.

Zahlung

Der Elektrofahrzeugkauf einschließlich Auflademöglichkeit stellt ein Teilzahlungsgeschäft i.S.d. § 501 BGB dar, d. h. die Bezahlung des Elektrofahrzeuges ist nicht sofort fällig, sondern die Bezahlung erfolgt gegen Teilzahlung (Raten). Die nach § 502 Abs. 1 BGB erfor- derlichen Angaben sind der zu unterzeichnenden Vertragserklärung (Auftragsformular) zu entnehmen.

Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 497 Abs. 3, 366 Abs. 2 BGB verrechnet. Zahlungen auf Raten werden stets auf die am längsten fällige Rate verrechnet.

Ein Teilzahlungsgeschäft ist nur möglich für ein Elektrofahrzeug, wie es die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH auf ihrem jeweils aktuellen „swa eMobilitäts-Flyer“ aufführen. Entscheidet sich der Kunde für ein teureres Elektrofahrzeug, ist der Differenzbetrag zum Standard produkt direkt beim Händler zu bezahlen, der in diesem Fall im Namen und für Rechnung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH tätig wird.

Die Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Der Kunde kann gegenüber Zahlungsforderungen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Im Falle des Zahlungsverzugs fallen ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Bis zum Eigentumsübergang ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und in seiner Obhut zu belassen. Der Kunde verpflich- tet sich der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH eine Ablichtung eines etwaigen Pfändungsprotokolls unverzüglich zu übersenden. Bis zum Eigentumsübergang wird der Kunde Aufgabe oder Wechsel der Wohnung so frühzeitig wie möglich der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH schriftlich mitteilen.

Nutzungsrecht Stromladestationen

Der Zugang und die Nutzung der Stromtankstellen ist ausschließlich mit der von den Stadtwerken Augsburg Energie GmbH ausgegebenen swa KAROCARD nach Maßgabe dieser AGB zulässig.

swa KAROCARD

Die swa KAROCARD wird von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH verwaltet und verbleibt zu jeder Zeit in deren Eigentum.

Funktionen der swa KAROCARD:

a) Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen auf entsprechend aus- gewiesene und tatsächlich verfügbare Leistungen bei Kooperations- partnern der swa KAROCARD. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn die swa KAROCARD vor Beginn des Bezahlvorgangs vorgelegt wird. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt zu den Vertrags-/

Geschäfts bedingungen der jeweiligen Kooperationspartner. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH übernimmt keine Haftung oder Gewähr für diese Leistung.

b) Soweit ein Abonnement mit der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) abgeschlossen ist, dient die swa KAROCARD als Nachweis für ein gültiges E-Ticket.

c) Die swa KAROCARD kann an ausgewiesenen Stellen aufgeladen und anschließend zur Bezahlung verwendet werden (Prepaidfunktion KAROpay). Dieses elektronische Bezahlsystem liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der payment solution services GmbH, Willhoop 1, 22453 Hamburg. Mit der erstmaligen Aufladung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom payment solution services GmbH an, welche an der Aufladestation oder im Internet unter www.KAROpay.de zur Verfügung stehen. Der Kunde hat die swa KAROCARD ordnungsgemäß zu verwahren und gegen unbefugten Gebrauch zu schützen.

1 1.1

2 2.1

3 3.1

3.2

3.3

3.4 3.5

3.6

4

5 5.1

5.2 5.2.1 5.2.2

Die swa KAROCARD ist nicht übertragbar und darf vom Kunden aus- schließlich zu dem nach Maßgabe dieser AGB vorgesehenen Zweck benutzt werden. Bei Verlust, Diebstahl und/oder missbräuchlicher Verwendung ist der Kunde verpflichtet unverzüglich die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH zu verständigen. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH wird dem Kunden eine Ersatzkarte zur Verfügung stellen, die im Fall des vom Kunden verschuldeten Verlusts kosten- pflichtig ist.

Die Übergabe des Stroms an das jeweilige Elektrofahrzeug des Karteninhabers erfolgt unmittelbar an den Stromladestationen der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH. Nur an den ausgewiesenen Stellflächen darf das Elektrofahrzeug mit elektrischer Energie bela- den werden.

Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH liefert die elektrische Energie in Form von Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 Volt oder 400 Volt (je nach Ladesäulentyp) und mit einer Nennfrequenz von etwa 50 Hertz in Niederspannung nach DIN IEC 38, EN 50160. Der Kunde hat beim Tanken von Strom die Bedienungs- und Nutzungsanleitungen zu beachten, die sich an den Stromladestationen befinden. Eine Weiterleitung der elektrischen Energie an Dritte ist unzulässig.

Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH behält sich eine Beschränkung der an den Stromladestationen zur Verfügung gestellten Stroms sowie eine Einschränkung durch Außerbetriebnahme bestehender Stromtankstellen vor. Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH behält sich überdies das Recht vor, den Zugang zu den Stromladestationen im begründeten Einzelfall zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde die Stromladestationen nicht ausschließlich zur Beladung seines Elektrofahrzeugs nutzt oder aus den Stromlade- stationen bezogene elektrische Energie an Dritte weitergibt. Ferner besteht kein Anspruch auf die Ladung von Strom zum gewünschten Zeitpunkt, wenn z. B. die Ladesäule durch Dritte bereits belegt ist.

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließ- lich des Netzanschlusses handelt, von ihrer Leistungspflicht befreit.

Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH ist weiter von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellen- betreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Das gleiche gilt, wenn die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH an der Lieferung, der Erzeugung und/oder dem Bezug von Strom auf- grund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH nicht möglich ist oder wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

Laufzeit / Beendigung

Der Kunde hat die Wahl zwischen einer Mindestlaufzeit von 24 oder 48 Monaten. Der Vertrag beginnt jeweils zum nächsten Monatsersten nach Vertragsabschluss bzw. Fahrzeugübergabe. Die Länge der Mindestlaufzeit wird im Auftragsformular festgelegt. Der Vertrag (Ladeflatrate) verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 (drei) Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Für den Fall, dass er zum Ablauf der Mindestlaufzeit nicht gekündigt wird, entfällt mit Ablauf der Mindestlaufzeit die Komponente zur Abzahlung des Kaufpreises für das Fahrzeug, wie sie im aktuellen swa eMobili- täts-Flyer angegeben wird.

Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH kann die Kreditierung des Kaufpreises kündigen (Gesamtfälligstellung), wenn

der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise und mit mindestens 10 % des Teilzahlungs preises in Verzug ist und

die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.

Mit Wirksamkeit der Kündigung wird die Restschuld fällig, jedoch vermindert um die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten der Kreditierung, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen.

Unter den Voraussetzungen der Ziffer 6.2 kann die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH auch vom Vertrag zurücktreten.

Soweit der Kunde aufgrund eines Umzugs in ein anderes Netzgebiet die Ladeflatrate nicht mehr mit zumutbaren Aufwand nützen kann, ist er berechtigt, den Vertrag außerordentlich unter Einhaltung einer 5.2.3

5.3

5.4

5.5

5.6

5.7

6 6.1

6.2 6.2.1

6.2.2

6.3

6.4 6.5

(6)

Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündi- gen. Ziffer 6.3 gilt entsprechend.

Erklärungen: Sämtliche Willenserklärungen, die vertragsbeenden- den Charakter haben (Kündigung, Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sachmängelgewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:

Eine Sachmängelhaftung für das Fahrzeug ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einer unsachgemäßen Verwendung und/oder unsach- gemäßen Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung unge- eigneten Zubehörs und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs- und Wartungsanleitungen zurückzuführen ist; dies gilt insbesondere für den Akku, da dessen Leistung und Lebensdauer stark von der Beachtung der Vorgaben der Bedienungsanleitung abhängt;

der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht,

der Mangel auf natürlichem Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.

Die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH werden sich im Rahmen der Gewährleistung Servicepartner bedienen. Die entsprechenden jeweils aktuellen Kontaktdaten erhält der Kunde im Service-Center der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH im Hohen Weg 1, 86152 Augsburg, unter Telefon: 0821 6500-6500 oder unter www.sw-augsburg.de.

Haftung

Haftung des Kunden

Der Kunde haftet der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH für durch ihn verursachte Schäden (insbesondere Beschädigungen an Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Stromladestation, der Stromladestation selbst und am Benutzungsterminal der Stromladestation).

Der Kunde haftet der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH für eine missbräuchliche Verwendung der KAROCARD, sofern ihn hieran ein Verschulden trifft (insbesondere bei der Entnahme von elektrischer Energie an Stromladestationen durch nicht berechtigte Dritte).

Haftung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH

Ansprüche des Kunden wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Belieferung des Elektrofahrzeuges des Kunden über eine Stromladestation sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem jeweils zuständigen Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Niederspannungsanschlussverordnung – NAV).

Sollte die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH gegenüber dem jeweils zuständigen Netzbetreiber einen Anspruch nach Maßgabe des § 18 NAV haben, wird die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH diesen Anspruch ihrerseits an den Kunden abtreten.

Die Haftung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden in sonstigen Fällen – außerhalb des Anwendungsbereiches von Ziffer 8.2.1 dieser AGB – ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im vorste- henden Sinn, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte vorausse- hen müssen.

Hiervon unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Fahren mit dem Elektro- fahrzeug immer entsprechende Schutzkleidung und ein Helm getra- gen werden sollte.

Datenschutz / Datenaustausch mit Auskunfteien / Widerspruchsrecht Der Lieferant erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere die Angaben des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrags schluss) zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energielieferver trages nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Der Lieferant behält sich insbesondere vor,

a) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Be endigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts- Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; in die Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem

die Anschriftendaten des Kunden ein.

b) zu dem in lit. a) genannten Zweck Informationen über die unterbliebene oder nicht rechtzeitige Erfüllung fälliger Forderungen und anderes ver- tragswidriges Ver halten des Kunden (sog. Negativdaten) zu verarbeiten, insbesondere zu speichern.

c) personenbezogene Daten über Forderungen gegen den Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, wenn die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Lieferanten oder eines Dritten erforderlich ist, der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt und die übrigen in § 28a BDSG genannten Voraussetzungen vorliegen.

Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungs forschung gegenüber dem Lieferanten widersprechen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten an den betreuenden Servicepartner zum Zweck der Auslieferung des Fahrzeugs weitergegeben werden. Im Übrigen werden die Daten nur zu den genannten Zwecken verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des

§ 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach

§ 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu rich- ten an: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kundencenter, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg. Per Telefon unter der Telefonnummer 0821 6500-6500 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: kundencenter@

sw-augsburg.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V.

(Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice- energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgen- dem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand Teilnichtigkeit

Es gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, der Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführ- baren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.

6.6 7 7.1 7.1.1

7.1.2 7.1.3 7.2

8 8.1 8.1.1

8.1.2

8.2 8.2.1

8.2.2

8.2.3

8.2.4 8.3 9 9.1

9.2

9.3

9.4

10 10.1

10.2

10.3

10.4

10.5

11 11.1

11.2

(7)

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH

Kundencenter Hoher Weg 1 86152 Augsburg

Fax 0821 6500-14415

E-Mail: kundencenter@sw-augsburg.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/

die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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